Traffic-Klau
Was ist eigentlich Traffic-Klau bzw. Bandwidth Stealing oder Hot-Linking?
Von Traffic-Klau spricht man, wenn jemand z.B. eine Grafik, die auf einer fremden Homepage liegt, so in seine eigene Homepage einbaut, dass die Grafik beim Seitenaufruf sichtbar wird. Auf der Seite, woher man die Grafik hat, wird somit Traffic (Datentransfer) erzeugt. Dieser Zugriff auf fremde Datensätze ist in den meisten Fällen vom Homepagebesitzer, wo das Ursprungsbild liegt, nicht gewollt. Somit wird er ungefragt "bestohlen", ohne dass er selber einen Nutzen davon hat. Auch unberechtigte Zugriffe auf Downloadlinks, Musikstücke, Fotos etc. stellen einen "Diebstahl" am Serviceangebot eines Anderen dar.
Wieso ist es eigentlich so schlimm, wenn ich ein/zwei Bilder direktlinke?
Es gibt zwei Gründe dafür. Zum einen entstehen der betroffenen Person als Inhaber einer Domain Mehrkosten, wenn der vorgegebene Traffic dadurch überschritten wird. Aus eins/ zwei Bildern werden schnell drei/vier und immer mehr, nicht nur durch Dich sondern auch durch andere User, die den gleichen Fehler machen und die Bilder auf ihre Seiten stellen. Zum anderen sind die meisten Bilder in mühevoller Arbeit erstellt und wenn du auch nur ein Bild kopierst oder direktlinkst, missachtest Du neben dem Urheberrecht die Arbeit des Eigentümers.
Ist das nicht die Grundidee des www?
Eigentlich schon, das www wird durch Links erst lebendig und von Klick zu Klick spinnt man sich sein eigenes Info-Netz. Aber erstens ist nirgends von Direkt-Linken die Rede und zweitens hat sich im Laufe der Zeit einiges geändert im Netz der Netze. Viele grössere Institutionen im Netz verbieten sogar einfache Links zu ihren Seiten, selbst zur Startseite, bei amazon muss man z. B. in ein Partnerprogramm einwilligen, wenn man dorthin verlinken möchte. Man darf dann auch deren Grafiken/Covers verwenden. Wenn man trotzdem einfach drauflinkt, kann das ganz schön teuer werden. Das sieht man, wenn man deren Bedingungen durchliest. Eine österreichische Firma hat gerade jüngst private Homepage-Besitzer gnadenlos zur Kasse gebeten. Die meisten Firmen sind bei Unwissenheit noch kulant, aber längst nicht mehr alle!
Was nun?
Ich wusste es nicht, wie soll ich mich verhalten?
Wenn man es wirklich nicht gewusst hat, wovon hier jetzt mal ausgegangen wird, so teilt man dieses am besten per Mail dem irrtümlich Beklauten freundlich mit. In den meisten fällen genügt eine ehrlich gemeinte Entschuldigung beim Seitenbetreiber der direktgelinkten Seiten und die sofortige Entfernung der entsprechenden Daten. Bei Privatseiten kann man meistens mit der Kulanz des jeweiligen HP-Besitzers rechnen, bei kommerziellen Seiten kann das mitunter anders aussehen und im schlimmsten Fall mit einer Rechnung enden. Aber auch hier gilt: Einen freundlichen Ton wählen und versuchen mit dem Betreffenden zu kommunizieren.
Eine Entschuldigung an den betroffenen Webmaster solltest du schon schreiben! Sperre die betroffenen Seiten erst einmal von der Homepage aus. Prüfe dann, ob die Bilder wirklich mitgenommen werden dürfen. Sollte das Mitnehmen von Bildern erlaubt sein, speichere das Bild auf Deinem PC. Dann kannst Du die Bilder auf Deinen Homepageserver laden und ordnungsgemäß auf Deinen Seiten einbauen. Die meisten Webmaster erbitten einen Link zur Ursprungshomepage. Hier ein Beispiel, wie der HTML-Code aussehen könnte:
<img src="http://www.deinehomepageadresse.de/deinordner/tglogo.jpg">
Darf ich direktlinken, wenn ich gefragt habe?
