Zitat
Das aktuelle
<font color="#0066cc">FIFA</font>-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (in Kraft seit 1. Mai 2005) definiert in Artikel 20 die Ausbildungsentschädigung und in Artikel 21 den sogenannten Solidaritätsmechanismus unter Vereinen. Demnach wird eine Ausbildungsentschädigung fällig, wenn ein Verein einen
<font color="#0066cc">Amateurspieler</font> oder einen
<font color="#0066cc">Profispieler</font>, der zuvor ohne Lizenz war, unter Vertrag nimmt und ihn daraufhin als Lizenzspieler einsetzt. Beginnt ein Spieler seine Profikarriere also nicht in dem Verein, von dem er ausgebildet wurde, sondern entscheidet sich für einen Wechsel, wird die Entschädigungszahlung als Mindestsumme fällig. Alternativ kann ein
<font color="#0066cc">Transfer</font> vorgenommen werden, bei dem sich beide Vereine auf eine Summe für den wechselwilligen Spieler einigen. Die Höhe der Zahlung ist im Falle einer Ausbildungsentschädigung hingegen festgelegt und orientiert sich an einer von der FIFA jährlich herausgegeben Kategorisierungsliste, nach welcher die Mitgliedsverbände ihre Vereine bei der FIFA registrieren müssen. Der Solidaritätsmechnismus legt fest, dass alle Vereine, die an der Ausbildung mitgewirkt haben, mit insgesamt 5 % an jeder Transfersumme beteiligt werden, die bei eventuellen Weiterverkäufen eines Spielers im Verlauf seiner Karriere erzielt werden (zwischen 0,25 % (12. - 15. Lebensjahr) bzw 0,5 % (16. - 23. Lebensjahr) pro im Verein verbrachte Saison).