Entschädigung bei Mietaufhebungsvertrag

Turnbeutelvergesser

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hallo an alle juristen oder leidvoll mitstreiter!



folgende situation:



in kürze hätte ich eine wohnung in einem neu sanierten wohnkomplex beziehen sollen. der entsprechend unterzeichnete mietvertrag liegt mir auch vor.



problem:



der gesamte wohnkomplex ist nicht bezugsfähig wegen mängel beim brandschutz. ein einzug verzögert sich auf unbestimmte zeit, wenn er überhaupt möglich werden würde. ich bin demnach quasi obdachlos ab dem wochenende.



lösungsvorschläge:



das angebot der immobilienfirma war nun ein mietaufhebungsvertrag oder die untertützung bei der suche einer neuen unterkunft. die suche einer neuen unterkunft würde natürlich provisionsfrei sein, habe ich aber auch diversen gründen abgelehnt. den mietaufhebungsvertrag habe ich zunächst auch abgelehnt bzw. ein angebot über eine entsprechende schädigungssumme von denen eingefordert und mittlerweile auch erhalten.



frage:



wie kann berechnet sich denn die schadenssumme bzw. wie kann ich denn sinnvollerweise ein gegenangebot abgeben? gibt es bestimmte tagessätze für die hotelunterbringung und einen festgelegten zeitraum den man ansetzt für die suche einer neuen wohnung, dazu maklerkosten usw. hat da zufällig jemand erfahrung?



einen anwalt wollte ich mir eigentlich sparen, aber kann doch sinnvoll sein. kann jemand einschätzen, wie teuer mich ein anwalt zu stehen kommen würde bis zur klärung des sachverhalts? kann ich die anwanltskosten vll mit in die entschädigungssumme reinpacken? fragen über fragen...
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einen anwalt wollte ich mir eigentlich sparen, aber kann doch sinnvoll sein. kann jemand einschätzen, wie teuer mich ein anwalt zu stehen kommen würde bis zur klärung des sachverhalts? kann ich die anwanltskosten vll mit in die entschädigungssumme reinpacken? fragen über fragen...
Der Anwalt ist nicht nur Sinnvoll, sondern eher schon Pflicht. Haste kein Mietrechtsschutz? Die übernehmen das normalerweise.
 
Der Anwalt ist nicht nur Sinnvoll, sondern eher schon Pflicht. Haste kein Mietrechtsschutz? Die übernehmen das normalerweise.


naja...im prinzip kostet mich so eine beratung um die 150 euro und schlauer bin ich danach auch nicht. der streitwert ist für einen anwalt so gering, dass sich dies nicht lohnt und insofern würde ich nicht zwingend von einer qualitativ hochwertigen beratung ausgehen. ich will ehrlich gesagt auch nicht lange mit denen rummachen. mir geht es nur darum deren erstes angebot einordnen zu können, ob das gut oder schlecht ist. den vertrag lasse ich natürlich prüfen, aber im prinzip kann das auch von mir aus schnell gehen.
 
normalerweise erstellt die wohngemeinde einen sogenannten mietspiegel bzw. qualifizierten mietspiegel.

dort werden vergleichsmieten für den jeweiligen wohnungsstandard am wohnort erhoben.



hier findest du eine beschreibung

wie es im saarpfalz-kreis gemacht wird (wird in anderen gemeinden gleich sein).

vielleicht hilft dir das weiter.
 
normalerweise erstellt die wohngemeinde einen sogenannten mietspiegel bzw. qualifizierten mietspiegel.
dort werden vergleichsmieten für den jeweiligen wohnungsstandard am wohnort erhoben.



hier findest du eine beschreibung

wie es im saarpfalz-kreis gemacht wird (wird in anderen gemeinden gleich sein).

vielleicht hilft dir das weiter.


danke. den mietspiegel und vergleichwerte habe ich natürlich schon hergenommen, die frage ist nur eben, wie ich die verrechnung mache. setze ich drei monatskaltmieten an oder 10...ich bin da einfach nicht bewandert genug und das inet gibt in dem fall leider auch nur wenig zu errechnung der schadensersatzhöhe vor.
 
Wusste gar nicht, dass die beim BER auch Wohnungen an Privatleute vermieten
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Also grundsätzlich immer höher ansetzen. Gerade noch so, dass es nicht unverschämt wird und somit sofort abgelehnt wird. Also noch so viel Spielraum, dass die andere Partei verhandeln möchte. Aber die Zahl wird Dir wohl keiner nennen können.
 
Wusste gar nicht, dass die beim BER auch Wohnungen an Privatleute vermieten
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Also grundsätzlich immer höher ansetzen. Gerade noch so, dass es nicht unverschämt wird und somit sofort abgelehnt wird. Also noch so viel Spielraum, dass die andere Partei verhandeln möchte. Aber die Zahl wird Dir wohl keiner nennen können.


Ja, vom Grundsatz bin ich da absolut bei dir. Mir ging es auch nicht um eine Zahl, sondern mehr um ein Gefühl für die Höhe und ggf Berechnungssätze. Beispiel: 2 Monate Unterkunft Hotel zu einem Tagessatz von X €. Maklerprovision von X € usw. Daraus hätte ich dann eine Summe gebildet, die dann eben bei Verhandlungen auch gut verargumentiert werden kann.
 
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