Held Geißler reitet in die Arena und wird von hinten von Mappus und Grube erschossen. Täuscht mich mein Eindruck, oder wird Baden-Württemberg immer mehr zu einer Bananenrepublik? Für was hat der Herr Mappus denn nun den Opa Geißler vorgeschickt gehabt? Wenn alles was Geißler sagt,ja eh keine Bedeutung hat?!
Oh mann echt. Immer diese Einseitige und übertriebene Wortwahl ("Bananenrepublik"). Ich war grade im Urlaub in Italien - DAS wird allmählich ne Bananenrepublik. Ich glaube einige wissen nicht zu schätzen, dass wir hier in einem Rechtsstaat leben.
Zur ganzen Diskussion um Stuttgart 21:
- Wenn durch die Polizei unverhältnismässige und rechtswidrige Maßnahmen wie grundloser Schlagstock-, Wasserwerfer- und Pfefferspray-Einsatz getroffen wurden, dann muss dies rücksichtslos aufgeklärt werden und die Verantwortlichen sind zu bestrafen, da gibt es gar nichts anderes.
zum Projekt selbst:
Ich stelle mir vor allem die Frage nach dem Demokratieverständnis der Demonstranten. Ein Bauplanungsverfahren für ein solch großes Projekt ist eine groß angelegte und öffentliche Sache.
Meist wird schon jahre bzw. Jahrzehnte zuvor in einem Bürgerbeteiligungsverfahren das Konfliktpotential eines solchen Projektes sondiert. Dabei liegen gemäß dem BauGB die Pläne öffentlich aus und die Bürger werden beteiligt, um ihre Sorgen, Ideen und Vorschläge einzubringen. Das ist auch in Stuttgart geschehen, und zwar mitte/Ende der 90er Jahre. Wie so ein Verfahren funktioniert, sieht man unter anderem hier:
http://www.stuttgart.de/buergerbeteiligunghttp://www.stuttgart.de/buergerbeteiligung (dort weitere Links)
Gebaut werden darf erst, wenn ein Bauvorhaben in bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Hinsicht zulässig ist. Da unterscheiden sich private und öffentliche Bauprojekte nicht voneinander.
Und zu den möglichen Einwänden "da wurde sicher gemauschelt" ist zu sagen: Mauscheln ist im Baurecht in Deutschland so gut wie nicht möglich. Es gibt ganz klare Vorgaben in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, zudem polizeirechtliche Auflagen, die JEDES Bauvorhaben erfüllen muss.
Für Stuttgart 21 bedeutet das:
Das Projekt wurde begonnen, da es bauordnungs- und bauplanungsrechtlich zulässig war und alle rechtlichen Anforderungen - auch die einer vorherigen Bürgerbeteiligung - erfüllt.
Das bedeutet wiederum für die Gegen-Demonstranten, dass sie vor etwa 10 Jahren, als das Ganze noch in der Planungsphase war, hätten durchaus Einfluss nehmen können. Denn Pläne kann man immer ändern. Offenbar haben aber weite Teile der Ansässigen Bürger damals gepennt - oder sich nicht dafür interessiert.
Wer jetzt auf die Strasse geht und erzählt, es hätte "Entscheidungen über die Köpfe hinweg" gegeben, bzw. das Projekt sei widerrechtlich zustande gekommen, hat schlichtweg unrecht. Das Bauvorhaben ist rechtlich zulässig und damit ist es auch in ordnung, dass dort gebaut wird.
Alle Beschwerdegründe und Argumente, die jetzt hitzig und emotional vorgetragen werden, hätte man vor 10 Jahren in der Planungsphase anbringen müssen.
Dass man jetzt einen Baustopp fordert und sich einbildet, das Projekt müsse gestoppt werden, weil es einem nicht passt, DIESE Einstellung ist gleich einer Bananenrepublik.
Natürlich darf man gleichwohl dagegen demonstrieren. Aber ernsthaft verhindern kann man den neuen Bahnhof nicht mehr. Und der Staat würde sich auch zum Affen machen, wenn er eine rechtlich sauber zustandegekommene Entscheidung, die alle rechtsstaatlichen Kriterien erfüllt, rückgängig macht, weil eine Anzahl Gegner meint, wer lauter schreit hat recht. SO läuft es in einem Rechtsstaat nämlich gerade NICHT.
Und auch den Politikern, die sich an den Demonstrationen beteiligen, muss der Vorwurf gemacht werden, wider besseres Wissen dort bewusst auf Stimmenfang zu gehen, indem sie sich bereitwillig vor den Karren der Demonstranten spannen lassen. Auch das ist unredlich und zeugt weder von Demokratie-, noch von Rechtsverständnis.