Internet Fanclub roteteufel.de

This is a sample guest message. Register a free account today to become a member! Once signed in, you'll be able to participate on this site by adding your own topics and posts, as well as connect with other members through your own private inbox!

Hannahs Mörder gefasst

Ich frage mich nur, weshalb man bei diesem Fall jetzt die Homosexualität des Täters so hervorhebt. Es gab gleichgelagerte oder sogar noch schlimmere Taten von Heterosexuellen, ohne dass die sexuelle Ausrichtung des Täters in der Berichterstattung eine Rolle gespielt hätte. Ich hab den Eindruck, dass so auf eine mehr oder weniger subtile Art der latente Schwulenhass geschürt werden soll.


sorry aber da fühl ich mich jetzt persönlich angegriffen und das lass ich mir nicht gefallen, ich habe genug freunde die zu ihrer homosexuellen neigung stehen, egal ob schwul oder lesbisch und ich bin mit den leuten unterwegs, wie ich es früher in der kindheit als das logischerweise nicht klar war..ich hab homosexuelle auf der arbeit und damit absolut kein problem...das hat also damit absolut nichts zu tuen, es ging nur darum das motiv hervorzuheben und ja ich finde es schlimm wenn jemand schwul ist und ein mädchen vergewaltigt, nur weil er mal ein mädchen f**** möchte!

Das hat für mich nichts mit einem sexuellen Triebtäter zu tuen sondern vielmehr nach einem Kerl dem gerade langweilig war und der kein Geld oder keine Lust hatte in den Puff zu gehen
 
Ich finde es auch schlimm. Aber wäre es weniger schlimm gewesen, wenn der Täter ein Heterosexueller gewesen wäre?


Die Tat an sich ist furchtbar - völlig unabhängig davon, wer sie begangen hat und welchen Neigungen der Täter ansonsten frönt. Aber: Das Motiv dieser Tat ist noch widerwärtiger, abscheuerregender und unfassbarer, als es das in vergleichbaren Fällen ohnehin ist.

M.E. ist dieser Fall vollkommen ungeeignet für eine Diskussion über vermeintliche Homophobie...
 
Die Tat an sich ist furchtbar - völlig unabhängig davon, wer sie begangen hat und welchen Neigungen der Täter ansonsten frönt. Aber: Das Motiv dieser Tat ist noch widerwärtiger, abscheuerregender und unfassbarer, als es das in vergleichbaren Fällen ohnehin ist.
M.E. ist dieser Fall vollkommen ungeeignet für eine Diskussion über vermeintliche Homophobie...


Deinem letzten Satz stimme ich vollkommen zu. Ich schreib zum Rest auch noch was, muss aber jetzt leider arbeiten gehen.



@redcity: Sorry, wenn du dich angegriffen gefühlt hast. Das wollte ich nicht.
 
Im Grunde ist es doch völlig egal.welche Neigung der Täter ahtte,ich finde nur,wie ich bereits oben angemerkt habe,das Motiv schlimm. Als ich heute morgen den Bericht in der Zeitung gelesen habe,wurde mir fast schlecht....
 
Absolut meine Meinung...er hatte halt mal Lust auf eine Frau? Aha...dann muss man einem 14 jährigen Mädchen, welches ihr ganzes verdammtes Leben noch vor sich hatte, genau dieses nehmen? Oh Mann....und ich versuche noch das Gute im Menschen zu suchen. Bei solchen Leuten fällt mir das mehr als nur schwer......Wie kann ein Mensch so sein?
(


alle menschen sind schlecht. am besten schützen wir den Planeten, wenn wir nicht mehr da sind.
 
Manometer...Hier wird zum Teil wieder eine emotionale und unsachliche Diskussion geführt, dass es eine wahre Pracht ist. Zunächst wäre mal meine Bitte an alle, wieder runterzukommen und zu versuchen, sachlich zu bleiben, auch wenn es vielen von uns (mir auch) bei solch einem Thema extrem schwer fällt. Aber gerade solche Themen bedürfen einer besonders vorsichtigen und sachlichen Herangehensweise. Rumschreien und Todes- oder Verstümmelungswünsche sind doch kein adäquates Mittel, sich mit so einem Thema in Ruhe auseinanderzusetzen, oder?



