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Laberfred zu "Hooligans"

lies dir mal den Bericht von, ich glaub Leipzig2006 hieß er, bei Hooligans.de im forum durch! Muss ganz schön was los gewesen sein in der halbzeit!
 
@ Phil: Bitte nicht rumplubbern, sonst kommste ins Aquarium... xD Ne, im ernst...teils stimmen ja deine Aussagen aber wenn du schon so klug tust, soll doch bitte auch alles Stimmen, nicht das einige Leute hier falsches lernen!



"Schwarz-Weiß-Rot" Flagge:



1867 - 1871 Nationalflagge des Norddeutschen Bundes seit dem 1.Juli 1867 nach Artikel 53 der Verfassung und Verordnung vom 25. Oktober 1867



1871 - 1919 Nationalflagge des Deutschen Reiches (Kaiserreich). Laut kaiserlicher Verordnung vom 8. Nov. 1892 bildet die Form 2 : 3 die deutsche Nationalflagge



1919 - 1933 Handelsflagge und durch Flaggenverordnung Hindenburgs von 1926 zusätzliche Flagge der deutschen Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches (Weimarer Republik).



1933 - 1935 Verwendung zusammen mit der Hakenkreuzfahne im III. Reich bis 1935, laut Regelung der Flaggenhissung vom 12. März 1933.





"Schwarz-Rot-Gold" Flagge:



1919 - 1933 Nationalflagge des Deutschen Reiches (Weimarer Republik).





"Kaiserlicher Kriegs" Flagge (die andere, die dort benutzt wird ^^):



1867 - 1921 Kaiserliche Kriegsflagge (2 Variationen) , auf verschiedenen Abbildungen ist diese Flagge bei der Inbesitznahme der Schutzgebiete/ Kolonien zu erkennen.





Wie man sehen kann war sie auf keinem Fall verboten in der NS-Zeit! Nur wurde die Hakenkreuz Flagge lieber gehisst als die Alt-Deutsche Reichsflagge!





Zu den Hools: kA warum die überhaupt noch die alten Flaggen benutzen! Ihre Einstellung drücken sie jedenfalls nicht direkt damit aus! Man schließt natürlich bei einer "Schwarz-Weiß-Rot" en Flagge direkt auf Nazis oder sonstiges Pack ^^ aber direkt is das keine Äußerung ihrer Gesinnung zu dem braunen Gedankengut! Zur Zeit haben wir ja, was hoffentlich bekannt ist, die "Schwarz-Rot-Gold" ene Flagge, diese sollte man auch aufhängen und nicht irgendwelchen alten kram! ^^





EDIT:



Zur Aufklärung:



Alle Flaggen, die das Hakenkreuz enthalten oder ein Symbol, das mit dem Hakenkreuz verwechselt werden kann, sind in Deutschland und vielen anderen Länder verboten!



Privatpersonen ist das Führen der Bundesdienstflagge (§124 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) nicht gestattet.



Die schwarz-weiß-rote Flagge ist ebenso wie sämtliche DDR-Flaggen (auch spezielle NVA-, Kampfgruppen- und SED-Fahnen) nicht verboten.
 
@ Phil: Bitte nicht rumplubbern, sonst kommste ins Aquarium... xD Ne, im ernst...teils stimmen ja deine Aussagen aber wenn du schon so klug tust, soll doch bitte auch alles Stimmen, nicht das einige Leute hier falsches lernen!


"Schwarz-Weiß-Rot" Flagge:



1867 - 1871 Nationalflagge des Norddeutschen Bundes seit dem 1.Juli 1867 nach Artikel 53 der Verfassung und Verordnung vom 25. Oktober 1867



1871 - 1919 Nationalflagge des Deutschen Reiches (Kaiserreich). Laut kaiserlicher Verordnung vom 8. Nov. 1892 bildet die Form 2 : 3 die deutsche Nationalflagge



1919 - 1933 Handelsflagge und durch Flaggenverordnung Hindenburgs von 1926 zusätzliche Flagge der deutschen Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches (Weimarer Republik).



1933 - 1935 Verwendung zusammen mit der Hakenkreuzfahne im III. Reich bis 1935, laut Regelung der Flaggenhissung vom 12. März 1933.





"Schwarz-Rot-Gold" Flagge:



1919 - 1933 Nationalflagge des Deutschen Reiches (Weimarer Republik).





"Kaiserlicher Kriegs" Flagge (die andere, die dort benutzt wird ^^):



1867 - 1921 Kaiserliche Kriegsflagge (2 Variationen) , auf verschiedenen Abbildungen ist diese Flagge bei der Inbesitznahme der Schutzgebiete/ Kolonien zu erkennen.





Wie man sehen kann war sie auf keinem Fall verboten in der NS-Zeit! Nur wurde die Hakenkreuz Flagge lieber gehisst als die Alt-Deutsche Reichsflagge!





Zu den Hools: kA warum die überhaupt noch die alten Flaggen benutzen! Ihre Einstellung drücken sie jedenfalls nicht direkt damit aus! Man schließt natürlich bei einer "Schwarz-Weiß-Rot" en Flagge direkt auf Nazis oder sonstiges Pack ^^ aber direkt is das keine Äußerung ihrer Gesinnung zu dem braunen Gedankengut! Zur Zeit haben wir ja, was hoffentlich bekannt ist, die "Schwarz-Rot-Gold" ene Flagge, diese sollte man auch aufhängen und nicht irgendwelchen alten kram! ^^





EDIT:



Zur Aufklärung:



Alle Flaggen, die das Hakenkreuz enthalten oder ein Symbol, das mit dem Hakenkreuz verwechselt werden kann, sind in Deutschland und vielen anderen Länder verboten!



Privatpersonen ist das Führen der Bundesdienstflagge (§124 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) nicht gestattet.



Die schwarz-weiß-rote Flagge ist ebenso wie sämtliche DDR-Flaggen (auch spezielle NVA-, Kampfgruppen- und SED-Fahnen) nicht verboten.


In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit dem Hakenkreuz) strafbar unter den §§ 86, 86a StGB. Für die ursprüngliche Reichskriegsflagge und die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1919 gibt es keine bundeseinheitliche Regelung:



* In Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland stellt die Verbreitung und Darstellung dieser Flaggen einen "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung" dar, die Flagge wird eingezogen.

* In Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern kann es zur strafrechtlichen Verfolgung kommen. Das hängt hauptsächlich vom Zusammenhang, in dem die Flagge gezeigt wird, ab. Zum Beispiel, wenn die Flagge als Provokation gewertet werden kann.
 
*rotwerd* habs eben auch gelesen, kam nur noch nicht dazu meinen post zu editieren...
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aber gleichzeitig habe ich auch gelesen das meistens die polizei oder ähnliche einrichtungen nichts dagegen unternehmen wenn jmd die alte reichsflagge (OHNE HAKENKREUZ ODER ÄHNLICHES ^^) zeigt!



naja aber wie du sagtest! es gibt keine budneseinheitliche regeleung nur halt was festzuhalten ist, das bei uns in rlp sie verboten ist!
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