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@ Phil: Bitte nicht rumplubbern, sonst kommste ins Aquarium... xD Ne, im ernst...teils stimmen ja deine Aussagen aber wenn du schon so klug tust, soll doch bitte auch alles Stimmen, nicht das einige Leute hier falsches lernen!
"Schwarz-Weiß-Rot" Flagge:
1867 - 1871 Nationalflagge des Norddeutschen Bundes seit dem 1.Juli 1867 nach Artikel 53 der Verfassung und Verordnung vom 25. Oktober 1867
1871 - 1919 Nationalflagge des Deutschen Reiches (Kaiserreich). Laut kaiserlicher Verordnung vom 8. Nov. 1892 bildet die Form 2 : 3 die deutsche Nationalflagge
1919 - 1933 Handelsflagge und durch Flaggenverordnung Hindenburgs von 1926 zusätzliche Flagge der deutschen Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches (Weimarer Republik).
1933 - 1935 Verwendung zusammen mit der Hakenkreuzfahne im III. Reich bis 1935, laut Regelung der Flaggenhissung vom 12. März 1933.
"Schwarz-Rot-Gold" Flagge:
1919 - 1933 Nationalflagge des Deutschen Reiches (Weimarer Republik).
"Kaiserlicher Kriegs" Flagge (die andere, die dort benutzt wird ^^):
1867 - 1921 Kaiserliche Kriegsflagge (2 Variationen) , auf verschiedenen Abbildungen ist diese Flagge bei der Inbesitznahme der Schutzgebiete/ Kolonien zu erkennen.
Wie man sehen kann war sie auf keinem Fall verboten in der NS-Zeit! Nur wurde die Hakenkreuz Flagge lieber gehisst als die Alt-Deutsche Reichsflagge!
Zu den Hools: kA warum die überhaupt noch die alten Flaggen benutzen! Ihre Einstellung drücken sie jedenfalls nicht direkt damit aus! Man schließt natürlich bei einer "Schwarz-Weiß-Rot" en Flagge direkt auf Nazis oder sonstiges Pack ^^ aber direkt is das keine Äußerung ihrer Gesinnung zu dem braunen Gedankengut! Zur Zeit haben wir ja, was hoffentlich bekannt ist, die "Schwarz-Rot-Gold" ene Flagge, diese sollte man auch aufhängen und nicht irgendwelchen alten kram! ^^
EDIT:
Zur Aufklärung:
Alle Flaggen, die das Hakenkreuz enthalten oder ein Symbol, das mit dem Hakenkreuz verwechselt werden kann, sind in Deutschland und vielen anderen Länder verboten!
Privatpersonen ist das Führen der Bundesdienstflagge (§124 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) nicht gestattet.
Die schwarz-weiß-rote Flagge ist ebenso wie sämtliche DDR-Flaggen (auch spezielle NVA-, Kampfgruppen- und SED-Fahnen) nicht verboten.
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