Rechtsanwalt bezweifelt Nothilfe-Version
Neue Darstellung zum tödlichen Schuss auf einen jungen Speyerer - Staatsanwaltschaft prüft noch
SPEYER (jüm). Der von einem Polizeibeamten auf einen 19-jährigen Speyerer abgefeuerte tödliche Schuss „war keine Nothilfe für einen Kollegen". Zu dieser Einschätzung kommt Bernd Lütz-Binder, der Rechtsbeistand der Eltern des 19-Jährigen, nach einer Prüfung der Ermittlungsergebnisse. Lütz-Binder geht vielmehr davon aus, dass sich der Beamte „zumindest der fahrlässigen Tötung" schuldig gemacht habe.
Aus Sicht des Landauer Strafverteidigers stellt sich der Fall in den entscheidenden zwei Minuten anders dar als bisher von den Ermittlern gegenüber der Öffentlichkeit geschildert. Auslöser der verhängnisvollen Ereignisse am frühen Morgen des 16. Juni war eine wilde Verfolgungsjagd mehrerer Polizeifahrzeuge durch Speyer, nachdem sich der 19-Jährige am Steuer eines Skoda-Pkws einer Kontrolle durch eine Zivilstreife entzogen hatte. Die Flucht wurde erst nach dem Zusammenstoß mit einem Polizeiwagen gestoppt. Das Zivilfahrzeug hielt schräg neben der Fahrerseite des Skoda. Ein Polizist öffnete die Fahrertür des Fluchtwagens, um den 19-Jährigen herauszuholen.
Die Ermittler hatten stets erklärt, der 19-Jährige habe daraufhin seinen Skoda gleich mehrfach vor- und zurückbewegt. „Das trifft nicht zu", sagt Lütz-Binder auf Anfrage der RHEINPFALZ. Wie berichtet, wurden die dramatischen Ereignisse von einem im Zivilfahrzeug eingebauten Videogerät aufgezeichnet. Diese vom Bundeskriminalamt technisch aufbereiteten Aufnahmen hat der Strafverteidiger samt der Aussagen aller Beteiligten nun einsehen können.
Danach bewegte der 19-Jährige den Skoda nur einmal ein kurzes Stück von der Unfallstelle rückwärts, betont der Rechtsanwalt. Dabei habe die linke Heckseite des Skoda das schräg stehende Zivilfahrzeug berührt. Außerdem habe sich die geöffnete Fahrertür des Skoda am Zivilfahrzeug verhakt. Dadurch und durch den Zusammenstoß mit einem Gartenzaun sei der Fluchtwagen zum Stillstand gekommen. Bei dieser Aktion sei der neben dem 19-Jährigen stehende Polizeibeamte durch die geöffnete Skoda-Tür nach hinten gedrückt worden und zu Boden gefallen.
In dieser Situation hat laut Lütz-Binder keineswegs, wie von den Ermittlern erklärt, die Gefahr bestanden, dass der Polizist zwischen Skoda und Zivilfahrzeug eingeklemmt und womöglich zerquetscht werden konnte. Der Beamte sei vielmehr an dem Zivilfahrzeug vorbei geschoben wurden.
Als der 19-Jährige seinen Skoda rückwärts bewegte, gab ein Polizeibeamter zwei Schüsse auf das rechte Hinterrad ab. Als dadurch der Pkw nicht gestoppt wurde, lief der Schütze vor den Wagen und feuerte zwei weitere Kugeln durch die Windschutzscheibe ab. Ein Schuss zertrümmerte die Leber, an den folgenden inneren Blutungen starb der junge Mann zweieinhalb Stunden später im Krankenhaus.
Vor diesem Hintergrund kann von einer Nothilfe des Schützen für seinen Kollegen an der Fahrerseite des Skoda keine Rede sein, betont Lütz-Binder. Zumal der Beamte noch nicht neben dem Wagen gelegen haben könne, als die Schüsse fielen. Denn der Skoda sei am Ende der Verfolgungsjagd auf der Straße zum Stehen gekommen. Der Beamte sei aber nicht auf die Straße, sondern auf den Gehweg gestürzt. Dies könne nur bedeuten, dass der Mann noch stand, als er von der geöffneten Skoda-Tür beim Rückwärtsfahren weggeschoben wurde.
Noch bedeutsamer ist aus Sicht von Lütz-Binder, dass der gezielte Einsatz einer Schusswaffe in dieser Situation überhaupt nicht erforderlich gewesen sei. Denn drei Streifenwagen mit sechs Beamten hätten sich an Ort und Stelle befunden. Das Fluchtfahrzeug sei stark beschädigt gewesen. Nach hinten habe ein Gartenzaun die Flucht versperrt. Und vor dem Skoda hätten zwei Polizeibeamte mit gezogenen Waffen gestanden. Schüsse auf den 19-Jährigen seien deshalb überhaupt nicht notwendig gewesen. Es hätte vielmehr ausgereicht, wenn die Beamten weiter versucht hätten, mit Schüssen auf die Reifen den Skoda fahruntüchtig zu machen.
Der Bundesgerichtshof hat gerade erst bekräftigt, dass es unverhältnismäßig sei, wenn die Gesundheit eines Menschen nur deshalb gefährdet werde, weil er an der Flucht gehindert werden soll, unterstreicht Lütz-Binder. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Verfolgungsjagd wie im vorliegenden Fall nur deshalb ausgelöst wurde, weil der 19-Jährige im Straßenverkehr durch quietschende Reifen und dichtes Auffahren die Aufmerksamkeit der Zivilstreife auf sich gelenkt habe.
Fazit Lütz-Binder: „Ich vertraue auf die Objektivität der Staatsanwaltschaft, auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und letztlich auf die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens." Die rechtliche Bewertung der Schüsse vom 16. Juni durch die ermittelnde Frankenthaler Staatsanwaltschaft steht noch aus: „Unsere Prüfung ist noch nicht abgeschlossen", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig gestern auf Anfrage. Wolfgang Fromm, Chef des auch für Speyer zuständigen Ludwigshafener Polizeipräsidiums, hat sich dagegen bereits eine Meinung gebildet, ohne damit der Staatsanwaltschaft vorgreifen zu wollen: „Die Beamten haben sich völlig korrekt verhalten." Allerdings bedauere er es, dass der Einsatz einen solchen dramatischen Abschluss gefunden habe.
MUELLEJ
Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Ludwigshafener Rundschau
Ausgabe: Nr.173
Datum: Samstag, den 28. Juli 2007