Onkel_Helmut
Well-Known Member
Zudem muss man ja auch mal Folgendes festhalten:
Auch in demokratischen Staaten gibt es Felder, die der Öffentlichkeit aus gutem Grund entzogen sind, nämlich die der Geheimdienste, der Diplomatie und militärische Kommando-Operationen.
Sie beziehen ihren Sinn und ihre Berechtigung gerade daraus, dass sie im Verborgenen stattfinden (müssen). Sie dienen in der Regel einem Ziel, dass unter umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit erst gar nicht erreicht oder völlig verfehlt werden würde.
Dass es auf diesem Gebiet weltweit schon viele Fehlschläge und Sauereien gegeben hat, ist ohne Zweifel der Fall. Auf der anderen Seite aber wurden auch unterm Strich schon viele positive Dinge damit erreicht - die Beseitigung Bin Ladens gehört ohne Zweifel dazu.
Es ist die Gretchenfrage, die sich hier stellt: Darf ein demokratischer Rechtsstaat sich im Zweifelsfall zur Verteidigung nach außen auch Mitteln bedienen, die nach innen durch die eigene Verfassung und das Strafrecht nicht gedeckt sind?
Das ist letzten Endes eine Wertungsfrage. Auf den ersten Blick würde man diese mit nein beantworten, mit dem Argument, dass er sich dann selbst ad absurdum führt.
Dagegen anführen kann man aber, dass es auch nach innen - und zwar für den einzelnen Bürger - Ausnahmen von der Regel gibt. Im Strafrecht gibt es deswegen das Notwehrrecht, weil kein Bürger es hinnehmen muss, gewalttätig angegriffen und umgebracht zu werden. In diesem Ausnahmefall darf er dann den Boden des Rechts verlassen und den Angreifer im Extremfall töten. Überträgt man das auf den vorliegenden Fall, könnte man die Tötung Bin Ladens als "staatliche Notwehr" interpretieren. Dieser Auffassung kann man folgen, wenn man zu Grunde legt, dass Bin Laden dem Westen wortwörtlich den Krieg erklärt hat. Behandelt man ihn hingegen als normalen Verbrecher, hätte er verhaftet und vor Gericht gestellt werden müssen (was aber, machen wir uns nichts vor, die Todesstrafe zur Folge gehabt hätte, da sie ihn sicherlich nicht nach Den Haag gebracht hätten).
Meiner Ansicht nach konnte man ihn - auch aufgrund seines Wahns - als unberechenbaren Feind betrachten und nicht nur als einfachen Straftäter. Daher war meiner Ansicht nach in diesem Einzelfall seine Tötung - gewissermaßen als Notwehr - erlaubt, da man jederzeit mit weiteren Attacken auf Unschuldige rechnen musste.
Aber das ist wie gesagt eine Frage der Wertung, die wahrscheinlich jeder für sich selbst anders beantwortet, weil dieser Konflikt letztendlich unauflösbar ist. Und genau weil dem so ist, kommen auch Demokratien nicht ohne Militär, Geheimdienste und "unsaubere" Problemlösungen aus.
Es gibt nämlich immer genug Menschen, die sich an diese Maßstäbe nicht halten (müssen). Und da schließt sich dann der Kreis: Würde man sich gegenüber denjenigen ganz konsequent an diese hohen Maßstäbe halten, müsste man seine demokratischen Werte unter Umständen am Ende preisgeben, und das will keiner.
So gesehen bleibt es bei einem faulen aber notwendigen Kompromiss: Nach innen ist man konsequent, nach außen nur bedingt. Ob einem das gefallen muss, ist wieder eine andere Frage. Aber solange sich nicht die Ganze Welt des gleichen politischen Systems bedient (und das wird nie der Fall sein), wird man diesen Kompromiss zähneknirschend hinnehmen müssen.
Auch in demokratischen Staaten gibt es Felder, die der Öffentlichkeit aus gutem Grund entzogen sind, nämlich die der Geheimdienste, der Diplomatie und militärische Kommando-Operationen.
Sie beziehen ihren Sinn und ihre Berechtigung gerade daraus, dass sie im Verborgenen stattfinden (müssen). Sie dienen in der Regel einem Ziel, dass unter umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit erst gar nicht erreicht oder völlig verfehlt werden würde.
Dass es auf diesem Gebiet weltweit schon viele Fehlschläge und Sauereien gegeben hat, ist ohne Zweifel der Fall. Auf der anderen Seite aber wurden auch unterm Strich schon viele positive Dinge damit erreicht - die Beseitigung Bin Ladens gehört ohne Zweifel dazu.
Es ist die Gretchenfrage, die sich hier stellt: Darf ein demokratischer Rechtsstaat sich im Zweifelsfall zur Verteidigung nach außen auch Mitteln bedienen, die nach innen durch die eigene Verfassung und das Strafrecht nicht gedeckt sind?
Das ist letzten Endes eine Wertungsfrage. Auf den ersten Blick würde man diese mit nein beantworten, mit dem Argument, dass er sich dann selbst ad absurdum führt.
Dagegen anführen kann man aber, dass es auch nach innen - und zwar für den einzelnen Bürger - Ausnahmen von der Regel gibt. Im Strafrecht gibt es deswegen das Notwehrrecht, weil kein Bürger es hinnehmen muss, gewalttätig angegriffen und umgebracht zu werden. In diesem Ausnahmefall darf er dann den Boden des Rechts verlassen und den Angreifer im Extremfall töten. Überträgt man das auf den vorliegenden Fall, könnte man die Tötung Bin Ladens als "staatliche Notwehr" interpretieren. Dieser Auffassung kann man folgen, wenn man zu Grunde legt, dass Bin Laden dem Westen wortwörtlich den Krieg erklärt hat. Behandelt man ihn hingegen als normalen Verbrecher, hätte er verhaftet und vor Gericht gestellt werden müssen (was aber, machen wir uns nichts vor, die Todesstrafe zur Folge gehabt hätte, da sie ihn sicherlich nicht nach Den Haag gebracht hätten).
Meiner Ansicht nach konnte man ihn - auch aufgrund seines Wahns - als unberechenbaren Feind betrachten und nicht nur als einfachen Straftäter. Daher war meiner Ansicht nach in diesem Einzelfall seine Tötung - gewissermaßen als Notwehr - erlaubt, da man jederzeit mit weiteren Attacken auf Unschuldige rechnen musste.
Aber das ist wie gesagt eine Frage der Wertung, die wahrscheinlich jeder für sich selbst anders beantwortet, weil dieser Konflikt letztendlich unauflösbar ist. Und genau weil dem so ist, kommen auch Demokratien nicht ohne Militär, Geheimdienste und "unsaubere" Problemlösungen aus.
Es gibt nämlich immer genug Menschen, die sich an diese Maßstäbe nicht halten (müssen). Und da schließt sich dann der Kreis: Würde man sich gegenüber denjenigen ganz konsequent an diese hohen Maßstäbe halten, müsste man seine demokratischen Werte unter Umständen am Ende preisgeben, und das will keiner.
So gesehen bleibt es bei einem faulen aber notwendigen Kompromiss: Nach innen ist man konsequent, nach außen nur bedingt. Ob einem das gefallen muss, ist wieder eine andere Frage. Aber solange sich nicht die Ganze Welt des gleichen politischen Systems bedient (und das wird nie der Fall sein), wird man diesen Kompromiss zähneknirschend hinnehmen müssen.