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Zur RAF Debatte

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Da nicht alle Forumsmitglieder die Gnade der frühen Geburt hatten, hier noch mal die ganze Geschichte von A bis Z:





Terrorismus



Aus einem kleinen Teil der studentischen Protestbewegung hatte sich nach 1968 eine terroristische Gruppierung unter dem Namen »Rote-Armee-Fraktion« (RAF) gebildet, die nach den Namen zweier ihrer Anführer auch Baader-Meinhof-Gruppe genannt wurde. Mit Brandanschlägen auf Kaufhäuser hatte es 1968 begonnen, später folgte eine Serie von Bombenanschlägen, vorwiegend gegen Einrichtungen der Polizei oder der amerikanischen Armee. Die terroristischen Aktivitäten der RAF standen anfangs noch unter einer Sozialrevolutionären Zielsetzung, während sie später vor allem der Freipressung inhaftierter Terroristen dienten und schließlich in Gewaltausübung um der Gewalt willen übergingen. Die Terroristen arbeiteten aus dem Untergrund, sie hatten anfänglich mithilfe von Sympathisanten ein Netz von Stützpunkten aufgebaut. Durch Banküberfälle verschafften sie sich Geldmittel, durch Einbrüche in Behörden erbeuteten sie Blankoausweise und Stempel für die Anfertigung von falschen Pässen. Am l. Juni 1972 gelang der Polizei in Frankfurt am Main die Festnahme der führenden RAF -Mitglieder.



Doch diese führten in der Haft ihren Kampf gegen die westdeutsche Gesellschaft fort. Sie riefen zu neuen terroristischen Aktionen auf und setzten das Mittel des Hungerstreiks ein. Der Häftling Holger Meins starb an den Folgen des Hungerstreiks trotz Zwangsernährung. Einen Tag später, am 10. November 1974, ermordeten RAF- Mitglieder den Berliner Kammergerichtspräsidenten Günther von Drenkmann. Mit der Entführung des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz am 27. Februar 1975 erpresste ein Terrorkom-

mando der »Bewegung 2. Juni«, dass fünf inhaftierte Gesinnungsgenossen nach Südjemen ausgeflogen wurden. Der von Bundeskanzler Schmidt geleitete Krisenstab hatte beschlossen, zur Rettung eines Menschenlebens rechtsstaatliche Grundsätze auszusetzen und den Terroristen nachzugeben. Eine weitere Demütigung des Staates wollte die Bundesregierung nicht hinnehmen, sie war aber auch bemüht, nicht durch Überreaktion einen Polizeistaat herbeizuführen. Eine neue Welle von terroristischen Brand- und Sprengstoffanschlägen erreichte in den Morden des Jahres 1977 einen Gipfelpunkt an Brutalität. Dem Mordanschlag auf den Generalbundesanwalt Siegfried Buback auf offener Straße in Karlsruhe am 7. April 1977 fielen auch zwei seiner Begleiter zum Opfer. Dem Mord an dem Vorstandssprecher der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, am 30. Juli 1977 folgte die Entführung des Arbeitgeber-

präsidenten Hanns-Martin Schleyer am 5. September 1977, dessen vier Begleiter bei dem Überfall in Köln erschossen wurden. Auch jetzt wieder wollten die Entführer die Freilassung von elf Häftlingen erpressen. Der große Krisenstab, dem unter Leitung des Bundeskanzlers auch Oppositionsvertreter angehörten, suchte Schleyers Leben zu retten, ohne der Forderung der Terroristen nachgeben zu müssen. Die seit langem bekannten internationalen Verflechtungen des Terrorismus wurden erneut deutlich, als am 13. Oktober 1977 palästinensische Luftpiraten eine Lufthansamaschine mit 91 Insassen entführten und die Freilassung der elf deutschen und zweier türkischer Häftlinge forderten. Am 18. Oktober stürmte das Sonderkommando GSG 9 des Bundesgrenz-

