Kriegsdienstverweigerung die II.

Nochmals danke für den Tip schnokes!
Habe dort angerufen, wo ich gleich ins zuständige DJK-Amt weitervermittelt wurde, wo ich für nächsten Dienstag gleich einen Termin ausmachen konnte.

Wie auch immer entschieden wird (hoffe natürlich für mich) bin ich dir mindestens ein Bier schuldig
default_wink.png


Gern
default_wink.png
- Weisst ja wo ich stehe ...
default_wink.png
 
Ausmusterung könnte bei einem der beiden klappen (Neurodermitis). Der andere ist kerngesund und megasportlich. Das wird dann wohl nix.
So wie's aussieht, wollen sie wohl beide verweigern.

Bis mindestens 2011 gehen sie ja ohnehin noch zur Schule.


Wenn du bereits vor der Musterung oder bei der Musterung verweigerst, wirst du mit allerhöchster Sicherheit nicht ausgemustert. Du bist sogar relativ schnell wieder draußen, weil du wie schon erwähnt die ganzen Tests nicht mitmachen musst.



Wenn deine Jungs auf eine Ausmusterung spekulieren, dann sollte man erst nach der Musterung verweigern um darauf eine Chance zu haben. Entweder du wirst ausgemustert dann hat sich die Sache erledigt, oder du bist tauglich, dann sollte man relativ bald die Verweigerung abschicken. Wenn man dann allerdings Pech hat, wird die nicht akzeptiert und man muss trotzdem zum Bund, was aber hingegen eigentlich nie der Fall ist, wenn man schon vor oder bei der Musterung verweigert hat.



Ist also die Frage, wie viel Risiko man eingehen möchte. Die Chance auch nach der Musterung noch verweigern zu können ist heute zwar recht hoch, aber ein Restrisiko besteht. Wenn du allerdings vorher verweigerst musst du ganz sicher nicht zum Bund, dafür aber mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit Zivildienst machen, denn ausmustern wird man dich dann nicht.
 
So ich habe mich mal hingesetzt und versucht die Auflagen in Aufsatzform zu erfüllen. Ich war diesmal nicht ganz so konzentriert, immer mit dem Gedanken im Hinterkopf was passiert wenn es abgeschmetter wird. Daher bitte ich, es euch mal durchzulesen und Verbesserungen vorzuschlagen (insbesondere Rechtschreibung,Ausdruck,Kommas,Inhalt). Wichtig beim Inhalt ist, dass es gut rüberkommt warum ich erst jetzt verweigere (nach Erhalt der Einberufung und nicht damals bei der Musterung.

Danke für Mühe und Hilfe!!!!



Garry



-------------------------------------------------------------------------------------



Sehr geehrter Herr XXX,



aufgrund Ihres Schreibens vom 07.11.2008 versuche ich Ihnen im Folgenden plausibel darzulegen warum ich erst nach Erhalt meines Einberufungsbescheides den Antrag als Kriegsdienstverweigerer gestellt habe und nicht schon früher. Wie ich bereits in meinem Antrag erwähnt habe, bin ich während meiner Kindheit, sowie Schul- und Ausbildungszeit zu einem Menschen erzogen worden, der Konflikte in Gesprächen, mit darlegen von Argumenten versucht zu lösen und nicht etwa mit körperlicher Gewalt. Diese Lebens- und Wertevermittlung, mit der Tatsache, dass ich meinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst nach Erhalt des Einberufungsbescheides gestellt habe, steht meiner Meinung nach nicht unbedingt in Konflikt miteinander, zugegebenermaßen etwas verwunderlich ist es aber schon.

Bei meiner Musterung im direkten Anschluss an meine Schulzeit fehlte mir die gedankliche und reifliche Auffassung dafür, was es heißt einen Wehrdienst an der Waffe zu leisten. Während meiner Schulzeit sah ich wie schon erwähnt viele Bilder und Ausschnitte über Kriege, von gefallenen Soldaten, verwundeten und toten Zivilisten, sowie brennenden Kindern, von zerstörten Familien und Landschaften. Schreckensbilder die damals schon meinen Atem stoppen ließen und Fragen aufwarfen, wie Menschen solch Leid und Angst unter die Menschheit bringen konnten nur um religiöse, ethnische oder materielle Wertvorstellungen durchzusetzen. Tatsächlich war ich mir aber nicht im Bilde darüber, dass auch ich beim Ableisten des Wehrdienstes genau dazu ausgebildet werde, im Notfall solch ein Leid und Zerstörung über die Menschen bringen zu müssen. Leid, Angst und Zerstörung die andere Schüler dann in 30 oder 40 Jahren zu Gesicht bekommen und bei Ihnen die gleichen Fragen aufkommen, wie bei mir. Darum ist es für mich persönlich sehr von Bedeutung solche Bilder zukünftig aus den Geschichtsbüchern verschwinden zu lassen. Ich bin sicherlich nicht naiv, zu glauben, dass es aufgrund meines Antrages auf Kriegsdienstverweigerung, zukünftig keine Kriege in der Welt mehr geben wird.