Das kommt sehr darauf an, wie Du die Frage formuliert hast. Wenn Du eine allgemeine Erlaubnis zur Verlinkung hast, dann ist damit nur gemeint, dass Du einen Link von Dir zu einer anderen Seite setzen darfst. Das bedeutet aber nicht, dass eine direkte Verlinkung genehmigt oder erwünscht ist. Um das tun zu dürfen, musst Du hierüber eine eindeutige und ausdrückliche Erlaubnis haben.
in Hinweis darauf, dass Du die Erlaubnis des eigentlichen Besitzers hast, ist dann aber selbstverständlich, auch um Irritationen Deiner Besucher zu vermeiden.
Rechtliches
Gesetzesgrundlagen?
Eines möchten wir vorweg betonen: Eine rechtsverbindliche Auskunft können und dürfen wir nicht geben. Der rechtliche Bereich dieser Seite wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es gibt jedoch einige Gesetze, die wir hier gerne anführen möchten, da sie u.U. beim "Traffic-Klau" angewendet werden könnten.
Auch wenn man vielleicht der Meinung sein sollte, dass es sich hier um ein Kavaliersdelikt handelt, welches auf keinen Fall vor ein Gericht kommen wird, so sollte man stets bedenken, dass das Material, welches man direkt und ungefragt in seine eigene Seite einbaut, womöglich einen ganz anderen Ursprung hat, als die Seite, von der man es "mitgenommen" hat.
Gegen Traffic-Klau im speziellen gibt es bislang noch keine Urteile oder Gesetze. Aber gegen Urheberrechtsverletzungen, die man beim Traffic-Klau begehen könnte, gibt es sehr wohl Gesetze und auch immer mehr private Homepagebesitzer scheuen den Gang zum Gericht nicht mehr, um ihr Recht durchzusetzen.
In den meisten Fällen geht es beim Traffic-Klau um Bilder, die man auf seiner Homepage, in Gästebücher, Foren etc. einbaut. Aber jedes Bild, welches einen gewissen Grad an geistiger Schöpfung zu erkennen gibt, ist urheberrechtlich geschützt. Dabei ist es zweitrangig, ob das Bild selber aus urheberrechtlich geschützten Elementen erstellt wurde.
Die Fremdverlinkung eines Bildes, einer Grafik, einer Fotografie etc. kann also ein Verstoss gegen das Urheberrecht darstellen. Die deutsche Rechtssprechung ist sehr komplex und viele Gesetze greifen ineinander.
Neben Gesetzesverstössen sind es auch Verstösse gegen das Nutzungsrecht vieler Webspaceanbieter. Diese untersagen in ihren AGBs oft ausdrücklich das Benutzen von Material, um es in die eigene Seite fremdverlinkt einzubauen. Ein Sperren der Internetseite wäre eine möglich Folge...
Kann ich dafür rechtlich belangt werden?
Ja! Zum einen könnte die direkte Verlinkung zu einer Grafik oder einem Musikstück, welches zum Download angeboten wird, gegen das Urheberrecht verstossen. Dann nämlich, wenn es sich um ein geschütztes Werk im Sinne des Paragraphen 2 des UrhG handelt.
Darüber hinaus kann die direkte Einbindung eines Werkes zu einer Schadenersatzklage führen. Der geschädigte Homepagebesitzer, von dessen Seite die Elemente direkt verwendet werden, hat u.U. dadurch finanzielle Verluste. Denn er muss aufgrund des erhöhten Traffic, den er nicht selber zu verantworten hat, an seinen Provider Mehrkosten für das monatliche Transfervolumen entrichten. Diese Kosten kann er an den Verursacher weitergeben. Übrigens ist auch eine anwaltliche Abmahnung bereits mit hohen Kosten verbunden!
DAS DEUTSCHE URHEBERRECHTSGESETZ
weitere links:
http://www.rettet-das-internet.de/index.htmhttp://www.rettet-das-internet.de/index.htm
http://www.urheberrecht.org/http://www.urheberrecht.org/
http://bundesrecht.juris.de/urhg/http://bundesrecht.juris.de/urhg/
Was ist eigentlich Traffic-Klau bzw. Bandwidth Stealing oder Hot-Linking?
