Führerschein

AC-Devil

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Hey Leute, kann mir mal jemand sagen, wie man den Führerscheinverlust verhindern kann? Bin in geschlossener Ortschaft 32 km/h abzüglich Toleranzgrenze zu schnell gewesen. Nutzt es den Anwalt einzuschalten? Was meint ihr? Danke für eure Antworten.
 
Ich würde in jedem Falle mal mit dem Anwalt reden.

Evtl kann man was machen.

Du kannst auch auf akkuten Durchfall oder was ähnliches verweisen. Kann evtl helfen.

Bei einem Vergehen innerorts wurde dieses Argument noch nicht benutzt, wohl aber bei einem Vergehen auf der Autobahn.

( ist kein Scherz, auch wenn sichs so anhört )
 
Hast du ne Rechtschutzversicherung? Dann würd ich auf jeden Fall Wiederspruch einlegen. Kommt dann auf den Richter an, wenn du "Ersttäter" bist, haste gute Karten. Wenn der Richter an dem Tag nen schlechten Schiss hatte, siehts düster aus!
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Wenn es dein erstes Vergehen dieser Art ist kann es passieren das du dich zu einer Nachschulung anmelden musst. Denke aber das ist in der verschiedenen Landkreise immer anders geregelt. Anwalt ist immer gut, schaden kann es nicht.
 
Lustig, dass du das ansprichst, ich hatte wirklich Magenschmerzen, war in einer mir unbekannten Ortschaft und wollte nur schnell nach Hause. Aber wie will man sowas nachträglich nachweisen?
 
Da ich ja an der Grenze wohne und bekannte in Belgien hab, hab ich sogar schon mit dem Gedanken gespielt, ob es was bringen könnte wenn ich sagen würde dass es einer meiner Freunde war dem ich mein Auto geliehen hab. Nur ist die Frage, wie sich dass dann verhält, ob die den Führerschein abgeben müssen oder net.
 
Haste keinen Arzt an der Hand, der dir das Bescheinigen könnte?


Naja ich war schon öfters bei meinem Arzt wegen Durchfallbeschwerden....er meinte das nächste mal wenn ich kommen würde, müssten wir ne Stuhlprobe nehmen und das mal untersuchen.
 
Da kommste wohl nicht mehr raus... es sei denn dein Arbeitgeber bescheinigt dir das den Lappen unbedingt brauchst.



Hier mit akutem Durchfall zu argumentieren ist wohl die beschissenste Ausrede die es gibt. *fg*



Und außerdem... wer sooo schnell durch ne Ortschaft brettert (und dazu noch ne unbekannte), dem tun so ein paar Tage ohne Auto wohl auch mal ganz gut. Das sag ich einfach mal so aus eigener Erfahrung (auch wenn ich nur auf ner leeren Autobahn zu schnell war und nicht im Ort).
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Da ich ja an der Grenze wohne und bekannte in Belgien hab, hab ich sogar schon mit dem Gedanken gespielt, ob es was bringen könnte wenn ich sagen würde dass es einer meiner Freunde war dem ich mein Auto geliehen hab. Nur ist die Frage, wie sich dass dann verhält, ob die den Führerschein abgeben müssen oder net.


wenn die ein gutes bildchen von dir haben, wirste damit wohl keinen erfolg haben.

bist du im adac?

wenn ja, dann g mal auf deren seite, da hast du soviel ich weiss ne beratung für umme.



ansonsten befürchte ich, dass du aus der sache nicht so leicht davon kommst.

würde mich aber interesieren, wie die sache ausging, also berichte mal bitte hier.
 
Erfahrungsgemäß sind die Bilder aber so gut, dass man den Fahrer oder die Fahrerin einwandfrei indentifizieren kann. Sobald dir die Anhörung ins Haus flattert, würde ich damit zum Rechtsanwalt marschieren (hoffe mal, du hast eine Rechtsschutzversicherung). Der kann dann erst einmal Akteneinsicht beantragen. Dann weißt du zumindest, ob du auf dem Bild gut zu erkennen bist. Alles Weitere wird dir dein Rechtsanwalt schon verklickern.



Im Übrigen würde ich dir den Tipp geben, insbesondere in geschlossenen Ortschaften vielleicht nicht allzu schnell zu fahren. Ab 21 km/h ist Schluss mit lustig - da wird's dann schnell teuer und es hagelt Fahrverbote. Also wenigstens nur bis 20 km/h (außerhalb) und innerhalb geschlossener Ortschaften am Besten an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.
 
