Mietrecht/Haustiere

Garrincha

Active Member
Tagchen,



bin momentan auf der Suche nach einer Wohung und habe eine Frage bezüglich Haustiere in einer Mietwohnung.

Mit mir umziehen soll natürlich mein in der Wohnung lebendes Kanninchen. Muss ich das dem potenziellen Mieter melden bzw. fallen für mich Wohnungen mit der Einschränkung "ohne Haustiere" dierekt weg.

Meines Wissens sind Kanninchen,Mäuse,Hamster keine Haustiere im Sinne des Gesetzes sondern Kleintiere. Kann das jemand bestätigen oder mich eines besseren belehren?!



Dankeschön!
 
ich hab mich diesbezüglich auch schon mal für nen bekannten schlau gemacht und damals folgendes auf e-juristen.de gefunden.

vielleicht hilfts ja:



Wenn die Tierhaltung im Mietvertrag generell untersagt ist, heisst das jedoch nicht, dass jegliche Art von Tierhaltung nicht gestattet ist.



Die Haltung von Kleintieren muss der Vermieter gestatten.




Zu denen zählen leider nicht Katzen oder kleine Hunde.




Die Rechtsprechung dazu ist schon etwas eigenartig und von Stadt zu Stadt doch manchmal recht verschieden.




So werden Hasen und Kaninchen nicht gestattet. Zwergkaninchen sollen jedoch erlaubnisfrei sein. Es ist auch nicht ganz einzusehen, warum Zwergkaninchen als nicht genehmigungspflichtige Haustiere durchgehen und kaum wesentlich grössere Katzen es nicht mehr sein sollen.




Unproblematisch sind auch Hamster, Vögel, Fische, Weisse Mäuse, Springmäuse etc.




Bei Ratten streiten sich die Geister, bzw. die Richter. Manche sehen in der Haltung keine Probleme, andere sehen Probleme.




Für alle diese Haustiere gilt: Es dürfen wegen der Haltung keine baumassnahmlichen Veränderungen an der Mietwohnung vorgenommen werden.




Kleine Haustiere von denen Emissionen ausgehen könnten, wie Gestank oder Lärm sind wiederum genehmigungspflichtig, d. h., der Vermieter müsste zustimmen.




Sie sehen also, dass vieles vakant ist und nur weniges wirklich klar.




Ich persönlich gebe in solchen Fällen immer den Tip, es mal mit einer Katze zu versuchen. Sie könnten z. B. eine medizinische Indikation (Vorbeugung, Vereinsamung) behaupten, wenn der Vermieter denn irgendwann dahinterkommen sollte, dass sich in der Wohnung Ihrer Mutter eine Katze befindet.




Viel kann nicht passieren. Der Vermieter könnte von Ihrer Mutter fordern, dass diese die Katze wieder abschafft und mit Kündigung drohen, wenn dies nicht geschieht. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass nur wenige Vermieter wirklich so hartherzig und gefühllos sind, dass sie eine solche Drohung auch dann wahrmachen, wenn sie erfahren, dass die Katze schon längere Zeit in der Wohnung ist, ohne dass es irgendjemandem im Haus aufgefallen wäre.




Wir haben aber auch schon die Erfahrung gemacht, dass - gerade ältere Menschen - sich dann lieber eine neue Wohnung suchen oder suchen lassen, weil sie ihr geliebtes Tier nicht wieder hergeben wollen. Das Erkennen dieser Absicht hat ebenso schon manchen Vermieter bewogen, dann doch noch seine Zustimmung zu erteilen
 
Wow... nicht mal so unkompliziert
default_smile.png


Bei meinem Kanninchen handelt es sich um ein Löwenkopfkanninchen, was zu der Gattung Zwergkanninchen gehört.

Die Fragen kommen auf weil ich mit dem Gedanken gespielt habe voerst bei Besichtigungen nicht zu erwähnen, dass ich ein Kleintier besitze um so nicht direkt einen Nachteil in der Entscheidung zu haben.
 
Kaninchen sind in der Regel kein Problem.



Wie oben geschrieben: Hunde, Katzen sind genehmigungspflichtig. Vögel auch, wenn sie laut sind.



Unser Vermieter erlaubt auch keine Tiere, aber gegen Nagetiere kann er nichts sagen. Wir haben ihn aber dennoch vorher drauf angesprochen und es ihm mitgeteilt.
 
Wobei ich es z.B. bei Katzen nicht verstehe.



Hunde okay, Vögel okay. Aber Katzen?
 
Wobei ich es z.B. bei Katzen nicht verstehe.


Hunde okay, Vögel okay. Aber Katzen?


Tja, deutsche Gesetze eben
default_smile.png




So ich es in meinem Fall verstehe ist das Kanninchen nicht genehmigungspflichtig. Was mich aber stutzig macht ist diese Passage:



"Kleine Haustiere von denen Emissionen ausgehen könnten, wie Gestank oder Lärm sind wiederum genehmigungspflichtig, d. h., der Vermieter müsste zustimmen."
 
