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Nie wieder Medion!

diablo

Administrator
Teammitglied
Ich möchte euch mal von meinen aktuellen Erlebnissen mit der Firma Medion erzählen. Vielleicht hat jemand nen Tip, wie ich verfahren soll.



Ich habe mir Ende 2005 einen Beamer bei Aldi gekauft, das Gerät ist baugleich mit einem gut getesteten Beamer eines namenhaften Herstellers und hat drei Jahre Garantie. Schön dachte ich mir und habe zugegriffen.

Nach kurzer Zeit musste ich das Gerät jedoch einschicken, da die Videodarstellung geruckelt hat. Das Gerät kam zurück und ich habe es bis vor ein paar Woche nicht mehr benutzt gehabt.

Neulich habe ich mit einem Freund Fifa 08 auf der PS2 gezockt und promt tauchte das ruckeln wieder auf. Das Gerät hat noch Garantie bis Oktober 2008, also gleich wieder eingeschickt. Der Typ an der Hotline meinte noch, hört sich nach einem Hitzeproblem an.



Gestern kam ein Paket von Medion. Ich mache das Paket auf, guck mir den Beamer an. Nanu, denk ich, den Aufkleber hab ich doch abgemacht, drehe das Ding um und denke, komisch, die Kratzer sind auch nicht von mir.

Da dachte ich mir schon, dass es nicht meiner ist. Ich mache das Ding an, gucke nach den Betiebsstunden. Meiner hatte übrigens um die 360 Stunden, der neue hat plötzlich fast 600 Stunden. Das Ding läuft ganze 30 Sekunden, da tut's einen Zisch, der Beamer war aus und die Leuchte "Lampe" ging auf rot. Also hat's wohl die Lampe zerschossen.



Daraufhin hab ich direkt die Medion Hotline angerufen. Der Meister meinte erstmal oberschlau, ja sie haben ein Ersatzgerät bekommen, aber es müsste ja nicht unbedingt ihres sein. Da hab ich den guten Mann erstmal ausgezählt und gefragt was denen einfällt. Wenn ich etwas einschicke, dann erwarte ich MEIN Gerät zurück, und nicht irgendein anderes. Außerdem lag in der Packung ein Reparaturschein, mit der Adresse "Best Western - Erding", also wurden wohl einfach die Geräte vertauscht. Dass das Teil im Eimer ist, toppt das ganze noch! Daraufhin wusste er nicht viel zu sagen und hat sich rausgeredet, der Abteilungsleiter wäre nicht da und er würde mich nächste Woche zurückrufen.

Bin mal gespannt, was die dann sagen!



Hat jemand ne Anhung was mir zusteht, wenn mein Gerät nicht mehr auffindbar ist? Kann ich dann ein Neugerät oder Geld zurück verlangen?
 
Gewährleistung

Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Seit 2. Januar 2002 gilt: Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Das gilt übrigens auch für Reparaturarbeiten!

Und auch wer eine gebrauchte Sache bei einem Händler kauft, hat gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. In diesem Falle allerdings nur für ein Jahr.



Achtung: Verkauft eine Privatperson eine Produkt, kann sie die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Das sollten Sie vor allem beim Kauf eines Gebrauchtwagens immer im Hinterkopf haben!



Welche Rechte bekomme ich als Kunde durch die Gewährleistung?

Sie haben das Recht auf Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadens- oder Aufwendungsersatz.



Der Haken bei der Gewährleistung

Tritt ein Mangel während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Während dieser Zeit hat der Kunde gute Karten. In den verbleibenden 18 Monaten ist das Gewährleistungsrecht nach Ansicht von Verbraucherschützern das Papier, auf dem es steht nicht mehr wert. Denn dann muss bei einem auftretenden Fehler der Kunde nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.



Wie gehe ich bei einem Gewährleistungsfall vor?

Funktioniert Ihr neues Produkt nicht einwandfrei oder ist es kaputt, dann gehen Sie mit dem Gerät und dem Kaufnachweis (in der Regel der Kassenzettel) zum Händler. Schildern Sie das Problem und verlangen Sie eine Nachbesserung oder ein Austauschgerät. Kann der Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht behoben werden, dann dürfen Sie entweder den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Gegebenenfalls können Sie auch Schadenersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.