Naja, 32 km zu schnell ist direkt an der Grenze. 30 km zu schnell geht noch mit Bußgeld (60 Euro) und drei Punkten ab.



Vielleicht ist was zu machen, wenn der Richter gut drauf ist und du noch keinen Punkt hast. Wenn du den Lappen nicht unbedingt für deinen Lebensunterhalt brauchst, wird aber wahrscheinlich keine Ausnahme gemacht. Das heißt: 1 Monat Fahrverbot (mit etwas Glück kannst du dir die Zeit selbst raussuchen im Zeitrahmen eines Jahres) und 100 Euro Strafe.
 
Lt. Bußgeldkatalog kommt in etwa das auf dich zu:



Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.

Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.





Quelle: www.bussgeldkataloge.de
 
Also in der Regel fahr ich nie zu schnell in der Ortschaft, nur wie gesagt, ich hatte tierische Magenschmerzen und hab gerade beschleunigt und da hats auch schon geblitzt, war relativ dunkel, also konnte ich den net sehen.



Naja...ich fahr jeden Tag 50 km eine Strecke zur Arbeit und dann nochmal zurück. Und dann hab ich nochn Nebenberuf für den ich den Führerschein auch unbedingt brauche.
 
Also in der Regel fahr ich nie zu schnell in der Ortschaft, nur wie gesagt, ich hatte tierische Magenschmerzen und hab gerade beschleunigt und da hats auch schon geblitzt, war relativ dunkel, also konnte ich den net sehen.


Naja...ich fahr jeden Tag 50 km eine Strecke zur Arbeit und dann nochmal zurück. Und dann hab ich nochn Nebenberuf für den ich den Führerschein auch unbedingt brauche.


Versuch das dem Richter glaubhaft zu machen. Es wäre dir wahrscheinlich schon geholfen, wenn du dir die führerscheinlose Zeit selbst raussuchen könntest.Dann machste halt vier Wochen schön Urlaub - am besten auf ner autofreien Insel.
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Versuch das dem Richter glaubhaft zu machen. Es wäre dir wahrscheinlich schon geholfen, wenn du dir die führerscheinlose Zeit selbst raussuchen könntest.Dann machste halt vier Wochen schön Urlaub - am besten auf ner autofreien Insel.
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Ich dachte das kannste so oder so!?!?!



Lass dir das Bild erstmal schicken, so kannste Zeit schinden. Wenn Rechtschutz - dann Anwalt, der wird dir aber auch nur sagen, dass es auf die Tagesverfassung des Richters ankommt.
 
Versuch auf alle Fälle die Sache in die Länge zu ziehen. Nach 3 Monaten ist es nämlich "verjährt".... Viel Glück


Vorsicht, das ist so nicht richtig. Es ist nur verjährt, wenn du drei Monate nach der "Tat" noch keine keine Benachrichtigung bekommen hast. Verzögern hilft nix.
 
Ist doch egal wann das verjährt... sobald er den Bussgeldbescheid bekommt, liegt das innerhalb der Frist und dann kannst du in die Länge ziehen was du willst... verjähren wird da nix mehr.



Meine auch das man den Lappen nicht sofort zur Urteilsverkündung abgeben muss. Ich mein ich hatte damals einen Monat Zeit ihn abzugeben.
 
Also meine Frau wurde auch mal geblitzt und wir sind dann zum Anwalt und haben die Bilder und Videos der Probemessung angefordet. Wir bekamen darauf einen Brief, dass das ganze Eingestellt wurde, ohne die Probemessung zu sehen
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Also Anwalt ist nicht verkehrt, vor allem wenn´s um Fahrverbot geht.
 
Klar kann man auch mit Führerschein Urlaub auf ner autofreien Insel machen.
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Ne, im Ernst: Das Gericht muss das beschließen. Wenn nicht, ist der Lappen mit Urteilsverkündung weg.




Ohne jetzt einen juristischen Diskurs anzetteln zu wollen... Du sprichst doch jetzt von einem Führerscheinentzug?!? Was dir aber im konkreten Fall droht, ist ein Fahrverbot. Bei einem Fahrverbot musst du deinen Lappen bei der Bußgeldstelle abgeben. Und da ist es sehr wohl möglich, über einen geeigneten Zeitraum zu verhandeln.



