Facebook und Co.

Soweit es um die "Versammlungen" selbst geht, bietet das Versammlungsrecht sowie die einschlägigen Polizeigesetze sowohl für die Vollzugspolizei als auch für die örtlichen Polizeibehörden (also z. B. die Stadtverwaltungen) ein ausreichendes Arsenal an Möglichkeiten des Einschreitens. Dies betrifft auch das präventive Einschreiten. Insoweit halte ich Überlegungen zu gesetzlichen Neuregelungen für absolut überflüssig.



Geht man in Richtung Datensicherheit von sozialen Netzwerken (dazu zähle ich dann auch Sicherheitseinstellungen u. ä. bei Facebook bei der Erstellung von Einladungen), sieht die Sache etwas anders aus. Da kann man schon überlegen, inwieweit man Anbieter zu klareren Voreinstellungen verpflichtet. Die Einstellungen sollten dergestalt sein, dass sie auf maximale Einschränkung ausgelegt sind und nur durch den Nutzer auf bestimmte Personenkreise oder Adressatenkreise erweitert werden können.
 
Man hatte doch schon häufiger größere Menschenmengen, die irgendwo zusammenkamen, ohne dass es im Voraus verboten werden musste.



Da doch für die Polizei keine neuen Probleme:

-große Menschenmengen

-aggresive Personen in der Menge

-unkalkulierbare Zahl an Personen

-Menschenaufläufe an vorher nicht bekannten Orten

-Zeit unbekannt

(wobei die Polizei das bisher ja alles immer schon irgendwie mitbekommen hat)



Ich glaube, das ist jetzt ma ne Mode, wo jeder Hans, der sich halbwegs lustig und cool findet, halt mal ne Einladung an die Welt schickt und hofft, dass ein paar kommen.

Aber das werden immer weniger sein, weil der Reiz nachlässt und das alles am Anfang mal toll gewesen sein mag, sich jetzt aber langsam auslutscht.



Politiker sollten sich um Wichtigeres kümmern.

Abgesehen davon, dass das Verbot als solches schwer durchsetzbar sein wird, ist es der Kommunikationsweg, den sie einschränken können.

Zur nexten Party wird per SMS als Kettenmail ans gesamte Adressbuch eingeladen, werden dann SMS-Flats oder SMS an mehr als 3 Empfänger gleichzeitig verboten?



Und zu Facebook selbst:

Es mag sein, dass man das besser hervorheben könnte, wer alles eingeladen wurde. Ich nehme aber an, dass die meisten Partys bewusst für alle sichtbar waren.

Da bringt ein Hinweis auch nix mehr.
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Soweit es um die "Versammlungen" selbst geht, bietet das Versammlungsrecht sowie die einschlägigen Polizeigesetze sowohl für die Vollzugspolizei als auch für die örtlichen Polizeibehörden (also z. B. die Stadtverwaltungen) ein ausreichendes Arsenal an Möglichkeiten des Einschreitens. Dies betrifft auch das präventive Einschreiten. Insoweit halte ich Überlegungen zu gesetzlichen Neuregelungen für absolut überflüssig.
Sehe ich ein wenig anders. Welche Chance hat denn die Behörde, wenn auf einmal auf einer Insel wie Sylt oder vor einem Wohnhaus 10.000 Menschen stehen?!

Du kannst die Zahl der Teilnehmer nicht abschätzen, du kannst die Art der Teilnehmer kaum einschätzen, etc. Es muss zumindest richterlich geklärt sein, dass derjenige der die Veranstaltung ins Leben ruft auch der Veranstalter ist und demnach in Haftung genommen werden kann/muss. Noch dazu, wenn es danach aussieht wie auf dem Schlachtfeld und die Kommune auf den Kosten für Reinigung/Instandsetzung aufkommen muss. Auch hier gibt es ja momentan keinen "Veranstalter", der dafür aufkommt.






Man hatte doch schon häufiger größere Menschenmengen, die irgendwo zusammenkamen, ohne dass es im Voraus verboten werden musste.