schutzes das Flugzeug auf dem Flughafen von Mogadischu (Somalia) und befreite die Geiseln. Wenige Stunden später wurden die in Stuttgart-Stammheim inhaftierten RAF-Anführer Baader, Ensslin und Raspe in ihren Zellen tot aufgefunden.Das Untersuchungsergebnis lautete: Selbstmord durch Pistolenschüsse. Nicht geklärt werden konnte, wie die Waffen in die Zellen gelangt waren. Einen Tag später fand man die Leiche des ermordeten Arbeitgeber-

präsidenten Schleyer im Elsass. Auch nach zahlreichen Festnahmen und Verurteilungen war die terroristische Bedrohung nicht gebannt, wie etwa die Mordanschläge der RAF auf den Siemens-Manager Karl-Heinz Beckurts und seinen Fahrer sowie auf Gerold von Braunmühl, einen der höchsten Beamten des Auswärtigen Amtes, 1986 deutlich machten. Der am 30. November 1989 auf Alfred Herrhausen, den Vorstandssprecher der Deutschen Bank und wohl einflussreichsten deutschen Wirtschaftsmanager, verübte Mordanschlag zeigte nach Aussage der Bundesanwaltschaft, dass die RAF nach wie vor über eine funktionierende Organisation und Logistik verfügte.

Nach der Wende in der DDR wurde der lang gehegte Verdacht bestätigt, dass einige RAF-Terroristen dort Zuflucht gefunden hatten. Nach Hinweisen von Bürgern und Stasi-Mitarbeitern konnten 1990 u.a. die RAF-Aussteiger Susanne Albrecht in Ost-Berlin, Inge Viett in Magdeburg, Monika Helbing und Eckehard Freiherr von Seckendorff-Gudent in Frankfurt (Oder) verhaftet werden. Sie hattenin der DDR ein unauffälliges Leben geführt. Das Ministerium für Staatssicherheit war ihnen bei der Einbürgerung, Eingliederung, Wohnungs- und Arbeitssuche behilflich gewesen.



Stammheimer Prozesse gegen RAF-Mitglieder



»Stammheim« wurde in der Geschichte der Bundesrepublik zum Synonym für die strafrechtliche Auseinandersetzung mit dem Terrorismus der »Rote-Armee-Fraktion« (RAF), obwohl Terroristenprozesse auch an anderen Orten stattfanden. Auf dem Gelände der Strafanstalt in Stuttgart-Stammheim war eigens ein mit aufwendigen Sicherheitsein-

richtungen ausgestattetes Gerichtsgebäude errichtet worden. Hier begann am 21. Mai 1975 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Prozess gegen die ersten Anführer der RAF, Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Gericht und Bundesanwaltschaft sahen sich vor die Aufgabe gestellt, mit den Mitteln des Strafrechts die kriminellen Taten von Angeklagten zu ahnden, die für sich den Status von Kriegsgefangenen und die Anwendung des Kriegsrechts reklamierten. Im Verlauf des Verfahrens stellte die Verteidigung zahlreiche Befangenheitsanträge, nach dem 85. Antrag wurde im Januar 1977 der Vorsitzende Richter von der Prozessführung entbunden; es kam zu einem zeitweiligen Prozessboykott vonseiten der Verteidiger sowie zu Hungerstreiks der Angeklagten. Die Justiz griff andererseits zu rechtsstaatlich bedenklichen Maßnahmen wie der Entpflichtung sämtlicher Wahlverteidiger bis auf einen, Fortsetzung des Verfahrens in Abwesenheit der Angeklagten und Abhören der Gespräche zwischen Anwälten und Ange-

klagten. Die Urteile wurden am 25. April 1977 verkündet. Baader, Raspe und Gudrun Ensslin erhielten lebenslängliche Haftstrafen wegen vollendeten bzw. versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Ulrike Meinhof hatte im Mai 1976 Selbstmord verübt. Die Urteile erlangten indessen keine Rechtskraft, da die Verteidigung Revision einlegte, die mit dem Tod der Angeklagten im Oktober 1977 gegenstandslos wurde. In der Auseinander-

setzung mit dem Terrorismus haben Erfahrungen aus dem Stammheimer Baader-Meinhof-Prozess zu einer Reihe von Änderungen im Strafprozessrecht geführt, die allgemein die Rechte von Angeklagten und Verteidigern einschränkten.

