Quelle spiegel.de
PROZESSE
Wie der Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen zur Straftat wird
Von Roland Maier-Leliveldt
Weil er Anti-Nazi-Symbole vertrieben hat, ist ein Versandhändler vom Stuttgarter Landgericht zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Handel mit T-Shirts, auf denen zerschlagene Hakenkreuze zu sehen sind, verstoße gegen das Verbot der Verwendung von Nazi-Symbolen.
Stuttgart - Als der Richter das Urteil verkündet, wird es erst einmal still im Saal. Die Freunde des Angeklagten Jürgen Kamm sind geschockt. Dann ein kleiner Tumult. Eine ältere Dame verlässt sichtlich entsetzt den Gerichtssaal. Sie kann das Urteil nicht fassen. Da wird einer verurteilt, der mit Engagement gegen die alten und neuen Nazis kämpft.
Für den leitenden Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler ist die Sache klar: Er will keine Hakenkreuze in der Öffentlichkeit sehen. Er will nicht, dass sie in der Gesellschaft wieder salonfähig werden. Und was wäre, wenn ausländische Besucher die Piktogramme missverstehen? Was wäre, wenn die neue Rechte die Zeichen für ihre Zwecke missbrauchte?Dabei beruft er sich auf Paragraph 86a des Strafgesetzbuches, der die Verwendung von Symbolen aus der NS-Zeit verbietet. Seinem Verständnis nach sind die Produkte des Versands von Kamm ein klarer Verstoß gegen das Gesetz. Doch Kamm, Geschäftsführer der Nix Gut GmbH in Winnenden bei Stuttgart, ist kein Faschist. Im Gegenteil. Seit seiner Jugend engagiert er sich gegen die rechte Szene und Gewalt.
"Wir haben nicht die dahinter stehende Absicht zu verurteilen, sondern die Tat", sagt sich Häußler vor dem Prozess. Er ist sich sicher, der Fall Kamm wird zu einer richtungsweisenden Grundsatzentscheidung führen. Über hundert Anklagepunkte hat er auf seiner Agenda. "Ein T-Shirt schwarz, mit einer weißen Faust vor einem teilweise verdeckten Hakenkreuz."
Auf Antrag der beiden Verteidiger Thomas Fischer und Michael Wolf können auch die rund 50 Prozessbeobachter die Shirts, Jacken, Aufkleber und Buttons in Augenschein nehmen. Dabei entpuppt sich das teilweise verdeckte Hakenkreuz als ein von der Faust zerschmettertes. Shirt für Shirt wird aus den Kartons geholt, ins Publikum gehalten und dann vom Vorsitzenden Richter wieder sauber zusammengefaltet.
Angefangen hat die Geschichte 2002 in Isny im Allgäu. Bei der obligatorischen Reinigung im Zimmer ihres Sohnes entdeckt eine Mutter den Katalog des Nix Gut Versands und erstattete Anzeige. Als zuständige Staatsanwaltschaft übernimmt man in Stuttgart den Fall. Es folgen zwei Hausdurchsuchungen und im August 2005 die Beschlagnahmung von 17.000 Artikeln aus dem Sortiment des Unternehmens. Für Kamm und seine 15 Mitarbeiter, von denen sechs schwerbehindert sind, bedeutet die Beschlagnahme einen Angriff auf ihre Existenz. Das zuständige Landgericht mit Richter Wolfgang Küllmer lässt die Anklage erst nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft zu.
Jetzt fragt Kamm im Prozess: "Warum sitze ich hier?" Selbst der sächsische Verfassungsschutz hält Symbole, wie Nix Gut sie vertreibt, für unbedenklich. Eine Sondereinsatztruppe zur Bekämpfung des Rechtsextremismus trägt ein zerbrochenes Hakenkreuz in ihrem Emblem. "Und warum", fragt er, "darf die Fifa in ihren Fanguides zur WM ungestraft das Hakenkreuz im Verbotsschild verwenden?" Einzig von einem Plattencover und ein T-Shirt des Punkrockband Schleimkeim - Motiv: Hitler vor einer NS-Standarte und der Aufdruck "Drecksau" - distanziert sich Kamm.
Juristisch ist das Thema umstritten. Im Frühjahr wurde ein Tübinger Student, der einen Button mit dem Hakenkreuz im Verbotsschild trug, vom dortigen Landgericht freigesprochen. Im niedersächsischen Stade jedoch ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Teilnehmer einer Anti-NPD-Aktion. Auch hier lautet der Vorwurf: Verstoß gegen das Strafgesetz.