Von Traffic-Klau spricht man, wenn jemand z.B. eine Grafik, die auf einer fremden Homepage liegt, so in seine eigene Homepage einbaut, dass die Grafik beim Seitenaufruf sichtbar wird. Auf der Seite, woher man die Grafik hat, wird somit Traffic (Datentransfer) erzeugt. Dieser Zugriff auf fremde Datensätze ist in den meisten Fällen vom Homepagebesitzer, wo das Ursprungsbild liegt, nicht gewollt. Somit wird er ungefragt "bestohlen", ohne dass er selber einen Nutzen davon hat. Auch unberechtigte Zugriffe auf Downloadlinks, Musikstücke, Fotos etc. stellen einen "Diebstahl" am Serviceangebot eines Anderen dar.
Wieso ist es eigentlich so schlimm, wenn ich ein/zwei Bilder direktlinke?
Es gibt zwei Gründe dafür. Zum einen entstehen der betroffenen Person als Inhaber einer Domain Mehrkosten, wenn der vorgegebene Traffic dadurch überschritten wird. Aus eins/ zwei Bildern werden schnell drei/vier und immer mehr, nicht nur durch Dich sondern auch durch andere User, die den gleichen Fehler machen und die Bilder auf ihre Seiten stellen. Zum anderen sind die meisten Bilder in mühevoller Arbeit erstellt und wenn du auch nur ein Bild kopierst oder direktlinkst, missachtest Du neben dem Urheberrecht die Arbeit des Eigentümers.
Ist das nicht die Grundidee des www?
Eigentlich schon, das www wird durch Links erst lebendig und von Klick zu Klick spinnt man sich sein eigenes Info-Netz. Aber erstens ist nirgends von Direkt-Linken die Rede und zweitens hat sich im Laufe der Zeit einiges geändert im Netz der Netze. Viele grössere Institutionen im Netz verbieten sogar einfache Links zu ihren Seiten, selbst zur Startseite, bei amazon muss man z. B. in ein Partnerprogramm einwilligen, wenn man dorthin verlinken möchte. Man darf dann auch deren Grafiken/Covers verwenden. Wenn man trotzdem einfach drauflinkt, kann das ganz schön teuer werden. Das sieht man, wenn man deren Bedingungen durchliest. Eine österreichische Firma hat gerade jüngst private Homepage-Besitzer gnadenlos zur Kasse gebeten. Die meisten Firmen sind bei Unwissenheit noch kulant, aber längst nicht mehr alle!
Was nun?
Ich wusste es nicht, wie soll ich mich verhalten?
Wenn man es wirklich nicht gewusst hat, wovon hier jetzt mal ausgegangen wird, so teilt man dieses am besten per Mail dem irrtümlich Beklauten freundlich mit. In den meisten fällen genügt eine ehrlich gemeinte Entschuldigung beim Seitenbetreiber der direktgelinkten Seiten und die sofortige Entfernung der entsprechenden Daten. Bei Privatseiten kann man meistens mit der Kulanz des jeweiligen HP-Besitzers rechnen, bei kommerziellen Seiten kann das mitunter anders aussehen und im schlimmsten Fall mit einer Rechnung enden. Aber auch hier gilt: Einen freundlichen Ton wählen und versuchen mit dem Betreffenden zu kommunizieren.
Eine Entschuldigung an den betroffenen Webmaster solltest du schon schreiben! Sperre die betroffenen Seiten erst einmal von der Homepage aus. Prüfe dann, ob die Bilder wirklich mitgenommen werden dürfen. Sollte das Mitnehmen von Bildern erlaubt sein, speichere das Bild auf Deinem PC. Dann kannst Du die Bilder auf Deinen Homepageserver laden und ordnungsgemäß auf Deinen Seiten einbauen. Die meisten Webmaster erbitten einen Link zur Ursprungshomepage. Hier ein Beispiel, wie der HTML-Code aussehen könnte:
<img src="http://www.deinehomepageadresse.de/deinordner/tglogo.jpg">
Darf ich direktlinken, wenn ich gefragt habe?
