Wie der Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen zur Straftat wird

Elbkahn

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Quelle spiegel.de



PROZESSE




Wie der Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen zur Straftat wird



Von Roland Maier-Leliveldt

Weil er Anti-Nazi-Symbole vertrieben hat, ist ein Versandhändler vom Stuttgarter Landgericht zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Handel mit T-Shirts, auf denen zerschlagene Hakenkreuze zu sehen sind, verstoße gegen das Verbot der Verwendung von Nazi-Symbolen.



Stuttgart - Als der Richter das Urteil verkündet, wird es erst einmal still im Saal. Die Freunde des Angeklagten Jürgen Kamm sind geschockt. Dann ein kleiner Tumult. Eine ältere Dame verlässt sichtlich entsetzt den Gerichtssaal. Sie kann das Urteil nicht fassen. Da wird einer verurteilt, der mit Engagement gegen die alten und neuen Nazis kämpft.





Für den leitenden Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler ist die Sache klar: Er will keine Hakenkreuze in der Öffentlichkeit sehen. Er will nicht, dass sie in der Gesellschaft wieder salonfähig werden. Und was wäre, wenn ausländische Besucher die Piktogramme missverstehen? Was wäre, wenn die neue Rechte die Zeichen für ihre Zwecke missbrauchte?Dabei beruft er sich auf Paragraph 86a des Strafgesetzbuches, der die Verwendung von Symbolen aus der NS-Zeit verbietet. Seinem Verständnis nach sind die Produkte des Versands von Kamm ein klarer Verstoß gegen das Gesetz. Doch Kamm, Geschäftsführer der Nix Gut GmbH in Winnenden bei Stuttgart, ist kein Faschist. Im Gegenteil. Seit seiner Jugend engagiert er sich gegen die rechte Szene und Gewalt.

"Wir haben nicht die dahinter stehende Absicht zu verurteilen, sondern die Tat", sagt sich Häußler vor dem Prozess. Er ist sich sicher, der Fall Kamm wird zu einer richtungsweisenden Grundsatzentscheidung führen. Über hundert Anklagepunkte hat er auf seiner Agenda. "Ein T-Shirt schwarz, mit einer weißen Faust vor einem teilweise verdeckten Hakenkreuz."

Auf Antrag der beiden Verteidiger Thomas Fischer und Michael Wolf können auch die rund 50 Prozessbeobachter die Shirts, Jacken, Aufkleber und Buttons in Augenschein nehmen. Dabei entpuppt sich das teilweise verdeckte Hakenkreuz als ein von der Faust zerschmettertes. Shirt für Shirt wird aus den Kartons geholt, ins Publikum gehalten und dann vom Vorsitzenden Richter wieder sauber zusammengefaltet.

Angefangen hat die Geschichte 2002 in Isny im Allgäu. Bei der obligatorischen Reinigung im Zimmer ihres Sohnes entdeckt eine Mutter den Katalog des Nix Gut Versands und erstattete Anzeige. Als zuständige Staatsanwaltschaft übernimmt man in Stuttgart den Fall. Es folgen zwei Hausdurchsuchungen und im August 2005 die Beschlagnahmung von 17.000 Artikeln aus dem Sortiment des Unternehmens. Für Kamm und seine 15 Mitarbeiter, von denen sechs schwerbehindert sind, bedeutet die Beschlagnahme einen Angriff auf ihre Existenz. Das zuständige Landgericht mit Richter Wolfgang Küllmer lässt die Anklage erst nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft zu.



Jetzt fragt Kamm im Prozess: "Warum sitze ich hier?" Selbst der sächsische Verfassungsschutz hält Symbole, wie Nix Gut sie vertreibt, für unbedenklich. Eine Sondereinsatztruppe zur Bekämpfung des Rechtsextremismus trägt ein zerbrochenes Hakenkreuz in ihrem Emblem. "Und warum", fragt er, "darf die Fifa in ihren Fanguides zur WM ungestraft das Hakenkreuz im Verbotsschild verwenden?" Einzig von einem Plattencover und ein T-Shirt des Punkrockband Schleimkeim - Motiv: Hitler vor einer NS-Standarte und der Aufdruck "Drecksau" - distanziert sich Kamm.