In Stuttgart plädiert der Staatsaanwalt für eine Verurteilung. Die Abbildung der Hakenkreuze geschieht aus seiner Sicht nicht zu dokumentarischen Zwecken, wie Paragraph 86a ausdrücklich erlaubt, sondern aus Gewinnstreben. Auch das sogenannte Mach-mit-Männchen, das ein Hakenkreuz in den Mülleimer wirft, ist für Bernhard Häußler nicht eindeutig. Seine Forderung daher: 120 Tagessätze à 50 Euro. Damit wäre der Winnender Geschäftsmann vorbestraft.
Jürgen Kamm und seine Anwälte halten dagegen: Für sie ist die Bedeutung eines Verbotsschilds auch international nicht erklärungsbedürftig. Ein zerschmettertes Hakenkreuz ist für sie keine Verherrlichung der NS-Zeit. Der Spruch "Fick heil!" auf einem T-Shirt allerhöchstens geschmacklos. Einen Freispruch fordern sie jedoch auch nicht, denn bei dem Plattencover geben sie der Staatsanwaltschaft recht: Es ist missverständlich.
Empörung bei Politikern
Für Richter Küllmer und seine Beisitzer ist das Ganze nicht so einfach. Das Urteil: 3600 Euro Geldstrafe. In der massenhaften Verbreitung der durchgestrichenen Hakenkreuze sieht das Gericht einen Verstoß gegen die Schutzbestimmung des Paragraphen 86a und folgt damit der Argumentation des Staatsanwalts. Verwunderlich nur, dass dieselben Richter im Frühjahr dieses Jahres genau diese Beweisführung juristisch zerfetzten und erst auf Anweisung des Oberlandesgerichts den Fall annahmen.
Kamm legt Berufung beim Bundesgerichtshof ein. "Wenn mich die Begründung des Urteils auch schockt, so bin ich doch ein wenig froh, denn nun haben wir es selbst in der Hand, Rechtssicherheit für uns und viele andere Antifaschisten im Land zu schaffen.
Bei SPD und Grünen stieß das Urteil auf scharfe Kritik. Grünen-Chefin Claudia Roth warf der Justiz "rechtsblinden Autismus" vor und bezeichnete das Urteil als "skandalös". Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck, auf dessen Internetseite sich ein durchgestrichenes Hakenkreuz befindet, sprach von einem "Schildbürgerstreich der Justiz". SPD-Vize Ute Vogt kritisierte die Entscheidung als "nicht nachvollziehbar". Der SPD-Bundestagsabgeordnete Niels Annen bewertete das Urteil als "herben Schlag für alle, die sich gegen Rechts engagieren".
mit ddp
PROZESSE
Wie der Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen zur Straftat wird
Von Roland Maier-Leliveldt
Weil er Anti-Nazi-Symbole vertrieben hat, ist ein Versandhändler vom Stuttgarter Landgericht zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Handel mit T-Shirts, auf denen zerschlagene Hakenkreuze zu sehen sind, verstoße gegen das Verbot der Verwendung von Nazi-Symbolen.
Stuttgart - Als der Richter das Urteil verkündet, wird es erst einmal still im Saal. Die Freunde des Angeklagten Jürgen Kamm sind geschockt. Dann ein kleiner Tumult. Eine ältere Dame verlässt sichtlich entsetzt den Gerichtssaal. Sie kann das Urteil nicht fassen. Da wird einer verurteilt, der mit Engagement gegen die alten und neuen Nazis kämpft.
Für den leitenden Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler ist die Sache klar: Er will keine Hakenkreuze in der Öffentlichkeit sehen. Er will nicht, dass sie in der Gesellschaft wieder salonfähig werden. Und was wäre, wenn ausländische Besucher die Piktogramme missverstehen? Was wäre, wenn die neue Rechte die Zeichen für ihre Zwecke missbrauchte?Dabei beruft er sich auf Paragraph 86a des Strafgesetzbuches, der die Verwendung von Symbolen aus der NS-Zeit verbietet. Seinem Verständnis nach sind die Produkte des Versands von Kamm ein klarer Verstoß gegen das Gesetz. Doch Kamm, Geschäftsführer der Nix Gut GmbH in Winnenden bei Stuttgart, ist kein Faschist. Im Gegenteil. Seit seiner Jugend engagiert er sich gegen die rechte Szene und Gewalt.
"Wir haben nicht die dahinter stehende Absicht zu verurteilen, sondern die Tat", sagt sich Häußler vor dem Prozess. Er ist sich sicher, der Fall Kamm wird zu einer richtungsweisenden Grundsatzentscheidung führen. Über hundert Anklagepunkte hat er auf seiner Agenda. "Ein T-Shirt schwarz, mit einer weißen Faust vor einem teilweise verdeckten Hakenkreuz."
