...mal anders erzählt. Kennen vielleicht einige von euch schon, hab hier auch mal gesucht, aber irgendwie nix gefunden. Deshalb hier mal die Version von
Rotkäppchen im Amtsdeutsch
Also in unserer Stadt wohnhaft ist eine Minderjährige aktenkundig, welche Infolge ihrer üblichen Kopfbedeckung gewohnheitsrechtlicht Rotkäppchen genannt zu werden pflegt.
Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassens der Waldwege auf Kreisebene belehrt. Sie machte sich Infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim Überschreiten des diesbezüglichen Blumenplückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in unberechtigter Amtsanmaßung Einsichtnahme in den zum Transport von Konsumgütern dienenden Korb und traf zwecks Tötungsabsicht die Feststellung, dass die R. zu ihrer verwandten und verschwägerten Großmutter eilend war. Da bei dem Wolf Verknappung auf dem Ernährungssektor vorherrschend war, beschloss er, bei der Großmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprechig zu werden.
Da dieselbe wegen Augenleidens krankgeschrieben war, gelang dem Wolf die diesfällige Täuschungsabsicht, worauf er unter Verschlingung der Bettlägerigen einen strafbaren Mundraub ausführte. Bei der später eintreffenden R. täuschte er seine Identität mit der Großmutter vor, stellte der R. nach und durch Zweitverschlingung derselben seinen Tötungsvorsatz unter Beweis.
Der sich auf einem Dienstgang befindliche Förster B. vernahm verdächtige Schnarchgeräusche und stellte daran Urheberschaft seitens des Wolfsmauls fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, welches zuschlägig beschieden wurden. Daraufhin gab er einen Schuss ab auf den Wolf. Dieser wurde nach Infangnahme der Kugel ablebig.
Die Beinhaltung des Getöteten weckte in dem Schussgeber die Vermutung, dass der Leichnam Personen beinhalte. Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Einsichtnahme und stieß hierbei auf die noch lebende R. nebst Großmutter. Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemächtigten sich die beiden Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges, Lebensgefühl....
Der Vorfall wurde von den Gebrüdern Grimm zu Protokoll gegeben.
Also ich fands ganz lustig. Arbeite selbst bei ner Behörde und weiß, wie man einfache Dinge manchmal relativ komplex ausdrücken kann.
Rotkäppchen im Amtsdeutsch
Also in unserer Stadt wohnhaft ist eine Minderjährige aktenkundig, welche Infolge ihrer üblichen Kopfbedeckung gewohnheitsrechtlicht Rotkäppchen genannt zu werden pflegt.
Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassens der Waldwege auf Kreisebene belehrt. Sie machte sich Infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim Überschreiten des diesbezüglichen Blumenplückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in unberechtigter Amtsanmaßung Einsichtnahme in den zum Transport von Konsumgütern dienenden Korb und traf zwecks Tötungsabsicht die Feststellung, dass die R. zu ihrer verwandten und verschwägerten Großmutter eilend war. Da bei dem Wolf Verknappung auf dem Ernährungssektor vorherrschend war, beschloss er, bei der Großmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprechig zu werden.
Da dieselbe wegen Augenleidens krankgeschrieben war, gelang dem Wolf die diesfällige Täuschungsabsicht, worauf er unter Verschlingung der Bettlägerigen einen strafbaren Mundraub ausführte. Bei der später eintreffenden R. täuschte er seine Identität mit der Großmutter vor, stellte der R. nach und durch Zweitverschlingung derselben seinen Tötungsvorsatz unter Beweis.
Der sich auf einem Dienstgang befindliche Förster B. vernahm verdächtige Schnarchgeräusche und stellte daran Urheberschaft seitens des Wolfsmauls fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, welches zuschlägig beschieden wurden. Daraufhin gab er einen Schuss ab auf den Wolf. Dieser wurde nach Infangnahme der Kugel ablebig.
Die Beinhaltung des Getöteten weckte in dem Schussgeber die Vermutung, dass der Leichnam Personen beinhalte. Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Einsichtnahme und stieß hierbei auf die noch lebende R. nebst Großmutter. Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemächtigten sich die beiden Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges, Lebensgefühl....
Der Vorfall wurde von den Gebrüdern Grimm zu Protokoll gegeben.
Also ich fands ganz lustig. Arbeite selbst bei ner Behörde und weiß, wie man einfache Dinge manchmal relativ komplex ausdrücken kann.