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Schadensersatz für Beleidigung im Chat

redskin

Well-Known Member
Hoffentlich verstehen das auch unsere Freunde aus dem Landeshauptdorf...:







Schadensersatz für Beleidigung im Chat



Ein britischer Politiker hat erfolgreich gegen eine Frau geklagt, die ihn online beleidigt und verleumdet hatte. Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Schadensersatzzahlung. In Deutschland drohen unflätigen Chattern ebenfalls Strafen.





Tracy W. hielt mit ihrer Meinung nicht hinter dem Berg. Zunächst beschränkte sich die Frau auf herkömmliche Beleidigungen. Ein "Fetthirn" nannte sie Keith Smith, 53. Später bezeichnete sie ihn im Chat als "Nazi" und "Nonce" - ein Slangausdruck für Kinderschänder. Keith Smith, der auch schon einmal für einen Sitz im Parlament kandidiert hat, wollte sich die ständigen Beleidigungen der Chatterin nicht mehr bieten lassen, berichtet die "Times online".



"Nazi", "Made", "bigotter Rassist"



Als sie ihm schließlich unterstellte, er habe eine Mitarbeiterin sexuell belästigt, bemühte er sich, ihre Identität herauszufinden, um gegen sie vorzugehen. Dies brachte ihm zunächst allerdings nur neue Beleidigungen ein, nun wurde er als "bigotter Rassist" und "Made" beschimpft. Die Meinungsverschiedenheit, die die Beschimpfungswelle auslöste, betraf den Irakkrieg. Smith sagte der "Times" er habe sich in dem Chatroom gegen den Krieg ausgesprochen, während Tracy H. die Entscheidung zum Angriff und die Regierung Bush massiv verteidigt habe.



Nun muss Tracy W. 10.000 Pfund Schadensersatz an Smith zahlen. Der Richter befand, die Äußerungen über den Politiker seien "ernsthaft verleumderisch". Und obwohl der Chatroom ein begrenztes Publikum habe, seien sie "für die ganze Welt zugänglich" gewesen, "oder zumindest für den Teil der Welt, der Zugang zu einem Computer hat und weiß, wie man ins Internet kommt."



"Schlampe" beleidigt - auch in ruppigem Umfeld



Sehr viel härter traf es in Großbritannien vor Jahren einen Internet-Anbieter, in dessen Chatforen ebenfalls ein Nutzer - nach eigener Einschätzung - beleidigt worden war. Weil der Provider sich weigerte, beanstandete Postings und Chat-Beiträge zu entfernen, klagte der Mann - und erwirkte schließlich 15.000 Pfund Kompensation im Rahmen eines Vergleichs.



In Deutschland ist die Rechtslage im Augenblick ähnlich: Auch im Netz ist eine Beleidigung eine Beleidigung. Der Betreiber eines Forums oder Chatrooms muss solche aber nur entfernen, wenn sich der oder die Beleidigte oder Verleumdete bei ihm beschwert, etwa per E-Mail. Wird die entsprechende Passage dann entfernt, ist dem Gesetz genüge getan. Eine verpflichtende Toleranz gegenüber dem häufig äußerst rüden Umgangston in Foren und Chats gibt es nicht, wie das Amtsgericht Rheinbach schon im Jahr 1996 feststellte:



"Die Bezeichnung eines anderen Teilnehmers im öffentlichen Diskussionsforum eines Online-Netzes als 'Schlampe' ist auch dann als strafbare Beleidigung zu werten, wenn in dem Diskussionsforum (hier: CHAUVI.GER) Äußerungen mit beleidigendem Charakter an der Tagesordnung sind. Darauf, ob auch der Verletzte in anderen Beiträgen beleidigt hat, kommt es für die Strafbarkeit nicht an."






Quelle: www.spiegel.de
 
@ Jonny: wieso, bei uns gehts doch noch sittlich ab!


Ja schon, aber man findet auch hier Beleidigungen (gg Spieler zum Beispiel). Natürlich muss man aufmerksam und viel lesen, das unterscheidet unser Forum von dem der Mainzer...dort muss man nur ein paar Worte schreiben oder einen bestimmten Namen haben
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dann muss ich ja jetzt nix mehr editieren, wenn ich das richtig verstanden habe.

nur wenn sich ein betroffener beschwert
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wir sind anständig hier wird niemand beleidigt du wurschd *duck und weg*
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dann muss ich ja jetzt nix mehr editieren, wenn ich das richtig verstanden habe.
nur wenn sich ein betroffener beschwert
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Da wäre ich jetzt vorsichtig an deiner Stelle...

Du weißt ja, 3 Juristen - 5 Meinungen:







Forum: Wer haftet?



