Sterbehilfe - was meint ihr dazu ?

Pfalzadler

Well-Known Member
Hallo, Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Wie ist eure Meinung dazu? Sollte diese eingeführt werden? Ich meine, es gibt Fälle, bei denen der Patient kein normales Leben mehr führen kann und nur noch in Qualen dahinvegetiert. Sollte man in diesen Fällen die Sterbehilfe nicht lieber genehmigen, anstatt den Patienten in einen brutalen Selbstmord zu treiben oder einfach leiden zu lassen? Mich würden eure Meinungen dazu interessieren.



LG
 
zuallererst möchte ich hoffen,dass es dir wieder besser geht und du dabei jetzt nicht grad an dich denkst!!!

aber auch ich denke,dass jeder mensch einen würdigen tot verdient hat.

es gibt so viel schlimme krankheiten,die ab einem bestimmten stadium,einfach kein "leben" mehr zulassen.

es tut in vielen fällen einfach nur weh,wenn man die leute so leiden sieht.

ich selbst habe vor 2 jahren eine oma von mir verloren,die "nur" 3 jahre an demenz gelitten hatte...

aber meine andere oma leidet nun schon seit 8 jahren an demenz und ist in einem pflegeheim.sie bekommt von der ganzen welt überhaupt nix mehr mit...und jeder von unserer familie,besucht sie so oft wie möglich.aber sie erkennt niemanden mehr.sie kann nicht mehr laufen und hat deshalb starke schmerzen vom sitzen und liegen,da alles nur noch wund ist...

als das mit der demenz anfing und manchmal noch klare geistige momente hatte,sagte sie sehr oft,dass sie sich nichts lieber wünschen würde,als jetzt für immer die augen zu schliessen,weil sie genau wüsste,dass es nun vorbei sei...

wir alle wünschen dieser frau schon lange,dass sie endlich in frieden einschläft.



sicherlich gibt es noch schlimmere fälle. und genau deswegen,wäre ich in speziellen fällen dafür,einen mensch von aussichtslosen leiden zu befreien.
 
seh ich genau so...



es gibt genug schlimmer krankheite, die ein "normales" sterben nicht mehr zulassen...

und bevor jemand vor schmerzen leiden muss oder in den SM getrieben wird, sollte man es lieber erlauben...
 
seh ich genau so...


es gibt genug schlimmer krankheite, die ein "normales" sterben nicht mehr zulassen...

und bevor jemand vor schmerzen leiden muss oder in den SM getrieben wird, sollte man es lieber erlauben...


Stimme euch beiden zu. Aber solange wir in einem Staat leben, in dem der Glaube an einen 2000 Jahre alten Zombiezimmermann das Recht auf Autonomie im Leben wie im Sterben beschneidet, wird das ganze problematisch bleiben. Eine nicht-religiöse Begründung macht bei geistig Gesunden Menschen einfach keinerlei Sinn.
 
Stimme euch beiden zu. Aber solange wir in einem Staat leben, in dem der Glaube an einen 2000 Jahre alten Zombiezimmermann das Recht auf Autonomie im Leben wie im Sterben beschneidet, wird das ganze problematisch bleiben. Eine nicht-religiöse Begründung macht bei geistig Gesunden Menschen einfach keinerlei Sinn.


Vielleicht ist das auch der Staat, der die Intolleranz verinnerlicht hat? In dem sich die "geistig gesunden Menschen" über alles stellen? In dem Moral nur noch dort erforderlich und vertretbar sein muss, wo ich sie in meiner momentanen Situation erforderlich ist?

Meiner Meinung nach sollte eine Diskussion über Pfalzadlers Frage auch hier möglich sein.

Mit den Begriffen, mit denen du um dich wirfst, verletzt du jedoch möglicherweise andere Menschen die nicht an einen "Zombie-Zimmermann" glauben, sondern deren Glauben an Gott ihnen Kraft und Grundlage ihres Lebens ist!
 
für manche wäre das sicher die erlösung von schmerz oder hilflosigkeit.

was ist das denn noch für ein leben, wenn der körper komplett gelähmt,

das hirn aber topfit ist?

eher ein dahinvegetieren.

und wenn der betreffende seinen wunsch zu sterben noch äussern kann,

dann soll man ihm doch bitte den letzten willen erfüllen.



ich persönlich könnte das aber nicht.