Zunächst einmal ist doch völlig klar, dass JEDER ob einer solch abscheulichen und grausamen Tat erschüttert und entsetzt ist. Darüber braucht ja wohl an sich nicht weiter diskutiert zu werden.

Alsdann gehen hier die Meinungen auseinander, was man am besten mit so jemandem macht. Hier wurde zunächst die Todesstrafe angeführt. Ich kopiere dazu mal teilweise meine Stellungnahme aus dem damals hierzu extra eröffneten Thread rein:



Grundsätzlich vertrete ich zur Todesstrafe folgende Meinung:



a) Aus emotionaler Sicht

Wenn ich ganz ehrlich sein soll, wünsche ich als Privatperson, wenn ich manch grausame Meldungen in den Medien mitbekomme, einigen Verbrechern den Tod - diese emotionalen Ausbrüche kennt jeder von uns. Leute wie Radovan Karadzic, Milosevic, Saddam Hussein, unbelehrbare Kinderschänder und was es an bestialischen menschlichen Auswüchsen sonst noch so geben kann, verdienen sicher vom rein emotionalen Standpunkt einer Privatperson aus gesehen den Tod.



default_cool.png
Aus juristischer/rationaler Sicht

Aus folgenden Gründen (die zumeist schon genannt wurden) muss die Todesstrafe jedoch als Strafmaß ausscheiden:



Justizirrtümer in solchen Fällen sind irreversibel.



Ein Staat, der sich eine Verfassung gegeben hat, die den Schutz der Menschenwürde, Leib und Leben und sonstiger Rechtsgüter seiner Bürger beinhaltet, hat nicht das Recht, seine Bürger durch Strafurteile hinzurichten. Dies verstieße in jedem einzelnen Fall gegen unser Grundgesetz.

Der finale Rettungsschuss ist da etwas anderes, bei ihm handelt es sich quasi um die staatliche Ausformung der Notwehr/Nothilfe i.S.d. § 32 StGB, welche als Recht jedem einzelnen Bürger in solchen Situationen zukommt, wodurch er dann gerechtfertigt handelt. Die Anforderungen hieran sind jedoch relativ hoch anzusetzen.



Unser Strafsystem ist nicht auf reine Abschreckung oder Vergeltung, sondern auf General-/Spezialprävention und v.a. auf Resozialisierung (soweit möglich) ausgerichtet. Es ist nicht Ziel staatlicher Sanktionen, Vergeltung an Straftätern zu üben, sondern sie wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

Für nicht resozialisierbare Täter bestehen die Möglichkeiten der (wirklich) lebenslangen Haft, sowie der Sicherungsverwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus etc.

Es gibt genug Fälle, in denen Straftäter lebenslang eingesperrt bleiben. Man muss sich zB nur mal ansehen, wer so alles in der JVA Bruchsal sitzt.



Und noch etwas: Indem man betreffende Straftäter als Staat hinrichtet, macht man im Grunde nichts anderes als sie: Man tötet einen Menschen. Und man würde als Staat sehr unglaubwürdig, wenn man auf der einen Seite Tötungsdelikte unter Strafe stellt, auf der anderen Seite selbst ein Tötungsdelikt - nämlich am Täter verübt. Dadurch hebt man als Staat seine juristische Rechtfertigung, zu bestrafen, selbst auf.



Fazit: Natürlich denke ich mir als Privatperson bei manchen Leuten "den/die müsste man doch einfach...!". Jedoch ist die Todesstrafe als Sanktion weder gegenüber der Gesellschaft oder den Opfern, noch gegenüber dem jeweiligen mutmaßlichen Täter und erst recht nicht vor unserer Verfassung zu verantworten.

-------------------------------------------------------------------------

Zu den Forderungen nach Genitalverstümmelung und ähnlichen Maßnahmen wiederhole ich mich gerne noch einmal (siehe Pascal-Thread) und rede mir gerne den Mund bis in die ewigen Jagdgründe fusselig:



Laut dem GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Dieser Grundsatz wird zunächst einmal dahingehend konsequent umgesetzt, dass JEDER das Recht auf rechtliches Gehör hat. Dies garantiert für jeden Beschuldigten ein faires Verfahren. Dessen Grundsätze müssen konsequent eingehalten werden, und zwar bei JEDEM - egal wie abscheulich, bestialisch oder ekelerregend eine Tat auch sein mag. Der Staat ist von der Verfassung dazu VERPFLICHTET, diese Maßstäbe einzuhalten, da der Bestand des Rechtsstaates ansonsten gefährdet wird.