http://www.deutschegeschichten.de/zeitraum/themaindex.asp?KategorieID=1005&InhaltID=1646&Seite=1http://www.deutschegeschichten.de/zeitraum/themaindex.asp?KategorieID=1005&InhaltID=1646&Seite=1
 
RAF-Prozeß



37 Jahre Haft?



Von Frank Pergande





Wieder zurück ins Gefängnis? Knut Volkerts vor seiner Verhaftung 1980

29. August 2005

Die Niederlande haben Deutschland darum gebeten, den ehemaligen Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF) Knut Detlef Folkerts zu verhaften. Damit haben sie die Bundesrepublik in Schwierigkeiten gebracht. Da der Deutsche Folkerts nicht ausgeliefert werden darf, soll er in einem deutschen Gefängnis eine Strafe verbüßen, zu der er in den Niederlanden verurteilt worden war.



Das Urteil stammt aus dem Jahr 1978. Es lautete auf zwanzig Jahren Haft. Folkerts ist in Hamburg gemeldet, weshalb das Landgericht der Hansestadt nun über das Ansinnen der Niederländer entscheiden muß. Sein Ersuchen hatte das niederländische Justizministerium allerdings an das Justizministerium von Baden-Württemberg gerichtet, weil Folkerts seinerzeit dort vom Oberlandesgericht verurteilt worden war.



Niederlande verhängte zwanzig Jahre Gefängnisstrafe



Der ehemalige RAF-Terrorist wurde nämlich zweimal verurteilt. Zuerst in den Niederlanden, wo er im September 1977 in Utrecht bei einer Führerscheinkontrolle auf zwei Polizisten geschossen hatte, von denen der eine starb. Dann in Deutschland, wo er für Taten verurteilt wurde, die vor der Schießerei in Utrecht lagen. Folkerts war in Utrecht schon auf der Flucht, nachdem er im April 1977 an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster durch die RAF beteiligt war.



Nur wenige Wochen nahm er an einem bewaffneten Überfall auf einen Waffenhändler in Frankfurt teil. Da Folkerts in den Niederlanden verhaftet wurde, konnte ihm dort auch der Prozeß gemacht werden. Das Urteil vom April 1978 lautete auf zwanzig Jahre Gefängnis wegen Mordes, versuchten Mordes und unerlaubten Waffenbesitzes. Zwanzig Jahre - das ist allerdings ein Strafmaß, das es in Deutschland nicht gibt.



Mehr...

http://www.faz.net/http://www.faz.net/



Sorry, aber bitte in Zukunft nur noch verkürzte Artikel von Nachrichtenanbietern posten! (http://www.roteteufel.de/showthread.php?t=15607http://www.roteteufel.de/showthread.php?t=15607) - Nichts für ungut! Klinge
 
Klinge, ab jetzt bist Du mein Postbearbeiter und Kürzer. Dank dafür !

Aber es kann doch nicht sein, daß der von Dir gepostete Link nicht zum Artikel führt. Das erscheint mir sinnlos. Was macht dann der, der am ganzen Artikel interessiert ist ?

Klinge, jetzt Du..
 
@ Objektiver



Wer alles lesen möchte, der klcike einfach auf "Mehr"!
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Rheinpfalz hat es uns eingeschränkt erlaubt (glaub ich).

Die werden unser Forum bestimmt kennen (berichten ja auch ab und an von Fanstimmungen aus dem Netz) und haben sich noch nicht beschwert...



