VW Golf bei Ebay für 3 Sekunden zu mieten - Sehr dreist !

Unbegreiflich wie man auf einen Artikel bieten kann, aber die Artikelbeschreibung nicht durchliest.



Dennoch nicht nur dreist die Auktion, sondern der "Verkäufer" spekuliert absichtlich darauf, dass der Nebensatz im Text untergeht und so Gebote erhält. Für mich schon stark an der Grenze zum Betrug, eventuell sogar gerichtlich anfechtbar.



Ich erinner mich da an eine Hausauktion, die bei 1 € startete, aber im Text stand Mindestpreis ist 110.000€. Haus wurde für 1€ ersteigert und Käufer klagte dann vor Gericht. Ist zwar etwas anders, aber ich weiß auch nicht wie das so ist, ob man Gegenstände bei eBay Vermieten darf.
 
Und das hat schon 27 Gebote lesen die anderen das nicht?


Das Gebot ist beendet..
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**IoI** steht aj aber in der Artikelbeschreibung drin somit ist er ja raus aus em schneider...............



Unbegreiflich wie man auf einen Artikel bieten kann, aber die Artikelbeschreibung nicht durchliest.


Dennoch nicht nur dreist die Auktion, sondern der "Verkäufer" spekuliert absichtlich darauf, dass der Nebensatz im Text untergeht und so Gebote erhält. Für mich schon stark an der Grenze zum Betrug, eventuell sogar gerichtlich anfechtbar.



Ich erinner mich da an eine Hausauktion, die bei 1 € startete, aber im Text stand Mindestpreis ist 110.000€. Haus wurde für 1€ ersteigert und Käufer klagte dann vor Gericht. Ist zwar etwas anders, aber ich weiß auch nicht wie das so ist, ob man Gegenstände bei eBay Vermieten darf.


Also ich gehe schon davon aus, dass der "Gewinner" der Auktion nicht zahlen muss, da Geschäfte im Internet auch mit konkludentem Handeln zu tun haben, und aus dem Handeln des Bieters geht nicht hervor, dass er eine Willenserklärung abgibt, das Auto für den Preis 3 Sekunden lang mieten zu wollen.

Wie gesagt, ich tippe darauf, dass er nicht zahlen muss.
 
Glaube auch kaum, dass da gezahlt werden muss. Siehe § 305c BGB. Wer rechnet mit so einem Scheiß? Zum Glück ist es hier noch nicht wie in den USA oder Kanada wo man damit glaube ich davor nicht geschützt wird. Ich kann mich noch erinnern, dass bei nem Urlaub in Kanada im Mietvertrag des Autos stand, dass man nicht den Rückwärtsgang benutzen darf. Würde hier nie durchgehen.
 
Was steht in §305 BGB? Grundsätzlich würde ich sagen dass er mit dem abgeben seines Gebotes die Willenserklärung abgibt. Letztendlich wird ja auf die Vermietung hingewiesen. Von daher kommt ein Kaufvertrag zustande. Auf jeden Fall kann der Bieter aber den Kaufvertrag nach §119 BGB anfechten. Ob ein Straftatbestand des Betrugs vorliegt will ich jetzt nicht behaupten. Dafür kenne ich mich im Strafrecht zu wenig aus und kenne die genaue Definition von Betrug im Gesetz zu wenig.
 
Was steht in §305 BGB? Grundsätzlich würde ich sagen dass er mit dem abgeben seines Gebotes die Willenserklärung abgibt. Letztendlich wird ja auf die Vermietung hingewiesen. Von daher kommt ein Kaufvertrag zustande. Auf jeden Fall kann der Bieter aber den Kaufvertrag nach §119 BGB anfechten. Ob ein Straftatbestand des Betrugs vorliegt will ich jetzt nicht behaupten. Dafür kenne ich mich im Strafrecht zu wenig aus und kenne die genaue Definition von Betrug im Gesetz zu wenig.


Oh da kennt jemand das BGB,kann das was du sagst nur bestätigen

lernst du auch verwaltungsfachangestellter?
 
Was steht in §305 BGB? Grundsätzlich würde ich sagen dass er mit dem abgeben seines Gebotes die Willenserklärung abgibt. Letztendlich wird ja auf die Vermietung hingewiesen. Von daher kommt ein Kaufvertrag zustande. Auf jeden Fall kann der Bieter aber den Kaufvertrag nach §119 BGB anfechten. Ob ein Straftatbestand des Betrugs vorliegt will ich jetzt nicht behaupten. Dafür kenne ich mich im Strafrecht zu wenig aus und kenne die genaue Definition von Betrug im Gesetz zu wenig.


Betrug (§263 StGB) liegt vor, wenn man sich einen Vermögensvorteil (also auf Kosten eines anderen) durch Vospiegelung falscher Tatsachen oder Unterdrückung wahrer Tatsachen verschafft. Das sehe ich hier nicht gegeben.

