Autounfall ---> Aufbauseminar?

Hallo!

hatte am Samstag abend um 11:45 nen schweren autounfall, bis mit 70 kmh in eine Kurve (keine geschwindigskeitsbegrenzung), als plötzlich ein Reh vor mir auftauchte und ich aus Reflex auswisch!

Mein Ford Ka kam ins schleudern, bin in den Graben und hab mich mehrmals überschlagen!

Hab sofort Polizei verständigt!

Diese traffen 10 min später mit Krankenwagen und Feuerwehr an. Wie durch ein Wunder ist mir ausser ein paar Prellungen nichts passiert!



Das Auto ist totalschaden und vollkasko versichert! Mit der Versicherung ist alles geklärt!

Ebenfalls waren keine anderen Personen, Pkw`s beteiligt auch sind keine Sachschäden ausser am eigenen PKW entstanden.



Ich weiß das man Rehe platt fahren soll, deswegen bitte keine Belehrungen
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Jetzt meine Frage!

Muss ich in ein Aufbauseminar? hab erst seid 4 Monaten den Führerschein und bin in der Probezeit!



Wie gesagt andere sind nicht beteiligt gewesen und ich war auch nicht über der Geschwindigkeitsbegrenzung!



lg

räschdalauternfan!
 
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, M, S, T) festgelegt wird. Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung, siehe Liste unten im Weblink verkehrsportal.de) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der 2. Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt. Generell werden alle Ordnungswidrigkeiten ab genau 40 € Bußgeld mit mindestens einem eingetragenen Punkt in Flensburg entsprechend sanktioniert.



Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.



Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.



Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.



Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird





A. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen

1.Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben:

1.1Straftaten nach dem Strafgesetzbuch

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)

Fahrlässige Tötung (§ 222)*)

Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)*)

Nötigung (§ 240)

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b)

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)

Trunkenheit im Verkehr (§ 316)

Vollrausch (§ 323a)

Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c)

1.2Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz

Führen oder Anordnung oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21)

1.3Straftaten nach den Pflichtversicherungsgesetzen

Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, § 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger)

2.Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes:

2.1Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über

das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 2) die Geschwindigkeit (§ 3 Abs. 1, 2a, 3 und 4, § 41 Abs. 2, § 42 Abs. 4a) den Abstand (§ 4 Abs. 1) das Überholen (§ 5, § 41 Abs. 2) die Vorfahrt (§ 8 Abs. 2, § 41 Abs. 2) das Abbiegen, Wenden und (§ 9) Rückwärtsfahren die Benutzung von Autobahnen (§ 2 Abs. 1, § 18 Abs. 2 und Kraftfahrstraßen bis 5, Abs. 7, § 41 Abs. 2) das Verhalten an (§ 19 Abs. 1 und 2, § 40 Abs. 7) Bahnübergängen das Verhalten an öffentlichen (§ 20 Abs. 2, 3 und 4, Verkehrsmitteln und Schulbussen § 41 Abs. 2) das Verhalten an Fußgänger- (§ 26, § 41 Abs. 3) überwegen übermäßige Straßenbenutzung (§ 29) das Verhalten an Wechsel- (§ 36, § 37 Abs. 2, 3, lichtzeichen, Dauerlichtzeichen § 41 Abs. 2) und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten

2.2Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung (§ 18 Abs. 1) oder ohne die erforderliche Betriebserlaubnis (§ 18 Abs. 3)

2.3Verstöße gegen § 24a oder § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (Alkohol, berauschende Mittel)

2.4Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Befördern von Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen (§ 48 Abs. 1 oder
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B. Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

1.Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben:

1.1Straftaten nach dem Strafgesetzbuch

Fahrlässige Tötung (§ 222)*)

Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)*)

Sonstige Straftaten, soweit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und nicht in Abschnitt A aufgeführt

1.2Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz

Kennzeichenmißbrauch (§ 22)

2.Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt.



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wenn ich das in aller schnelle richtig gelesen hab,mußt du kein aufbauseminar machen
 
ich würde sagen nein, kein aufbauseminar.

da musst du nur hin, wenn du einen der oben genannten a-delikte oder 2 b-delikte begangen hast. solltest du auch noch ungefähr wissen, wenn du deinen führerschein erst seit 4 monaten hast.
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ist jetzt nicht 100%ig, aber da du niemandem geschadet und auch keine ordnungswidrigkeit begangen hast, sollte dir da nichts passieren.

ein reh ist echt pech, da hat man meist keine chance mehr zu reagieren.
 