Da doch für die Polizei keine neuen Probleme:

-große Menschenmengen

-aggresive Personen in der Menge

-unkalkulierbare Zahl an Personen

-Menschenaufläufe an vorher nicht bekannten Orten

-Zeit unbekannt

(wobei die Polizei das bisher ja alles immer schon irgendwie mitbekommen hat)



Ich glaube, das ist jetzt ma ne Mode, wo jeder Hans, der sich halbwegs lustig und cool findet, halt mal ne Einladung an die Welt schickt und hofft, dass ein paar kommen.

Aber das werden immer weniger sein, weil der Reiz nachlässt und das alles am Anfang mal toll gewesen sein mag, sich jetzt aber langsam auslutscht.
Ich wüsste nicht, dass vor den Facebook-Einträgen einfach mal so 10.000 Leute irgendwo aufgeschlagen sind, ohne dass das im Vorfeld nicht deutlich gewesen wäre. Zumindest kannte man den Personenkreis (z.B. Fußball-Fans) und war Sicherheitstechnisch (Ordnungsdienst, Sanitäranlagen, Sanitäter) darauf vorbereitetet. Hier wird einfach eingeladen, es stehen ein paar hundert oder tausend Menschen da und wie man damit klar kommt, solle dann doch bitte die Kommune klären, merkwürdige Denkweise - vor allem, wenn ich die von mir eingerufene Veranstaltung kommerziell nutze.




Politiker sollten sich um Wichtigeres kümmern.

Abgesehen davon, dass das Verbot als solches schwer durchsetzbar sein wird, ist es der Kommunikationsweg, den sie einschränken können.

Zur nexten Party wird per SMS als Kettenmail ans gesamte Adressbuch eingeladen, werden dann SMS-Flats oder SMS an mehr als 3 Empfänger gleichzeitig verboten?
Zu einer SMS-Kette lädst du ja erstmal Leute ein, die du in der Regel kennst. Noch dazu wird das nie eine solche Verbreitung bekommen, wie über das Internet.




Und zu Facebook selbst:

Es mag sein, dass man das besser hervorheben könnte, wer alles eingeladen wurde. Ich nehme aber an, dass die meisten Partys bewusst für alle sichtbar waren.

Da bringt ein Hinweis auch nix mehr.
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Wobei es ja auch schon häufiger - nicht nur in Hamburg - den Fall gab, dass versehentlich zum Geburtstag eingeladen wurde und am Ende standen ein paar Hundert Leute vor der Tür. Da sind schon auch Ausrutscher dabei, die einfach zu vermeiden wären, indem man eben die Grundeinstellungen seitens der Netzwerkbetreiber anpasst.
 
Sehe ich ein wenig anders. Welche Chance hat denn die Behörde, wenn auf einmal auf einer Insel wie Sylt oder vor einem Wohnhaus 10.000 Menschen stehen?!
Du kannst die Zahl der Teilnehmer nicht abschätzen, du kannst die Art der Teilnehmer kaum einschätzen, etc. Es muss zumindest richterlich geklärt sein, dass derjenige der die Veranstaltung ins Leben ruft auch der Veranstalter ist und demnach in Haftung genommen werden kann/muss. Noch dazu, wenn es danach aussieht wie auf dem Schlachtfeld und die Kommune auf den Kosten für Reinigung/Instandsetzung aufkommen muss. Auch hier gibt es ja momentan keinen "Veranstalter", der dafür aufkommt.


Auch wenn man's manchmal nicht glauben mag, unsere Gesetze sind flexibel. Ich sehe keinen Grund, die momentanen Regelungen (zumindest hier im Saarland) nicht auch für Facebook-Partys anzuwenden. Und dass der Veranstalter auf Facebook Störer ist ... das kriegt man auch hin.

Die Zahl der Mitglieder kannst du zumindest an der Zahl der teilnehmenden Personen schätzen - nicht besser und nicht schlechter, als wenn du die geschätzte Anzahl bei der Anmeldung einer Demonstration hast. Auch dort weißt du nicht unbedingt, wer da alles kommt.
 
Ich glaube, das ist jetzt ma ne Mode, wo jeder Hans, der sich halbwegs lustig und cool findet, halt mal ne Einladung an die Welt schickt und hofft, dass ein paar kommen.