Die Antwort vom kicker steht noch aus.



Der spiegel macht mir etwas Angst - wenn die Antwort dort schlecht ausfällt, hab ich gut zu tun...
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@ Objektiver


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Rheinpfalz hat es uns eingeschränkt erlaubt (glaub ich).

Die werden unser Forum bestimmt kennen (berichten ja auch ab und an von Fanstimmungen aus dem Netz) und haben sich noch nicht beschwert...



Die Antwort vom kicker steht noch aus.



Der spiegel macht mir etwas Angst - wenn die Antwort dort schlecht ausfällt, hab ich gut zu tun...
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Also stelle ich das posten vom e-paper ein, bis ich von Dir grünes Licht bekomme.
 
Betrifft das jetzt den Kicker?

Ich erwarte deren Antwort in den nächsten Tagen und werde mich im gepinnten Thread bemerkbar machen...



Ist ne doofe Sache mit diesen Urheberrechten, mir passts ja auch nicht,

aber sowas kann recht schnell ziemlich teuer werden.



Ich werde übrigens morgen alles hier löschen, was nicht mit der RAF zu tun hat...
 
für mich nicht nachvollziehbar...

von denen dürfte keiner mehr den knast verlassen, wenns nach mir ginge...
 
Der Mann befand sich nur noch im Knast, weil er es auf die Großkupferten der Republik abgesehen hatte. Diese sannen auf Rache und verhinderten mit ihren Möglichkeiten eine Entlassung. Jeder Kindsmörder wäre schon seit 10 Jahren auf freiem Fuß.
 
egal auf wenns se´s abgesehn hatten, das waren allesamt kriminelle und mörder.. die haben sich bis heute net für ihre taten entschuldigt, keine reue, keine einsicht, nix... und sowas darf wieder auf freien fuss..ohne worte...
 
der anschlag auf jürgen ponto war an feigheit nicht zu überbieten, aber 26 jahre sind auch ne lange zeit, bin unentschlossen was die freilassung angeht.
 
sehe das ähnlich wie nagus...26 jahre...der war ein vierteljahrhundert nur eingesperrt, weiß nicht ob es ein mensch verdient hat wirklich bis er stirb im gefägnis zu sein...(kommt natürlich auf die tat an und darauf wie in welchem alter man für die tat verurteilt wird..ihr versteht was ich meine? xD drücke mich vllt. etwas kompliziert aus)



andererseits gabs doch vor ca. nem jahr, oder sinds schon 2 jahre?, ne debatte ob er früher entlassen sprich von unserem bundespräsidenten begnadigt wird...da hat der herr klar sich ja auch zu wort gemeldet und sich sehr uneinsichtig gezeigt, so als hätte er nichts aus seinen taten gelernt...

das kann ich nun auch wieder nicht verstehen...bin da auch eher unentschlossen, weiß nicht was ich davon halten soll. einerseits muss man einem menschen natürlich vergeben, andererseits müsste dieser aber auch selbstkritischer und einsichtig sein, dass er schwere verbrechen begangen hat.
 
Ich für meinen Teil halte die Freilassung für absolut unverständlich.

Natürlich sollte nicht ein jeder Straftäter bis zum Ende seiner Tage im Knast bleiben müssen und irgendwann die Chance auf Freihheit haben.

Klar ist in meinen Augen aber kein einfacher Straftäter. Er war führender Kopf einer terroristischen Vereinigung, war verantwortlich für mehrere Morde und die noch dazu auf eine nicht gerade ehrenhafte Art und Weise.

Für mich kann es keine Freilassung geben für einen verurteilten Verbrecher geben, wenn dieser keine Reue für seine Taten zeigt und noch nicht einmal Einsicht darin erlangt hat, dass er auf dem Irrweg ist/war.

Ich glaube zwar nicht, dass ein Klar wieder zum Mörder wird aber ich mir sicher, dass er zu einem idiologischen Brandstifter werden kann.