Juristisch ist das Thema umstritten. Im Frühjahr wurde ein Tübinger Student, der einen Button mit dem Hakenkreuz im Verbotsschild trug, vom dortigen Landgericht freigesprochen. Im niedersächsischen Stade jedoch ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Teilnehmer einer Anti-NPD-Aktion. Auch hier lautet der Vorwurf: Verstoß gegen das Strafgesetz.



In Stuttgart plädiert der Staatsaanwalt für eine Verurteilung. Die Abbildung der Hakenkreuze geschieht aus seiner Sicht nicht zu dokumentarischen Zwecken, wie Paragraph 86a ausdrücklich erlaubt, sondern aus Gewinnstreben. Auch das sogenannte Mach-mit-Männchen, das ein Hakenkreuz in den Mülleimer wirft, ist für Bernhard Häußler nicht eindeutig. Seine Forderung daher: 120 Tagessätze à 50 Euro. Damit wäre der Winnender Geschäftsmann vorbestraft.

Jürgen Kamm und seine Anwälte halten dagegen: Für sie ist die Bedeutung eines Verbotsschilds auch international nicht erklärungsbedürftig. Ein zerschmettertes Hakenkreuz ist für sie keine Verherrlichung der NS-Zeit. Der Spruch "Fick heil!" auf einem T-Shirt allerhöchstens geschmacklos. Einen Freispruch fordern sie jedoch auch nicht, denn bei dem Plattencover geben sie der Staatsanwaltschaft recht: Es ist missverständlich.



Empörung bei Politikern


Für Richter Küllmer und seine Beisitzer ist das Ganze nicht so einfach. Das Urteil: 3600 Euro Geldstrafe. In der massenhaften Verbreitung der durchgestrichenen Hakenkreuze sieht das Gericht einen Verstoß gegen die Schutzbestimmung des Paragraphen 86a und folgt damit der Argumentation des Staatsanwalts. Verwunderlich nur, dass dieselben Richter im Frühjahr dieses Jahres genau diese Beweisführung juristisch zerfetzten und erst auf Anweisung des Oberlandesgerichts den Fall annahmen.

Kamm legt Berufung beim Bundesgerichtshof ein. "Wenn mich die Begründung des Urteils auch schockt, so bin ich doch ein wenig froh, denn nun haben wir es selbst in der Hand, Rechtssicherheit für uns und viele andere Antifaschisten im Land zu schaffen.

Bei SPD und Grünen stieß das Urteil auf scharfe Kritik. Grünen-Chefin Claudia Roth warf der Justiz "rechtsblinden Autismus" vor und bezeichnete das Urteil als "skandalös". Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck, auf dessen Internetseite sich ein durchgestrichenes Hakenkreuz befindet, sprach von einem "Schildbürgerstreich der Justiz". SPD-Vize Ute Vogt kritisierte die Entscheidung als "nicht nachvollziehbar". Der SPD-Bundestagsabgeordnete Niels Annen bewertete das Urteil als "herben Schlag für alle, die sich gegen Rechts engagieren".

mit ddp
 
Danke!
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Edit:

So, jetzt muss ich vorsichtig sein mit meinen Worten. Weiß ja nicht, wie gründlich der Verfassungsschutz das Netz durchkämmt.

Ich finde das Urteil nicht gut und die Begründung lächerlich. Punkt.
 
Gab es doch schon 2005 im großen Stil gegen "Nix-Gut", als sie ne Razzia ueber sich ergehen lassen mussten.



klick
 
Ist es nicht schlimm, daß gerade die, die öffentlich dagegen halten, jetzt kriminalisiert werden ? Ich finde das ist ein ordentlicher Skandal, der zeigt, daß einige Staatsanwälte offensichtlich zu wenig Arbeit haben, weil sonst würden Sie sich um so etwas erst garnicht kümmern.
 