)


dann kriegt dieser hans einfach ein "gefällt mir" - t-shirt mit allen unterschriften der anwesenden polizisten samt rechnung des einsatzes zugeschickt und dann wär dieser hype ganz schnell vorbei.



ernsthaft: wer sich mit den "gefahren" facebooks nicht auskennt, sich diesen aber fahrlässig aussetzt, sollte dafür haftbar gemacht werden.
 
Ich wüsste nicht, dass vor den Facebook-Einträgen einfach mal so 10.000 Leute irgendwo aufgeschlagen sind, ohne dass das im Vorfeld nicht deutlich gewesen wäre. Zumindest kannte man den Personenkreis (z.B. Fußball-Fans) und war Sicherheitstechnisch (Ordnungsdienst, Sanitäranlagen, Sanitäter) darauf vorbereitetet. Hier wird einfach eingeladen, es stehen ein paar hundert oder tausend Menschen da und wie man damit klar kommt, solle dann doch bitte die Kommune klären, merkwürdige Denkweise - vor allem, wenn ich die von mir eingerufene Veranstaltung kommerziell nutze.


Wobei es ja auch schon häufiger - nicht nur in Hamburg - den Fall gab, dass versehentlich zum Geburtstag eingeladen wurde und am Ende standen ein paar Hundert Leute vor der Tür. Da sind schon auch Ausrutscher dabei, die einfach zu vermeiden wären, indem man eben die Grundeinstellungen seitens der Netzwerkbetreiber anpasst.
Wie oft diese Ausrutscher vorkommen, weiss ich nicht, aber was gehört hat man erst, seitdem das aktuell war mit dem Mädel in Hamburg.

Das der Veranstalter der Einladende ist, wäre allein vom Verständnis her so, muss sowas noch geregelt werden?



Und selbst bei Großveranstaltungen kannst du obiges doch nicht abschätzen.

Da kommen mehr Leute als geplant zu Demos, da kommt Klientel, des nicht eingeplant war (-> Störenfriede, Linksradikale, Rechtsradikale, sonstwas), da hast du das gleiche Problem.

Die Polizei muss sich auf Zahl X vorbereiten und spekulieren, ob diese realistisch ist. Das ist hier ebenfalls der Fall. Und die Polizei hat durchaus die Chance, das über Facebook mitzubekommen, ist ja nicht so, dass das ein Geheimbund wäre, der alle einweiht, ausser die Polizei.
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dann kriegt dieser hans einfach ein "gefällt mir" - t-shirt mit allen unterschriften der anwesenden polizisten samt rechnung des einsatzes zugeschickt und dann wär dieser hype ganz schnell vorbei.


Ja, eben. Das müsste doch aber jetzt schon möglich sein, da brauch man doch kein seperates Gesetz?!

Oder lieg ich so falsch?
 
Ja, eben. Das müsste doch aber jetzt schon möglich sein, da brauch man doch kein seperates Gesetz?!

Oder lieg ich so falsch?


Nee, hast recht - wenn das gesetzlich noch nicht geregelt wäre, hätten wir ganz andere Probleme als Facebook-Partys
 
Also für diese Facebook-Partys brauchen wir wirklich keine Veränderung der Polizeigesetze oder des Versammlungsrechts.

Diese Form der Versammlung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stellt kaum andere Problemlagen als beispielsweise eine "normale" Spontanversammlung.



Dass dieses Thema jetzt so hochgekocht wird, schreibe ich mal der Sommerlochzeit zu. Da kann man als kaum beachteter Politiker mal mit ganz tollen Vorschlägen ordentlich für Aufmerksamkeit sorgen. Und es ist ja wahrlich ein riesiges Problem mit den andauernd stattfindenden Facebook-Partys mit tausenden von Teilnehmern.
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Ich vermute mal, wenn dieses einen Mädel aus Hamburg nicht so blöd gewesen wäre und es diesen Auflauf nicht gegeben hätte, wäre alles andere keinem Menschen aufgefallen.



Gravierender und für die Öffentlichkeit viel folgenreicher, sind die regelmäßigen Treffen auf irgendwelchen Plätzen in der Stadt (die sich als Partylocation etabliert haben). Da gibts immer ordentlich Krach, Dreck und sonstige Beeinträchtigungen für die Anwohner. Diese Probleme sind allerdings ungelöst und kein Politiker macht hier großartig auf Gesetzesänderungen o. ä. aufmerksam.
 