Am Besten, unser "Rennfahrer" geht zum Anwalt. Ist z. B. auch besser, wenn er das Bild sehen will. Akteneinsicht bekommt nur der Rechtsanwalt. Wenn der Betroffene selbst die Bilder sehen will, kann's passieren, dass ein paar nette Herren in grün an der Haustür klingeln und gleich mal nachschauen, wer denn auf dem Bild zu sehen ist. So war's jedenfalls so um 1830
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,als ich noch mit diesem Krams zu tun hatte.
 
Es handelt sich nur um ein Fahrverbot von 4 wochen.

Wenn du den Führerschein brauchst um zu arbeit zu kommen ist es möglich die 4 Wochen Fahrverbot eine Geldstrafe umzuwandeln, Voraussetzung ein guter Anwalt.

Statt der 100 Euro die du so oder so zahlen mußt, könnten es dann zum Beispiel 1000 Euro Geldstrafe werden.

Wird aber nur bei "Ersttätern" möglich sein

Die Preis sind ihr



http://www.bussgeldkataloge.de/http://www.bussgeldkataloge.de/
 
Ohne jetzt einen juristischen Diskurs anzetteln zu wollen... Du sprichst doch jetzt von einem Führerscheinentzug?!? Was dir aber im konkreten Fall droht, ist ein Fahrverbot. Bei einem Fahrverbot musst du deinen Lappen bei der Bußgeldstelle abgeben. Und da ist es sehr wohl möglich, über einen geeigneten Zeitraum zu verhandeln.


Am Besten, unser "Rennfahrer" geht zum Anwalt. Ist z. B. auch besser, wenn er das Bild sehen will. Akteneinsicht bekommt nur der Rechtsanwalt. Wenn der Betroffene selbst die Bilder sehen will, kann's passieren, dass ein paar nette Herren in grün an der Haustür klingeln und gleich mal nachschauen, wer denn auf dem Bild zu sehen ist. So war's jedenfalls so um 1830
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,als ich noch mit diesem Krams zu tun hatte.




Da hast du recht, es heißt Fahrverbot. Bei mir wars, etwa im Jahr 1829, so, dass vom Gericht, beziehungsweise der Behörde, ein Tag festgelegt wurde, an dem der Lappen abzugeben war. Über diesen Termin kann man verhandeln, es ist aber Sache des Richters oder der Behörde, ob sie mit sich reden lassen. Müssen tun se nicht, glaub ich.
 
Und außerdem... wer sooo schnell durch ne Ortschaft brettert (und dazu noch ne unbekannte), dem tun so ein paar Tage ohne Auto wohl auch mal ganz gut.
100% agree. Nur mal so zum Nachdenken:

Wenn du mit 82 km/h anfängst zu bremsen, fährst du an der Stelle, an der du zum Stillstand kämst, wenn du 50 km/h gefahren wärst, noch ca. 65km/h! Und das in einer geschlossenen Ortschaft.



Da kann ich nur sagen: Liebe Fußgänger/Kinder gebt fein acht, sonst werdet ihr gleich umgebracht!
 
naja, wer noch nie zu schnell gefahren ist, der werfe den ersten stein oder wie hiess der spruch nochmal.

dass er mal zu schnell war, heisst ja nicht, dass er ein raser ist, mein das passiert doch jedem mal, dass man es eilig hat.

will das natürlich nicht gut heissen aber das passiert halt mal.
 
Also bei dem Thema kenne ich mich ein wenig aus. Folgende Fragen und Hinweise an dich:



1) Ist das Auto auf dich angemeldet ? - wenn nicht auf wen, hat der Ähnlichkeit mit dir ? DIe selbe Adresse ?



2) Bist du Ersttäter: Punkte vorhanden ?

3) Wie lange hast du den Führerschein schon ?

4) Könntest du von deinem Arbeitgeben ne Bescheinigung bekommen, die totsicher klarmacht, dass du beruflich aufs AUto angewiesen bist, bzw. die Firma finanziell keienn FArher etc. für dich engagieren kannst.

5) Geh in das Forum: www.radarforum.de - Ein sehr sehr gutes Forum zu dem Thema, wo man sehr viel lernen kann, lies dir durch wie es andere gemacht haben.

6) Könntest du ggf. auf den Führerschein verzichten.

