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Landkreis Kusel: 2 tote Polizisten durch Schüsse bei Verkehrskontrolle

Also ich habe nur auf den Unterschied „darf“ und „kann“ hinweisen wollen. Ein Jäger darf nur 3 drin haben laut Gesetz, aber der illegale Wilderer kann mehr laden, weil ihm das Gesetz wohl eher egal sein dürfte und die Funktion der Waffe es per se hergibt.

Wir werden es mit der Verfahrensberichterstattung noch erfahren. Allerdings halte ich es für ausgeschlossen, dass einer einzeln nachlädt während der Polizist mit 14Schuss aus seiner Halbautomatik zurück feuert.


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Ich will hier nicht weiter für off topic sorgen. Aber die Aussage ist einfach falsch. Ich darf beim Repetierer mehr als 3 Schuss laden. Nur bei einem Halbautomaten nicht.
 
Ich will hier nicht weiter für off topic sorgen. Aber die Aussage ist einfach falsch. Ich darf beim Repetierer mehr als 3 Schuss laden. Nur bei einem Halbautomaten nicht.

Ok. „Kann“ ein Halbautomatisches Gewehr mehr als 3 Schuss im Magazin haben? Technisch „ja“. Es ist nur nicht erlaubt. Einen Wilderer interessiert aber erlaubt oder nicht eben nicht. Wenn er seine Hände an eine Kalaschnikov bekommen könnte, würde er auch damit schießen, egal ob Verbot oder nicht. Was soll an der Aussage falsch sein?
Es ist einfach technisch möglich mehr Kugeln zu laden und deshalb kann man allein daraus, dass ein Jagdgewehr benutzt wurde, nicht der Rückschluss gezogen werden, dass der Täter mehrfach einzeln nachgeladen hätte. Damit wurde *on-topic* begründet warum es ggf. ein erschwerendes Merkmal bei der Tat wäre und ggf. Das Strafmaß beeinflusst.


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Ok. „Kann“ ein Halbautomatisches Gewehr mehr als 3 Schuss im Magazin haben? Technisch „ja“. Es ist nur nicht erlaubt. Einen Wilderer interessiert aber erlaubt oder nicht eben nicht. Wenn er seine Hände an eine Kalaschnikov bekommen könnte, würde er auch damit schießen, egal ob Verbot oder nicht. Was soll an der Aussage falsch sein?
Es ist einfach technisch möglich mehr Kugeln zu laden und deshalb kann man allein daraus, dass ein Jagdgewehr benutzt wurde, nicht der Rückschluss gezogen werden, dass der Täter mehrfach einzeln nachgeladen hätte. Damit wurde *on-topic* begründet warum es ggf. ein erschwerendes Merkmal bei der Tat wäre und ggf. Das Strafmaß beeinflusst.


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Ich hab deine Aussage, so verstanden, das ein Jäger egal mit welcher Waffe nur maximal 3 Schuss laden darf. Ist aber auch vollkommen egal.
 
Können wir uns darauf einigen, dass ein Wilderer vermutlich das max. seiner Waffen ausnutzen wird um das Wild zu erlegen?:smirk:
 

Klingt ja echt ganz gut pervers, was die da gemacht haben. "Gewerbsmäßige Wilderei" ist da ja fast noch untertrieben - klingt eher, als ob die den halben Wald leergejagt hätten. 40.000€ in 5 Monaten und alles schwarz geschossen?

(Und das nichtverkaufte, gelagerte Wild ist ja noch gar nicht mitgerechnet)
 

Klingt ja echt ganz gut pervers, was die da gemacht haben. "Gewerbsmäßige Wilderei" ist da ja fast noch untertrieben - klingt eher, als ob die den halben Wald leergejagt hätten. 40.000€ in 5 Monaten und alles schwarz geschossen?

(Und das nichtverkaufte, gelagerte Wild ist ja noch gar nicht mitgerechnet)
ich würd da auch mal bei der kundschaft ermitteln, denke da wussten auch einige, dass sie illegale geschäfte betreiben.
 
Sehr ärgerlich wenn Redakteure schlecht recherchieren. In der Rheinpfalz stand schon, dass einer von Beiden bis letztes Jahr einen Vertrag mit dem Saarforst hatte und deren Wild abgekauft hatte.
 
ich würd da auch mal bei der kundschaft ermitteln, denke da wussten auch einige, dass sie illegale geschäfte betreiben.
Ist halt fraglich in wie weit die Kundschaft da belangt werden kann bzw. ob so etwas nicht die Falschen trifft.

Alleine ich kenne auch drei Jäger die ihr geschlossenes Wild dann entweder selbst oder von einem Metzger fachgerecht weiterverarbeiten und verkaufen. Ob die alle drei eine offizielle Zulassung haben, weiß wohl keiner der Kunden und ich ehrlich gesagt auch nicht, aber ich gehe davon aus dass da alles rechtmäßig abläuft.

Ich bin mir deshalb nicht sicher in wie weit da der Satz "Unwissen schützt vor Strafe nicht" greift, aber vielleicht kann auch @chris78 da nochmal etwas dazu sagen wenn er Lust hast.
 