@reddy

Naja, das ist ja aber nun auch keine Mode, die nur einmal passiert ist, das zieht sich ja schon über einen längeren Zeitraum. Es gab ja schon vor 2 Jahren die besagte Party in Norddeutschland wo auf einmal weit über 5.000 Leute auf Sylt aufgeschlagen sind und nicht gerade eine saubere Insel hinterlassen haben. Missglückte Geburtstagspartys gab es auch schon des öfteren.

Ich hab ja an sich nichts gegen diese Party nur um mal in Floskeln zu sprechen: "Wer die Musik bestellt, der muss auch zahlen."

Ich bin überzeugt, dass niemand ernsthaft verbieten will, wenn jemand Freunde über FB oder ähnliche Medien zum Geburtstag einlädt oder wenn bspw. ein Jugendspieler bei einem Fußball-Spiel zu reger Teilnahme aufruft.



Mir persönlich wäre es am liebsten, wenn man bei sozialen Netzwerken einfach 2-3 Hürden übersteigen muss, wenn man eine solche Veranstaltung für alle Öffentlichkeit zugänglich machen will. Das verhindert, dass es zu solchen "Ausrutschern" wie bei dem Mädel in Hamburg kommt und stellt sicher, dass derjenige der einlädt nicht unbeabsichtigt alle Welt eingeladen hat.

Darüber hinaus würde mich einfach mal die rechtliche Situation interessieren. Ich stelle bei FB eine Veranstaltung ein, Tenor: "Gemeinsames grillen und chillen im Natuschutzgebiet "Zur aussterbenden Elster", um 20:00, am Freitag, 08.05.2011. Würde mich freuen, möglichst viele zu treffen. Wird bestimmt nett, Verpflegung, Grill und Musik muss jeder selbst mitbringen." Am Ende stehen da 5.000 Leute, das Naturschutzgebiet sieht aus wie eine Müllkippe und es haben sich 5 Leute in Glasscherben verletzt und sind in glühende Einweggrills gelatscht. Ist das dann persönliches Pech der Gemeinde? Muss sie für Sicherheit und Ordnung (Sanitäter, Müllbeseitigung, etc.) sorgen? Muss die Polizei jedem Besucher nachweisen, was er wann, wo und wie weggeworfen hat? Wer haftet für Schäden? Jeder Teilnehmer oder der Einladende?!



@tuk

Du kannst dich aber in Deutschland nicht einfach hinstellen und demonstrieren, das musst du auch ordentlich anmelden, du musst zumindest teilweise für Sicherheit der Teilnehmer sorgen, etc. Bei FB kannst du heute um 17:00 Uhr einen Aufruf zur Spontanparty starten und 1,5 Stunden später stehen tausend Leute irgendwo in der Stadt, auf der Autobahn oder sonstwo. Schon ein gewisser Unterschied.
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@redcity:



Also ich komme zu deiner Party im Naturschutzgebiet! Freu mich drauf!
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Verantwortlich ist der Einladende. Der haftet dann auch.



Und wie du selbst schreibst, ist nicht die rechtliche Situation um die Veranstaltung herum das Problem (das einer Gesetzesänderung bedarf), sondern die Art und Weise, wie man in z. B. Facebook eine solche Veranstaltung einstellen kann. Bei dem Mädel in Hamburg wars ja wohl offensichtlich so, dass sie dies als öffentliche Veranstaltung für alle, also so wie es die Voreinstellungen auf Facebook anscheinend vorsehen, eingestellt hat.



Und zum letzten Absatz deines Beitrags: Grundsätzlich ist es auch so, dass Versammlugen angemeldet werden müssen. Dies schließt aber Spontanversammlungen gerade nicht aus. Das Versammlungsrecht ist ein hohes, grundgesetzlich geschütztes Recht, das viele Möglichkeiten offen lässt.
 
Die rechtliche Situation? Kommt drauf an
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Ernsthaft, das kann man pauschal gar nicht sagen. Da kommt's auf so viele Faktoren an ...



Davon abgesehen gibt's auch in Deutschland die Möglichkeit zu Spontandemos - das mal nur so nebenbei.