Es liegt hier aber ein Inhaltsirrtum seitens des Bieters vor. Der Mietvertrag ist zwar zustande gekommen, der Bieter kann seine Willenserklärung jedoch anfechten und damit den Vertrag nichtig machen; wie du bereits sagtest. (siehe §119 BGB)
 
Nee nee nee, was soll man dazu sagen! Ich kann nur für den Auktionsgewinner hoffen, dass er den "Kaufvertrag" anfechten kann. Aber man muss auch dazu sagen - wie "bescheuert" müssen die Bieter sein, die darauf geboten haben?!
 
Betrug (§263 StGB) liegt vor, wenn man sich einen Vermögensvorteil (also auf Kosten eines anderen) durch Vospiegelung falscher Tatsachen oder Unterdrückung wahrer Tatsachen verschafft. Das sehe ich hier nicht gegeben.
Es liegt hier aber ein Inhaltsirrtum seitens des Bieters vor. Der Mietvertrag ist zwar zustande gekommen, der Bieter kann seine Willenserklärung jedoch anfechten und damit den Vertrag nichtig machen; wie du bereits sagtest. (siehe §119 BGB)


Wie ich oben schon gesagt habe. Dann hab ich in der Schule also doch aufgepasst
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. Straftatbestand liegt also nicht vor da er keine falsche Sachen angibt oder welche unterschlägt.



@Betze - ja ich lern Verwaltungsfachangest. - hab im Mai Abschlussprüfung
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Es handelt sich hier doch aber um einen Fernabsatzvertrag und da kann der Käufer dann innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. (gemäß §312d BGB). Überdies wurde nicht auf das Rücktrittsrecht hingewiesen, sodass sich die Frist im Zweifelsfall auch noch verlängert.
 
Der Fernabsatzvertrag gilt nur bei gewerblichem Verkauf. Hierbei handelt es sich um einen Privat"verkauf" bei dem gem. EU Recht jegliche Gewährleistung oder Rücknahme ausgeschlossen ist, sofern vom Verkäufern darauf hingewiesen wurden!

Meiner Meinung nach ist diese Miete über 3 Sekunden jedoch nicht rechtskräftig, da es schon in den Bereich des unlauteren Wettbewerbs reinfällt. Es ist eine Miete zu einem absolut überteuerten Preis.
 
Hmmm, würde auf Sittenwidrigkeit und arglistische Täuschung plädieren. Das ganze war wie ein Verkauf aufgemacht. Lediglich in nem kleinen Satz im (naja) "Kleingdruckten" wurde darauf hingewiesen. Das ist nicht usus. Vielmehr hätte der Verkäufer schon im Titel auf die Vermietung hinweisen müssen, da die Nutzer ansonsten bei Ebay aus Gewohnheit von einem Verkauf ausgehen. Er spekuliert somit auf eine Fehlhandlung bei einem "Käufer". Also schon sittenwidrig. Ernsthaftigkeit laß ich mal außen vor.

Aber das müßte wohl ein Richter entsprechend auslegen...
 
Waren genau 4510€.



Hier der Text der Auktion:


Schicker VW Golf 4 1.4 16V, 75 PS, Sondermodell 'Ozean', Climatronic, Farbe: blackmagic-perleffekt, 2Türer, Bj.2003, 76000 km, Tieferlegungsfedern ca.35mm tiefer, 17Zoll BBS-Felgen mit 225/45/17, Spurverbreiterung 50mm hinten, fast neuen Sommerreifen, Tüv und AU erst 3 Monate alt, aus 2.Hand, sehr gepflegt, elektrische Außenspiegel, beheizbare und höhenverstellbare Sitze, Lendenwirbelstütze, Vordersitze mit Easy-Entry-Funktion, Radio beta, abschließbares Handschuhfach, Seitenschutzleisten in Wagenfarbe lackiert, usw. Achtung bei dieser Aktion handelt es sich nicht um den Verkauf des Wagens. Der Wagen wird zum Höchstgebot lediglich für 3 Sekunden an den Höchstbieter vermietet. Ich betone kein Verkauf nur Vermietung. Probefahrt kann selbstverständlich vorher gemacht werden. Fahrzeug steht in Berlin. Für weitere Fragen, Fotos bitte daniplusela@googlemail.com Privat. Jegliche Gewährleistungen entfallen. Viel Erfolg beim Bieten.


Schon dreist, vor allem weils nur in einem Satz erwähnt wird und der geht bei diesem Text natürlich leicht unter. Danach dann gleich das Angebot zur Probefahrt. Deutet auch drauf hin das hier der Käufer bewusst getäuscht werden sollte. Ansonsten formuliere ich den Text net so.



Meine Prognose: Käufer muss, selbst wenn das vor Gericht geht, nicht zahlen.
 
ich finde so leute haben es einfach total verdient auf ihren hoffentlich hohen ebay gebühren sitzen zu bleiben..

und wer den satz mit der miete in so kleiner schrift in einem VERKAUFSportal unterbringt

der will täuschen. wenn ich zuständiger staatsanwalt wär, ich würde das verfahren sofort einleiten..
 
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