Dennoch ist es mir von großer Bedeutung vor Gott erklären zu können, ich habe so gehandelt wie es mir mein Gewissen gesagt hat. Ich habe so gehandelt, wie ich es für richtig halte.

Es war also ein großer Fehler nicht schon damals bei meiner Musterung den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen, zurückzuführen auf meine fehlende Reife, sowie des fehlenden Bewusstseins dafür verantwortlich zu sein, dass durch meine Hand Menschen verletzt werden oder sterben, Familien und Freundschaften zerstört werden.

Während meiner Ausbildungszeit war ich vom Wehrdienst zurückgestellt. Auch in dieser Zeit war ich mir den Folgen eines bevorstehenden Wehrdienstes nicht bewusst, machte ich mir wegen der Zurückstellung, sträflicherweise überhaupt keine Gedanken darüber einen Dienst an der Waffe zu leisten zu müssen.

Zum Ende meiner Ausbildung endete also auch meine Zurückstellung vom Wehrdienst. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde mir bewusst, dass ich kurz vor dem Zeitpunkt stehe den Dienst an der Waffe antreten zu müssen. Jetzt wurde mir klar, dass ich vor einem Szenario stehe, welches ich auf keinen Fall eingehen möchte. Die oben genannten Vorstellungen waren seit jeher in meinem Kopf und Gewissen verankert, das Bewusstsein darüber, gegen diese aber komplett zu verstoßen, erlangte ich erst mit dem Ablauf meiner Zurückstellung und dem damit verbundenen starken Befassen mit dem Thema Wehrdienst an der Waffe.

Nur wenige Wochen später erreichte mich meine Einberufung zum Grundwehrdienst zum 01.01.09. Nachdem der erste Schock darüber verdaut war, setzte ich mich direkt an meinen Schreibtisch um den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorzubereiten, wissend dass es ein sehr spät eingereichter Antrag ist, aber mit vollem Vertrauen darauf, dass ich das tue, was ich für das richtige halte. Mir war bewusst, dass ich auf keinen Fall dafür verantwortlich sein möchte, Leid über Familien und deren Freunde zu bringen.

Die Entscheidung einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen stand fest und wurde nochmals deutlich verstärkt als mich die Todesnachricht eines guten Fußballkollegen aus Landstuhl erreichte. Er fiel einem feigen Selbstmordangriff in Afghanistan zum Opfer. Das Fehlen von ihm hinterlässt nicht nur eine Lücke in seinem Verein SSC Landstuhl, sondern vor allem in seiner Familie, die ihr einziges Kind verloren haben.

Dieses Schlüsselereignis haben mir einmal mehr verdeutlicht, dass ich mit meiner Entscheidung richtig liege. Ich möchte zu keinem Zeitpunkt in meinem Leben dafür verantwortlich sein, solch Leid und Zerstörung in eine Familie zu bringen.



Ich hoffe ich konnte durch die oben genannten Umstände, Erlebnisse und Ereignisse darlegen warum ich erst jetzt einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt habe und den dadurch entstandenen Zweifel ausräumen.

Darum bitte ich Sie inständig meinem Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes stattzugeben.
 
geb den zwei jungs recht, inhaltlich würd ichs so lassen. nur son paar Rechtschreib- und Kommasachen sind mir aufgefallen (aber auch ohne gewähr
default_icon_wink.gif
):



Diese Lebens- und Wertevermittlung mit der Tatsache, dass



Schreckensbilder die damals schon meinen Atem stoppen (ich würde "stocken" sagen, ist aber auch nicht falsch so) ließen



Ich bin sicherlich nicht naiv zu glauben, dass es aufgrund meines Antrages auf Kriegsdienstverweigerung zukünftig keine Kriege in der Welt mehr geben wird.



machte ich mir wegen der Zurückstellung sträflicherweise überhaupt keine Gedanken darüber, einen Dienst an der Waffe leisten zu müssen.



aber mit vollem Vertrauen darauf, dass ich das tue, was ich für das richtige (das Richtige oder nur "für richtig halte") halte.



sondern vor allem in seiner Familie, die ihr einziges Kind verloren haben (hat)



Dieses Schlüsselereignis haben mir - entweder "diese schlüsselereignisse" oder "dieses schlüsselereignis hat"



und wenn dem antrag net stattgegeben wird, schickste mal s ganz klää hin, die pöbelt die an, da traun die sich gar nix anderes
default_icon_wink.gif
 
slebst die kommafehler würde ich lassen, das macht das ganze sympathischer...text gefällt mir ganz gut...drück dir die daumen, dass es klappt..
 
