Hessenteufel
Active Member
"Gewaltbeherrschte Computerspiele" sollen verboten werden. Eine entsprechende Änderung am Jugendschutzgesetz hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen. Der Gesetzentwurf ist Bestandteil eines "Sofortprogramms zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen", das Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, im Februar 2007 ausgerufen haben. Laschet vertritt als Jugendminister in Nordrhein-Westfalen federführend die Länder für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).
Erweiterung des Kriterienkatalogs
Konkret soll der Katalog der "schwer jugendgefährdenden Trägermedien", die kraft Gesetzes indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert werden. So sollen künftig auch Trägermedien indiziert werden, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen". Zudem sollen die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert werden: Auf diesem Wege soll klargestellt werden, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird", jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden sollen.
Verbesserung der Kennzeichnungspflicht
Zu guter Letzt soll die Kennzeichnung der Altersfreigaben verbessert werden: Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sollen künftig gesetzlich festgeschrieben werden: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen." Heute seien die Kennzeichen "nur mit der Lupe zu lesen", meint Bundesministerin von der Leyen.
http://spiele.t-online.de/c/13/57/86/92/13578692.htmlhttp://spiele.t-online.de/c/13/57/86/92/13578692.html
Erweiterung des Kriterienkatalogs
Konkret soll der Katalog der "schwer jugendgefährdenden Trägermedien", die kraft Gesetzes indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert werden. So sollen künftig auch Trägermedien indiziert werden, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen". Zudem sollen die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert werden: Auf diesem Wege soll klargestellt werden, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird", jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden sollen.
Verbesserung der Kennzeichnungspflicht
Zu guter Letzt soll die Kennzeichnung der Altersfreigaben verbessert werden: Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sollen künftig gesetzlich festgeschrieben werden: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen." Heute seien die Kennzeichen "nur mit der Lupe zu lesen", meint Bundesministerin von der Leyen.
http://spiele.t-online.de/c/13/57/86/92/13578692.htmlhttp://spiele.t-online.de/c/13/57/86/92/13578692.html