Einspruch des FCK erneut erfolglos

Billy Hoyle

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Das Sportgericht des DFB hat auch im schriftlichen Verfahren den Einspruch des 1. FC Kaiserslautern gegen die Wertung der Achtelfinal-Niederlage im DFB-Pokal gegen den FSV Mainz 05 mit der Begründung abgelehnt, es handle sich um eine Tatsachenentscheidung.



Die Pfälzer hatten eine Aufhebung der Spielwertung und eine Wiederholung der Begegnung vom 20. Dezember 2005 gefordert.



Der Sportgerichts-Vorsitzende Dr. Rainer Koch hatte bereits den ersten Einspruch am 23. Dezember des vergangenen Jahres zurückgewiesen.



www.sport1.de



War ja klar.....
 
habs eben auch im tv gesehn.

das ganze hörte sich mal wieder so an, als hätte sich der dfb gar nicht so richtig damit befasst.

verstehe auch nicht, warum sich der FCK jetzt plötzlich mit dieser schriftlichen verhandlung zufrieden gab.



FUSSBALLMAFIA DFB!!!
 
ach .....des bringt in mir irgendwie grade alles wieder hoch...

war zwar klar aber irgendwie is des traurig wie der DFB handel
 
war ja klar dass die so entscheiden. Aber wir habens wenigestens versucht
 
.... Aber wir habens wenigstens versucht


Eben. Und vom Weiner werden wir jetzt auch ne Weile verschont bleiben....
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Was willste zu so einer Scheiße noch sagen? Warum wurde nach Helmers Phantomtor wiederholt? Warum werden Spieler nach dem "Kamerabeweiß" gesperrt? Wir schießen ein reguläres Tor und haben das Elfmeterschießen gewonnen und es ist eine TATSACHENENTSCHEIDUNG. Wie durchgeknallt ist der Sportgerichtsvorsitzende Dr. Rainer Koch eigentlich? Es kann nur einen Grund für eine Grund für ne schriftliche Verhandlung geben: Bei einer mündlichen Verhandlung und einer ebensolchen Urteilsbegründung hätte Dr. Koch sich wahrscheinlich bepissen müssen vor lachen. Nach dem Motto: Den Lauterern haben wir es jetzt aber mal so richtig gegeben! Wir haben uns eine Begründung an den Haaren herbeigezogen, sie absolut irrsinnig, aber wen interessiert das schon.
 
wundert mich auch warum man das hat schriftlich machen lassen..

vielleicht hat der dfb ja doch was gezahlt damit mans nicht hochpusht
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Eben. Und vom Weiner werden wir jetzt auch ne Weile verschont bleiben....
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Wird lustig, falls der uns jemals wieder pfeifen sollte.

Ich schätze mal, dass wird schlimmer als beim Lincoln, Amanatidis und Hoeness zusammen - in dem Spiel dürften wir dann auch so ca. 5 fragwürdige Elfmeter und 3 Platzverweise des Gegners zugesprochen bekommen... *g*
 
war schon so zu erwarten. recht und gerechtigkeit sind eben zwei paar schuhe. und der dfb verhält sich da wie der papst: alle entscheidungen sind "unfehlbar". tsetsetse. kann nur hoffen, dass unter der hand was geflossen ist.....
 
die scheiss mainzer fliegen ja im gleichen flieger wie unsere spieler:smiley:

vielleicht gibts ja ne massenschlägerei weil die mainzer uns wieder verarschen wollen:wink:
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Etwas anderen war nicht unbedingt zu erwarten:

Keine Laune verderben lassen:



Wir rächen uns an MZ mit einem Sieg im Rückspiel, das sollte mit den Neuen möglich sein. Dann ist Lautern obenauf und MZ im Abstiegsschlammassel!

Wer zu letzt lacht, lacht bekanntlich am besten!
 