Und zum letzten Absatz deines Beitrags: Grundsätzlich ist es auch so, dass Versammlugen angemeldet werden müssen. Dies schließt aber Spontanversammlungen gerade nicht aus. Das Versammlungsrecht ist ein hohes, grundgesetzlich geschütztes Recht, das viele Möglichkeiten offen lässt.


Scheen gesaat, reddy
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Und mal ehrlich: wenn jeder seine Datenschutzvorkehrungen trifft und nur seine Freunde die eigene Party einsehen und man das ganze nicht öffentlich macht, kommen nie so viele Leute. Und wenn ich das nicht mache ... ja, dann würd ich definitiv beim Einladenden als Veranstalter zugreifen. Ist doch jetzt gleich ob er per Anschlag am Gemeindeaushang einlädt oder über Facebook.



Und Spontanpartys gibt's ja nicht erst seit Facebook
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@redcity:


Also ich komme zu deiner Party im Naturschutzgebiet! Freu mich drauf!
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Verantwortlich ist der Einladende. Der haftet dann auch.
Sicher das er haftet? Bzgl. des Sylter-Party-Einladers der eine Rechnung über 20.000,- € bekommen hat, ist das wohl noch nicht geklärt. Hörte, dass es da noch ein Gerichtsverfahren geben wird.




Und wie du selbst schreibst, ist nicht die rechtliche Situation um die Veranstaltung herum das Problem (das einer Gesetzesänderung bedarf), sondern die Art und Weise, wie man in z. B. Facebook eine solche Veranstaltung einstellen kann. Bei dem Mädel in Hamburg wars ja wohl offensichtlich so, dass sie dies als öffentliche Veranstaltung für alle, also so wie es die Voreinstellungen auf Facebook anscheinend vorsehen, eingestellt hat.



Und zum letzten Absatz deines Beitrags: Grundsätzlich ist es auch so, dass Versammlugen angemeldet werden müssen. Dies schließt aber Spontanversammlungen gerade nicht aus. Das Versammlungsrecht ist ein hohes, grundgesetzlich geschütztes Recht, das viele Möglichkeiten offen lässt.


Da müsste eigtl. ja auch Facebook daran gelegen sein, solche Irrtümer zu vermeiden.

Wobei ich aber auch bei einer spontanen Versammlung Pflichten habe, die es eigentlich verhindern, eine Großdemo in wenigen Minuten spontan auf die Beine zu stellen. Denn auch hier muss ich als Veranstalter für die Sicherheit der Teilnehmer Sorge tragen und das geht in der Regel nicht so schnell.



Natürlich ist das Versammlungsrecht ein hohes Gut und ein Schützenswertes Gut, man sollte es aber auch vor Missbrauch schützen.

Beispiel: Unser Schulleiter hat den Abistreich verboten, was wir uns nich haben gefallen lassen. Wir haben daraufhin eine politische Demonstration angemeldet und diese direkt vor der Schule durchführen wollen. Inklusive Musik und munteren Reden. Die Teilnehmerzahl wurde mit 600 gut geschätzt und am Ende standen zwei Streifenwagen vor der Schule und haben unsere politische Demonstration vor der Schule bewacht (öffentlicher Platz). An Unterricht war natürlich nicht zu denken, der Direktor hat mit hochrotem Kopf die Polizisten rund gemacht und wir haben uns einen abgelacht. Gezahlt haben wir für den Spaß natürlich nichts - war ja eine politisch motivierte Demo. Aber ob das so im Sinne des Erfinders ist.
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@saar-Betzi

Erweitern wir das mal:

Ich lade über FB öffentlich zur Party ein --> es kommt zu Zerstörungen/Verschmutzung im "Partygelände" --> ich hafte als Veranstalter

Ich lade über FB öffentlich zur Party ein --> ich sage die Party ab --> es kommt trotzdem zur Party und zu den Nebeneffekten --> Hafte ich trotz Absage?



Ich könnte theoretisch einladen, warten bis 10.000 Leute zusagen und dann - zur eigenen Sicherheit - die Party absagen, bin fein raus und habe trotzdem das Ziel erreicht.
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Sicher das er haftet? Bzgl. des Sylter-Party-Einladers der eine Rechnung über 20.000,- € bekommen hat, ist das wohl noch nicht geklärt. Hörte, dass es da noch ein Gerichtsverfahren geben wird.
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Vom Grundsatz her haftet der Einladende. Dass es da zu einem Gerichtsverfahren kommt, ändert zunächst mal nichts. Mal schauen, wie das dann letztlich ausgeht.






