Pfalzadler
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Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im Privatleben von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der BGH. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch. Das gleiche gelte auch für den Telefonanschluss. Konkrete Summen nannte der allerdings BGH nicht.
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