Teufelsanbeterin
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Bin immer noch total geladen, es lässt net nach...
Hab mal einen Brief entworfen, bitte ergänzen und verbessern:
Die Vorkommnisse beim Pokalspiel des 1. FC Kaiserslautern gegen FSV Mainz 05 dürften Ihnen hinreichend bekannt sein. Schiedsrichter Weiner hat eine Reihe von Fehlentscheidungen getroffen, die sich möglicherweise bereits während der regulären Spielzeit spielentscheidend zum Nachteil des 1. FC Kaiserslautern ausgewirkt haben. Beispielhaft seien genannt ein vorsätzliches Handspiel des Mainzer Spielers Friedrich im eigenen Strafraum, welches von Herrn Weiner nicht geahndet wurde, ferner der Freistoß zugunsten von Mainz, dem kein Foul eines Kaiserslauterer Spielers vorausging und welcher zum Ausgleich für Mainz 05 führte. Auch die gelb-rote Karte gegen den Spieler Skela war fragwürdig - zum einen war es kein gelbwürdiges Vergehen, zum anderen stand Herr Weiner mit dem Rücken zum Geschehen und konnte deshalb objektiv gar nicht beurteilen, ob eine gelbe Karte gerechtfertigt war. Seinen Linienrichter hat er nicht befragt.
Auf jeden Fall spielentscheidend hat sich eine weitere krasse Fehlleistung des Schiedsrichters Weiner während des Elfmeterschießens ausgewirkt. Der von dem Kaiserslauterer Spieler Zandi geschossene Elfmeter hat die Torlinie nachweislich in vollem Durchmesser überschritten, so dass auf Tor zu entscheiden gewesen wäre. Zu diesem Zweck standen sowohl Herr Weiner als auch der Linienrichter auf Höhe der Torauslinie. Zu den Pflichten des Schiedsrichter-Assistenten gehört laut Regel 6 der DFB-Satzung, anzuzeigen, ob bei einem Strafstoß der Ball die Linie überquert hat. Dies war der Fall. Sowohl Schiedsrichter Weiner als auch der Linienrichter haben eine grobe Pflichtverletzung begangen, als sie regelwidrig auf Nicht-Tor entschieden, obwohl der Ball tatsächlich hinter der Linie war. Da die beiden Schiedsrichter während der Ausführung der Elfmeter mit nichts anderem beschäftigt waren, als genau diesen Vorgang zu beobachten, kann erwartet werden, dass mit der entsprechenden Aufmerksamkeit und Sorgfalt vorgegangen wird. Ansonsten könnte auf die Durchführung eines Elfmeterschießens verzichtet und gleich durch Los entschieden werden.
In einem Fall in der Saison 1993/94 führte die Fehlentscheidung des Schiedsrichters, der auf Tor entschied, obwohl der Ball nicht regelgerecht die Torlinie passiert hatte, zu einem Einspruch des benachteiligten Fußballclubs 1. FC Nürnberg, dem vom DFB stattgegeben wurde. Das Spiel wurde neu angesetzt. Dies hatte, nebenbei bemerkt, zur Folge, dass der FC Bayern München die Gelegenheit bekam, durch eine Ergebnisverbesserung gegenüber dem ursprünglichen Spielausgang noch die Meisterschaft zu gewinnen. Leidtragender war seinerzeit der 1. FC Kaiserslautern...
Wir sind der Meinung, dass hier absolut identische Voraussetzungen für eine Annullierung des Ergebnisses gegeben sind. Wir finden es äußerst befremdlich, dass bereits in vorauseilendem Gehorsam Ihre Pressesprecher und Schiedsrichter-Obleute davon sprechen, dass einem evtl. Einspruch des 1. FC Kaiserslautern nicht stattgegeben werden wird. Dies lässt vermuten, dass Ihrerseits bereits eine Vorfestlegung stattgefunden hat, ohne dass Sie die tatsächlichen Gegebenheiten anhand der Darlegung des 1. FC Kaiserslautern objektiv würdigen konnten. In dem Zusammenhang ist die heutige Äußerung von Herrn Amerell, es sei nicht zu erkennen, ob der Ball hinter der Linie war, bemerkenswert - selbst die Verantwortlichen des FSV Mainz 05 bestätigen, dass es ein reguläres Tor war.
Wir würden nicht verstehen, wenn hier mit zweierlei Maß gemessen würde. Seinerzeit wurde bei gleichgelagertem Sachverhalt zu unserem Nachteil dem Einspruch stattgegeben, wir erwarten, dass heute auch zu unserem Vorteil die gleichen Maßstäbe angelegt werden.
