Das Gehalt der Abgeordneten und die Mär der Populisten
Hintergrund: Wenn es um die Diäten geht, spielen die Fakten oft keine Rolle
Von Winfried Folz, Berlin
Dieses Thema hat das Zeug zum Aufreger: Der Bundestag erhöht die Abgeordneten-Diäten, und der Streit ist programmiert. Verbände wie der Bund der Steuerzahler gehen auf die Barrikaden („klammheimliche Erhöhung“), Boulevard-Zeitungen schlagen Alarm („dreiste Politiker“). Bei genauer Betrachtung sind viele Vorwürfe widerlegbar.
Vorwurf 1: Es ist eine geheime Diäten-Erhöhung.
Falsch. Der Vorwurf ist kurios. Die Abgeordneten haben gestern im Plenum öffentlich getagt, die 20-minütige Debatte war von der Union beantragt worden – nicht von der AfD. Das Rededuell wurde im Fernsehen auf Phoenix übertragen. Der gestrige Antrag ist ohnehin nur ein Routinevorgang. Denn grundsätzlich war das Verfahren – öffentlich – schon in der letzten Legislaturperiode beschlossen worden. Die Debatte fand im Oktober 2014 im Bundestag statt, dauerte einen ganzen Vormittag und ist im Plenarprotokoll nachzulesen. Auch die Bundestagsabgeordneten hat die gestrige Debatte nicht überrascht. Bereits am 12. Oktober hat die Bundestagsverwaltung auf die Notwendigkeit eines Beschlusses zur Diätenfrage hingewiesen.
Vorwurf 2: Die Abgeordneten bedienen sich selbst.
Das ist richtig, aber die Abgeordneten sind dazu gezwungen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt vom Bundestag, über die Gehälter der Parlamentarier zu entscheiden. Allerdings legen sie diese nicht nach Gutsherrenart fest, wie es der Begriff „Selbstbedienung“ nahelegt. Vielmehr folgen die Abgeordneten strikt der Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission, deren Mitglider aus den Bereichen Wirtschaft, Handwerk, Verwaltung und Wissenschaft kamen. Das externe Gremium hat ein Reglement entworfen, dem sich die Politik angeschlossen hat. Allerdings machten gestern etliche Befürworter dieser Vorgehensweise klar, dass man es Teilen der Bevölkerung so oder so nicht recht machen könne.
Vorwurf 3: Die Diätenhöhe ist unangemessen.
Darüber kann man endlos streiten. Denn ob die Höhe eines Arbeitslohns angemessen ist, beurteilt der Lohnempfänger meist anders als der Arbeitgeber. Weil der Vorwurf vorhersehbar war, haben sich die Abgeordneten eine Orientierungsgröße zur Festsetzung ihres Gehaltes gewählt. So werden Abgeordnete bezahlt wie einfache Richter an Bundesgerichten, Besoldungsgruppe R6. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass „diejenigen, die Recht setzen (also die Abgeordneten), so bezahlt werden wie diejenigen, die das Recht auslegen (also die Bundesrichter)“, wie es der FDP-Abgeordnete Marco Buschmann gestern erklärte. Die Abgeordnetendiät beträgt zur Zeit 9541 Euro und ist zu versteuern. Sie soll ermöglichen, dass Menschen mit unterschiedlicher Qualifikation, unterschiedlichem Alter, unterschiedlicher beruflicher Herkunft und den damit verbundenen Risiken unabhängig ihr Mandat ausüben können. Zusätzlich erhalten die Abgeordneten jeweils noch rund 4300 Euro als steuerfreie Pauschale für Unkosten, die mit ihrem Mandat verbunden sind, etwa die Unterhaltung eines Wahlkreisbüros.
Vorwurf 4: Die Erhöhung der Diäten ist willkürlich.
Nein. Grundlage für die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittsverdienstes der Arbeitnehmer. Diesen Mechanismus hat die unabhängige Expertenkommission empfohlen. Damit ist Willkür bei der Erhöhung ausgeschlossen, denn die Abgeordnetenbezüge sind an die durchschnittliche Lohnentwicklung gekoppelt. Kurz gesagt: Steigen die Löhne und Gehälter, steigen auch die Diäten der Parlamentarier, gemessen am Durchschnittswert. Umgekehrt gilt auch: Fallen die Löhne, verringern sich die Diäten.
Vorwurf 5: Die Diätenerhöhung erfolgt in größter Eile.
Falsch. Die Regulierung der Bezüge muss laut Abgeordnetengesetz innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung des Bundestags beschlossen werden. Diese fand am 24. Oktober statt. Insofern hätte der Beschluss auch noch im Januar gefällt werden können.
Ein entsprechender Antrag wurde jedoch nicht gestellt, auch nicht von der AfD-Fraktion, die zu den schärfsten Kritikern der Diätenerhöhung zählt. Der Beschluss gilt für eine Wahlperiode und muss in der folgenden erneut gefasst werden.
Quelle
Die Rheinpfalz Pfälzische Volkszeitung - Nr. 289
Donnerstag, den 14. Dezember 2017