7) Rechtsschutzversichert ?

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Vergiss die Sache mit den Magenschmerzen, daraus wird dir dann ein STrick gedreht vor Gericht, glaub mir erwähne das bitte nicht.

9) SOrry Thrat nur überflogen, im Moment keine Zeit, deshalb wahrscheinlich Fragen doppelt.



edit: SO habe mal deine Antworten ordentlich gelsesen. Folgendes lass dir gesagt sein:



Also hast du nen Anhörungsbescheid schon bekommen, oder nen Bußgeldbescheid, wann ist genau was eingegangen und wann genau war der Tag des roten Lichtes. GEnerell kann ich nur sagen, dass es äußerst äußerst schwierig ist gegen Blitzer vorzugehen, da diese in 99,9 % der Fälle richtig aufgebaut wurden, dagegen solltest du nicht versuchen vorzugehen, das bringt nichts. Deine Magenprobleme, damit würde ich auch nicht argumentieren, das ist absolut kontraproduktiv, da es zum einen sagt, dass du nur eingeschränkt fähig im STraßenverkehr bist und was entscheidend ist, wird man dir mit keiner geringen Wahrscheinlichkeit dann Geschwindigkeitsverstoß unter Vorsatz bescheinigen, erwähne das bitte echt nicht. Sehe deine einzigen Chancen nur darin, dass du versuchst, die Behörden zur Verschleppung der Fristen zu animieren. Fakt ist es gibt seit dem Tag des Blitzes eine 3 Monatsfrist, bis der Bußgeldbescheid (!) abgeschickt worden sein muss seitens der BGB. Mit dem Abschicken des BGB gibt es eine erneute 3 Monatsfrist bis zur Gerichtsverhandlung ggf. SPrich wenn du einen BGB schon gekommen hast, dann sehe ich kaum einen Ausweg für dich.



Vor Gericht kannst du dann versuchen, dass man dir wenn du Ersttäter bist, das Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe umwandelt ( x2 ). DIe Chancen sind realistisch einzuschätzen. Dass du mit deinem Arbeitsplatz argumentieren kannst, ist zwar möglich, aber glaub mir Gerichte sind da verdammt verdammt hart. Sprich ein Nebenjob wird da nicht akzeptiert werden, außerdem wird man dir ganz klar sagen, dass du auch Urlaub hast etc. Sprich die Schiene kannste imho auch vergessen.



Also um ehrlich zu sein, ich vermute, die werden anhand des Bildes und der FAhrzeugzulassung auf dich kommen oder sind es schon ??? (Stimmt des ?) Zieh dann niemand anderen direkt mit rein, das machen zwar auch einige zum Teil erfolgreich, aber einen anderen falschen zu beschuldigen ist eine STRAFTAT, rate ich mal ganz klar von ab. Zum Thema Anwalt, naja bist du rechtsschutzverichert ?? Dann könntest du einen ANwalt anheuern und so zum Beispiel die Protokolle des AUfbaus udn Eichprotokoll etc verlangen aber das ist imho nicht sehr erfolgsversprechend. Außerdem soltest du bedenken, dass Rechtsschutzversicherungen sich nicht ausnutzen lassen, die können dir irgendwann kündigen und dann wirst du keine neue mehr bekommen, also lass es dir überlegt sein die zum Spass immer zu beanspruchen.





ALso ich kenne deine Situation nicht und bin antürlich kein Anwalt, überleg dir genau, ob du da was unternehmen willst. Wenn du noch keinen BGB erhalten hast, könntest du u.U. noch Chancen haben, wenn schon bzw. wenn die auf dich kommen: Einziger Sohn der Eltern, von denen einer FAhrzeughalter ist (z.B.) dann solltest du das imho (!) vergessen...





4 Wochen sind denke ich mal noch möglich (Urlaub etc.) und was generelles was kein Vorwurf sein soll: Geschwindigkeitsbegrenzungen haben idr. einen Zweck an den man sich auch halten sollte !! Ich hatte schon genug Stress mit sowas, aber trotzdem kann ich nur mit dem Kopf schütteln, wie auf Autobahnen tlw. in Baustellen gefahren wird oder in verkehrsberuhigten Zonen rumgeballert wird. Immer bedenken mit dem Auto sind Menschenleben verbunden und man sollte sich der Verantwortung bewusst sein.
 
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