Gerechtigkeit ... und Gleichbehandlung (obwohl so wie die Bayern behandelt zu werden - blauäugig - stimmt!)
 
gleichbehandlung...gibt es wohl seit langem nicht mehr im Fussball...siehe Thread wo es um die TV-Gelder geht...



gerechtigkeit...an das glaube ich schon lange nicht mehr...



aber: ich verstehe euch...ich ärgere mich auch noch maßlos...
 
was habt ihr eigentlich erwartet...
Man versucht den Menschen (wie hier DFB) von vornherein neutral gegenübertzutreten und eine Chance zu geben, eine richtige Entscheidung zu treffen.

Was hier passiert ist, ist einfach nur eine Frechheit. Das sollte der FCK nicht mit sich machen lassen!! So nicht!!! Nicht mit uns. Man sollte weitere Schritte überdenken, wie z.B. die Klage vor einem Zivigericht. (Betrug, Taten gegen den Wettbewerb) Der DFB hat zu lernen, dass der Sport keine rechtsfreie Zone ist. Wir sind finanziell geschädigt worden und wollen das zurückbezahlt haben. Außerdem möglicher Schritt (weiß nicht, ob ich wirklich dafür bin): Keine Teilnahme mehr am DFB-Pokal; ich weiß man tut damit keinem von denen weh, aber irgendwann muss man sich sowas nicht mehr gefallen lassen und immernoch schön brav sich dem unterwerfen und antreten.
 
Etwas anderen war nicht unbedingt zu erwarten:
Keine Laune verderben lassen:



Wir rächen uns an MZ mit einem Sieg im Rückspiel, das sollte mit den Neuen möglich sein. Dann ist Lautern obenauf und MZ im Abstiegsschlammassel!

Wer zu letzt lacht, lacht bekanntlich am besten!


na hoffentlich!

die drei punkte wären mir eh lieber, als die nächste runde.
 
Ich sehe das Finanzielle nicht im Vordergrund! Mir geht's hier auch um's Prinzip und um die Chance eines sportlichen Erfolgs (okay, 'n Fünfer in's Phrasenschwein!)
 
Und hier nun wie erwartet das DFB-Urteil.

War ja nicht anders zu erwarten von diesen selbstgerechten .... .



Besonderes Augenmerk solltet Ihr in der Urteilsbegründung auf Abschnitt 5 d richten - meiner Meinung nach eine Frechheit.



Wünsche der DFB-Elf im Achtelfinale der WM ein ähnliches Ausscheiden wie dem FCK bei dieser Pokal-Farce, und freue mich dann über die Gesichter von Zwanziger, Mayer-Vorfelder, Beckenbauer etc.







Entscheidung Nr. 99/2005/2006

U R T E I L



1. Der Einspruch des 1. FC Kaiserslautern gegen die Wertung des Spiels um den DFB-Vereinspokal zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem 1. FSV Mainz 05 am 20. Dezember 2005 in Kaiserslautern wird zurückgewiesen.

2. Die Einspruchsgebühr ist verfallen.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt der 1. FC Kaiserslautern.



Gründe:



1. Am 23. Dezember 2005 hat das DFB-Sportgericht mit Einzelrichterentscheidung gemäß § 15 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB den Einspruch des 1. FC Kaiserslautern gegen die Wertung des Spiels um den DFB-Vereinspokal zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem 1. FSV Mainz 05 am 20. Dezember 2005 in Kaiserslautern zurückgewiesen.

Der 1. FC Kaiserslautern hat gemäß § 15 Nr. 4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB fristgemäß die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem DFBSportgericht in der Besetzung mit drei Sportrichtern beantragt.

Mit ausdrücklicher Zustimmung des 1. FC Kaiserslautern und aller weiteren Beteiligten und weil das Sportgericht eine Entscheidung lediglich über Rechtsfragen zu treffen hat, ergeht das Urteil gemäß § 16 Nr. 1. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ohne

mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren.



2. Gegenstand der Entscheidung ist folgender Sachverhalt:

Das Achtelfinalspiel um den DFB-Vereinspokal zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem 1. FSV Mainz 05 am 20. Dezember 2005 stand nach Ablauf der verlängerten Spielzeit 1:1 unentschieden, weshalb die Entscheidung durch Elfmeterschießen herbeigeführt wurde.

