Klingenstädter
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http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,434152,00.htmlhttp://www.spiegel.de/panorama/0,1518,434152,00.html
SCHWEIZ
<span>Sextäter im Grundschulalter</span>
Ein Sexualverbrechen erschüttert die Schweiz: Erschreckend ist nicht nur das Alter des Vergewaltigungsopfers - fünf Jahre; auch die Täter gingen noch zur Grundschule. Experten warnen: Vergewaltigungen unter Kindern sind keine Seltenheit.
Rhäzüns/Chur - Zehn und 13 Jahre alt waren die beiden Jungen, die das Mädchen in der Gemeinde Rhäzüns vergewaltigt haben. Gegen die Schüler der Primarstufe - die in der Schweiz in der Regel sechs Jahre dauert - wurden vorsorgliche Maßnahmen getroffen, bestätigte heute Albert Fausch, Jugendanwalt des Kantons Graubünden.
Die Fünfjährige wurde Mitte Juni von den beiden Schülern in die Nähe eines Parkplatzes gelockt und sexuell missbraucht. Wie die Zeitungen "Blick" und "Südostschweiz" berichteten, hatte der Jüngere der beiden das Kind festgehalten, während der Ältere sie vergewaltigte. Anschließend soll auch der Zehnjährige die Fünfjährige sexuell misshandelt haben. Jugendanwalt Fausch bestätigte auf Anfrage, dass der Sachverhalt im Wesentlichen richtig dargestellt sei.
Die beiden Schüler, die wie ihr Opfer in Rhäzüns wohnen, gingen nicht mehr in dem Ort zur Schule, sagte der Jugendanwalt. Er wurde von der Schulbehörde mit der Untersuchung des Falles betraut. Informationen des "Blick", wonach der Zehnjährige nach den Sommerferien in Chur eingeschult und der 13-Jährige in einem Therapieheim untergebracht worden sei, wollte Fausch nicht bestätigen. Für das fünfjährige Mädchen und seine Familie wurde die Opferhilfestelle eingeschaltet. Die Mutter des Mädchens empörte sich laut "Blick" darüber, dass das Kind einem der mutmaßlichen Täter inzwischen wieder im Ort begegnete. Die Fünfjährige habe sich danach sofort "zu Hause verkrochen".
Wenn Minderjährige unter 15 Jahren gegen das Gesetz verstoßen, steht laut Jugendanwalt Fausch nicht eine Bestrafung, sondern die Erziehung und Besserung im Vordergrund. Als Maßnahmen könnten eine Erziehungshilfe, die Unterbringung in einer geeigneten Familie oder einem Erziehungsheim angeordnet werden. Wird weder eine Erziehungsmaßnahme noch eine besondere Behandlung als notwendig erachtet, werden disziplinarische Strafen verhängt, erklärte Fausch.
Der Zürcher "Tagesanzeiger" zitiert den Rhäzünser Schulratspräsidenten Stefan Eisenring, demzufolge auch das Opfer therapiert wird. Dessen Schutz habe Priorität, die Opferhilfe sei in den Fall involviert. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Von der Vergewaltigung hätten die Behörden aufgrund einer Anzeige der Eltern des Opfers erfahren.
Dass Kinder Kinder vergewaltigen, ist kein Einzelfall, wie Regula Schwager, Psychologin bei der Beratungsstelle für sexuell ausgebeutete Kinder (Castagna), im "Blick" schreibt: In den vergangenen Jahren habe ihre Beratungsstelle eine deutliche Zunahme sexueller Übergriffe durch Kinder und Jugendliche auf andere Kinder beobachtet.
Die Täter im Kindes- oder Jugendlichenalter brauchen laut Schwager dringend eine Therapie - und Sanktionen. Ansonsten sei die Gefahr groß, dass sie weitere Übergriffe begingen.
dab/AP
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SCHWEIZ
<span>Sextäter im Grundschulalter</span>
Ein Sexualverbrechen erschüttert die Schweiz: Erschreckend ist nicht nur das Alter des Vergewaltigungsopfers - fünf Jahre; auch die Täter gingen noch zur Grundschule. Experten warnen: Vergewaltigungen unter Kindern sind keine Seltenheit.
Rhäzüns/Chur - Zehn und 13 Jahre alt waren die beiden Jungen, die das Mädchen in der Gemeinde Rhäzüns vergewaltigt haben. Gegen die Schüler der Primarstufe - die in der Schweiz in der Regel sechs Jahre dauert - wurden vorsorgliche Maßnahmen getroffen, bestätigte heute Albert Fausch, Jugendanwalt des Kantons Graubünden.
Die Fünfjährige wurde Mitte Juni von den beiden Schülern in die Nähe eines Parkplatzes gelockt und sexuell missbraucht. Wie die Zeitungen "Blick" und "Südostschweiz" berichteten, hatte der Jüngere der beiden das Kind festgehalten, während der Ältere sie vergewaltigte. Anschließend soll auch der Zehnjährige die Fünfjährige sexuell misshandelt haben. Jugendanwalt Fausch bestätigte auf Anfrage, dass der Sachverhalt im Wesentlichen richtig dargestellt sei.
Die beiden Schüler, die wie ihr Opfer in Rhäzüns wohnen, gingen nicht mehr in dem Ort zur Schule, sagte der Jugendanwalt. Er wurde von der Schulbehörde mit der Untersuchung des Falles betraut. Informationen des "Blick", wonach der Zehnjährige nach den Sommerferien in Chur eingeschult und der 13-Jährige in einem Therapieheim untergebracht worden sei, wollte Fausch nicht bestätigen. Für das fünfjährige Mädchen und seine Familie wurde die Opferhilfestelle eingeschaltet. Die Mutter des Mädchens empörte sich laut "Blick" darüber, dass das Kind einem der mutmaßlichen Täter inzwischen wieder im Ort begegnete. Die Fünfjährige habe sich danach sofort "zu Hause verkrochen".
Wenn Minderjährige unter 15 Jahren gegen das Gesetz verstoßen, steht laut Jugendanwalt Fausch nicht eine Bestrafung, sondern die Erziehung und Besserung im Vordergrund. Als Maßnahmen könnten eine Erziehungshilfe, die Unterbringung in einer geeigneten Familie oder einem Erziehungsheim angeordnet werden. Wird weder eine Erziehungsmaßnahme noch eine besondere Behandlung als notwendig erachtet, werden disziplinarische Strafen verhängt, erklärte Fausch.
Der Zürcher "Tagesanzeiger" zitiert den Rhäzünser Schulratspräsidenten Stefan Eisenring, demzufolge auch das Opfer therapiert wird. Dessen Schutz habe Priorität, die Opferhilfe sei in den Fall involviert. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Von der Vergewaltigung hätten die Behörden aufgrund einer Anzeige der Eltern des Opfers erfahren.
Dass Kinder Kinder vergewaltigen, ist kein Einzelfall, wie Regula Schwager, Psychologin bei der Beratungsstelle für sexuell ausgebeutete Kinder (Castagna), im "Blick" schreibt: In den vergangenen Jahren habe ihre Beratungsstelle eine deutliche Zunahme sexueller Übergriffe durch Kinder und Jugendliche auf andere Kinder beobachtet.
Die Täter im Kindes- oder Jugendlichenalter brauchen laut Schwager dringend eine Therapie - und Sanktionen. Ansonsten sei die Gefahr groß, dass sie weitere Übergriffe begingen.
dab/AP
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