Aber ob das so im Sinne des Erfinders ist.
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Sicher im Sinne der "Erfinder" des Grundgesetzes, die die Versammlungsfreiheit und damit auch das Recht auf freie Meinungsäußerung auf so hohe Sockel gestellt haben. Und im Grunde war eure Versammlung ja auch in gewisser Weise politisch motiviert. Zwar jetzt nicht ein weltpolitisch bedeutsames Thema betreffend, aber immerhin.
 
Eben. Versammlungen sind ja nicht nur dann geschützt, wenn sie politisch sind
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@redcity: Und siehste, für solche Absagegeschichten gibt's dann Richter
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Kann dir ja bei ner angesetzten Demo auch passieren.



mod-edit redskin: realname durch nick ersetzt.
 
Ich halte das ganze für ne typisch Deutsche Diskussion. Motto: Es gibt was neues was wir nicht verstehen, lass uns mal schnell ein Gesetz machen, verschärfen, ändern. Dann passt's schon.



Ganz ehrlich, das geht dann völlig an der Sache vorbei und ist zu dem absolut Weltfremd. Wenn man der ganzen Sache durch Verbote und Strafe Herr werden könnte, dann würden wir doch nicht eine Demo in den arabischen totalitären Systemen sehen. Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Verbot oder nicht.
 
Ich halte das ganze für ne typisch Deutsche Diskussion. Motto: Es gibt was neues was wir nicht verstehen, lass uns mal schnell ein Gesetz machen, verschärfen, ändern. Dann passt's schon.


Ganz ehrlich, das geht dann völlig an der Sache vorbei und ist zu dem absolut Weltfremd. Wenn man der ganzen Sache durch Verbote und Strafe Herr werden könnte, dann würden wir doch nicht eine Demo in den arabischen totalitären Systemen sehen. Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Verbot oder nicht.


Nur mal zur Info: in den französischen Medien darf Facebook schon nicht mehr erwähnt werden
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Soviel zum zickigen Deutschen.
 
Nur mal zur Info: in den französischen Medien darf Facebook schon nicht mehr erwähnt werden
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Soviel zum zickigen Deutschen.


Als Resultat einer Klage wegen Schleichwerbung. Sorry, da ist ein Unterschied zu unnötigen Diskussionen über "Facebook"-Führerscheine usw. wie sie in den politischen Kreisen jenseits der 50 erdacht werden.
 
Der Kommentar aus der Frankfurter Rundschau triffts ganz gut:




Internettrend, der schnell abflauen wird


Deutschlands Innenpolitiker debattieren, ob ein Verbot von "Facebook-Partys" nötig oder überzogen ist. Gegner wie Befürworter solcher Verbote beweisen jedoch vor allem Unkenntnis: Hier lässt sich nämlich gar nichts verbieten.



Es ist ja selten gut, wenn unsere Innenpolitiker sofort nach Verboten rufen, wenn etwas nicht läuft wie gewollt. Man hofft dann aber doch jedes Mal, dass sie sich vorher ein bisschen mit dem Verbotsgegenstand beschäftigt haben. Bei einigen Landes-Innenministern muss man daran nun zweifeln. So hatte sich Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU am Wochenende dafür ausgesprochen, sogenannte "Facebook-Partys" schon im Voraus zu verbieten, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sei, müssten solche Partys mit Platzverweisen aufgelöst werden. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) äußerten Sympathien für gesetzliche Regelungen.


Quelle und der Rest des Kommentars: http://www.fr-online.de/politik/mei...-abflauen-wird/-/1472602/8631540/-/index.htmlhttp://www.fr-online.de/politik/meinung/internettrend--der-schnell-abflauen-wird/-/1472602/8631540/-/index.html
 
Bei einem seit über 2 Jahre andauernden Trend fehlt mir leider der Glaube, dass dieser bald abflachen wird.
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Soweit ich gelesen hab ist das aber ohne ne Funktion für Gruppenkonferenzen.

Egal, ich hab Facebook sowieso immer boykottiert, bion jetzt aber bei Google+, scheint mir einfach das bessere Konzept.
 
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