ebay (bitte keine Links zu Auktionen posten!)

Ist ja im Prinzip auch nix gegen einzuwenden, wenn ich den Karton als Handy nutzen kann (steht ja schließlich in der Kategorie) und wenn der Karton die ausgewiesenen Funktionen mitbringt: Vibrationsalarm, USB, Freisprechfunktion, EDGE, WLAN, Internet, Navigation, GPRS, Bluetooth, MP3 Player, Office-Funktionen
 
Ist ja im Prinzip auch nix gegen einzuwenden, wenn ich den Karton als Handy nutzen kann (steht ja schließlich in der Kategorie) und wenn der Karton die ausgewiesenen Funktionen mitbringt: Vibrationsalarm, USB, Freisprechfunktion, EDGE, WLAN, Internet, Navigation, GPRS, Bluetooth, MP3 Player, Office-Funktionen
Rechtsverbindlich sind der Auktionstext und nicht die zusätzlichen Angaben von ebay.




Ich schon, das trifft mMn die Klausel Sittenwidrigkeit


Das ist nicht eine Frage der Sittenwidrigkeit sondern eher der Anfechtbarkeit durch den Käufer. Und wenn in fetten Lettern darauf hingewiesen wurde, dass lediglich eine Verpackung zum Verkauf steht, dann mag sich der Käufer vlt. geirrt haben, dieser Irrtum ist aber unerheblich i.S.d. §§ 119ff BGB.
 
Ist doch scheißegal was rechtsverbindlich ist. Der Text ist ja soweit auch in Ordnung, nur das ganze drumherum soll eben in die Irre führen. Wenn er ohne Hintergedanken nur den Karton hätte verkaufen wollen, dann hätte er sich den ganzen Schnickschnack gespart und den Karton in die richtige Kategorie gesetzt.
 
Wenn das Angebot missverständlich formuliert ist, was hier wgeen der Kategorie der Fall ist, wird der Verkäufer seine 90€ oder mehr nicht bekommen
default_wink.png




War grade beim iPhone schon öfter so, wird auch in diesem Fall wieder so sein.
 
Ist doch scheißegal was rechtsverbindlich ist. Der Text ist ja soweit auch in Ordnung, nur das ganze drumherum soll eben in die Irre führen. Wenn er ohne Hintergedanken nur den Karton hätte verkaufen wollen, dann hätte er sich den ganzen Schnickschnack gespart und den Karton in die richtige Kategorie gesetzt.
Auch die kategorien sind nur Leitlinien von ebay und nicht verpflichtend. Der Verkäufer darf frei entscheiden in welcher Kategorie er seine Ware verkauft. Dann wären alle Profiseller mit ihren Handyakkus falsch, da auch dort vielfach in der Kategorie des Handytpys verkauft wird.
 
Okay, dann mal anders. Zwar kein Gesetz, aber aus den AGB von ebay:


Es ist verboten, einen Artikel in eine falsche bzw. unpassende Kategorie einzustellen. Ein Artikel, für den es (noch) keine exakt passende Kategorie gibt, muss in die am ehesten entsprechende Kategorie eingestellt werden. Es ist auch verboten, in eine Markenkategorie einen markenfremden Artikel einzustellen.
Weiterhin aus den ebay Grundsätzen:


Was genau verstehen wir unter Einstellen in die falsche Kategorie?


Wir haben hier eine Reihe von Beispielen zusammengestellt:



* Ein Verkäufer stellt Handyzubehör in die Kategorie „Handys“ ein.


Somit Verstoß gg. die AGB von ebay, da Karton eindeutig KEIN Handy ist. Damit Auktion unzulässig.



Zu deinem Bsp. mit den Profisellern: Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Handy-Zubehör --> sonstige
Falsch das ist die Kategorie die sie dafür wählen würden.

Obwohl eine Handyverpackung kein Zubehör ist, da es nicht mit dem Handy benutzt werden kann.



Ebay sagt:
Ein Artikel, für den es (noch) keine exakt passende Kategorie gibt, muss in die am ehesten entsprechende Kategorie eingestellt werden


Die Gewählte Kategorie hat auch was mit dem Produkt zutun, somit entspricht es dem Produkt.
 
Passt schon... Du hast Recht und ich hab meine Ruhe.
 
Falsch das ist die Kategorie die sie dafür wählen würden.
Obwohl eine Handyverpackung kein Zubehör ist, da es nicht mit dem Handy benutzt werden kann.



Ebay sagt:



Die Gewählte Kategorie hat auch was mit dem Produkt zutun, somit entspricht es dem Produkt.


