Hallo Teufelsadvokaten
Angenommen es liegt ein Testament vor in dem folgendes (natürlich nicht wörtlich) steht:
8. Person xy soll mindestens Betrag xy erhalten.
9. Sollte dieses Testament geändert werden, so darf 8. nicht geändert werden.
Und weiter angenommen das Testament wurde geändert mit Unterschrift der Person, die die erste Version geschrieben und unterschrieben hat, gilt dann 8tens aus Version 1 oder die geänderte Version 2? Rein logisch müsste ja 8tens aus Version 1 gelten. Aber ist unser Recht auch logisch?
Vielen Dank für etwaige Hilfe!
(P.S.: "Person xy" (Verwandter) wird höchstwahrscheinlich einen Anwalt zu Rate ziehen - hat aber auf diese ganze Streiterei keine Lust. Deswegen frag ich hier im Forum mal vor - sozusagen.)
Angenommen es liegt ein Testament vor in dem folgendes (natürlich nicht wörtlich) steht:
8. Person xy soll mindestens Betrag xy erhalten.
9. Sollte dieses Testament geändert werden, so darf 8. nicht geändert werden.
Und weiter angenommen das Testament wurde geändert mit Unterschrift der Person, die die erste Version geschrieben und unterschrieben hat, gilt dann 8tens aus Version 1 oder die geänderte Version 2? Rein logisch müsste ja 8tens aus Version 1 gelten. Aber ist unser Recht auch logisch?
Vielen Dank für etwaige Hilfe!
(P.S.: "Person xy" (Verwandter) wird höchstwahrscheinlich einen Anwalt zu Rate ziehen - hat aber auf diese ganze Streiterei keine Lust. Deswegen frag ich hier im Forum mal vor - sozusagen.)