Status der Fußballspieler
Der Fußballsport wird von Amateuren und Nicht-Amateuren ausgeübt. Nicht-
Amateure sind sowohl solche mit Lizenz (Lizenzspieler) als auch solche ohne
Lizenz (Vertragsspieler). Die Begriffe Amateur und Vertragsspieler gelten für
männliche und weibliche Spieler.
1. Amateur ist, wer aufgrund seines Mitgliedschaftsverhältnisses Fußball
spielt und als Entschädigung kein Entgelt bezieht, sondern seine nachgewiesenen
Auslagen und allenfalls einen pauschalierten Aufwendungsersatz
bis zu € 149,99 im Monat erstattet erhält.
2. Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen
schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine
nachgewiesenen Auslagen hinaus (Nr.1.) Vergütungen oder andere geldwerte
Vorteile von mindestens € 150,00 monatlich erhält.
Er muss sich im Vertrag verpflichten, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen
Abgaben abführen zu lassen, und die Erfüllung dieser
Verpflichtungen zusammen mit dem Antrag auf Spielerlaubnis, spätestens
jedoch binnen drei Monaten nach Vertragsbeginn, durch den Verein nachweisen
oder zumindest glaubhaft machen; andernfalls hat er nachzuweisen,
dass diese Abführungspflicht nicht besteht.
Bei Kapitalgesellschaften ist der Vertrag mit dem Verein oder dessen Tochtergesellschaft,
die am Spielbetrieb der Lizenzligen oder der Regionalliga
teilnimmt, zu schließen. Der Spieler muss Mitglied des Vereins sein.
3. Lizenzspieler ist, wer das Fußballspiel aufgrund eines mit einem Lizenzverein
oder einer Kapitalgesellschaft geschlossenen schriftlichen Vertrages
betreibt und durch Abschluss eines schriftlichen Lizenzvertrages mit
dem Ligaverband zum Spielbetrieb zugelassen ist. Das Nähere regelt das
Ligastatut; dies gilt insbesondere für den nationalen Vereinswechsel von
Lizenzspielern.