Hobby-Rennradfahrer müssen einem Gutachten zufolge auf öffentlichen Straßen grundsätzlich einen Helm tragen. Ansonsten verlieren sie bei einem Unfall, auch wenn er nicht selbstverschuldet ist, einen Teil oder gar sämtliche Schadensersatzansprüche. Das entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Keine Helmpflicht in diesem Sinne bestehe für herkömmliche Freizeitfahrer ohne sportliche Ambitionen, so das Gericht.
Az. I-1u 182/06
Frankfurter Rundschau vom 2.2.07
Ich trage seit dieser Saison zwar einen Helm, da es mir einfach zu gefährlich wurde mit Zunahme der Streckenkilometer. Aber dennoch: Ich sehe das als Freibrief für die Autofahrer an, noch weniger Rücksicht zu nehmen. Wenn mich jemand in minimalem Abstand (teilweise mit Abständen von vielleicht 30cm) mit 90-100 km/h überholt, obwohl er grundsätzlich nur 70 fahren dürfte und obwohl er die ganze rechte Spur frei hat, dann schwillt mir der Kamm.
Wenn diese Menschen wüßten, wie gefährlich der dabei entstehende Windstoß ist und wie unberechenbar zugleich, dann...nein sie würden sich immer noch keine Gedanken machen. "Was hat dieser Trottel auch auf meiner Straße zu suchen?"...so denken sie wahrscheinlich.
Az. I-1u 182/06
Frankfurter Rundschau vom 2.2.07
Ich trage seit dieser Saison zwar einen Helm, da es mir einfach zu gefährlich wurde mit Zunahme der Streckenkilometer. Aber dennoch: Ich sehe das als Freibrief für die Autofahrer an, noch weniger Rücksicht zu nehmen. Wenn mich jemand in minimalem Abstand (teilweise mit Abständen von vielleicht 30cm) mit 90-100 km/h überholt, obwohl er grundsätzlich nur 70 fahren dürfte und obwohl er die ganze rechte Spur frei hat, dann schwillt mir der Kamm.
Wenn diese Menschen wüßten, wie gefährlich der dabei entstehende Windstoß ist und wie unberechenbar zugleich, dann...nein sie würden sich immer noch keine Gedanken machen. "Was hat dieser Trottel auch auf meiner Straße zu suchen?"...so denken sie wahrscheinlich.