Entscheidung über FCK-Forderung auf Schadenersatz am 20.04.

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palatino1

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Eine weitere Beweisaufnahme im Prozess um die Schadenersatzforderung des 1. FC Kaiserslautern gegen die früheren Vorstandsmitglieder des Vereins, Jürgen Friedrich und Gerhard Herzog, hat am Mittwoch am Landgericht Kaiserslautern stattgefunden.



Anschließend legte der Vorsitzende Richter den 15. März 2005 als Frist für die Parteien fest, zu den jeweiligen Schriftsätzen der Gegenseite Stellung zu nehmen. Der 20. April 2005 (16.00 Uhr) wurde als Termin zur Verkündung einer Entscheidung benannt.



In dem Prozess geht es um eine Regress-Forderung des 1. FC Kaiserslautern über 521.239 Euro. Die Summe ergibt sich aus einer Bestrafung durch die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH von 125.000 Euro und der durch den Abzug von drei Punkten entgangenen Fernseh-Honorare.



Quelle: www.fck.de
 
im regionalteil dr RP gabs dazu gestern auch´n bericht, vielleicht kann den noch einer hier einstellen.
 
Frühere FCK - Vorstandsmitglieder Friedrich und Herzog am Mittwoch wieder vor Gericht



Am morgigen Mittwoch, 14 Uhr, wird sich das Landgericht Kaiserslautern erneut mit den Schadenersatzforderungen des 1. FC Kaiserslautern gegen die beiden früheren Vorstandsmitglieder Jürgen Friedrich und Gerhard Herzog beschäftigen. Die Dritte Zivilkammer wird versuchen, durch Anhörung weiterer Zeugen neue Erkenntnisse zu gewinnen.



Nach mehrfacher Verzögerung fand der erste Termin in diesem Verfahren am 13. Oktober vergangenen Jahres statt. Dabei beschäftigte sich die Kammer mit der Forderung des FCK , der, wie mehrfach berichtet, von seinem Ex-Vorstandsvorsitzenden Friedrich und dessen Vorstandskollegen Herzog eine Summe von 521.239 Euro zurückverlangt.



Diese Summe setzt sich nach Angaben des Vereins aus dem Betrag von 125.000 Euro (Strafzahlung an die DFL wegen nicht korrekter Abgabe notwendiger Lizenzierungsunterlagen der früheren Vereinsführung) sowie durch den ebenfalls von der DFL verfügten Drei-Punkte-Abzug und demzufolge entgangener Fernsehhonorare zusammen. Die Vorwürfe des Vereins: Die früheren Manager hätten sich erheblicher Pflichtverletzungen schuldig gemacht.



Ursprünglich richtete sich die Klage des Bundesligisten nicht nur gegen die beiden Vorstandsmitglieder , sondern auch noch gegen den früheren Aufsichtsratsvorsitzende des Vereins, Robert Wieschemann. Mit einer Entscheidung, die Jürgen Goldstein, der Vorsitzende der Dritten Zivilkammer, am 22. Dezember 2004 verkündete, wurde das Verfahren gegen Wieschemann abgetrennt; gegen ihn wird in einem gesonderten Prozess verhandelt. Der Grund: Die Kammer sieht einen Unterschied in der Verantwortung zwischen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern.



Im morgigen Termin, zu dem das persönliche Erscheinen der Beklagten Friedrich und Herzog vom Gericht angeordnet worden ist, sollen einige Zeugen - auch aus der FCK -Vorstandsetage - gehört werden.



Vor der Dritten Zivilkammer geht es nicht mehr um frühere Forderungen, die Friedrich als Vorstandsvorsitzender gegen seinen früheren Arbeitgeber erhoben hatte. In einem Urteil ist Friedrichs Verlangen nach Gehaltsnachzahlung und Abfindung durch den Verein bereits im Oktober 2004 vom Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG), dem höchsten Pfälzischen Gericht, zurückgewiesen worden.



Der 61-Jährige hatte sich gegen seine Ende 2002 erfolgte fristlose Kündigung gewandt und 150.000 Euro eingefordert. Nach dem endgültigen Urteil wurden Friedrich nur 7669 Euro zugestanden. Damit hatte das OLG die Entscheidung der Zweiten Zivilkammer Kaiserslautern vom 19. Dezember 2003 bestätigt.(tpr)



Die Rheinpfalz 22.02.05
 
na diesen
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Entscheidung am 11. Mai



Am 11. Mai soll es zu einer Entscheidung im Schadenersatz-Prozess zwischen dem Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern und der früheren Klubführung um Jürgen Friedrich kommen.



Die momentane FCK-Führung um Rene C. Jäggi hat die ehemalige Führungsriege angeklagt, dem DFB und der DFL entscheidende Dokumente im Lizenzierungsverfahren nicht vorgelegt zu haben. Den Lauterern wurden deshalb in der letzten Saison u.a. drei Punkte abgezogen.



Die früheren Bosse sollen 521.239 Euro Wiedergutmachung bezahlen.



sport1.de
 
die Wörter _soll_ und _sollen_ gefallen mir nicht.

