Mir ging es da drum, dass SVs , wie Jack schon sagte, auch im Zusammenhang
mit schweren Vergehen oder Handgreiflichkeiten passieren sollten, bzw. für etwas
was im oder direkt im Stadion passiert.
Es gab aber auch schon Leute, die wegen pinkeln oder Aufkleber anbringen (und das
warn ganz normale 08/15 Teile) net nur SV bekommen haben, sondern direkt und ohne
es zu wissen in GS drin waren. Is dann vor allem "lustig", wenns in den Urlaub geht und
man net raus kommt, weil man es net wusste und in dem betreffenden Land zufällig zu
dem Zeitpunkt noch ein Spiel der eigenen Mannschaft statt findet.
Und nein, es war kein Hool, sondern ein ganz normaler Fan. Und ich weis, dass die Grenzen
offen sind, fast überall. Kontrolle war an der Schwyz.
Na dann gilt aber trotzdem das oben dazu Gesagte immernoch, auch wenn die Eintragung im Einzelfall natürlich unverhältnismäßig ist!
Denn man entscheidet sich ja im Einzelfall selbst dazu, ob man in Sichtweite der Polizei irgendwo hinpinkelt oder Aufkleber anbringt oder ob man das sein lässt. Die Polizei entscheidet mit hoher Wahrscheinlichkeit in solchen Fällen nach Augenschein und dem zeitlichen/räumlichen Kontext zu z.B. gleichzeitig in der Nähe stattfindenden Delikten. Und so intelligent kann man doch sein, solche Sachen dann einfach nicht zu machen.
Dass die Polizei unbestrittenerweise Fehler macht, ändert ja nichts an deiner Verantwortung für dein eigenes Verhalten. Ich illustrier dir das mal an ein paar fiktiven Situationen im Verlauf eines Fußballspieltags. Nehmen wir an, du fährst zu einem Spiel.
1. Die Anreise.
Du hast die Wahl, ob du z.B.:
a) alleine mit dem Auto fährst
mit Freunden eine Fahrgemeinschaft bildest
c) mit einem gecharterten Bus eines Fanclubs
d) mit den Ultras im Sonderzug
Je nachdem wird sich deine Anreise, Ankunft und Rückkehr und die grundsätzliche Einordnung durch Ordner und Polizei gestalten.
2. Im Stadion
Du hast die Wahl, ob du z.B.:
a) Stehplatz- oder Sitzplatzkarten kaufst
Am Imbiss 1, 2, 3 oder 8 Bier trinkst oder vielleicht bloß Cola
c) Pyrozündler bejubelst oder das nicht tust
d) Dich von Fans im Nachbarblock provozieren lässt und dann auf dem Zaun den Affen machst - oder ob du's lässt.
3. Nach dem Spiel
Du kannst
a) Einfach nach Hause / zum Zug / Auto / Bus gehen
Hingehen "wo was los ist" (Randale) und dann entweder
- nur zugucken
- Rumschreien und die anderen beleidigen
- Sachen schmeißen
- Mitmachen
c) Keins davon, stattdessen nimmst du einen anderen Weg und guckst du dir (auswärts) noch die Stadt an.
4. Du musst aufs Klo
Du kannst
a) im Stadion gehen
Auf dem Hin-/Rückweg an ein Haus pissen und dich dabei von der Polizei beobachten lassen
c) warten, bis du z.B. im Wald bist, wo's niemanden stört und die Bäume düngt
d) es aushalten, bis du daheim bist
5. Du hast Aufkleber dabei
Du kannst
a) Sie in der Hosentasche lassen
Sie einem Kind schenken
c) Sie einer Oma für ihren Enkel geben
d) Sie irgendwo hinkleben und dich dabei von der Polizei beobachten lassen.
Du siehst anhand dieser - dir vielleicht albern anmutenden Beispiele: Du hast bei jedem Stadionbesuch dutzende Situationen, in denen du frei entscheidest, was du tust. Deswegen sind wir in Deutschland und nicht in Nordkorea. Du allein bestimmst zunächst einmal dein Handeln. Nicht die Polizei.
Was mich stört ist, dass in der ganzen Diskussion das Alles immer so dargestellt wird, als seien Eintragungen in die Datei Gewalttäter Sport, Stadionverbote oder Ingewahrsamnahme nahezu immer die quasi zwangsläufige Folge von sozialdäquatem Benehmen, so als ob Polizei und Security nur darauf warten würden, dass der harmlose Hans Müller daherkommt, dessen Nase ihnen nicht passt und dem sie dann unter Vorwänden absichtlich das Leben schwer machen.
Es werden Fehler von der Polizei gemacht. Ganz klar. Und nicht jede Eintragung und jedes Stadionverbot sind rechtens. Aber: In der übergroßen Zahl der Fälle hat man es durch sein Verhalten und seine Entscheidungen sehr wohl in der Hand, ob man einen harmlosen Fußballtag verbringt oder ob man Ärger bekommt.
Also: Nicht Ursache und Wirkung vertauschen.