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Weiß zufällig jemand wie sich das genau mit dem Wechsel bzw. dem anteiligen Betrag eigentlich gestaltet wenn ehemalige Jugendspieler den Verein wechseln? Ich weiß dass eine gewisse Altersgrenze zum tragen kommt aber ich war bisher der Meinung dass der Verein der den Spieler ausgebildet hat nur beim ersten Wechsel von der Ausbildungsentschädigung profitiert wenn er beim neuen Verein sein erstes Profispiel absolviert hat. Oder fallen diese (prozentualen?) Ausbildungsentschädigungen auch bei späteren Vereinswechseln noch an bzw. gibt es hier eine gängige Regelung?
Die Ausbildungsentschädigung bekommt man nur, wenn der Spieler - ohne einen Profivertrag beim Ausbildungsverein gehabt zu haben - wechselt.
kann aber net zutreffen, denn sowohl Koch als auch Trapp hatten ihren ersten Vertrag bei uns.



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