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Ich hoffe es für ihn. Hoffentlich haben sie in Hannover einen Friseur, der ihm diesen Studioline Vokuhila genauso zaubert wie jetzt.
seit mal ehrlich was würdet ihr denn tun? 3 oder 1 liga?
Sei du mal ehrlich:
Meinst, er hat gegen den DFB-Torwart Nr. 3, Enke, eine Chance? Zumal er im ersten Moment noch nicht 100% fit sein wird?
denke er wird bei hannover spielen, enke wird neuer bayern torwart!
Hätte er das Geld bezahlt, dann hätte er in der ersten Mannschaft gespielt und nicht bei den Amas! Verstehst du das nicht?
Wir brauchen jeden Spieler im Abstiegskampf und findest es toll, wenn ein Spieler lieber bei den Amas kickt! Unfassbar!
wieso geht fromlo ablösefrei ??? wenn er noch ein spiel macht verlängert sich doch sein vertrag oder nicht
Mittwoch, der 13. Juli 2005
Ausbildungsentschädigung: DFB ändert Spiel- und Jugendordnung
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg zur Zulässigkeit von Ausbildungsentschädigungen für Vertragsspieler und der durch das Urteil eingetretenen Rechtslage hat der DFB-Vorstand beschlossen, die entsprechenden Bestimmungen der Spielordnung (§ 23a) und Jugendordnung (§ 3b) des DFB aufzuheben.
Das OLG hat den § 23a der DFB-Spielordnung für unwirksam erklärt. Diese Vorschrift regelte die Ausbildungsentschädigung für den Amateur, der bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres Vertragsspieler wurde oder der als Vertragsspieler zu einem anderen Verein ohne Statusveränderung wechselte.
Nicht berührt von dem Urteil ist die so genannte „Amateur-Ablöse“, die im § 16 der DFB-Spielordnung geregelt ist. Danach kann in der Wechselperiode I (1. Juli bis 31. August) die Zustimmung zum Vereinswechsel durch Zahlung einer Entschädigung bei Vereinswechseln von Amateuren ersetzt werden. Unberührt bleibt auch die entsprechende Regelung in der DFB-Jugendordnung.
Ebenfalls nicht berührt von der Entscheidung des OLG ist auch die Zahlungspflicht einer Ausbildungsentschädigung für den Amateur- und Vertragsspieler, der bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erstmalig Lizenzspieler wird, und die Zahlung einer Entschädigung für den Amateur- und Vertragsspieler, der im Anschluss an einen Vereinswechsel beim aufnehmenden Verein zwischen dem 23. und 28. Lebensjahr erstmals Lizenzspieler wird.
Quelle: http://www.sportrechturteile.de/News/ARGESportrecht/news5559.htmlhttp://www.sportrechturteile.de/News/ARGESportrecht/news5559.html
Was ist denn damit? Existiert diese Regelung noch?
Es gibt doch so ne komische Regelung, dass der FCK ne Ausbildungsvergütung bekommen müsste, oder?
danke das man das wargenommen hat, was ich oben geschrieben habe...
blättert mal
Im Spiegel steht also nur was von Amateuren?! Aber in diesem Urteil steht "Amateur- und Vertragspieler"...aber wahrscheinlich bekommen wir bei unserem Glück rein gar nichts.