Rechtliche Lage: Kameraüberwachung am Arbeitsplatz?

Pfobbel

Well-Known Member
Hi Leute,



mal eine Frage an die Rechtsexperten hier im Forum: Darf ein Arbeitgeber nach gutdünken Kameras in der Firma aufstellen? Weil bei uns wird es im Moment echt extrem. Erst Kameras außen am Gebäude, nun acht im Gebäude. Offiziell nur um wichtige Bereiche zu überwachen. Wir stellen uns nur die Frage, was ist wenn der eigentliche Arbeitsplatz, also die Maschinen, gefilmt werden? Darf er das? Ich habe mal mitbekommen, dass ein Arbeitgeber dazu nur das Recht hat, wenn begründeter Verdacht auf Diebstahl besteht. Stimmt das?



Dann anderes Thema: Durch diese Kameras wird der Ruf nach einem Betriebsrat in unserer Firma immer lauter. Ab welcher Betriebsgröße darf man einen gründen und kann der Arbeitgeber einen daran hindern?



Danke im Vorraus für die Antworten
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darf er bedingt,

Er darf Kameras aufstellen um Anlagen zu überwachen,

auf dem Video darf kein Gesicht erkennen.



Und die Mitarbeiter müssen informiert werden über die Kamera.
 
Ein Betriebsrat kann ab 5 Arbeitnhemern gegründet werden dazu zählen auch Azubis! Wählbar sind alle die 18 sind und mindestens 6 Monate im Betrieb sind! Ausgeschlossen sind Gesellschafter und leitende Angestellte! Wenn ihr ein Betriebsrat gründen wollt müsst ihr dies jedoch vorher ankündigen druch schwarzes Brett oder Intranet falls vorhanden...
 
@Paulus: Gezwungenermaßen werden ja Gesichter auf den Kamerabildern erscheinen. Wie meinst du das? Informiert wurden wir erst im Nachhinein....



@lauter4ever: Wie sieht das denn aus, wenn der Chef demjenigen mit fristloser Kündigung droht, der einen Betriebsrat gründen will? Ich weiß, dass er das nicht darf. Er versucht halt die Mitarbeiter einzuschüchtern....
 
@lauter4ever: Wie sieht das denn aus, wenn der Chef demjenigen mit fristloser Kündigung droht, der einen Betriebsrat gründen will? Ich weiß, dass er das nicht darf. Er versucht halt die Mitarbeiter einzuschüchtern....


Bei euch herrscht ja ne super Stimmung, oder?!
 
Wie groß ist die Firma? Habt ihr bei euch einen Datenschutzbeauftragten? Wenn ja, diesen mal dazu ansprechen!

Für die Kameraüberwachung mit (Netzwerk-)Kameras sollte nämlich immer eine sogenannte "Verfahrensmeldung" vorliegen. Darin muss dann u.a. definiert sein, für welchen Zweck die Kameras installiert sind, eine Beschreibung der betroffenen Personengruppe, wann die Daten wieder gelöscht werden, und und und...



Solltet ihr so etwas momentan für die Kameras nicht haben, dann ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht, höchst fragwürdig!

Wenn du deiner Firma eins mitgeben willst, durchaus auch ein Grund um mal die zuständige Aufsichtsbehörde (Datenschutzbeauftragter des entsprechenden Bundeslandes) daraufhinzuweisen...

Gibt dann mit Sicherheit eine Überprüfung und ein Bußgeld wenn wirklich nichts vorliegen sollte.



Grüße,

Alex
 
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