Ich verstehe nicht, wie ein Kulturhaus wie das Berliner Ensemble, welches mit 11 Millionen Euro im Jahr durch den Steuerzahler subventioniert wird, einem ehemaligen Terroristen eine Stelle anbieten kann/darf.



Die Aussage von Ströbele "Reue und Entschuldigung sind keine Vorraussetzung für eine

Haftentlassung" mag zwar juristisch richtig sein, moralisch halte ich das für verwerflich. Aber was will man von einem ehemaligen RAF-Anwalt erwarten..
 
Die Aussage von Ströbele "Reue und Entschuldigung sind keine Vorraussetzung für eine Haftentlassung" mag zwar juristisch richtig sein, moralisch halte ich das für verwerflich. Aber was will man von einem ehemaligen RAF-Anwalt erwarten..


Das hat nichts damit zu tun, dass Ströbele ehemaliger RAF-Anwalt ist, sondern ist geltendes Recht. Davon haben sich auch diejenigen, die jetzt über eine Haftentlassung entschieden haben, leiten lassen - ohne ehemalige RAF-Anwälte gewesen zu sein. Insofern ist die Aussage zu Ströbele recht polemisch.



In der Sache selbst sehe ich es allerdings genauso wie du. Juristisch zwar ohne Belang, aber aus einer nicht-juristischen Sicht halte ich es rür moralische nicht vertretbar, Klar - der sich weder distanziert hat, noch entschuldigt, noch in irgendeiner Weise Reue gezeigt hat - Milde in Form einer vorzeitigen Haftentlassung zu zeigen. Mag sein, dass er keine Gefahr mehr darstellt, aber er hat doch deutlich gezeigt, dass er aus den unmenschlichen Taten nichts gelernt hat. Insoweit ist er zumindest immer noch in einem gefährlichen Denkmuster gefangen.
 
Für mich kann es keine Freilassung geben für einen verurteilten Verbrecher geben, wenn dieser keine Reue für seine Taten zeigt und noch nicht einmal Einsicht darin erlangt hat, dass er auf dem Irrweg ist/war.

(...)

Die Aussage von Ströbele "Reue und Entschuldigung sind keine Vorraussetzung für eine

Haftentlassung" mag zwar juristisch richtig sein, moralisch halte ich das für verwerflich. Aber was will man von einem ehemaligen RAF-Anwalt erwarten..


Ob Ströbele das sagt, der Generalbundesanwalt, oder der Bundespräsident - alle hätten sie einfach nur recht! Das ist ja das Schöne an unserem System - daß JEDER dasselbe Recht hat - egal wie moralisch verwerflich seine Taten waren (oder zumindest beurteilt werden).



Mal ganz abgesehen davon, daß moralische Verwerflichkeit gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen sein kann. Das, was heute moralisch verwerflich ist, kann in 50 Jahren vielleicht eine Heldentat sein ... oder umgekehrt.




Mag sein, dass er keine Gefahr mehr darstellt, aber er hat doch deutlich gezeigt, dass er aus den unmenschlichen Taten nichts gelernt hat. Insoweit ist er zumindest immer noch in einem gefährlichen Denkmuster gefangen.


Wie der Herr Klar im Innersten tickt, das weiß von uns allerdings niemand.

Was er gezeigt hat, weiß auch niemand - der Mann sitzt bekanntlich abgeschlossen von der Öffentlichkeit im Gefängnis. Wer auch immer dort mit ihm spricht, der darf das nicht ausplaudern (auch wenn einige das zu tun scheinen) und Klar hat auch sicherlich die Auflage, bei seinen Freigängen keine Presseinterviews zu geben. Also sind alle Aussagen darüber, wie er zu den Taten heute steht, mehr oder weniger emotionale Spekulation.



Ob er reuig ist? Das weiß niemand, außer vielleicht der Anstaltsseelsorger.