Bin arbeiten,deshalb kurz. Ein Wildhändler, muss ja keinen Jagdschein haben, er kauft das Wild einfach zu extrem niedrigen Preisen ein und vermarktet es weiter. Ich wüsste nicht, was die Kundschaft da falsch gemacht haben soll. Hab jetzt aber diesen Artikel noch nicht gelesen.
 
Ich würde jetzt auch erstmal davon ausgehen, dass die Kundschaft einer Bäckerei und eines Wildhandels nach Treu und Glaube erstmal davon ausgehen kann, dass in diesen Betrieben alles rechtmäßig von statten geht. Sollte jedoch wirklich Saarforsten von dubiosen Geschäften ausgegangen sein, dann hätte ich hier zumindest Ermittlungen erwartet. Was hier genau geschehen ist, kann keiner von uns wissen.
 

"...Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz richtete unterdessen eine Ermittlungsgruppe gegen Hasskommentare im Internet ein. Die 14 Beamten sollen die Verfasser von Beifallsbekundungen für die Täter von Kusel ausfindig machen. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) ist geplant..."

Hier kann man nur die Daumen drücken dass diese Leerdenker ausfindig gemacht werden können.
 
Die Ermittler fanden 22 erlegte Hirsche im Auto. Darüber informierte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Donnerstag, sie sprach von „22 Stück Damwild“. Am Aufenthaltsort von Andreas S. in Spiesen-Elversberg seien zudem 20 ausgeweidete Wildkadaver und Tierabfälle entdeckt worden. Vor der Tür habe ein Kühlanhänger mit verkaufsfertig verpacktem Fleisch im Wert von mehreren Tausend Euro gestanden, so der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring.

Die Rheinpfalz Pfälzische Volkszeitung - Nr. 30 Freitag, den 4. Februar 2022
 
Die Ermittler fanden 22 erlegte Hirsche im Auto. Darüber informierte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Donnerstag, sie sprach von „22 Stück Damwild“. Am Aufenthaltsort von Andreas S. in Spiesen-Elversberg seien zudem 20 ausgeweidete Wildkadaver und Tierabfälle entdeckt worden. Vor der Tür habe ein Kühlanhänger mit verkaufsfertig verpacktem Fleisch im Wert von mehreren Tausend Euro gestanden, so der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring.

Die Rheinpfalz Pfälzische Volkszeitung - Nr. 30 Freitag, den 4. Februar 2022
Die Bilder von dem Damwild, hab ich auch gesehen.
Es ist mir und meinen Freunden ein Rätsel, wie das funktionieren soll.
Damwild gibt es bei und sehr selten und es ist extrem Scheu. Fällt da ein Schuss ist das ganze Rudel weg.
Die einzigste möglichkeit wäre in einem Gatter und das würde direkt auffallen.
 
...das hatte ich mich auch gefragt. Oder da sind viel mehr Leute beteiligt die mit Illegal jagen. Und die Täter haben in der Nacht gejagt und von anderen eingesammelt. Aber alles reiner Spekulatius
 
Bei der Menge in einer Nacht kann man meiner Meinung nach eigentlich von „eingesammelt“ ausgehen. Also möglicherweise organisierte Wilderei. Bin gespannt was da noch ermittelt wird.


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Hat sich da eigentlich noch etwas ergeben? Mein Stand ist, dass der Komplize nicht mehr wegen der Morde vor Gericht stehen wird, sondern nur noch wegen der Wilderei und dass der Haupttäter wohl mit beiden Waffen geschossen haben soll.

Mich würde aber immer noch interessieren, wie die so viel Wild wildern konnten.
 
Hat sich da eigentlich noch etwas ergeben? Mein Stand ist, dass der Komplize nicht mehr wegen der Morde vor Gericht stehen wird, sondern nur noch wegen der Wilderei und dass der Haupttäter wohl mit beiden Waffen geschossen haben soll.

Mich würde aber immer noch interessieren, wie die so viel Wild wildern konnten.
nix mehr von gehört. Nur gesehn das an dem Parkplatz ein Gedenkstein oder so aufgestellt wurde.

Der Komplize müsste eigentlich wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden. Bei nem Doppelmord und zwei Waffen und nicht eingegriffen ? Wahrscheinlich war der arme Kerl traumatisiert und dann passiert bei unserer Kuscheljustiz kaum noch was

Die haben sicher ned allein gewildert. Vermute da waren noch mehrere Hobbyjäger mit im Boot ....soviel findest de sonst ned in einer Nacht.
 
„Zwar reicht die bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat selbst bei deren Billigung nicht aus, die Annahme von Beihilfe im Sinne aktiven Tuns zu begründen [...]. Die Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB kann jedoch auch in der Billigung der Tat bestehen, wenn sie gegenüber dem Täter zum Ausdruck gebracht und dieser dadurch in seinem Tatentschluß oder in seiner Bereitschaft, ihn weiter zu verfolgen, bestärkt wird und der Gehilfe sich dessen bewußt ist (sog. psychische Beihilfe[...])“[9] „Die bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat reicht selbst bei deren Billigung dazu nicht aus“[10]


Ich denke, Beihilfe ist hier nicht gegeben oder lässt sich zumindest nicht nachweisen.
 
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