Aktuelle News / Stand 29.09.06





29.09.06 Urteilsverkündung des Landgerichts Stuttgart - 12 h





Zur allgemeinen Belustigung ein paar gefallene Zitate:



Im Fall des Fan-Guides wird das durchgestrichene Hakenkreuz "sozial adäquat" verwendet. Es bestehe daher kein Verdacht auf eine strafbare Handlung.



Stuttgart ist nicht Tübingen, wir haben hier eine andere Rechtsauffassung




Ein Hakenkreuz im Verbotszeichen ist nicht eindeutig




Bei dem "Mach mit" Männchen ist nicht klar ersichtlich ob das Hakenkreuz in die Mülltonne geworfen wird oder aus dieser herausgenommen wird




Ein "Normalbürger" würde sich solch einen Button nicht ans Rever heften




"Wir wissen, dass wir die Falschen bestrafen"


http://razzia.nix-gut.de/http://razzia.nix-gut.de/








Hakenkreuze auch für Antifa tabu
Der Geschäftsführer des Punk-Versandes "Nix Gut" steht in Stuttgart vor Gericht. Für den Staatsanwalt ist das Zeigen von Nazisymbolen generell tabu - auch wenn es dem Kampf gegen Rechtextremisten dient. Ein Urteil wird morgen erwartet

AUS STUTTGART HEIDE PLATEN



So oft wie gestern hat der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer des Stuttgarter Landgerichts noch nie gesagt: "Hau weg den Scheiß!" Und: "Fick Heil!" Und: "Nazis, verpisst euch!"



Der Prozess gegen den wegen Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen angeklagten Geschäftsführer des Punk-Versandes "Nix Gut" aus dem schwäbischen Winnenden, Jürgen Kamm, begann gestern mit einer Inaugenscheinnahme. Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler hatte drei paketgroße Kartons mit Waren mitgebracht, insgesamt 82 exemplarische Positionen, T-Shirts, Fahnen, Buttons, Aufkleber. Auf allen waren Hakenkreuze zu sehen.



Richter Küllmer schüttelte sie aus, schwenkte Hemden und kurze Hosen zur Herstellung der Öffentlichkeit in Richtung Zuhörerraum, hielt sich manchen Mini-Button dicht vor die Augen, entzifferte die Schrift und stellte fest, dass die Hakenkreuze, mit der Faust "zerschlagen", dem Fuß "zertreten", dem Hammer "zertrümmert" werden.



Staatsanwalt Häußler hatte diese Bildaussagen einheitlich als "verdeckt" charakterisiert. Der Angeklagte habe "gewerbsmäßig", "massenhaft" und gewinnorientiert gegen den Paragrafen 86a des StGB verstoßen, der das Zeigen von Hakenkreuzen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässt.



Die Gegenstände waren im August 2005 bei einer Durchsuchung beschlagnahmt worden. Das, so der Angeklagte, habe gravierende Folgen für den Betrieb gehabt, in dem auch Schwerbehinderte beschäftigt werden. Mit privatem Geld habe man sich retten können, aber auch unter der Unsicherheit gelitten, was die Produktpalette betraf.



Er selbst komme aus der Punkszene, habe in einer Band gespielt und verdiene wenig an den Anti-Nazi-Kampfmitteln, die nur 10 bis 15 Prozent des Umsatzes ausmachten. Er handele aus politischer Überzeugung.



Kamm zählte eine Reihe von anderen Fällen auf, bei denen ebenfalls Anti-Nazi-Hakenkreuze zu sehen waren - in Fußballstadien als Verbotshinweis, im TV-Werbespot "Wir sind Deutschland", als Aufnäher einer Sondereinheit der Polizei Mecklenburg-Vorpommern. Dort hatte das Landesamt für Verfassungschutz außerdem eine Broschüre mit explit nicht verboteten Emblemen herausgegeben.