Garantie

Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Gewährleistung ist Sache der Händler, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren. Tun sie es, kommt ein Garantievertrag zustande, aus dem sich Leistungsansprüche des Käufers gegen den Hersteller ableiten. Nicht immer unterliegen jedoch Waren komplett einer Garantie. Bei Autos sind zum Beispiel Verschleißteile häufig ausgenommen.



Wichtig: Achten Sie beim Kauf immer darauf, dass die Garantieurkunde ordnungsgemäß ausgefüllt wird. Ohne diesen Nachweis gibt’s keine Garantieleistung!



Wie gehe ich im Garantiefall vor?

Benachrichtigen Sie den Hersteller. Er informiert Sie über das weitere Vorgehen. In der Regel werden Produkte direkt oder über den Händler zum Hersteller geschickt. Er entscheidet dann, ob repariert oder ausgetauscht wird.

Viele Hersteller, vor allem von Elektro- und Elektronikgeräten, bieten sogar einen Abholservice an. Das defekte Gerät wird abgeholt, repariert oder ausgetauscht und wieder nach Hause gebracht.
 
Viel Information, bringt mich aber nicht wirklich weiter!
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Ich denke das ist ein Spezialfall, bei dem man aus dem Text nicht unbedingt schlauer wird.
 
@ Diablo



Sofern das ganze ausserhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen liegt, kommt es auf die AGB von Medion an...meiner Meinung nach könnte das hier der Fall sein, da ja die gesetzliche Garantie schon abgelaufen ist.



Ich hab übrigens einen Freund, der auch schon Probs mit Medion hatte....ich hoffe, dass ich da Glück habe...hab mir Weihnachten einen LCD Fernseher über den Direktvertrieb von Medion geholt...bislang bin ich sehr zufrieden.
 
hm,kann die probs absolut nicht bestätigen. bei mir wars immer genau umgekehrt der fall. ich habe mir damals im aldi einen mp3-player mit 64mb speicher gekauft,welcher (auch durch mein eigenes verschulden) öfters kaputt ging. ich schickte ihn jeweils ein und bekam IMMER eine NEUES und vorallem BESSERES gerät zurück! sprich,nach 4maligem einschicken hatte ich plötzlich einen mp3-player mit 512mb speicher
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Garantie habe ich noch. Das Gerät hat ausdrücklich 3 Jahre Garantie!


Jaja....das hab ich schon richtig verstanden...aber die gesetzliche "Garantiezeit" liegt ja bei 6 Monaten....insofern hat man dir ja "mehr" Garantie gegeben als Medion musste...und wie diese auszulegen ist, sprich ob sie dir ein anderes Gerät schicken dürfen etc. müßte dann in den AGBs stehen.
 
Jaja....das hab ich schon richtig verstanden...aber die gesetzliche "Garantiezeit" liegt ja bei 6 Monaten....insofern hat man dir ja "mehr" Garantie gegeben als Medion musste...und wie diese auszulegen ist, sprich ob sie dir ein anderes Gerät schicken dürfen etc. müßte dann in den AGBs stehen.
Da steht vieles und nichts. Ich jedenfalls bin daraus nicht schlauer geworden.
 
Das steht nur, dass sie die Geräte in eigener Regie austauschen und reparieren dürfen.
 
Naja....austauschen würde ja bedeuten, dass sie die ein anderes Gerät geben dürfen...aber sicherlich keines das schlechter ist, sprich mehr Stunden abgeleistet hat...ich würde das aufgreifen und darauf drängen einen neuen Beamer zu kriegen....deinen alten hat ja vermutlich jemand anders der ihn vermutlich nicht zurück geben wird.
 
Also ich hatte mit Medion noch keine Probleme alles was eingeschickt, wurde in der Garantiezeit kam als neuwertiges Austauschgerät zurück, ob die Kaffeemaschine, der Mixer, der Brotbackautomat, oder Staubsauger, wirklich alles wurde in Neu umgetauscht, ohne Probleme, beim Brotbackautomat sogar 2 x, und mein Medion 19" Flatmonitor hält jetzt schon 7 Jahre.
 
Bin mit Medion soweit auch zufrieden.

Mit meinem Lappi hatte ich noch keine Probleme und den DVD-Player den ich mal hatte, hab ich dreimal eingeschickt und danach mein Geld zurück erhalten. Ohne Probleme.
 
