SaarBetzi86
Well-Known Member
Das hat ne andere Bewandnis, als ihr glaubt.
Grundsätzlich kannst du Sachen freiwillig herausgeben, dann werden die sichergestellt. Ohne Einverständniserklärung müssen die Dinger beschlagnahmt werden. Da unser Rechtsstaat gehalten ist, immer das mildeste Mittel zu wählen, muss erst nachgefragt werden, ob sie das Ding freiwillig herausgeben will. Für den Fall, dass sie sich geweigert hätte, wäre das Ding per Anordnung beschlagnahmt und an dich ausgegeben worden.
Klingt komisch, is aber so.
Grundsätzlich kannst du Sachen freiwillig herausgeben, dann werden die sichergestellt. Ohne Einverständniserklärung müssen die Dinger beschlagnahmt werden. Da unser Rechtsstaat gehalten ist, immer das mildeste Mittel zu wählen, muss erst nachgefragt werden, ob sie das Ding freiwillig herausgeben will. Für den Fall, dass sie sich geweigert hätte, wäre das Ding per Anordnung beschlagnahmt und an dich ausgegeben worden.
Klingt komisch, is aber so.