Na da kommt er ja grad noch so über die Runden...............
Zur Sache: Köhler verdient weiterhin 199 000 Euro
„Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge." So lautet Paragraf 1 des „Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten", kurz: BPräsRuhebezG, vom 17. Juni 1953.
Das am Montag zurückgetretene Staatsoberhaupt Horst Köhler verdient also lebenslang so viel Geld wie zu Amtszeiten. Zum Zeitpunkt seiner Wiederwahl 2009 erhielt Köhler jährlich rund 199.000 Euro. Das sind zehn Neuntel des Geldes, das der Bundeskanzlerin zusteht, für die es nach Amtsende keinen lebenslangen Ehrensold gibt. Nur das Amt des Bundespräsidenten kennt dieses Privileg.
Köhler ist der vierte noch lebende ehemalige Bundespräsident: Neben ihm erhalten noch seine Amtsvorgänger Walter Scheel (1974-1979), Richard von Weizsäcker (1984-94) und Roman Herzog (1994-99) einen Ehrensold. Zudem hat ein Altbundespräsident Anspruch auf einen Dienstwagen mit Fahrer, Büroräume und wenigstens einen Mitarbeiter.
Die Hinterbliebenen eines Bundespräsidenten oder eines ehemaligen Staatsoberhauptes erhalten für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate den Ehrensold als Sterbegeld. Danach wird ein aus dem Ehrensold berechnetes Witwen- und Waisengeld gezahlt. Ein solches erhalten die Witwen von Karl Carstens (1979-84) und Johannes Rau (1999-2004), Veronica Carstens und Christina Rau. (tüi)
TUECHTI
Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Pfälzer Tageblatt - Ausgabe Weinstraße
Ausgabe: Nr.125
Datum: Mittwoch, den 02. Juni 2010