BVerfG: Sämtliche Vorschriften zur Sicherungsverwahrung sind verfassungswidrig.

Onkel_Helmut

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Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig



Das Bundesverfassungsgericht hat alle bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Sämtliche Vorschriften seien mit dem Freiheitsgrundrecht der Untergebrachten nicht vereinbar, begründeten die Karlsruher Richter. Das treffe sowohl auf die früheren Regelungen zur rückwirkenden Verlängerung der zuvor auf zehn Jahre befristeten Sicherungsverwahrung sowie zu ihrer nachträglichen Anordnung als auch auf die Gesetzesreform vom Dezember 2010 zu.

Zur Begründung hieß es weiter, die Sicherungsverwahrung, die nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern dient, unterscheide sich nicht deutlich genug von einer Strafhaft. Dieses sogenannte Abstandsgebot hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGM) in Straßburg im Dezember 2009 eingefordert.(...)



Quelle und weiter:

http://www.tagesschau.de/inland/sicherungsverwahrung206.htmlhttp://www.tagesschau.de/inland/sicherungsverwahrung206.html



edit: Bitte den Rechtschreibfehler in der Überschrift korrigieren. Danke
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