Ich habe mal beim Verein angefragt, welcher Anteil der Anleihe 1 denn als Schmuckanleihe über den Tresen ging. Ich vermute, dass die Käufer der Schmuckanleihe diese gar nicht einlösen, sondern an der Wand behalten wollen. Allerdings gibt es für die Einlösung eine 10-jährige Verjährungsfrist, sodass das "an der Wand hängen lassen" dem Verein erstmal nicht hilft.
Deshalb habe ich, sofern ein nennenswerter Anteil der 6,7 MEUR auf Schmuckanleihen entfällt, dem Verein empfohlen, die Inhaber aufzurufen, die Stücke "ungültig" stempeln zu lassen. Keine Angst, den Stempel kann man auf der Rückseite anbringen
Dann wäre die Verbindlichkeit unverzüglich erloschen. Bei einer Umfrage zum Emissionszeitpunkt hatte nämlich eine große Mehrheit angegeben, die Stücke bei Fälligkeit NICHT einlösen zu wollen.