Er hat bei seinen Opfern nicht um Entschuldigung gebeten und daher nicht reuig? Wenn ich ich recht entsinne, haben sich einige der Hinterbliebenen jegliche Kontaktaufnahme verbeten. Und Reue ist ja auch erstmal etwas, das nach innen wirkt und Reue "zeigen" ist eigentlich erstmal ein Widerspruch in sich.

Zu guter Letzt weiß ich auch nicht, ob diejenigen, die sich jetzt plötzlich in der Öffentlichkeit hinstellen und definieren, wie eine ordnungsgemäße und öffentlichkeitsbefriedigende Reue auszusehen habe, das Maß aller Dinge sind.



Insofern bin ich froh, daß ich über sowas wie die vorzeitige Entlassung von Klar nicht zu entscheiden habe und daß wir dafür Leute haben, denen man ein unemotionales und nicht moralisch begründetes Instrumentarium für solche Entscheidungen an die Hand gegeben hat!



Aber ich bin sicher, daß Herrschaften wie Beckmann und Kerner schon in den Startlöchern sitzen, um Klar durch ihre Mühle zu drehen, um sein Innerstes nach außen zu kehren. Und wehe, da ist keine Träne zu sehen ...

Ob ich da jetzt einen lustigen Smiley hintendran setzen kann? Nein - das ist keine Ironie und kein Sarkasmus - ich wette, die warten wirklich nur darauf, den Herrn Klar in ihre Geschwätz-Show zu bringen.



--

Nachtrag: Im oben verlinkten taz-Artikel vom 1.1.2007 (den ich erst nach dem Schreiben gelesen habe) steht:



"Es gibt allerdings auch Leute, die sich mit der Person von Christian Klar und mit dessen Entwicklung auseinandersetzen. Da sie diese Entwicklung nicht kennen - gar nicht kennen können -, erheben sie erst einmal Forderungen: Reue möge er bekunden, sich entschuldigen, der Gewalt abschwören. Ob er das längst getan hat: wer weiß? Und wie wichtig ist das denjenigen, die jetzt - kenntnislos und zungenfertig - die Gelegenheit wahrnehmen, sich schnell zu profilieren?"
 
Das größte Problem das ich mit C. Klars vorzeitiger Haftentlassung habe, ist die öffentlichkeitswirksame Präsentation seiner Person.



Er wird über die Medien so präsent sein, dass alles Andere (z.B. seine Opfer und deren Angehörige, etc.) weit in den Hintergrund geraten.



Das zeigen von Reue ist sicher in unserem Rechtssystem nicht verankert.

Trotzdem hinterläßt es einen Beigeschmack.



Wieso sprechen Gerichte, wie in C. Klars Fall geschehen, eine Strafe von fünfmal lebenslänglichem Aufenthalt in einer JVA aus, wenn der Täter nach "nur" 26 Jahren ohne ein äußeres Zeichen von Schuldeingeständnis oder Reue, ohne an der detaillierten Aufklärung etlicher Verbrechen an denen er massgeblich beteilgt war, mitgewirkt zu haben auf freien Fuß gesetzt wird?



Für mich kommen die Opfer hier immer noch zu schlecht weg!
 
sorry, aber die freilassung von klar ist genauso wenig und durch nichts zu rechtfertigen, wie beispielsweise die oft geringen strafen gegen kinderschänder...



9-facher mörder, 11-versuchter mord, 6xlebenslänglich...bis heute verweigert er jede entschuldigung bei den opfern, den mörder von generalbundesanwalt buback will er immer noch nicht nennen, usw. usw. einer, der wahrscheinlich immer noch stolz darauf ist, was er damals "geleistet" und "vollbracht" hat, zitat playerred:
Er sieht seine Taten immer noch als gerechten militärischen Kampf gegen den Staat, keine Einsicht und Reue


so einer hat für mich das recht verwirkt, jemals wieder am gesellschaftlichen leben teilnehmen zu dürfen... so jemand dürfte nur auf einem wege aus dem knast kommen, und zwar im sarg !!!!



viele opfer leiden bis heute, und denen wird somit nochmal in den arsch getreten, ums salopp auszudrücken...



skandalös, mehr muss man dazu net sagen...



post von wagner in der heutigen bild umschreibts wunderbar...



armes deutschland...
 
