Es ist aber noch ein ganz anderes Szenario denkbar. Die JHV kann ja so laufen, dass über die AR-Mitglieder einzeln abgestimmt wird (s. u.). Und da Du erwähnt hast, dass Du zwei potentielle Kandidaten unterstützt, würde mich Deine Meinung dazu interessieren. Zunächst hatte ich nämlich diese Variante favorisiert, bin aber jetzt ins Zweifeln gekommen. Lt. Satzung scheint es dafür ja zwei Möglichkeiten zu geben:
Entweder die Entlastung des AR wird auf Antrag namentlich durchgeführt und die, die dabei keine Mehrheit erhalten, werden mit einer zweiten Abstimmung abgewählt.
Oder es wird dem kompletten Rat die Entlastung verweigert und die danach notwendige Abstimmung über die Abwahl wird auf Antrag für jedes AR-Mitglied einzeln durchgeführt.
Es könnte also passieren, dass nur ein Teil des AR abgewählt wird. Was schreibt die Satzung für diesen Fall dann vor? Dort heißt es, dass es erst Neuwahlen gibt, wenn mehr als drei gewählte (also nicht angediente oder bestellte) AR-Mitglieder ausscheiden. Gewählte Ratsmitglieder haben wir fünf, wenn also zwei von denen es schaffen im Gremium zu verbleiben, dann rücken lt. Satzung die drei Ersatzmitglieder nach.
Eine solche Vorgehensweise KÖNNTE also dazu führen, dass der Aufsichtsrat personell erneuert wird, ohne dass die Mitglieder erneut wählen dürfen und somit auch ohne eine Chance für neue Kandidaten.