Das Endergebnis lautete 5:4 für den 1. FSV Mainz 05.

Die ersten beiden Strafstöße des Elfmeterschießens führten beim 1. FC Kaiserslautern, nicht aber beim 1. FSV Mainz 05 zum Torerfolg. Als dritter Schütze des 1. FC Kaiserslautern trat der Spieler Zandi an und schoss den Ball gegen die Unterkante der Oberlatte. Von dort sprang der Ball zu Boden und berührte diesen nach Auffassung des 1. FC Kaiserlautern hinter der Torlinie.

Schiedsrichter Weiner bewertete die Situation so, dass der Ball nicht die Torlinie in vollem Umfang überschritten hatte und erkannte deshalb nicht auf Torerfolg für den 1. FC Kaiserslautern.

Die nachfolgenden Strafstöße wurden von Spielern des 1. FSV Mainz 05 sämtlich verwandelt, von den Schützen des 1. FC Kaiserslautern hingegen in zwei Fällen vergeben.



3. Der 1. FC Kaiserslautern hat gegen die Wertung des Spiels unter fristgerechter Einzahlung der Einspruchsgebühr mit Schriftsatz von Rechtsanwalt Dr. Rain vom 22. Dezember 2005 Einspruch gegen die Spielwertung mit dem Ziel der Anordnung einer Spielwiederholung eingelegt.

In der Einspruchsschrift werden zunächst umfassend Beweisangebote und

Rechtsausführungen unterbreitet zum Nachweis, dass ein gültiges Tor erzielt und dem Tor vom Schiedsrichter zu Unrecht die Anerkennung verweigert worden sei. Im Anschluss an diese Darlegungen wird vorgetragen, dass keine unanfechtbare Tatsachenentscheidung, sondern ein zur Spielanfechtung berechtigender Pflichtenverstoß gemäß § 17 Nr. 2. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB vorläge. Im Kern stützt sich der Vortrag des 1. FC Kaiserslautern auf die Auffassung, dass bei einem Elfmeterschießen Wahrnehmungsfehler des Schiedsrichters nicht unter die Gruppe der unanfechtbaren Tatsachenentscheidungen fielen, sondern als oder jedenfalls wie ein Regelverstoß zu behandeln seien. Hinzukomme, dass die nach Auffassung des 1. FC Kaiserslautern eklatante und offenkundige Fehlentscheidung des Schiedsrichters der „Gipfel“ einer ganzen Reihe von spielentscheidenden Fehlentscheidungen zu Lasten des 1. FC Kaiserslautern gewesen sei. Daher gebiete es der Fairplay-Gedanke, das Spiel zu wiederholen.

Die in der Einspruchsschrift vorgetragenen Begründungen wurden in den die Entscheidung des Sportgerichts beantragenden Schriftsätzen ergänzt und vertieft.



4. Der DFB-Kontrollausschuss hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2005 beantragt, den Einspruch des 1. FC Kaiserslautern als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen, da eine zwingende Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters vorliege. Zum Antrag des 1. FC Kaiserslautern auf Entscheidung des Sportgerichts hat sich der Kontrollausschuss nicht mehr gesondert geäußert.



5. Der Einspruch ist zulässig, jedoch in der Sache nicht begründet und daher zurückzuweisen. Dabei kommt es im Ergebnis für das sportgerichtliche Verfahren nicht darauf an, ob der Ball tatsächlich die Torlinie überschritten hat, weshalb diese Frage offen bleiben kann.



a) Ein Einspruchsgrund gemäß § 17 Nr. 2.c der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB liegt nicht vor, da der Schiedsrichter keinen Regelverstoß begangen hat.

Das Fußballrecht unterscheidet zwischen der Feststellung eines Sachverhalts und der Anwendung der Spielregeln auf einen festgestellten Sachverhalt.