Hab mal einen Brief entworfen, bitte ergänzen und verbessern:
Die Vorkommnisse beim Pokalspiel des 1. FC Kaiserslautern gegen FSV Mainz 05 dürften Ihnen hinreichend bekannt sein. Schiedsrichter Weiner hat eine Reihe von Fehlentscheidungen getroffen, die sich möglicherweise bereits während der regulären Spielzeit spielentscheidend zum Nachteil des 1. FC Kaiserslautern ausgewirkt haben. Beispielhaft seien genannt ein vorsätzliches Handspiel des Mainzer Spielers Friedrich im eigenen Strafraum, welches von Herrn Weiner nicht geahndet wurde, ferner der Freistoß zugunsten von Mainz, dem kein Foul eines Kaiserslauterer Spielers vorausging und welcher zum Ausgleich für Mainz 05 führte. Auch die gelb-rote Karte gegen den Spieler Skela war fragwürdig - zum einen war es kein gelbwürdiges Vergehen, zum anderen stand Herr Weiner mit dem Rücken zum Geschehen und konnte deshalb objektiv gar nicht beurteilen, ob eine gelbe Karte gerechtfertigt war. Seinen Linienrichter hat er nicht befragt.
Auf jeden Fall spielentscheidend hat sich eine weitere krasse Fehlleistung des Schiedsrichters Weiner während des Elfmeterschießens ausgewirkt. Der von dem Kaiserslauterer Spieler Zandi geschossene Elfmeter hat die Torlinie nachweislich in vollem Durchmesser überschritten, so dass auf Tor zu entscheiden gewesen wäre. Zu diesem Zweck standen sowohl Herr Weiner als auch der Linienrichter auf Höhe der Torauslinie. Zu den Pflichten des Schiedsrichter-Assistenten gehört laut Regel 6 der DFB-Satzung, anzuzeigen, ob bei einem Strafstoß der Ball die Linie überquert hat. Dies war der Fall. Sowohl Schiedsrichter Weiner als auch der Linienrichter haben eine grobe Pflichtverletzung begangen, als sie regelwidrig auf Nicht-Tor entschieden, obwohl der Ball tatsächlich hinter der Linie war. Da die beiden Schiedsrichter während der Ausführung der Elfmeter mit nichts anderem beschäftigt waren, als genau diesen Vorgang zu beobachten, kann erwartet werden, dass mit der entsprechenden Aufmerksamkeit und Sorgfalt vorgegangen wird. Ansonsten könnte auf die Durchführung eines Elfmeterschießens verzichtet und gleich durch Los entschieden werden.
In einem Fall in der Saison 1993/94 führte die Fehlentscheidung des Schiedsrichters, der auf Tor entschied, obwohl der Ball nicht regelgerecht die Torlinie passiert hatte, zu einem Einspruch des benachteiligten Fußballclubs 1. FC Nürnberg, dem vom DFB stattgegeben wurde. Das Spiel wurde neu angesetzt. Dies hatte, nebenbei bemerkt, zur Folge, dass der FC Bayern München die Gelegenheit bekam, durch eine Ergebnisverbesserung gegenüber dem ursprünglichen Spielausgang noch die Meisterschaft zu gewinnen. Leidtragender war seinerzeit der 1. FC Kaiserslautern...
Wir sind der Meinung, dass hier absolut identische Voraussetzungen für eine Annullierung des Ergebnisses gegeben sind. Wir finden es äußerst befremdlich, dass bereits in vorauseilendem Gehorsam Ihre Pressesprecher und Schiedsrichter-Obleute davon sprechen, dass einem evtl. Einspruch des 1. FC Kaiserslautern nicht stattgegeben werden wird. Dies lässt vermuten, dass Ihrerseits bereits eine Vorfestlegung stattgefunden hat, ohne dass Sie die tatsächlichen Gegebenheiten anhand der Darlegung des 1. FC Kaiserslautern objektiv würdigen konnten. In dem Zusammenhang ist die heutige Äußerung von Herrn Amerell, es sei nicht zu erkennen, ob der Ball hinter der Linie war, bemerkenswert - selbst die Verantwortlichen des FSV Mainz 05 bestätigen, dass es ein reguläres Tor war.
Wir würden nicht verstehen, wenn hier mit zweierlei Maß gemessen würde. Seinerzeit wurde bei gleichgelagertem Sachverhalt zu unserem Nachteil dem Einspruch stattgegeben, wir erwarten, dass heute auch zu unserem Vorteil die gleichen Maßstäbe angelegt werden.