Turnbeutelvergesser
Active Member
hallo an alle juristen oder leidvoll mitstreiter!
folgende situation:
in kürze hätte ich eine wohnung in einem neu sanierten wohnkomplex beziehen sollen. der entsprechend unterzeichnete mietvertrag liegt mir auch vor.
problem:
der gesamte wohnkomplex ist nicht bezugsfähig wegen mängel beim brandschutz. ein einzug verzögert sich auf unbestimmte zeit, wenn er überhaupt möglich werden würde. ich bin demnach quasi obdachlos ab dem wochenende.
lösungsvorschläge:
das angebot der immobilienfirma war nun ein mietaufhebungsvertrag oder die untertützung bei der suche einer neuen unterkunft. die suche einer neuen unterkunft würde natürlich provisionsfrei sein, habe ich aber auch diversen gründen abgelehnt. den mietaufhebungsvertrag habe ich zunächst auch abgelehnt bzw. ein angebot über eine entsprechende schädigungssumme von denen eingefordert und mittlerweile auch erhalten.
frage:
wie kann berechnet sich denn die schadenssumme bzw. wie kann ich denn sinnvollerweise ein gegenangebot abgeben? gibt es bestimmte tagessätze für die hotelunterbringung und einen festgelegten zeitraum den man ansetzt für die suche einer neuen wohnung, dazu maklerkosten usw. hat da zufällig jemand erfahrung?
einen anwalt wollte ich mir eigentlich sparen, aber kann doch sinnvoll sein. kann jemand einschätzen, wie teuer mich ein anwalt zu stehen kommen würde bis zur klärung des sachverhalts? kann ich die anwanltskosten vll mit in die entschädigungssumme reinpacken? fragen über fragen...
folgende situation:
in kürze hätte ich eine wohnung in einem neu sanierten wohnkomplex beziehen sollen. der entsprechend unterzeichnete mietvertrag liegt mir auch vor.
problem:
der gesamte wohnkomplex ist nicht bezugsfähig wegen mängel beim brandschutz. ein einzug verzögert sich auf unbestimmte zeit, wenn er überhaupt möglich werden würde. ich bin demnach quasi obdachlos ab dem wochenende.
lösungsvorschläge:
das angebot der immobilienfirma war nun ein mietaufhebungsvertrag oder die untertützung bei der suche einer neuen unterkunft. die suche einer neuen unterkunft würde natürlich provisionsfrei sein, habe ich aber auch diversen gründen abgelehnt. den mietaufhebungsvertrag habe ich zunächst auch abgelehnt bzw. ein angebot über eine entsprechende schädigungssumme von denen eingefordert und mittlerweile auch erhalten.
frage:
wie kann berechnet sich denn die schadenssumme bzw. wie kann ich denn sinnvollerweise ein gegenangebot abgeben? gibt es bestimmte tagessätze für die hotelunterbringung und einen festgelegten zeitraum den man ansetzt für die suche einer neuen wohnung, dazu maklerkosten usw. hat da zufällig jemand erfahrung?
einen anwalt wollte ich mir eigentlich sparen, aber kann doch sinnvoll sein. kann jemand einschätzen, wie teuer mich ein anwalt zu stehen kommen würde bis zur klärung des sachverhalts? kann ich die anwanltskosten vll mit in die entschädigungssumme reinpacken? fragen über fragen...