Beide Aufgaben sind während eines Fußballspiels ausschließlich dem eingeteilten Schiedsrichter übertragen. Gemäß Regel 5 der Fußball-Regeln hat der Schiedsrichter die Aufgabe, Entscheidungen über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, zu treffen. Seine Entscheidungen über Tatsachen sind nach dem klaren Wortlaut der Regel 5 endgültig und folglich unanfechtbar. Um Zweifelsfragen vorzubeugen, hat der International Football Association Board der Fifa in seiner Entscheidung Nr. 3 zur Regel 5 ausdrücklich festgestellt, dass zu den ausschließlich vom Schiedsrichter festzustellenden Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, auch das Ergebnis eines Spiels sowie die Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht, gehören.

Bei einem Spiel um den DFB-Vereinspokal wird der Sieger eines Spiels durch Elfmeterschießen ermittelt, wenn das Spiel nach Ablauf der verlängerten Spielzeit unentschieden steht. Entgegen der Auffassung des Einspruchsführers gehört folglich auch das Elfmeterschießen noch zum Spiel und unterliegt hinsichtlich der Rechte, Pflichten und Aufgaben des Schiedsrichters ebenfalls den Bestimmungen der Regel 5. Die Entscheidung des Schiedsrichters Weiner, dass der vom Spieler Zandi ausgeführte dritte Strafstoß des 1. FC Kaiserslautern nicht zum Torerfolg geführt hat, ist folglich endgültig und unanfechtbar.



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Das Vorliegen eines anderen in § 17 Nr. 2. normierten Einspruchsgrunds ist vom Einspruchsführer nicht vorgetragen worden, insbesondere wurde der Vorwurf einer Spielmanipulation nicht erhoben.

Um es klar zu formulieren: die Feststellung des Schiedsrichters erfolgt entweder auf der Grundlage seiner eigenen (mag diese objektiv richtig oder unrichtig sein) Wahrnehmung oder entgegen seiner Wahrnehmung auf der Grundlage einer sportwidrigen(Manipulations-) Absicht.

Letzteres würde (wie in den sportgerichtlichen Fällen zum Wett- und

Manipulationsskandal mehrfach entschieden) einen Spieleinspruchsgrund

darstellen, ist vorliegend aber offenkundig nicht gegeben und wurde auch vom 1. FC Kaiserslautern nicht behauptet.

Ein bloßer Wahrnehmungsfehler stellt hingegen, selbst wenn er auf Nachlässigkeit oder pflichtwidriger Unaufmerksamkeit beruhen sollte, nach dem weltweit zur Anwendung kommenden Fußballrecht der FIFA und all seiner Mitgliedsverbände keinen Einspruchsgrund, sondern eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung dar.



c) Soweit der Einspruchsführer sich auf den Generaltatbestand des § 17 Nr. 2. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB stützt, kann dies schon deshalb nicht zum Erfolg führen, weil Regel 5 der Fußballregeln, wie vorstehend ausgeführt, im vorliegenden Fall die Unanfechtbarkeit der Schiedsrichterentscheidung ausdrücklich festschreibt und ein Einspruch gegen die Spielwertung in einem solchen Fall folglich ausgeschlossen ist.



d) Ebensowenig vermag der Einspruchsführer den Erfolg seines Einspruchs aus dem Fairplay-Gedanken abzuleiten. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass es wenig „fair“ erscheint, für das Ausscheiden aus dem DFB-Vereinspokal im Elfmeterschießen ausschließlich den behaupteten Wahrnehmungsfehler des

Schiedsrichters verantwortlich zu machen und den Umstand außer Acht zu lassen, dass zwei weitere Spieler des Einspruchsführers ihre Strafstöße nicht zum Torerfolg führen konnten. Im Gegenteil: das Fair-Play Gebot gebietet es im Interesse des Fußballs, Fehler von Spielteilnehmern hinzunehmen. Das gilt für Fehler von Mitspielern genauso wie für Fehler von Schiedsrichtern.



6. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 37 Nr. 1 der Rechts- und

Verfahrensordnung des DFB.
 