Vielen Dank ihr Zwei! Muss mich ja rechtzeitig um eine fachkundige Beratung für meine beiden Jungs kümmern.
default_wink.png

Die sind gerade erfasst worden und die Musterung wird wohl auch nicht mehr so lange auf sich warten lassen...


Hatte meine Verweigerung gleich mit der Erfassung zurück geschickt... da gab es dann keine Diskussionen mehr...



Ansonsten zu Garry: Schreib ganz einfach, dass Du Dich in den letzten Jahren geistig weiterentwickelt hast und über viele Dinge nun einfach bewusster nachdenkst, als zu Zeiten Deiner Musterung... und das mit dem Freund in Afghanistan ist ja wohl die Mega Begründung schlechthin...
 
So, schonmal vielen Dank für die Meinungen und Aufmunterungen. Hoffe das es diesmal wirklich klappt...

Ansonsten nochmal besonderen Dank an Caro für die Verbesserungen! *bussi*
 
Ich finde das inhaltlich nicht sonderlich gut.



Die fehlende geistige Reife bei der Musterung ist kein wirklich stichhaltiges Argument, weil sich der ganze Absatz so liest, als hätte es Dich damals schlicht nicht interessiert, weil Du davon ausgingst, sowieso zurückgestellt zu werden. Schlimm ist das mE nicht, weil eine Verweigerung ausdrücklich jederzeit möglich ist und der jeweilige Zeitpunkt inhaltlich nicht entscheidend ist. Wir hatten noch während der Grundausbildung zwei Verweigerer in der Kompanie, der erste hat es abgelehnt, das G3 in die Hand zu nehmen, der zweite konnte sich nicht überwinden, mit Übungsmunition auf "Pappkameraden" zu schießen. War beides keine große Sache, es gab keine dummen Sprüche und die beiden waren binnen weniger Tage draußen.



Du schreibst, "...dass auch ich beim Ableisten des Wehrdienstes genau dazu ausgebildet werde, im Notfall solch ein Leid und Zerstörung über die Menschen bringen zu müssen." Das ist falsch, Du wirst allerhöchstens dazu ausgebildet, im Notfall genau so etwas in Deutschland verhindern zu müssen. Das ist jetzt vielleicht Haarspalterei, aber genau darauf wird Wert gelegt.



Der Tod Deines Bekannten in Afghanistan kann ebenfalls nicht zur Begründung dienen; so etwas wird Dir eher als Besorgnis um Deine eigene Haut ausgelegt, nicht als Gewissensgrund. Außerdem wird man Dir erklären, dass Du als Wehrdienstleistender ohne dementsprechende freiwillige Erklärung in keinem Fall für Auslandseinsätze herangezogen wirst und man Dich schon gar nicht gegen Deinen Willen nach Afghanistan schicken wird.



Versuche doch, in Deiner Begründung noch mehr Deine persönliche (wichtig: bloß keine allgemeinen politischen Reden über Sinn oder Unsinn von Wehrpflicht!) Überzeugung herauszuarbeiten, dass Gewaltanwendung in keinem Fall zur Bewältigung von Konflikten herangezogen werden darf, und inwiefern diese Überzeugung schon frühzeitig durch Erziehung, Schule, soziales Engagement (z.B. christliche Jugendgruppen, Messdiener etc.) gereift ist.
 
Ich finde das inhaltlich nicht sonderlich gut.


Die fehlende geistige Reife bei der Musterung ist kein wirklich stichhaltiges Argument, weil sich der ganze Absatz so liest, als hätte es Dich damals schlicht nicht interessiert, weil Du davon ausgingst, sowieso zurückgestellt zu werden. Schlimm ist das mE nicht, weil eine Verweigerung ausdrücklich jederzeit möglich ist und der jeweilige Zeitpunkt inhaltlich nicht entscheidend ist. Wir hatten noch während der Grundausbildung zwei Verweigerer in der Kompanie, der erste hat es abgelehnt, das G3 in die Hand zu nehmen, der zweite konnte sich nicht überwinden, mit Übungsmunition auf "Pappkameraden" zu schießen. War beides keine große Sache, es gab keine dummen Sprüche und die beiden waren binnen weniger Tage draußen.