Staatsanwaltschaft Häußler hatte im Vorfeld der Verhandlung öffentlich immer wieder darauf beharrt, dass das Zeigen von Nazisymbolen, egal zu welchen Zweck, strafbar bleiben müsse. In seinem Plädoyer forderte er eine generelle "Tabuisierung". Nur so könne der Intention des Gesetzes Rechnung getragen werden. Die Bedeutung des Symbols als Gegenwehr sei von nicht vorgebildeten, "unbedarften" Dritten nicht "eindeutig" auf den ersten Blick zu erkennen.



Besonders das Hakenkreuz im Papierkorb sei interpretierbar: "Wird es hineingeworfen oder herausgezogen?" Diese Ambivalenz hätten sich Neonazis schon zunutze gemacht und ihrerseits mit dem Schriftzug: "Ihr macht uns heiter, der Kampf geht weiter!" versehen. Er hielt Kamm zugute, dass dieser die Nazis wirklich bekämpfen wolle. Außerdem habe das Verfahren "erhebliche Auswirkungen" auf sein Geschäft gehabt. Er forderte eine Ahndung "am unteren Rahmen des Strafmaßes", eine Geldstrafe von 6.000 Euro.



Verteidiger Thomas Fischer beantragte, seinen Mandanten nicht zu verurteilen. Auf eine Forderung nach Freispruch verzichtete er, weil er in einem einzigen Fall bei einer Single der Gruppe "Schleimkeim" einen Verstoß gegen den Paragrafen 86a gegeben sah. Der Prozess wird morgen fortgesetzt.


http://www.taz.de/pt/2006/09/28/a0082.1/texthttp://www.taz.de/pt/2006/09/28/a0082.1/text





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Verfremdete Hakenkreuze

In Berlin straffrei



Die Berliner Staatsanwaltschaft will verfremdete Hakenkreuzabbildungen, die ausdrücklich im Kampf gegen Neonazis eingesetzt werden, nicht strafrechtlich verfolgen. Das sagte der für politische Delikte zuständige Oberstaatsanwalt Jörg Raupach dem "Tagesspiegel am Sonntag".



Das Stuttgarter Landgericht hatte dagegen am Freitag einen Versandhändler zu einer Geldstrafe verurteilt, der Anti-Nazi-Symbole verkaufte, auf denen Hakenkreuze dargestellt wurden. Die Stuttgarter Richter sahen in ihrem Urteil eine verbotene Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.



In Berlin prüften Polizei und Staatsanwaltschaft am Samstag, ob die von den Grünen aus Protest an ihre Parteizentrale in Mitte gehängte Hakenkreuz-Flagge strafrechtlich relevant ist. Ergebnis dem Zeitungsbericht zufolge: Sie ist es nicht. Die Grünen fordern nun eine eindeutige Regelung, dass verfremdete Hakenkreuze straffrei verwendet werden dürfen. Diese Entscheidung durch den Bundesgerichtshof könnte bald kommen. Denn der Stuttgarter Versandhändler hat angekündigt, gegen das Urteil über 3600 Euro Geldstrafe in Revision zu gehen.

n-tv.de
 
HAKENKREUZ-URTEIL

Zypries erwägt Gesetzesänderung



Ein Versandhändler von Anti-Nazi-Artikeln wurde wegen Verwendung von Nazi-Symbolen in Stuttgart verurteilt. Wenn dieses Urteil rechtskräftig werde, müsse man das Strafgesetz ändern, meint Justizministerin Zypries. Manche Staatsanwaltschaften verfolgen derlei Tatbestände gar nicht.



Frankfurt/Main - Nach dem Urteil vom Freitag plädieren Justizministerin Brigitte Zypries und Grünen-Chefin Claudia Roth notfalls für eine Änderung des Strafgesetzbuches. Auch innerhalb der Justiz ist das Richterspruch umstritten: Die Staatsanwaltschaft Berlin will als Anti-Nazi-Symbole genutzte Hakenkreuze nicht verfolgen.



Das Stuttgarter Landgericht hatte am Freitag einen Versandhändler zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er Produkte mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen vertrieben hatte. Das Gericht hatte erklärt, bei Verwendung des Hakenkreuzes bestehe unabhängig vom Kontext die Gefahr, sich an das Symbol zu gewöhnen.