Hallo!
hatte am Samstag abend um 11:45 nen schweren autounfall, bis mit 70 kmh in eine Kurve (keine geschwindigskeitsbegrenzung)


"keine Geschwindigskeitsbeschränkung" gibts doch nur auf der Autobahn, oder muss ich auch zur Nachprüfung?



Einem Bekannten ist ähnliches passiert, der musste nicht ins Aufbauseminar.
 
ich denke er meint "war ne landstraße (also 100) und ich bin 70 gefahren, es war nicht auf weniger als 100 beschränkt."



soweit ich das noch weiß (aua, hab mal in der fahrschule gearbeitet, müsste das eigentlich wissen
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) müsstest du da nicht zur nachschulung.



und ich schließe mich rwr an: drei kreuze, dass nix schlimmes passiert ist.



haste das reh eigentlich noch erwischt oder biste, öh, "erfolgreich" ausgewichen?

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Danke für die Besserungswünsche!

Ne nicht erwischt
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normal soll ma en einfach platt mache, aber war so überrascht und dann aus reflex lenkgrad umgerissen ...



Naja scheiße gelaufen!



Bei A vergehen steht ja auch, Geschwindigkeit!

Theoretisch könnte sie es so auslegen das ich den Witterungsbedinungen nicht angemessen schnell gefahren bin!



Es war Dunkel, feucht und man musss mit Wild rechnen. Dann schließen sie daraus das ich mich 3 ma überschlagen hab das ich mindestens 80 oder so gefahren bin!



Naja werden wir sehn!
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zunächst mal sei froh, dass dir nicht mehr passiert ist. iss zwar ein blöder spruch - stimmt aber...

bist du rechtschutzversichert? dann nimm dir einen anwalt! am besten einen der bei gericht gut bekannt ist. der hilft dir mit sicherheit am meisten. wer weiss was aus deiner schilderung alles "gemacht" wird. ansonsten denke ich bist du schon mehr als genug gestraft....
 
ach du meine güte, räschda hat das scheue reh beinahe "gefangen"!!!

jetzt isses doch abgehaun und wir warten weiter
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wer den schaden hat, braucht für den spott nicht zu sorgen, oder wie war das?
 
Sei froh, dass dir nichts weiter passiert ist!

Und ob es letztlich besser gewesen wäre, wenn du das Reh plattgefahren hättest, ist auch nicht so sicher. Wenn das Tier springt und dir in die Windschutzscheibe knallt, kann das ganz böse ausgehen.
 
Hab schon n Aufbauseminar hinter mir. Dort saß einer, der einem Tier ausgewischen ist, in den Graben und sich mehrfach überschlagen hat.

Er weiss vom ganzen Unfall absolut nix mehr. Die Polizei ordnete n Aufbauseminar, wegen fahren mit überhöhter Geschwindigkeit die nicht den Bedingungen angepasst war, an.



Wies bei dir ist, liegt wohl daran wie die Polizei es auslegt ...
 
ca. 300 € + Strafe + 2 Jahre längere Probezeit.



Kann ja auch sein dass du nix bekommst, wer weiss.
 
naja, ob du nun zu schnell warst oder nicht, kann dir keiner hier sagen, nur du kennst ja die kurve
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aber wenn du sagst, da is 100 erlaubt und du bist schon "nur" 70 gefahren denk ich, dass das schon "angemessen" war.
 
Da ich ja schon ein älteres Semester bin, habe ich unter dem Threadtitel was ganz anderes verstanden. Ich dachte erst er wollte sein kaputtes Auto wieder aufbauen!
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naja, zumindest einmal mehr durch als die meisten hier biste se gefahren.

wobei, bist ja nicht ganz durch
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also, bei so sachen kommts am ende vor allem auf deine erläuterungen an und ob dei glaubwürdig sind und ob du am ende etwas anders hättst machen können oder ob das so einfach ein "nichtzuvermeidender" unfall war.

wenn das n pozilist mit dir aussfüllt stehen die chancen doch nicht schlecht.
 