Auf Antrag der beiden Verteidiger Thomas Fischer und Michael Wolf können auch die rund 50 Prozessbeobachter die Shirts, Jacken, Aufkleber und Buttons in Augenschein nehmen. Dabei entpuppt sich das teilweise verdeckte Hakenkreuz als ein von der Faust zerschmettertes. Shirt für Shirt wird aus den Kartons geholt, ins Publikum gehalten und dann vom Vorsitzenden Richter wieder sauber zusammengefaltet.
Angefangen hat die Geschichte 2002 in Isny im Allgäu. Bei der obligatorischen Reinigung im Zimmer ihres Sohnes entdeckt eine Mutter den Katalog des Nix Gut Versands und erstattete Anzeige. Als zuständige Staatsanwaltschaft übernimmt man in Stuttgart den Fall. Es folgen zwei Hausdurchsuchungen und im August 2005 die Beschlagnahmung von 17.000 Artikeln aus dem Sortiment des Unternehmens. Für Kamm und seine 15 Mitarbeiter, von denen sechs schwerbehindert sind, bedeutet die Beschlagnahme einen Angriff auf ihre Existenz. Das zuständige Landgericht mit Richter Wolfgang Küllmer lässt die Anklage erst nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft zu.
Jetzt fragt Kamm im Prozess: "Warum sitze ich hier?" Selbst der sächsische Verfassungsschutz hält Symbole, wie Nix Gut sie vertreibt, für unbedenklich. Eine Sondereinsatztruppe zur Bekämpfung des Rechtsextremismus trägt ein zerbrochenes Hakenkreuz in ihrem Emblem. "Und warum", fragt er, "darf die Fifa in ihren Fanguides zur WM ungestraft das Hakenkreuz im Verbotsschild verwenden?" Einzig von einem Plattencover und ein T-Shirt des Punkrockband Schleimkeim - Motiv: Hitler vor einer NS-Standarte und der Aufdruck "Drecksau" - distanziert sich Kamm.
Juristisch ist das Thema umstritten. Im Frühjahr wurde ein Tübinger Student, der einen Button mit dem Hakenkreuz im Verbotsschild trug, vom dortigen Landgericht freigesprochen. Im niedersächsischen Stade jedoch ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Teilnehmer einer Anti-NPD-Aktion. Auch hier lautet der Vorwurf: Verstoß gegen das Strafgesetz.
In Stuttgart plädiert der Staatsaanwalt für eine Verurteilung. Die Abbildung der Hakenkreuze geschieht aus seiner Sicht nicht zu dokumentarischen Zwecken, wie Paragraph 86a ausdrücklich erlaubt, sondern aus Gewinnstreben. Auch das sogenannte Mach-mit-Männchen, das ein Hakenkreuz in den Mülleimer wirft, ist für Bernhard Häußler nicht eindeutig. Seine Forderung daher: 120 Tagessätze à 50 Euro. Damit wäre der Winnender Geschäftsmann vorbestraft.
Jürgen Kamm und seine Anwälte halten dagegen: Für sie ist die Bedeutung eines Verbotsschilds auch international nicht erklärungsbedürftig. Ein zerschmettertes Hakenkreuz ist für sie keine Verherrlichung der NS-Zeit. Der Spruch "Fick heil!" auf einem T-Shirt allerhöchstens geschmacklos. Einen Freispruch fordern sie jedoch auch nicht, denn bei dem Plattencover geben sie der Staatsanwaltschaft recht: Es ist missverständlich.
Empörung bei Politikern
Für Richter Küllmer und seine Beisitzer ist das Ganze nicht so einfach. Das Urteil: 3600 Euro Geldstrafe. In der massenhaften Verbreitung der durchgestrichenen Hakenkreuze sieht das Gericht einen Verstoß gegen die Schutzbestimmung des Paragraphen 86a und folgt damit der Argumentation des Staatsanwalts. Verwunderlich nur, dass dieselben Richter im Frühjahr dieses Jahres genau diese Beweisführung juristisch zerfetzten und erst auf Anweisung des Oberlandesgerichts den Fall annahmen.
Kamm legt Berufung beim Bundesgerichtshof ein. "Wenn mich die Begründung des Urteils auch schockt, so bin ich doch ein wenig froh, denn nun haben wir es selbst in der Hand, Rechtssicherheit für uns und viele andere Antifaschisten im Land zu schaffen.
Bei SPD und Grünen stieß das Urteil auf scharfe Kritik. Grünen-Chefin Claudia Roth warf der Justiz "rechtsblinden Autismus" vor und bezeichnete das Urteil als "skandalös". Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck, auf dessen Internetseite sich ein durchgestrichenes Hakenkreuz befindet, sprach von einem "Schildbürgerstreich der Justiz". SPD-Vize Ute Vogt kritisierte die Entscheidung als "nicht nachvollziehbar". Der SPD-Bundestagsabgeordnete Niels Annen bewertete das Urteil als "herben Schlag für alle, die sich gegen Rechts engagieren".
mit ddp