Wer haftet, wenn in Internetforen beleidigende und anstößige Inhalte auftauchen?





Sie stoßen in Foren, im Chat oder auf anderen Web-Seiten auf beleidigende oder rechtswidrige Inhalte. Wer ist dafür verantwortlich, solche Einträge und Inhalte zu überwachen und sie gegebenenfalls zu entfernen?



Wer haftet, regelt das Teledienstegesetz (TDG). Es unterscheidet zwischen eigenen und fremden Inhalten. Eine persönliche Haftung nach § 8 besteht für eigene Inhalte, also solche, für die jemand persönlich verantwortlich zeichnet, die jemand selber ins Netz stellt oder sich zu eigen gemacht hat, wie es im Rechtsdeutsch heißt.



Was bedeutet das in der Praxis? Die Betreiber oder Administratoren von Foren und Anzeigenportalen bieten mit ihrer Site einen Rahmen, in den Dritte ihre Inhalte einstellen können. Diese Dritten bleiben häufig anonym. Laut § 11 TDG sind Betreiber und Admins für fremde Informationen nur dann verantwortlich, wenn sie von Beleidigungen und rechtswidrigen Einträgen wissen.



Das hat das Kammergericht Berlin als Berufungsinstanz (Urteil vom 28.06.2004, Aktenzeichen 10 O 182/03) bestätigt. In dem Fall hatte ein Unbekannter auf der Website eines Betreibers eine Kontaktanzeige geschaltet. Das Kammergericht entschied, dass der Website-Betreiber für den Inhalt der Kontaktanzeige rechtlich nicht verantwortlich ist, da es sich bei der Anzeige nicht um seine eigenen Inhalte handelte und er von der Anzeige nichts wusste.



Ein Betreiber sollte – um auf der sicheren Seite zu bleiben – nicht den Eindruck entstehen lassen, dass er sich fremde Inhalte „zu eigen macht“, sprich, dass er sich mit den Inhalten auf seiner Website identifiziert. Dann ist er haftbar. Das ist er auch dann, wenn er – beispielsweise als Forumsbetreiber – fremde Inhalte nachweislich kontrolliert und eventuell sogar kommentiert. Man kann ihn außerdem zur Verantwortung ziehen, wenn er durch Dritte auf inhaltliche Verstöße aufmerksam gemacht wird und er darauf nicht reagiert.



Aus dem Schneider ist er nur dann, wenn er nach § 11 Nr. 2 TDG die kritischen Inhalte unverzüglich entfernt oder den Zugang dazu sperrt. Tut er das nicht, muss er damit rechnen, dass Schadenersatzansprüche an ihn herangetragen werden (siehe dazu auch www.internetrecht-rostock.de ).



Man könnte also sagen: Selber schuld, wer seine Seiten kontrolliert. Eine Verpflichtung zur Überprüfung gibt es nach der aktuellen Fassung des TDG nämlich nicht!





Quelle: www.pcwelt.de
 
Wenn ich die letzten beiden Absätze bei redskins Post richtig verstanden habe, ist es für doc doch ganz einfach:



Er schreibt wie bisher, postet seine Beiträge, liest sie durch, kommentiert sie und löscht sie, bevor ein anderer sie gesehen hat. Damit wäre er rechtlich auf der sicheren Seite.
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@palatino:



Du bist nicht etwa Jurist?
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Mir ging's bei diesem Beitrag nicht so sehr darum, welche Konsequenzen das für unser Forum haben könnte, sondern einfach darum, dass das Internet nur eine scheinbare Anonymität vorgaukelt und Beleidigungen usw. unter Umständen auch Konsequenzen nach sich ziehen.
 
Die wichtigste Erkenntnis ist doch: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!



Wenn man sich dessen bewusst ist, und sich wie im normalen Leben benimmt (also anständig - manche können's ja dort auch nicht
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), dann bekommt man auch keine Probleme.
 
@palatino:


Du bist nicht etwa Jurist?
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Nein!! Ich habs mal ein Semester lang versucht, aber mein (bisschen) Verstand und die juristische Sachverhaltserörterung sind nicht kompatibel. Seitdem halte ich es mit Georg Thoma, der geschrieben hat: Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande...



An alle Internetwächter: Das war ein literarisches Zitat und damit nicht schdenersatzpflichtig.
 
Wenn ich die letzten beiden Absätze bei redskins Post richtig verstanden habe, ist es für doc doch ganz einfach:


Er schreibt wie bisher, postet seine Beiträge, liest sie durch, kommentiert sie und löscht sie, bevor ein anderer sie gesehen hat. Damit wäre er rechtlich auf der sicheren Seite.
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