Tja, deutsche Gesetze eben
default_smile.png



So ich es in meinem Fall verstehe ist das Kanninchen nicht genehmigungspflichtig. Was mich aber stutzig macht ist diese Passage:



"Kleine Haustiere von denen Emissionen ausgehen könnten, wie Gestank oder Lärm sind wiederum genehmigungspflichtig, d. h., der Vermieter müsste zustimmen."


naja, aber beim kanninchen kann man ja nicht von emissionen sprechen.

da sind ja eher emissiönchen.

ich mein, geräusche machen die tiere so gut wie gar nicht, und für die paar knüddelchen, die hinten rauskommen, kann man den tier ohne gewissensbisse ne feinstaubplakette auf den bobbes kleben.



und außerdem:

ich würde meinem vermieter direkt mitteilen, dass ich nen kleintier mitbringen möchte.

ich mein, wenn der sich schon darüber aufregen sollte, hat man später vielleicht noch mehr trouble wegen anderer "kleinigkeiten".
 
Wobei ich es z.B. bei Katzen nicht verstehe.


Hunde okay, Vögel okay. Aber Katzen?


Wenn du ne guterzogene Katze hast, macht die keine Probleme, aber wehe wenn nicht.

Ein Kumpel von mir hat einen Kater, der hat teilweise den Fensterkit rausgekratzt und sich die Krallen an Türen gewetzt.

Das wollen Vermieter natürlich vermeiden....
 
Wenn du ne guterzogene Katze hast, macht die keine Probleme, aber wehe wenn nicht.
Ein Kumpel von mir hat einen Kater, der hat teilweise den Fensterkit rausgekratzt und sich die Krallen an Türen gewetzt.

Das wollen Vermieter natürlich vermeiden....


default_icon_surprised.gif
Wie bitte erzieht man eine Katze. Das ist mir jetzt schon seit Jahrzehnten nicht gelungen.
default_wink.png
 
Wie kann er jetzt z.B. hellsehen, wenn ich jetz da mieten würd, dass ich meine katze rauslasse, obwohl ich meine katze niemals rauslassen würde:wink:



Also den Mensch versteh ich nicht. Nur weil man evtl ne Katze haben will, lässt die doch net jeder raus. Gibt ja auch Hauskatzen:wink:
 
default_icon_surprised.gif
Wie bitte erzieht man eine Katze. Das ist mir jetzt schon seit Jahrzehnten nicht gelungen.
default_wink.png


Na gut sagen wir Kater, die sind etwas umgänglicher als Katzen.

Mein Kater hat im jungen Alter ne strenge Erziehung genossen:smiley:, nicht auf Möbel, nicht ins Bett und kratzen ist tabu, außer am Kratzbaum. Jetzt ist er ein ganz lieber.....
 
Na gut sagen wir Kater, die sind etwas umgänglicher als Katzen.
Das halt ich für en Gerücht:wink:
default_icon_razz.gif




Haben hier zwei Mädels....es einzigste was ich von Katern sagen kann is, dass die verschmuster sind, aber sonst....hatten vor den zwei mädels auch nen Kater und da gab´s keinen Unterschied, nur eben das mitem schmusen, wobei ich mich da mit den Mädels auch net beklagen kann:wink:
 
Das halt ich für en Gerücht:wink:
default_icon_razz.gif



Haben hier zwei Mädels....es einzigste was ich von Katern sagen kann is, dass die verschmuster sind, aber sonst....hatten vor den zwei mädels auch nen Kater und da gab´s keinen Unterschied, nur eben das mitem schmusen, wobei ich mich da mit den Mädels auch net beklagen kann:wink:


Also hatte auch schon ne Katze und dass war ne Oberzicke, ich will da jetzt keine Vergleiche ziehen....
default_biggrin.png
 
Wie kann er jetzt z.B. hellsehen, wenn ich jetz da mieten würd, dass ich meine katze rauslasse, obwohl ich meine katze niemals rauslassen würde:wink:


Also den Mensch versteh ich nicht. Nur weil man evtl ne Katze haben will, lässt die doch net jeder raus. Gibt ja auch Hauskatzen:wink:


Na ja.. Vermieter halt.. Versteh die mal einer..
default_icon_rolleyes.gif
 
Ich würde auf jeden Fall das Thema ansprechen. Wir haben in einer unserer Wohnung 2 Freigänger-Katzen und das ist für uns absolut ok.

Selbst wenn einem etwas juristisch zusteht, sollte man es nicht zwingend ausreizen. So sind bspw. Würgeschlangen nach gängiger Rechtsauffassung genehmigungsfrei, dennoch würde ich als Vermieter, wenn ich mitbekäme, dass einer meiner Mieter eine Schlange hält, in anderen Punkten dann meine Rechte ausreizen, um ihn möglichst zur Kündigung zu "nötigen".
 
Ich würde auf jeden Fall das Thema ansprechen. Wir haben in einer unserer Wohnung 2 Freigänger-Katzen und das ist für uns absolut ok.
Selbst wenn einem etwas juristisch zusteht, sollte man es nicht zwingend ausreizen. So sind bspw. Würgeschlangen nach gängiger Rechtsauffassung genehmigungsfrei, dennoch würde ich als Vermieter, wenn ich mitbekäme, dass einer meiner Mieter eine Schlange hält, in anderen Punkten dann meine Rechte ausreizen, um ihn möglichst zur Kündigung zu "nötigen".


Bevor ich einen Vertrag unterschreibe würde ich damit ja auch rausrücken. Möchte halt nur dass dieser Punkt nicht ausschlaggebend dafür ist, dass ich bei der Wohnungsvergabe nicht berücksichtigt werde. Aber du hast wohl recht: Ehrlichkeit währt am längsten!
 
Oben