Klar ist in meinen Augen aber kein einfacher Straftäter. Er war führender Kopf einer terroristischen Vereinigung, war verantwortlich für mehrere Morde und die noch dazu auf eine nicht gerade ehrenhafte Art und Weise.
Du bist also der Meinung, man kann auf "ehrenhafte Art und Weise" einen Mord begehn?
 
sorry, aber die freilassung von klar ist genauso wenig und durch nichts zu rechtfertigen, wie beispielsweise die oft geringen strafen gegen kinderschänder...


9-facher mörder, 11-versuchter mord, 6xlebenslänglich...bis heute verweigert er jede entschuldigung bei den opfern, den mörder von generalbundesanwalt buback will er immer noch nicht nennen, usw. usw. einer, der wahrscheinlich immer noch stolz darauf ist, was er damals "geleistet" und "vollbracht" hat, zitat playerred:



so einer hat für mich das recht verwirkt, jemals wieder am gesellschaftlichen leben teilnehmen zu dürfen... so jemand dürfte nur auf einem wege aus dem knast kommen, und zwar im sarg !!!!



viele opfer leiden bis heute, und denen wird somit nochmal in den arsch getreten, ums salopp auszudrücken...



skandalös, mehr muss man dazu net sagen...



post von wagner in der heutigen bild umschreibts wunderbar...



armes deutschland...


Mika , das eine hat mit dem anderen nichts zun; man kann den Fall eines Kinderschänder nicht mit dem des Terroristen Klar vergleichen.

Sicher ist es für die Angehörigen schlimm - das darf aber Richter und Anwälte nicht interessieren da sie RECHT sprechen müssen. Würden sie sich davon leiten lassen wäre auch keine anständige Rechtsprechung mehr möglich.

Ich finde diese " Post von Wagner" einfach nur lächerlich und polemisch- weil Aufhetzend.

Gibt genug andere, ordentliche, journalisch Einwandfreie Artikel über dieses Thema. Da sollte man nicht mit Halbwissen glänzen.



Ausserdem - Justizia ist Blind!
 
post von wagner in der heutigen bild umschreibts wunderbar...




Unabhängig davon, was der Herr Wagner heute zum Thema schreibt (ich hab's nicht gelesen), ist "Post von Wagner" die hanebüchenste, sprachlich miserabelste und am wenigsten ernstzunehmende Kolumne der deutschen Presselandschaft.
 
Eine Frage an alle rechtlich bewanderten User des Forums und sorry wenn die Frage ggf. schon irgenwo beantwortet wurde - gibt es keine Möglichkeit, Klar in eine Art Sicherungsverwahrung zu nehmen?
 
Eine Frage an alle rechtlich bewanderten User des Forums und sorry wenn die Frage ggf. schon irgenwo beantwortet wurde - gibt es keine Möglichkeit, Klar in eine Art Sicherungsverwahrung zu nehmen?


Bin zwar nicht 100 % sicher aber Klar wurde zu Lebenslang mit besonderer Schwere verurteilt, d.h. er kommt nicht vorzeitig vor 15 Jahren raus. Dieses Urteil wurde mit Abschluss des Verfahrens rechtskräftig. Eine anschließende Verurteilung mit Sicherheitsverwahrung ist nur möglich wenn der Prozess wegen neuen Erkenntnissen neu aufgerollt wird.
 