Ich sehe das Finanzielle nicht im Vordergrund! Mir geht's hier auch um's Prinzip und um die Chance eines sportlichen Erfolgs (okay, 'n Fünfer in's Phrasenschwein!)
Ja OK, aber das Finanzielle is das einzige womit man ne Chance hätte durchzukommen und ich seh die Finanzen als wichtig an. Und wichtig wärs doch -auch wenn eine Klage wahrscheinlich keinen Erfolg hätte- denen mal zu zeigen, dass man solche kriminellen Machenschaften nicht mit dem FCK machen kann.

So, bin grad richtig sauer!!!!
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:evil:
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aber meint ihr wirklich, da macht sich irgend einer von den Leuten beim DFB Gedanken darum, wie es uns geht... es ist doch nur der kleine FCK...eine Name wie Schall und Rauch...ich denke mal, auch wenn es gleich wieder heissen wird...das wäre auch mit den Bayern passiert, dass man sich bei den Bayern vielleicht mehr gedanken gemacht hätte...da hätten sich bestimmt auch der schiri und der assi entschuldigt...wir haben halt nicht so einen Ruf wie die Bayern...wir haben halt nicht so viel Einfluss...wir können einfach nichts mehr machen...

klar geht es hier mehr ums Prinzip...aber als einzelner Verien kann man nichts machen...da müssen andere Vereine auch mit handeln...und uns unterstützen...sonst bringt das doch nichts...
 
Besonderes Augenmerk solltet Ihr in der Urteilsbegründung auf Abschnitt 5 d richten - meiner Meinung nach eine Frechheit.
d) Ebensowenig vermag der Einspruchsführer den Erfolg seines Einspruchs aus dem Fairplay-Gedanken abzuleiten. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass es wenig „fair“ erscheint, für das Ausscheiden aus dem DFB-Vereinspokal im Elfmeterschießen ausschließlich den behaupteten Wahrnehmungsfehler des

Schiedsrichters verantwortlich zu machen und den Umstand außer Acht zu lassen, dass zwei weitere Spieler des Einspruchsführers ihre Strafstöße nicht zum Torerfolg führen konnten. Im Gegenteil: das Fair-Play Gebot gebietet es im Interesse des Fußballs, Fehler von Spielteilnehmern hinzunehmen. Das gilt für Fehler von Mitspielern genauso wie für Fehler von Schiedsrichtern.
Jetzt reichts aber mal!!!!!!!!


Wünsche der DFB-Elf im Achtelfinale der WM ein ähnliches Ausscheiden wie dem FCK bei dieser Pokal-Farce, und freue mich dann über die Gesichter von Zwanziger, Mayer-Vorfelder, Beckenbauer etc.
Da gebe ich dir 100% Recht!! Contra DFB-Mannschaft!!!! Raus mit denen aus der WM. In der Vorrunde wirds ja wohl leider noch nicht klappen, aber ein starker Gegner im Achtelfinale und das wars dann mit den Wichtigtuern!!!!!!
 
Also bei allem Verständnis für die Entscheidung aber Punkt d Grund 5 ist ne Sauerei! Jetzt ist der Betze also selbst schuld. Das die Mainzer gleichviele Treffer haben fällt ja völlig unter den Tisch.
 
Begründung bei 5d widerspricht meinem Gedanken von Fair-Play und Rechtmäßigkeit. Aber gut, ich habe ausser Unverschämtheiten nichts anderes erwartet. Fragt sich nur, wofür es eine solche Institution gibt, wenn das " Fair-Play Gebot" es gebietet, "im Interesse des Fußballs, Fehler von Spielteilnehmern hinzunehmen" ?
 
das ist immernoch eine bodenlose Frechheit.



Wären wir die Bayern gewesen, wie 1994 das Phantom Tor, wäre das anders gewesen.



Aber...die Begründung ist im Grunde ein Freifahrtschein für Schiris piele nach eigenem Wunsch zu manipulieren. Wenn ja eh alles Tatsachenentscheidungen sind.

Dan können die doch bei jedem Tor sagen "Nein, der war nicht drin."...it dann auch ne Tatachenentscheidung!!!



Ich kann das alles nicht verstehen.
 
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