Von mir auch herzlichen Glückwunsch zum "Überleben" mit leichten Blessuren.



Sei froh dass nur Blech dran glauben musste. Wie schon angesprochen, würde ich (Verkehrs-Rechtschutzversicherung vorausgesetzt) einen Rechtsanwalt konsultieren. Damit kannst du aber auch noch warten bis du Post von der "Behörde" bekommst. Vorher kann der Rechtsanwalt m.E. noch nichts tun.
 
Ne mal im Ernst, wir sind doch alle froh, dass dir nix passiert ist.

Klar ist man hinterher schlauer "hätteste das so oder so gemacht, wäre das und das net passiert"... Blödsinn...



Dir ist nix passiert... also..

ALLES RICHTIG GEMACHT!!!

Autos kann man ersetzen, ein Menschenleben nicht!!!
 
meinem nachbar is was ähnliches passiert und er musste net...nur den schaden an seinem auto musste er zahle...hat er net gemacht
 
Warum solltest Du auch zu Nachschulung? Sry, wenn es jetzt blöd klingt, aber in den Graben fahren ist kein Regelwidriges Verhalten. Das einzige was man Dir auslegen kann ist ne Geschwindigkeitsüberschreitung. Aber Du sagst ja selber das Du nur 70 gefahren bist. Da Außerorts überlicherweise 100 erlaubt sind, trifft des ja nicht zu.



Im Endeffekt solltest Du aber wirklich 3 Kreuze machen das Dir weiter nichts passiert ist. Leider geht es nicht immer so glimpflich aus...
 
Theoretisch könnte sie es so auslegen das ich den Witterungsbedinungen nicht angemessen schnell gefahren bin!

Es war Dunkel, feucht und man musss mit Wild rechnen. Dann schließen sie daraus das ich mich 3 ma überschlagen hab das ich mindestens 80 oder so gefahren bin!


Ja, genau mit dieser Argumentation wirst Du rechnen müssen - das ist im Wesentlichen §3StVO. Es ist nämlich nicht so, daß "In den Graben fahren" kein regelwidriges Verhalten ist.



Wie stehts mit Sachbeschädigung? Welcher Schaden wurde angerichtet, der sich nicht auf Dein Eigentum bezieht? Leitpfosten, Leitplanke, Flurschaden - war es Dein Auto oder auf jemanden aus der Familie angemeldet? Wenn es eine Sachbeschädigung gab, wird idR ein "Knöllchen" im Wert von 35€ fällig - 35€ gibt aber keine Punkte.



Aber alles das ist nicht wirklich schlimm!

Denn so wie Du es schilderst, ist alles mit Geld zu bezahlen (so hart das auch klingt, wenn man wenig Geld zur Verfügung hat). Und alles das kann man überstehen - auch die Nachschulungen und sonstigen Maßnahmen. Und das haben andere auch schon überstanden.

Wichtig ist: Es ist niemandem etwas wirklich Schlimmes passiert!

Und für den FCK ist wichtig: Dem scheuen Reh ist nichts passiert. Hoffentlich hast Dus jetzt nicht endgültig verscheucht.
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Vielleicht hilft Dirs auch, für etwa 30-50€ eine Erstberatung beim Anwalt für Vekehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Auch das ist erstmal ein Batzen Geld, wenn einer wenig zur Verfügung hat - aber wirklich guten (anstatt gutgemeintem) Rat sollte man nicht "fer umme" erwarten. Auf der anderen Seite: Der weiß wenigstens, von was er redet, weil er Erfahrung mit genau diesen Fällen hat. Der kann Dir den Weg schildern, der in solchen Fällen üblicherweise gegangen wird - und das wird Dir Sicherheit geben und das Herzflattern wegen der Unsicherheit wird aufhören.

Der kann auch Akteneinsicht beantragen, wenns etwas dicker kommen sollte.



(Und ganz nebenbei: Der darf auch richtigen Rechtsrat erteilen, was hier im Forum nämlich keiner darf.)



Good Luck! Und strapaziere Deinen Schuzengel nicht zu sehr. Einmal reicht!
 
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