Meiner Meinung nach hast du da einen kleinen Denkfehler, aber ich bin mir da auch nicht sicher, da der ganze Spuck an mir spurlos vorbei ging. Die Unterbrechung deiner Arbeit ermöglicht soweit ich weiß die Einberufung..
Hatte es im Freundes- und Bekanntenkreis oft, dass nach der Ausbildung bzw. zwischen Ausbildung und Studium ein Einberufungsbescheid gekommen ist. In einem Fall sogar trotz eines bestehenden, wenn auch befristeten, Arbeitsverhältnis.
Ist für mich alles ein "heißes" Eisen, ich würde da eher eine gründliche rechtliche Beratung aufsuchen. Und soweit mir bekannt gibt es auch solche Beratungsstellen für Wehr- und Zivildienstleistende.
Hatte es im Freundes- und Bekanntenkreis oft, dass nach der Ausbildung bzw. zwischen Ausbildung und Studium ein Einberufungsbescheid gekommen ist. In einem Fall sogar trotz eines bestehenden, wenn auch befristeten, Arbeitsverhältnis.
Ist für mich alles ein "heißes" Eisen, ich würde da eher eine gründliche rechtliche Beratung aufsuchen. Und soweit mir bekannt gibt es auch solche Beratungsstellen für Wehr- und Zivildienstleistende.