Na, dann muss ich doch auch noch meinen Senf dazugeben...
@West-Ausbau:
Wie man mit sowenig Sachverstand einen thread mit einem solch anmaßenden Titel eröffnen kann ist mir unerklärlich.
Nachdem du dich schon mit deinem psychologischen Halbwissen im thread "Fanaktion gegen den BVB" blamiert hast, versuchst du's jetzt mal mit Jura - auch da ist's leider nicht weit her mit deiner Sachkenntnis.
Denn deine obige Aussage ist schlicht falsch - ein Strafverfahren hat
keine präjudizierende Wirkung (nicht
Indizwirkung - schon wieder knapp daneben) auf das zivilrechtliche Verfahren. Das Zivilgericht ist durch das Strafgericht in seiner Entscheidung nicht gebunden, da in beiden Verfahren unterschiedliche Rechtsgrundlagen zur Anwendung kommen.
Sorry, so viel Besserwisserei konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.
Dass man die frühere FCK-Führung lediglich überführen konnte, rund 1,7 Mio. an Steuern hinterzogen zu haben, heißt nicht, dass das Finanzamt keinen weiteren Anspruch auf Steuerzahlungen erheben konnte. Im Strafverfahren ging es ja lediglich darum, was man den drei sauberen Herren als vorsätzliche Straftat nachweisen konnte, unabhängig davon bleibt, welche Steuerschuld tatsächlich angefallen ist.
Vielleicht ist es dir möglich, gelegentlich mal zu differenzieren.
Was bei der Psychologiesache 100% stimmte und wo ich gesabbelt habe, kann ich Dir jetzt leider nicht zustimmen.
Ich habe nicht behauptet, dass das Strafverfahren eine Bindungswirkung für das Zivilgericht hat, das ist klar, der Zivilrichter ist niemanden verpflichtet.
Ich habe aber
BEWUßT von einer
Indizwirkung gesprochen und zwar für den Kläger, den FCK.
Der FCK hat das Problem, dass der Anspruch der
Höhe nach begründet und nachgewiesen sein muss und da kommt dem Strafverfahren eine Bedeutung zu.
Zivilrechtlich ist der Schaden nämlich aus Sicht des FCK gleich dem Steuerschaden des FCK.
Der ist 8.9 Mio hoch, eben die Summe, die Jäggi im tatsächlichen Vergleich gezahlt hat.
Aber die Summe ist ja durch nichts belegt, es war ja ein freiwilliger Vergleich auf einer Schätzung basierend. Das Strafverfahren hat diese Schätzung als nicht nachweisbar entkräftet.
Die Beklagten werden jetzt sagen, der Schaden ist aber niedriger als 8.9 Mio gewesen, nämlich max. 1.7 Mio EUR.
Der Rest (7.2) ist vom FCK mitverschuldet weil freiwillig, also vergleichsweise gezahlt....
Im übrigen kann auch das Finanzamt nicht mehr fordern, als es beweisen kann. Der Bescheid wäre nämlich dann rechtswidrig und anfechtbar.
Deshalb gibt es die Steuerfahndung und die arbeitet auch.....richtig für die Staatsanwaltschaft, also wissen die nie mehr oder weniger als der Staatsanwalt. Also könnte das Finanzamt in einem ausgesetzten Verfahren (also nach einem 80V Antrag, der nicht gestellt wurde) jetzt nicht mehr als 1.7 Mio fordern, ohne Probleme zu bekommen.
Naja, lassen wir das Thema, ich seh schon es wird leider nur persönlich, das wollte und will ich nicht, das bringt mir nichts.
Ich wage aber mal eine
Prognose abzugeben:
Das Geld ist weg, wir bekommen es nicht
vom Finanzamt wieder
von Atze & Co. wieder
von den Spielern wieder
Wir werden es ja sehen, die Zukunft zeigts.