Zu diesen Maßstäben gehört z.B. auch, dass eine ausreichende Beweislage zu einer Verurteilung benötigt wird und bei deren Nichtvorliegen mit dem Grundsatz "in dubio pro reo" geurteilt wird und ein Angeklagter freigesprochen wird - wie im Fall Pascal und auch wenn es einem ganz und gar nicht schmeckt.



Auf rein emotionaler Ebene zu argumentieren und irgendwelche Dinge wie "Eier abreißen" und ähnliches zu fordern, ist einem solchen Vorgang unangemessen. Wir sind nicht mehr im alten Testament.

Wenn diesem Mann nachgewiesen werden kann - und davon ist auszugehen - dass er diese Tat begangen hat, dann wird er gemäß den Regelungen des Strafgesetzbuches verurteilt und bestraft werden.



Und auch die allgegenwärtigen Einwände "Nach 10 Jahren isser eh wieder draußen" und ähnlicher Blödsinn stimmen schlicht und einfach so nicht. Dem Gericht bieten sich viele Möglichkeiten, z.B. dass der Täter nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die "besondere Schwere der Schuld" im Urteil festgestellt und die oben genannte Unterbringung nach der Freiheitsstrafe angeordnet wird. In einem solchen Fall wird der Täter in aller Regel den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Damit die Gesellschaft vor ihm, und er vor sich selbst geschützt wird.

In diesen Einrichtungen herrschen in der Regel hohe Sicherheits- und Kontrollstandards. Sicherlich arbeiten überall Menschen, und wenn psychologische Gutachter Fehler machen, wie leider ab und an, dann haben diese Fehler natürlich geradezu diabolische Auswirkungen.

Der Einwand aber, dass solche Täter in der Regel milde Strafen bekommen und bald wieder freikommen, ist schlichtweg falsch. Erst vor einigen Tagen hat der Mörder des kleinen 9jährigen Jungen aus Leipzig lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung bekommen. Dieser Mann wird niemals wieder auf freien Fuß gesetzt - und das ist gut so.



Ein bißchen mehr Sachlichkeit - bei aller verständlichen Wut, die ich selbst auf solche Leute auch habe - wäre also angebracht.



Denn wenn wir selbst den Anspruch an unser Rechtssystem haben, dass es in Bezug auf unsere eigene Person im Fall des Falles richtig, den Gesetzen und der Verfassung gemäß arbeitet, dann müssen wir dies auch jedem anderen zugestehen - egal wie krank oder bestialisch er ist. Denn Recht gilt und kann nicht so gebeugt werden, wie es der Mehrheit gerade gefällt. Dann haben wir nämlich keinen Rechtstaat mehr, sondern sonst irgendwas. Und das kann man - bei allem Verständnis für Trauer und Wut der Betroffenen - nicht wollen!
 
@ Onkel Helmut



Mal wieder sehr schön gesagt.



Sun Tsu sagte in "Über die Kriegskunst" sinngemäß:

"Den Soldaten muss zur siegreichen Ausführung ein rechtes Maß an Zorn innewohnen. Ein siegreicher General aber ist nur der, der frei von Emotionen seine Entscheidung fällt."



Das lässt sich sehr schön auf diesen und andere Fälle übertragen:

Lass die Bürger ruhig nach Vergeltung schreien - solange die richtenden Personen frei von Emotionen Recht sprechen, solange funktioniert unser Rechtsstaat.



Wie gesagt, ich verstehe den Hass, aber er darf keine Rolle bei der objektiven Betrachtung der Tat spielen.

Dies ist ein Grund, der mich niemals für ein Richteramt befähigen würde...



EDIT

Wer über die Todesstrafe reden möchte:

<___base_url___>/showthread.php?t=14009&highlight=todesstrafehttp://www.roteteufel.de/showthread.php?t=14009&highlight=todesstrafe
 
Heute, also knapp 3 Monate nach dem Mord an Hannah, hat am Bonner Landgericht das Verfahren gegen den 29jährigen Mörder begonnen. Der Mörder hat sein Geständnis nochmals wiederholt..