Wenns bei mir auch so läuft, solls mir recht sein!
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Nach 2,5 Jahren Geld zurück wäre ok!



Aber wenn man liest, dass fast jeder hier schonmal was zu Medion zurückschicken musste, dann iss doch irgendwas faul, oder?!?
 
mal ne andere frage:

sind die dinger überhaupt noch aktuell?

kauft man die noch oder verschwinden die bald vom markt?
 
Die sind noch so lange aktuell, bis es TFT Fernseher mit ner Diagonale von 3m für knapp 1000€ gibt!
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Wenns bei mir auch so läuft, solls mir recht sein!
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Nach 2,5 Jahren Geld zurück wäre ok!


Aber wenn man liest, dass fast jeder hier schonmal was zu Medion zurückschicken musste, dann iss doch irgendwas faul, oder?!?


Wie mans nimmt. Ich war aufs Nachfolgermodell scharf. Und bei gebrannten DVD´s kommts ja immer mal zu Problemen. Das geschickt verpackt
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Das Problem ist, dass die 3 Jahre im Prinzip nur eine "Goodwill"-Sache von Medion sind.. gesetzlich vorgeschrieben sind es nur 6 Monate, nach denen sie ohne Murren reparieren/umtauschen müssen. Hier wird es grundsätzlich schwierig, da mit rechtlichen Mitteln zum Erfolg zu kommen.



Ich würde eher versuchen mit den Leuten zu reden (wenn einer bockt, immer schön Namen nennen lassen und Vorgesetzten verlangen) bis du bekommst was dir zusteht. Normalerweise ist Medion relativ kulant.





Zur allgemeinen Qualität von Medion kann ich sagen, dass ich 2 Medion Rechner hatte. Einer ist jetzt 10 Jahre (P2 350 Mhz, 64 MB Ram ^^). Bis auf's CD-Rom Laufwerk (ging irgendwann kaputt) und den Ram (nicht defekt, hab ich aber durch zwei 128 MB Riegel ersetzt) ist der noch in Originalkonfiguration und läuft. Ein Kumpel hat den selben Rechner (benutzt den sogar immernoch), läuft auch noch.

Hab auch noch nen 3 1/2 Jahre alten Medion. Brenner ist kürzlich kaputt gegangen, ansonsten immernoch 1 A Zustand.



Ich kann also keinesfalls per se sagen, dass Medion nur minderwertige Qualität liefert. Sonst würden sie auch nicht überall 3 Jahre Garantie drauf geben.
 
Das problem wird sein das der gestzgeber nur 2 jahre verlangt das dritte jahr is reine kulanz was er net geben müsste wir bieten auch drei jahre garantie an wo die ersten 2 jahre der hersteller übernimmt im dritten jahr aber wir dann auf eigene kosten reperaturen oder sonstige kosten übernehmen ich würde darauf bestehen höflich aber direkt auf dein recht als kunde ein gerät zu haben das funktioniert und nicht schlechter ist als das das du hattest appeliere an ihre kulanz und das du gerne bei ihnen kaufst
 
Seit 2. Januar 2002 gilt: Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Das gilt übrigens auch für Reparaturarbeiten!


Also wenn mein Handy schrott war, ich es dann bei Firma XYZ abgebe, eine neues Endgerät bekomme und das wieder kaputt ginge, haette ich bei evtl. beschädigung, wieder gewährleistungsrecht =?



Auch, wenn da steht, das austausch ist von der garantie ausgeschlossen?
 
Also wenn mein Handy schrott war, ich es dann bei Firma XYZ abgebe, eine neues Endgerät bekomme und das wieder kaputt ginge, haette ich bei evtl. beschädigung, wieder gewährleistungsrecht =?


Auch, wenn da steht, das austausch ist von der garantie ausgeschlossen?


Die 2-jährige Gewährleistung betrifft nur Mängel, die von Anfang an bestanden haben. In einem Zeitraum von 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel (sofern er nicht offensichtlich selbstverschuldet ist) von Anfang an bestand hatte. ABER nach 6 Monaten ist der Käufer in der Beweislast. D.h. im Grunde ist der Hersteller nach 6 Monaten raus, denn beweisen könnte ein Käufer das lediglich über ein teures und eh anfechtbares Gutachten. Alles was über 6 Monate hinausgeht ist im Grunde reine Kulanz.
 
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