Du schreibst, "...dass auch ich beim Ableisten des Wehrdienstes genau dazu ausgebildet werde, im Notfall solch ein Leid und Zerstörung über die Menschen bringen zu müssen." Das ist falsch, Du wirst allerhöchstens dazu ausgebildet, im Notfall genau so etwas in Deutschland verhindern zu müssen. Das ist jetzt vielleicht Haarspalterei, aber genau darauf wird Wert gelegt.



Der Tod Deines Bekannten in Afghanistan kann ebenfalls nicht zur Begründung dienen; so etwas wird Dir eher als Besorgnis um Deine eigene Haut ausgelegt, nicht als Gewissensgrund. Außerdem wird man Dir erklären, dass Du als Wehrdienstleistender ohne dementsprechende freiwillige Erklärung in keinem Fall für Auslandseinsätze herangezogen wirst und man Dich schon gar nicht gegen Deinen Willen nach Afghanistan schicken wird.



Versuche doch, in Deiner Begründung noch mehr Deine persönliche (wichtig: bloß keine allgemeinen politischen Reden über Sinn oder Unsinn von Wehrpflicht!) Überzeugung herauszuarbeiten, dass Gewaltanwendung in keinem Fall zur Bewältigung von Konflikten herangezogen werden darf, und inwiefern diese Überzeugung schon frühzeitig durch Erziehung, Schule, soziales Engagement (z.B. christliche Jugendgruppen, Messdiener etc.) gereift ist.


Die von dir im letzten Abschnitt angeführten Dinge habe ich bei meiner ersten Begründung schon angeführt. Über diesen Antrag wurde noch nicht entschieden, weil ich begründen muss warum ich erst nach Erhalt der Einberufung verweigere und nicht schon früher. Nochmals die Dinge aufführen die ich schon in meiner 1. Begründung aufgeführt habe kann mich doch nicht zum Ziel führen. Ich bin momentan etwas verwirrt.
 
Die hatten nur Angst, dass wir die ganz kleine Hooligans vorbei schicken
default_icon_wink.gif




Trotzdem Glückwunsch!
 
Hat jemand ne Ahnung wie lange man zum Zivildienst herangezogen werden kann? Ich finde dazu im Zivildienstgesetz keine passenden Paragraph. Lediglich einen bei Abstellung zum Katastrophenschutz. Am besten mit rechtlichem Verweis
default_smile.png
 
Die Dauer des Zivildienstes beträgt meines Wissens 9 Monate.



Sie ist im Zivildienstgesetz (ZDG) geregelt (§24, ff.).



http://www.zivildienst.de/cln_007/lang_de/nn_390614/Content/de/LeitfSondInfos/Leitfaden/AbschnittA/AbschnittA01.html__nnn=true#§%2024






Nach Art.12a Abs.2 Satz 2 GG bildet die rechtlich zulässige Dauer des Wehrdienstes die zeitliche Obergrenze für die Dauer des Ersatzdienstes. Das normative Ziel des Art.12a Abs.2 Satz 2 GG ist es, ein Gleichgewicht der Belastung von Wehrdienstleistenden und Ersatzdienstleistenden sicherzustellen. Der Gesetzgeber kann daher bei der Bemessung der Dauer des Ersatzdienstes innerhalb des durch Art.12a Abs.2 Satz 2 GG gezogenen Rahmens die vorgegebenen Unterschiede zwischen Wehrdienst und Ersatzdienst berücksichtigen. (vgl BVerfG, U, 24.04.85, - 2_BvF_2/84 - Kriegsdienstverweigerer II - BVerfGE_69,1 = www.DFR/BVerfGE)
 
Ich glaub aber er wollt wissen wie lange man "gezogen" werden kann. Also ab welchem Alter die "Gefahr" vorüber ist, dass man seinen Zivi noch ableisten muss...
 
Bis zum 23. oder 24. Lebensjahr können die dich einziehen mein ich zu wissen. Dienstdauer beträgt 9 Monate. Wobei das ja im Prinzip nich so ganz stimmt. 4 Wochen sind Urlaub, wenn du im Pflegerischen Bereich tätig bist musst du statt 1 Woche dann 3 Wochen zum Lehrgang antreten, dazu evtl. Feiertage und Tage an denen du krank bist. Da werden das höchstens 7 Monate Dienstzeit
default_wink.png
 
Ich glaub aber er wollt wissen wie lange man "gezogen" werden kann. Also ab welchem Alter die "Gefahr" vorüber ist, dass man seinen Zivi noch ableisten muss...




