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Private Verfassungsklage gegen Rundfunkgebühren für Computer
31. März 2006 Es gibt eine Verfassungsbeschwerde in Rundfunkfragen, die ausnahmsweise nicht ARD und ZDF eingereicht haben. Im Gegenteil wird mit dieser Beschwerde das Gebührenmonopol der öffentlich-rechtlichen Sender angegriffen: Die in Frankfurt ansässige "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" klagt gegen die von den Bundesländern zum 1. Januar 2007 beschlossene Verpflichtung, für Computer, die Rundfunk empfangen können, also ans Internet angeschlossen sind, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Die Beschwerde wurde gestern eingereicht und richtet sich formal gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-PC festlegt.
Beschwerdeführer sind drei Personen, die als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung direkt betroffen sind. Die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz, die den Schriftsatz der Beschwerde formuliert hat, erkennt in der Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Internet-PC einen "Paradigmenwechsel", wie sie der F.A.Z. sagte: "Durch die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf sogenannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten."
Wie der PC zum Rundfunkempfänger gemacht wird
Bislang konnte jeder, so Petra Marwitz, durch die Bereithaltung eines Fernsehers oder eines Radios, also eines Gerätes, das einzig den Zweck hat, Rundfunk zu empfangen, selbst entscheiden, ob er die Rundfunkgebührenpflicht begründet. Im Fall der Computer aber sei es umgekehrt so, daß die Rundfunkanstalten durch die Wahl ihrer Verbreitungswege den PC erst zum Rundfunkempfangsgerät machen. Diese neue Regelung treffe insbesondere die Selbständigen, Handwerker und Gewerbetreibenden mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernsehgerät zum Empfang bereithalten. Betroffen seien aber auch zahlreiche Personen, die in ihren Privaträumen ihren Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen, wie etwa Lehrer, Richter, Studenten oder Internet-Powerseller.
Auf sie alle komme zum 1.Januar 2007 die monatliche Gebühr von 17,03 Euro für ihre Internet-PCs zu, auch wenn sie mit ihrem PC ausschließlich arbeiten und nicht fernsehen. Und schließlich werde die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auch für multimediafähige Mobiltelefone zum 1. Januar 2007 zur Kasse bitten. Die Verfassungsbeschwerde wird, wie die Anwältin mitteilte, finanziell durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch die Bundesarchitektenkammer unterstützt. Am 18. März hat sich in Frankfurt die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) gebildet, um die Interessen der Betroffenen zu vertreten (www.vrgz.org).
31. März 2006 Es gibt eine Verfassungsbeschwerde in Rundfunkfragen, die ausnahmsweise nicht ARD und ZDF eingereicht haben. Im Gegenteil wird mit dieser Beschwerde das Gebührenmonopol der öffentlich-rechtlichen Sender angegriffen: Die in Frankfurt ansässige "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" klagt gegen die von den Bundesländern zum 1. Januar 2007 beschlossene Verpflichtung, für Computer, die Rundfunk empfangen können, also ans Internet angeschlossen sind, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Die Beschwerde wurde gestern eingereicht und richtet sich formal gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-PC festlegt.
Beschwerdeführer sind drei Personen, die als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung direkt betroffen sind. Die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz, die den Schriftsatz der Beschwerde formuliert hat, erkennt in der Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Internet-PC einen "Paradigmenwechsel", wie sie der F.A.Z. sagte: "Durch die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf sogenannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten."
Wie der PC zum Rundfunkempfänger gemacht wird
Bislang konnte jeder, so Petra Marwitz, durch die Bereithaltung eines Fernsehers oder eines Radios, also eines Gerätes, das einzig den Zweck hat, Rundfunk zu empfangen, selbst entscheiden, ob er die Rundfunkgebührenpflicht begründet. Im Fall der Computer aber sei es umgekehrt so, daß die Rundfunkanstalten durch die Wahl ihrer Verbreitungswege den PC erst zum Rundfunkempfangsgerät machen. Diese neue Regelung treffe insbesondere die Selbständigen, Handwerker und Gewerbetreibenden mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernsehgerät zum Empfang bereithalten. Betroffen seien aber auch zahlreiche Personen, die in ihren Privaträumen ihren Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen, wie etwa Lehrer, Richter, Studenten oder Internet-Powerseller.
Auf sie alle komme zum 1.Januar 2007 die monatliche Gebühr von 17,03 Euro für ihre Internet-PCs zu, auch wenn sie mit ihrem PC ausschließlich arbeiten und nicht fernsehen. Und schließlich werde die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auch für multimediafähige Mobiltelefone zum 1. Januar 2007 zur Kasse bitten. Die Verfassungsbeschwerde wird, wie die Anwältin mitteilte, finanziell durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch die Bundesarchitektenkammer unterstützt. Am 18. März hat sich in Frankfurt die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) gebildet, um die Interessen der Betroffenen zu vertreten (www.vrgz.org).