Justizministerin Zypries lehnt dagegen Strafen für die Verwendung von Hakenkreuzen in Anti-Nazi-Symbolen ab. Notfalls wolle sie das Strafgesetzbuch ändern, sagte die SPD-Politikerin der Berliner "tageszeitung" (Montagausgabe). "Sollte auch der Bundesgerichtshof zu der Meinung kommen, dass unsere Gerichte in diesen Fällen eine Betrafung fordern, dann ist mit dem Gesetz etwas nicht in Ordnung."



Ähnlich äußerte sich Grünen-Chefin Roth: Die Darstellung eines durchgestrichenen Hakenkreuzes stelle keine Unterstützung der Nazi-Ideologie dar und müsse erlaubt sein, sagte sie der "Netzeitung". Wenn klar sei, wie die nächste gerichtliche Instanz entschieden habe, solle der Gesetzgeber deshalb schleunigst für Klarheit sorgen. Auch Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck kritisierte die Entscheidung: "Während Neonazi-Moden unbehelligt verkauft werden können, werden Antifaschisten kriminalisiert", sagte er. "Da steht doch der Rechtstaat Kopf."



Die Berliner Staatsanwaltschaft will ausdrücklich als Anti-Nazi-Symbole genutzte Hakenkreuze auch nach dem Stuttgarter Urteil nicht verfolgen, wie der zuständige Oberstaatsanwalt Jörg Raupach dem "Tagesspiegel am Sonntag" sagte. Der Zeitung zufolge hatten die Ermittler geprüft, ob eine von den Grünen aus Protest gegen das Urteil an ihrer Berliner Parteizentrale ausgehängte Hakenkreuz-Flagge strafrechtlich relevant sei. Das war demnach nicht der Fall.



cai/ap

spiegel-online
 
Mein Gott sonne künstliche Aufregung wegen sonnem blöden Button. Und die Frau Roth macht da nen TV-Promotour raus als würde die Welt untergehen.



Man denke keiner von uns will, dass Prospekte, Zeitungsanzeigen oder was auch immer vollgesäht wird mit dem Hakenkreuz sehen. Und da man sowas leicht umändern kann, steht da im Gesetzestext auch was von verfremdet, also 100%i Agree. Als könne man seinen Protest nur mit diesem durchgestrichenen Zeichen zeigen.



Warte nur drauf, wenn der Bund der Steuerzahler dann in Erbsenzählermanier darlegt, wieviel diese "Gesetzesänderung"- wonach kein Hahn kräht- kostet.
 
jo wenn ihr das so seht bleibt immernoch die frage warum wird der auch noch bestraft? bis zu dem urteil war ja noch ned mla klar ob das jetzt verboten is oder ned, und ises offensichtlich auch jetzt noch ned wenn die das in berlin weiterhin erlauben wollen. 6000€ isn batzen geld, das hätte man doch sicher auch zur bewährung aussetzten können zumal der betreiber von dem shop noch ned mal wusste das er was verbotenes tut
 
jo wenn ihr das so seht bleibt immernoch die frage warum wird der auch noch bestraft? bis zu dem urteil war ja noch ned mla klar ob das jetzt verboten is oder ned, und ises offensichtlich auch jetzt noch ned wenn die das in berlin weiterhin erlauben wollen. 6000€ isn batzen geld, das hätte man doch sicher auch zur bewährung aussetzten können zumal der betreiber von dem shop noch ned mal wusste das er was verbotenes tut


Vor allem hängen da auch noch ein paar Arbeistplätze dran.

Das ist genauso schwachsinnig, wie das Verfahren gegen den farbigen Spieler von Sachsen Leißzig, der nach Beschimpfungen den Hitlergruß gemacht hat...
 
Das ist genauso schwachsinnig, wie das Verfahren gegen den farbigen Spieler von Sachsen Leißzig, der nach Beschimpfungen den Hitlergruß gemacht hat...


davon habi ch gar nix mitbekommen, was für idiotische anwäte gebens ich für solche fälle her

echt mal da geht mirs messer im sagg uff bei so nem blödsinn
 
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