ich könnte nicht den daumen heben oder senken,

selbst wenn es eine erlösung für den menschen wäre.

ich hoffe auch, dass ich nie vor der wahl stehen muss,

ein tier einschläfern zu lassen.
 
mein opa wurde nach na verhunzten narkose bei na routine operation dement und is dann jahre lang dahin vegetiert. man hat ihm leider auch angesehn, dass er im kopf noch ziemlich fit war. er hat auch mal gesagt, dass man geduld haben soll, weil er einfach nicht mehr so schnell reden kann. für den satz hat er auch an die 5 minuten gebraucht. am ende hat er das essen verweigert un is dadurch dann gestorben. aber sterbehilfe, selbst wenn ers noch hätte sagen können, ich glaub das wär nicht möglich gewesen. das is für einen angehörigen einfach viel zu schwer. in so nem fall dann aber zwangsernähren is aber genau so verkehrt. wenn sich jemand entschlossen hat zu sterben dann soll man ihn auch lassen.

ach das is ne schwere frage. ich verurteil niemanden der jemandem beim sterben hilft, aber ich selbst könnte das nicht tun. ich wüsste ned mal ob ich jemandem bei der kontaktaufnahme mit nem professionellen sterbehelfer helfen könnte. dann hab ich ihn ja doch indirekt mit umgebracht...
 
1.) So ganz ist ja die "Sterbehilfe" nicht verboten. Was verboten ist, ist die tatkräftige Unterstützung des Selbstmordes, z.B. wenn ein guter Freund oder Verwandter einem eine Spritze mit Gift setzt. Möglich ist so etwas natürlich, aber der gute Freund oder Verwandte macht sich erheblich strafbar.

(In Holland sieht hier die Rechtslage ein wenig anders aus.)



2.) Einem Arzt ist es verboten, lebenserhaltende (z.B. Magensonde oder Beatmung) Maßnahmen abzusetzen - es sei denn, der Patient hat eine in diesem Moment glaubhafte Patientenverfügung, die den Arzt auf die sichere Seite bringt. Das Abfassen einer Patientenverfügung ist gar nicht einfach, denn der Fall sollte sehr gut und nachvollziehbar beschrieben sein und es MUSS ganz klar sein, daß der Patient bei der Abfassung bei klarem Bewußtsein war (Zeugen, evtl Anwalt oder Hausarzt!) und es muß auch klar sein, daß der Patient das, was er einmal geäußert hat, auch immer noch will - dazu ist es notwendig, die Verfügung von Zeit zu Zeit herauszuholen und (wiederum klarer Verstand vorausgesetzt) zu erneuern - zB durch den Zusatz "dieses ist weiterhin mein Wille, Datum, Unterschrift bzw, falls Schreiben nicht mehr möglich ist, Erklärungen von Zeugen). Ganz wichtig auch, daß geregelt ist, wie der behandelnde Arzt von der Patientenverfügung erfährt! Und genauso wichtig, daß es jemanden gibt, der einem zweifelnden Arzt (auch die Motivationslage des Arztes ist zu berücksichtigen!) den entsprechenden Anstoß gibt, den Willen des Patienten höher zu schätzen als seine eigenen moralischen Wertvorstellungen (Bei einer alten Tante, der ich im übrigen nie zugetraut hätte, daß sie eine derartige Verfügung aufsetzt, mußte der Sohn den Arzt schon fast dazu zwingen, "den Stecker zu ziehen", das kann ein wirkliches Problem sein). Wenn man das planen kann (klingt zynisch, ist aber ernst gemeint), zB wenn man ein Hospiz aufsucht, kann man das vorab mit dem Arzt klären und den Arzt auswählen, der die Verfügung durchführen möchte.



Meine persönliche ethische Einschätzung?

Der Fall 2 ist die persönliche Entscheidung des Patienten und wenn man sich sicher ist, daß es eine wohlüberlegte Entscheidung ist, sollte man den Willen des Patienten unbedingt erfüllen.

