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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.
Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 4. August 2024 brannten Kaiserslauterer Zuschauer ein Bengalisches Feuer ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Randale-Meister der vergangenen Spielzeit war Eintracht Feankfurt. Die Hessen bekamen vom DFB-Sportgericht insgesamt 918.950 Euro aufgebrummt. Dahinter folgen Bundesliga-Absteiger 1. FC Köln mit 725.750 Euro und Zweitligist 1. FC Kaiserslautern mit 673.100 Euro. Bei Hannover 96 (609.940), dem Hamburger SV (520.800) und Hansa Rostock (519.280) lag die Strafsumme ebenfalls über einer halben Mio. Euro. In der 3. Liga führt der 1. FC Saarbrücken das Ranking mit 213.800 Euro vor Waldhof Mannheim (205.610) an. Da die Vereine einen Teil der vom DFB verhängten Strafen für gewaltpräventive Maßnahmen verwenden dürfen, landeten schlussendlich nur knapp 8 Mio. Euro auf dem Konto des Verbandes. Frankfurt überwies als trauriger Spitzenreiter 614.250 Euro. Köln zahlte tatsächlich 489.180 Euro, der FCK 455.600 Euro.
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