Das muss jetzt endlich mal geklärt werden. 500.000 mehr wären schon nicht schlecht.
 
Ich glaub nicht, dass wir was kriegen...selbst wenn es ein Urteil über so eine Summe gibt, müßte Friedrich die ja dann auch erstmal zahlen können...
 
Ich denke auch nicht, dass der Verein Geld sieht. Zur Not macht er ne EV und fertig...
 
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So wie das ausschaut, läuft es auf einen Vergleich hinaus...Ist meistens so, wenn das von einem Termin auf einen neuen verschoben wird...
 
FCK-Urteil erwartet



Vor dem Landgericht fällt heute vermutlich das Urteil im Zivilprozess gegen die früheren Vorstandsmitglieder des 1. FC Kaiserslautern, Jürgen Friedrich und Gerhard Herzog. Der Verein verlangt Schadenersatz in Höhe von 521.000 Euro. Der FCK macht Friedrich und Herzog für Lizenzverstöße verantwortlich. Diese führten unter anderem dazu, dass der Verein im Jahr 2003 eine Geldstrafe zahlen musste. Grund war,dass der Verein bei der Lizenzierung nicht alle Unterlagen eingereicht hatte. Es fehlten jene Verträge, mit denen der FCK einigen Spielern deren Persönlichkeitsrechte abgekauft hatte. Mit Hilfe dieser Verträge sollen den Spielern am Finanzamt vorbei Millionengehälter gezahlt worden sein.



Quelle: SWR-Studio Kaiserslautern
 
Friedrich und Herzog müssen zahlen



11. Mai 16:47, ergänzt 17:22



Zwei ehemalige Funktionäre des 1. FC Kaiserslautern müssen finanzielle Wiedergutmachung leisten. Dem Bundesliga-Klub waren Verstöße gegen das Lizenzierungsverfahren teuer zu stehen gekommen.





Der ehemalige Vorstandsvorsitzende des 1. FC Kaiserslautern, Jürgen Friedrich, und Ex-Vorstandsmitglied Gerhard Herzog müssen die vom Verein geforderten 521.239 Euro Schadenersatz an den Fußball-Bundesligisten zahlen. Von Juli 2004 kommen noch fünf Prozent Zinsen hinzu. Das entschied am Mittwoch das Landgericht Kaiserslautern. Die Beklagten hätten es «grob fahrlässig unterlassen», die Einhaltung von Vertragspflichten des 1. FCK zu überwachen und zu gewährleisten, hieß es im Urteil.

Die Kammer befand, dass die beiden nicht erschienen Ex-Funktionäre den materiellen Schaden ersetzen müssten, der dem Verein durch den Verstoß gegen die Lizenzauflagen der Deutschen Fußball Liga (DFL) entstanden war. Die DFL hatte gegen den Club vor der Saison 2003/2004 eine Strafe von 125.000 Euro verhängt sowie drei Punkte abgezogen. Friedrich und Herzog wurde vorgeworfen, der DFL bewusst Zusatzverträge zu Lizenzspielerverträgen vorenthalten zu haben.







Anwalt will in Berufung gehen







Ex-Lautern-Führung von Zeugen belastet

13. Okt 2004 15:41

Kaiserslautern klagt gegen Friedrich

17. Mai 2004 14:36

Jäggi fordert fast neun Millionen

Schadensersatz von alter Führung

01. Mai 2004 12:36



Rechtsanwalt Ernst Misamer zeigte sich von dem Urteil überrascht. Er erwarte, dass es vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken keinen Bestand habe. In jedem Fall werde er in die Berufung gehen und den Rechtsweg voll ausschöpfen, sagte Misamer der Nachrichtenagentur dpa.



Das Verfahren gegen den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wieschemann war abgetrennt worden. Bei ihm habe sich als Aufsichtsratsvorsitzender eine andere Rechtsperspektive ergeben. Dies erklärte ein Sprecher des Landgerichts Kaiserslautern.







Weitere Prozesse laufen



Mit dem Urteil gegen Friedrich und Herzog ist die Vergangenheit des Vereins vor den Gerichten allerdings noch lange nicht aufgearbeitet. Vom 23. Mai muss sich das Duo sowie Wieschemann vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern wegen Untreue in einem Fall und Steuerhinterziehung in mehreren Fällen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Friedrich vor, Lohnsteuer in Höhe von über fünf Millionen Euro hinterzogen zu haben. Bei Herzog geht sie von 4,9 Millionen und bei Wieschemann von 3,7 Millionen Euro hinterzogener Lohnsteuer aus.



Zudem läuft eine Schadensersatzklage des FCK gegen das Trio, in der es um Regresszahlungen in Höhe von 2,25 Millionen Euro wegen Steuernachzahlungen geht. Den derzeitigen Trainer der albanischen Nationalmannschaft, Hans-Peter Briegel, sowie den früheren Vizepräsidenten des FCK, Axel Ulmer, hat der Klub auf 544.817 Euro Schadensersatz verklagt. (nz)







Netzeitung
 
Jetz geht s ab, Zahltag fer de FCK. Abramovich, erhöh die Gehälter, sunschd sinn de Didje und de Lämberd ball bei uns!

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