Unabhängig davon, was der Herr Wagner heute zum Thema schreibt (ich hab's nicht gelesen), ist "Post von Wagner" die hanebüchenste, sprachlich miserabelste und am wenigsten ernstzunehmende Kolumne der deutschen Presselandschaft.


ich freue mich jeden tag wieder darauf - immer was zu lachen. die faszination, dass ein so offensichtlich geistig nicht mehr ganz klarer, daueralkoholisierter vollidiot täglich auf seite zwei der größten boulevardzeitung europas erscheint, lässt nicht nach. insofern natürlich vollste zustimmung zu deiner aussage, auch zu rmpas einschätzung.

hat aber nichts mit dem thema zu tun.
 
In der Sache selbst sehe ich es allerdings genauso wie du. Juristisch zwar ohne Belang, aber aus einer nicht-juristischen Sicht halte ich es rür moralische nicht vertretbar, Klar - der sich weder distanziert hat, noch entschuldigt, noch in irgendeiner Weise Reue gezeigt hat - Milde in Form einer vorzeitigen Haftentlassung zu zeigen. Mag sein, dass er keine Gefahr mehr darstellt, aber er hat doch deutlich gezeigt, dass er aus den unmenschlichen Taten nichts gelernt hat. Insoweit ist er zumindest immer noch in einem gefährlichen Denkmuster gefangen.


Ist es denn wirklich eine vorzeitige Haftentlassung? Ok, er hat mehrmals lebenslänglich bekommen, aber diese Strafe gibt es heutzutage doch gar nicht mehr. Darf trotzdem noch nach ihr bestraft werden?




Das größte Problem das ich mit C. Klars vorzeitiger Haftentlassung habe, ist die öffentlichkeitswirksame Präsentation seiner Person.


...



Wieso sprechen Gerichte, wie in C. Klars Fall geschehen, eine Strafe von fünfmal lebenslänglichem Aufenthalt in einer JVA aus, wenn der Täter nach "nur" 26 Jahren ohne ein äußeres Zeichen von Schuldeingeständnis oder Reue, ohne an der detaillierten Aufklärung etlicher Verbrechen an denen er massgeblich beteilgt war, mitgewirkt zu haben auf freien Fuß gesetzt wird?


Leider kann er wenig dafür, wenn der Spiegel jetzt die x-te Titelgeschichte drüber macht, wenn Beckmann und Kerner zum x-ten mal den Sohn von Buback und andere Angehörige einladen und wenn Politiker jeglicher Coleur (ok, die linken Dampfplauderer kann man hier wohl rausnehmen) sich wieder zu Wort melden und vor Millionen Fernsehzuschauern klagen und anklagen.



Siehe oben. Die Strafe xmal lebenslänglich gibt es nicht mehr.



Weil Verbrecher nach deutschem Recht nicht daran mitwirken müssen, ihre Verbrechen aufzuklären? Zumal er nach deutschem Recht noch vieles mehr "hätte tun dürfen", mehr als lebenslänglich kann er nicht bekommen (ok, die Sicherheitsverwahrung, aber dafür gibts Kriterien, die geprüft wurden).




sorry, aber die freilassung von klar ist genauso wenig und durch nichts zu rechtfertigen, wie beispielsweise die oft geringen strafen gegen kinderschänder...


Das die Kinderschänder hier wieder genannt werden...war irgendwie klar.

Straftaten gegeneinander aufzuwiegen oder in eine Reihenfolge der Schwere zu bringen, sowas geht einfach nicht.




Du bist also der Meinung, man kann auf "ehrenhafte Art und Weise" einen Mord begehn?


Da bin ich jetzt auch mal gespannt.




Eine Frage an alle rechtlich bewanderten User des Forums und sorry wenn die Frage ggf. schon irgenwo beantwortet wurde - gibt es keine Möglichkeit, Klar in eine Art Sicherungsverwahrung zu nehmen?


Die Möglichkeit gibt es meines Wissens. Und zwar, wenn noch eine Gefahr für die Gesellschaft besteht.







Von mir aus noch:

Zwischen "moralischen Entscheidungen" und Willkür liegt meiner Meinung nach ein sehr sehr sehr schmaler Grat.
 
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