Der Fall 1 ist schon schwieriger - ich möchte nicht der Freund oder Verwandte sein, der vor diese Frage gestellt wird. Ich hätte da schon heftige Skrupel, nicht wegen der Strafbarkeit. Ich würde aber auch nicht jemanden verurteilen, der diese Aufgabe für einen Freund oder Verwandten wahrnimmt - denn eine solche Entscheidung, jemandem zum Sterben zu verhelfen, die trifft man nicht "zwischen Tür und Angel", das ist eine sehr respektierenswürdige Entscheidung. Und ich könnte beides nachvollziehen, wenn jemand die Spritze gibt und auch, wenn jemand das ablehnt. Zweifeln werden beide Personen danach ...
 
Zitat von Dr.BETZE
...

ich hoffe auch, dass ich nie vor der wahl stehen muss,

ein tier einschläfern zu lassen.


sei froh, wenns dir erspart bleibt..habs in jungen jahren 2x mal bei unseren schäferhunden (einmal von einer raserin angefahren worden) miterlebt, vor 2 jahren bei meim lieblingshund meiner besten freudin... wünsch ich keinem...
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glaub ich gern. kann man wirklich froh sein,

wenn das tier einen natürlichen tod stirbt,

das ist schon hart genug.



bekannte von mir standen auch mal

kurz davor, das entscheiden zu müssen.

das tier starb dann aber eine nacht zuvor

eines natürlichen todes.
 
Das Abfassen einer Patientenverfügung ist gar nicht einfach, denn der Fall sollte sehr gut und nachvollziehbar beschrieben sein und es MUSS ganz klar sein, daß der Patient bei der Abfassung bei klarem Bewußtsein war (Zeugen, evtl Anwalt oder Hausarzt!) und es muß auch klar sein, daß der Patient das, was er einmal geäußert hat, auch immer noch will - dazu ist es notwendig, die Verfügung von Zeit zu Zeit herauszuholen und (wiederum klarer Verstand vorausgesetzt) zu erneuern - zB durch den Zusatz "dieses ist weiterhin mein Wille, Datum, Unterschrift bzw, falls Schreiben nicht mehr möglich ist, Erklärungen von Zeugen). Ganz wichtig auch, daß geregelt ist, wie der behandelnde Arzt von der Patientenverfügung erfährt! Und genauso wichtig, daß es jemanden gibt, der einem zweifelnden Arzt (auch die Motivationslage des Arztes ist zu berücksichtigen!) den entsprechenden Anstoß gibt, den Willen des Patienten höher zu schätzen als seine eigenen moralischen Wertvorstellungen (Bei einer alten Tante, der ich im übrigen nie zugetraut hätte, daß sie eine derartige Verfügung aufsetzt, mußte der Sohn den Arzt schon fast dazu zwingen, "den Stecker zu ziehen", das kann ein wirkliches Problem sein).


Das ist für mich ein ganz wichtiger Punkt. Ich habe früher im Rettungsdienst gearbeitet. Dabei habe ich die Erfahrung gemacht, dass bei Reanimationen bei denen (sublektiv) relativ klar war dass der Patient später kein bewusstes Leben mehr haben wird, trotz einer Patientenverfügung weiter gemacht wird.



Ich kann aber jeden Notarzt verstehe, der das so handhabt. Wenn man während einer Reanimation von irgendeinem Angehörigen plötzlich ein Stück Papier unter die Nase gehalten bekommt, ist man sich nicht im klaren ob dieses Dokument "echt" oder gesetzeskonform ist. Denn so lange es keine vom Gesetzgeber verbindlichen Richtlinien, Vordrucke, etc. gibt würde auch ich die Maßnahmen erstmal durchziehen um mich selbst vor dem Staatsanwalt zu bewahren. Es müssen also meiner Meinung nach klare Anordnungen von "oben" kommen, damit Ärzte neben dem Druck ein Leben zu beenden sich wenigstens über die rechtlichen Konsequenzen keine Gedanken machen müssen.
 
Bis zu 30 Sterbewillige haben sich gemeldet - Kritik der Hospiz Stiftung Der umstrittene Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch will nun doch weiter Sterbehilfe anbieten. Er habe erneut in zwei Fällen Hilfe beim Selbstmord geleistet, sagte der 55-Jährige am Freitag in Hamburg. Weitere «20 bis 30 Personen mit konkreter Suizidabsicht» hätten sich bei ihm gemeldet. Dafür habe er eigens einen neuen Verein gegründet. Noch im Februar 2009 hatte der Jurist angekündigt, dass er keine Sterbehilfe mehr leisten wolle.


Weiter ...



Quelle : Open Report
 
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