Ist auch im §24 ZDG geregelt




§ 24 Dauer des Zivildienstes







Änderungen / Synopse | 3 Gesetze verweisen aus 9 Artikeln auf § 24







(1) Zivildienst leisten Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend von Satz 1 leisten Zivildienst Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie





1. wegen einer Zurückstellung nach § 11 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Zivildienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,





2. wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines anderen Dienstes im Ausland (§ 14b), wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines freiwilligen Jahres (§ 14c) oder wegen der Ableistung eines freien Arbeitsverhältnisses (§ 15a) nicht bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres zum Zivildienst herangezogen werden konnten,





3. wegen eines ungenehmigten Auslandsaufenthaltes (§ 23 Abs. 4) nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zum Zivildienst herangezogen werden konnten oder





4. nach § 44 Abs. 2 als aus dem Zivildienst entlassen gelten und nach Absatz 4 eine Nachdienverpflichtung zu erfüllen haben,





5. wegen Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides oder der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Klage nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Zivildienst herangezogen werden konnten.





Abweichend von den Sätzen 1 und 2 leisten Zivildienst Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt





1. das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen ihrer beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet worden wären oder verwendet worden sind, oder





2. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (§ 14) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (§ 14a) vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht zum Zivildienst herangezogen worden sind.





Bei Dienstpflichtigen, die wegen eines Anerkennungsverfahrens nach den Vorschriften des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes nicht mehr vor Vollendung des 23. Lebensjahres oder vor Eintritt einer bis dahin bestehen gebliebenen Wehrdienstausnahme zum Grundwehrdienst einberufen werden konnten, verlängert sich der Zeitraum, innerhalb dessen Zivildienst zu leisten ist, um die Dauer des Anerkennungsverfahrens, nicht jedoch über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus. § 79 Nr. 1 bleibt unberührt.





(2) Die Dauer des Zivildienstes entspricht der Dauer des Grundwehrdienstes (§ 5 Abs. 1a des Wehrpflichtgesetzes). § 79 Nr. 1 bleibt unberührt. Bei einem abschnittsweisen Zivildienst entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Wehrpflichtgesetzes dauert der erste Abschnitt sechs Monate. Die weiteren Abschnitte werden im Einberufungsbescheid festgelegt.





(3) Dienstpflichtige können zum Zivildienst in zeitlich getrennten Abschnitten herangezogen werden, wenn sie sonst wegen einer besonderen Härte vom Zivildienst zurückgestellt werden müssten.





(4) Tage, an denen ein Dienstpflichtiger während des Zivildienstverhältnisses infolge





1. schuldhafter Abwesenheit vom Zivildienst,





2. schuldhafter Dienstverweigerung,





3. Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides,





4. Verbüßung von Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest oder





5. Untersuchungshaft, der eine rechtskräftige Verurteilung gefolgt ist,





keinen Dienst geleistet hat, sind nachzudienen.
 
Ich will kurz meinen Fall schildern und würde dann gerne eure rechtliche Meinung dazu hören. Wenn ich mir den Paragraph durchlese ergibt sich für mich das vollendete 23 bzw.25. Lebensjahr als letzter Zeitpunkt zum Zivildienst herangezogen zu werden (im Normalfall).

Ich bin anerkannter Kriegsdienstverweigerer, d.h. meine Akte liegt beim Bundesamt für Zivildienst. Vom Amt für Zivildienst wurde ich allerdings im Januar diesen Jahres zum Katastrophenschutz freigestellt (6 Jahre). Ich beginne im April 2009 ein Studium in Verwaltungsinformatik und werde deshalb von meinem Arbeitgeber für die Zeit freigestellt. Theoretisch müsste ich meine Stunden in der Katastrophenschutzeinheit weiterhin bringen. Ich spiele jetzt mit dem Gedanken mich von der zuständigen Kat.einheit zurückmelden zu lassen, sodass für mich wieder das Bundesamt für Zivildienst in 1. Linie zuständig ist. Dort möchte ich dann einen Antrag auf Zurückstellung, eben wegen diesem Studium stellen (was laut Zivilgesetz ja möglich ist). Bei Beginn des Studiums bin ich 24 Jahre, die Dauer beträgt 1 Jahr, d.h. bei Beendigung des Studiums bin ich schon 25 Jahre, was heißen würde danach könnte mich das Bundesamt nicht mehr verpflichten. Findet ihr das ganze wasserdicht oder habe ich einen Denkfehler bzw. einen Zusatz überlesen? Rechtliche Meinungen?
 
Oben