Scheinst ja dann genau diese Geschäfte auch zu machen, wenn du das gut heißt, für mich ist eine Verpackung ein Zubehörteil, da ich mit diesem ein Handy komplett besser verkaufen kann, des weiteren ist es ein Verstoß gegen geltende Ebayregeln, oder warum wurden sonst 100 erte solcher Angebote gelöscht, seit 2004, wie im Forum nach zu lesen ist.
 
nun, wenn ebay sich der Sache nicht annimt, disqualifiziert sich ebay damit gewissermaßen selbst. Ich finde dieses Angebot zumindestens irreführend.
 
Ne aber ich diskutiere auch in einem Rechtsforum und dort taucht dieses Thema regelmäßig auf und regelmäßig läuft es darauf hinaus, dass der Käufer zahlen muß.
 
Klar muss der Käufer zahlen, aber das ist halt nicht richtig
default_smile.png




Das erworbene Produkt hat definitiv nicht die Eigenschaften, die angeboten wurden. Es ist eine Verpackung ja, aber es hat keine Vibrationsalarm etc.



Und der Karton ist auch kein Smartphone etc.



Und es stimmt ja nicht dass nur die Beschreibung entscheidend ist. Die Eigenschaften gelten auch.



Artikelmerkmale - Handys

Kamera: Ab 2 Megapixel



Hersteller: Apple

Typ: Smartphone

Modell: Apple iPhone 3G Schwarz (16 GB) Smartphone

Simlock: --



Netze: --

Zubehör: Headset



Eigenschaften: Vibrationsalarm, USB, Freisprechfunktion, EDGE, WLAN, Internet, Navigation, GPRS, Bluetooth, MP3 Player, Office-Funktionen
 
Scheinst ja dann genau diese Geschäfte auch zu machen, wenn du das gut heißt


Wo heißt er irgendetwas gut? Er beschreibt nur, warum ebay die Auktion nicht beenden wird. Und ich gehe da mit ihm Konform. Das ist eine schmutzige Praktik, weil man darauf spekuliert, dass einige die Artikelbeschreibung nicht richtig lesen. Aber wer dafür zu dämlich ist, naja, der hat halt Pech gehabt. Ich finde es auch alles andere als schön, aber so ist es halt.
 
Wo heißt er irgendetwas gut? Er beschreibt nur, warum ebay die Auktion nicht beenden wird. Und ich gehe da mit ihm Konform. Das ist eine schmutzige Praktik, weil man darauf spekuliert, dass einige die Artikelbeschreibung nicht richtig lesen. Aber wer dafür zu dämlich ist, naja, der hat halt Pech gehabt. Ich finde es auch alles andere als schön, aber so ist es halt.
Jo Sir....so meinte ich das. Es läuft letztlich auf einen Wesenzug des Menschen hinaus, der jegliches rationelle Denken ausschaltet.

Wie oft gibt es in den üblichen Discountern großflächige Werbeplakate mit den ach so super Schnäppchen. Sei es die Zahnpastatube im Supermarkt oder der LCD-Fernseher im Elektrofachhandel oder halt die Handyverpackung in ebay.

Wenn das "Geiz-ist-geil"-Gen sich einschaltet, dann hört das logische Denken auf.
 
Sehr schön. Also bringt es doch was wenn sich mehrere Leute beschweren.



Sollten wir in Zukunft immer tun wenn sowas auffällt.
 



Hier kann man es melden: http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=116584http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=116584



Ist der Thread eines Powersellers, der wohl schon zahlreiche Löschungen derartiger Auktionen erreicht hat.





Wurde im o.g. eBay-Forum-Thread gemeldet und kurz danach gelöscht. Mal rein aus Neugier: ist einer von Euch player57, der es gemeldet hat? War mit meinem gewerblichen Account angemeldet und war zu faul mich zweimal umzumelden, um mit dem privaten Account zu posten.
 
ist einer von Euch player57


Ich hätte da zumindest eine deutliche Vermutung
default_icon_wink.gif




Schön, dass ebay doch noch reagiert hat - zusammen erreicht man halt doch mehr. Man könnte dem Problem auch dadurch beikommen, dass man eigens eine Kategorie für Verpackungen aller Art einrichtet, die dann wiederum in Unterkategorien unterteilt ist. Es kann ja wirklich mal sein, dass eine OVP für einen Sammler oder Besitzer einer entsprechenden Ware von Interesse ist.

Dann hätte ebay auch eine effiziente Handhabe gegen solche spitzfindigen Täuschungsmanöver.



Edit: Ich hänge noch mal den Screenshot an, damit man später noch weiß, worum es ging
 
dumme frage ,aber wisst ihr wo ich mir am besten eine dauerkarte kaufen kann? bei ? XD
 
Oben