Das kommt sehr darauf an, wie Du die Frage formuliert hast. Wenn Du eine allgemeine Erlaubnis zur Verlinkung hast, dann ist damit nur gemeint, dass Du einen Link von Dir zu einer anderen Seite setzen darfst. Das bedeutet aber nicht, dass eine direkte Verlinkung genehmigt oder erwünscht ist. Um das tun zu dürfen, musst Du hierüber eine eindeutige und ausdrückliche Erlaubnis haben.
in Hinweis darauf, dass Du die Erlaubnis des eigentlichen Besitzers hast, ist dann aber selbstverständlich, auch um Irritationen Deiner Besucher zu vermeiden.
Rechtliches
Gesetzesgrundlagen?
Eines möchten wir vorweg betonen: Eine rechtsverbindliche Auskunft können und dürfen wir nicht geben. Der rechtliche Bereich dieser Seite wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es gibt jedoch einige Gesetze, die wir hier gerne anführen möchten, da sie u.U. beim "Traffic-Klau" angewendet werden könnten.
Auch wenn man vielleicht der Meinung sein sollte, dass es sich hier um ein Kavaliersdelikt handelt, welches auf keinen Fall vor ein Gericht kommen wird, so sollte man stets bedenken, dass das Material, welches man direkt und ungefragt in seine eigene Seite einbaut, womöglich einen ganz anderen Ursprung hat, als die Seite, von der man es "mitgenommen" hat.
Gegen Traffic-Klau im speziellen gibt es bislang noch keine Urteile oder Gesetze. Aber gegen Urheberrechtsverletzungen, die man beim Traffic-Klau begehen könnte, gibt es sehr wohl Gesetze und auch immer mehr private Homepagebesitzer scheuen den Gang zum Gericht nicht mehr, um ihr Recht durchzusetzen.
In den meisten Fällen geht es beim Traffic-Klau um Bilder, die man auf seiner Homepage, in Gästebücher, Foren etc. einbaut. Aber jedes Bild, welches einen gewissen Grad an geistiger Schöpfung zu erkennen gibt, ist urheberrechtlich geschützt. Dabei ist es zweitrangig, ob das Bild selber aus urheberrechtlich geschützten Elementen erstellt wurde.
Die Fremdverlinkung eines Bildes, einer Grafik, einer Fotografie etc. kann also ein Verstoss gegen das Urheberrecht darstellen. Die deutsche Rechtssprechung ist sehr komplex und viele Gesetze greifen ineinander.
Neben Gesetzesverstössen sind es auch Verstösse gegen das Nutzungsrecht vieler Webspaceanbieter. Diese untersagen in ihren AGBs oft ausdrücklich das Benutzen von Material, um es in die eigene Seite fremdverlinkt einzubauen. Ein Sperren der Internetseite wäre eine möglich Folge...
Kann ich dafür rechtlich belangt werden?
Ja! Zum einen könnte die direkte Verlinkung zu einer Grafik oder einem Musikstück, welches zum Download angeboten wird, gegen das Urheberrecht verstossen. Dann nämlich, wenn es sich um ein geschütztes Werk im Sinne des Paragraphen 2 des UrhG handelt.
Darüber hinaus kann die direkte Einbindung eines Werkes zu einer Schadenersatzklage führen. Der geschädigte Homepagebesitzer, von dessen Seite die Elemente direkt verwendet werden, hat u.U. dadurch finanzielle Verluste. Denn er muss aufgrund des erhöhten Traffic, den er nicht selber zu verantworten hat, an seinen Provider Mehrkosten für das monatliche Transfervolumen entrichten. Diese Kosten kann er an den Verursacher weitergeben. Übrigens ist auch eine anwaltliche Abmahnung bereits mit hohen Kosten verbunden!
DAS DEUTSCHE URHEBERRECHTSGESETZ
weitere links:
http://www.rettet-das-internet.de/index.htmhttp://www.rettet-das-internet.de/index.htm
http://www.urheberrecht.org/http://www.urheberrecht.org/
http://bundesrecht.juris.de/urhg/http://bundesrecht.juris.de/urhg/