Das Abfassen einer Patientenverfügung ist gar nicht einfach, denn der Fall sollte sehr gut und nachvollziehbar beschrieben sein und es MUSS ganz klar sein, daß der Patient bei der Abfassung bei klarem Bewußtsein war (Zeugen, evtl Anwalt oder Hausarzt!) und es muß auch klar sein, daß der Patient das, was er einmal geäußert hat, auch immer noch will - dazu ist es notwendig, die Verfügung von Zeit zu Zeit herauszuholen und (wiederum klarer Verstand vorausgesetzt) zu erneuern - zB durch den Zusatz "dieses ist weiterhin mein Wille, Datum, Unterschrift bzw, falls Schreiben nicht mehr möglich ist, Erklärungen von Zeugen). Ganz wichtig auch, daß geregelt ist, wie der behandelnde Arzt von der Patientenverfügung erfährt! Und genauso wichtig, daß es jemanden gibt, der einem zweifelnden Arzt (auch die Motivationslage des Arztes ist zu berücksichtigen!) den entsprechenden Anstoß gibt, den Willen des Patienten höher zu schätzen als seine eigenen moralischen Wertvorstellungen (Bei einer alten Tante, der ich im übrigen nie zugetraut hätte, daß sie eine derartige Verfügung aufsetzt, mußte der Sohn den Arzt schon fast dazu zwingen, "den Stecker zu ziehen", das kann ein wirkliches Problem sein).