Er hat dabei auch ausgesagt, dass er unbedingt einmal Sex mit einer Frau haben wollte und gezielt zur Haltestelle gefahren ist, um sich eine Fraue "zu holen"...Er sei dabei auf keine andere Möglichkeit gekommen mit einer Frau Verkehr zu haben als durch eine Vergewaltigung..



Mehr dazu hier: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,519937,00.htmlhttp://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,519937,00.html

Ihr könnt das lesen wenn ihr wollt, mir kommen dabei ehrlich gesagt die Tränen. Mir tut dieses Mädchen so unglaublich leid, die Familie und ihre Freunde..



Hier sind noch zwei Videos von You-Tube:

http://youtube.com/watch?v=Tod8fQrulxA&feature=relatedhttp://youtube.com/watch?v=Tod8fQrulxA&feature=related

http://youtube.com/watch?v=h4r9OUnzWgAhttp://youtube.com/watch?v=h4r9OUnzWgA

letzteres hat ihr Cousin für seine tote Cousine gesungen..



Der Prozess ist auf Grund des Geständnisses auf nur 3 Verhandlungstage angesetzt, es gibt keine Zweifel an dem Urteil, welches lebenslänglich lauten wird. Auch eine nachträgliche Sicherungsverfahren gilt als sehr sicher..
 
Oh man. Das kann doch nicht wahr sein!
default_sad.png





"Aber warum wollten Sie sie vergewaltigen?", fragt der Richter. H. rutscht auf seinem Stuhl umher. "Das kann ich nicht erklären", antwortet er dann. Richter Buhren hakt nach: "Eine andere Idee ist Ihnen nicht gekommen?" - "Nein."


Da fällt einem echt nichts zu ein...
 
Mordfall Hannah



<span>Leere, Trauer, Schmerz</span>



Von Christian Parth, Bonn



"Jetzt fehlt uns jemand aus unserer Mitte" - die Familie der ermordeten Hannah hat den Tod ihrer Tochter überhaupt noch nicht verarbeitet. Die geflüsterte Entschuldigung des Angeklagten Zdenek H. kann daran nicht viel ändern.



Mehr...(spiegel)
 
Und den Busfahrer gleich mit einsperren, wie kann man sich nur so abartig verhalten, gerade wenn die Eltern der Toten im Saal sitzen?! Das ist mehr als nur eine "leichtsinnige Äußerrung"



"Zdeneks Verteidiger Uwe Krechel forderte dagegen eine einfache lebenslange Freiheitsstrafe und begründete dies hauptsächlich mit dem sozialen Hintergrund seines Mandanten. Seine Jugend in Prag sei nichts als ein "schwarzes Loch" gewesen. Dann sei auch noch ein "dicker deutscher Tourist" gekommen, der nur "Frischfleich mit beruflicher Hintergrunderfahrung" gesucht habe und der den Knaben dann sieben Jahre lang hielt wie ein "Spielzeug". Ein Vorbild sei ihm der reifere Liebhaber jedenfalls nicht gewesen, sondern allein ein "Geschlechtsorgan auf zwei Beinen"."



Ich frag mich wirklich, wie jemand ein gutes Gewissen haben kann, wenn er so jemanden verteidigt?! Natürlich hat jeder einen Anwalt verdient und natürlich sollte dieser im Sinne des Mandanten handeln aber bei so einem eindeutigen Fall?
 
Ja, der Busfahrer ist echt widerlich.

Außer Sex scheinen die beiden auch nicht viel miteinander zu tun gehabt zu haben.



Zum Anwalt: Es ist nunmal sein Job, in jeder Situation das beste für seinen Mandanten zu erreichen. Damit macht man sich halt oftmals unbeliebt.

Ich denke, dass das Gericht aber dennoch der Staatsanwaltschaft folgt.

Ich hoffe es zumindest.
 
egal welche strafe dieser "mensch" bekommt, sie wird auf jeden fall zu klein sein!!!

leider haben wir in deutschland keine andere möglichkeiten, solche leute aus dem verkehr zu ziehen...
 
Ich frag mich wirklich, wie jemand ein gutes Gewissen haben kann, wenn er so jemanden verteidigt?! Natürlich hat jeder einen Anwalt verdient und natürlich sollte dieser im Sinne des Mandanten handeln aber bei so einem eindeutigen Fall?




weil das nunmal in einem Rechtstaat so üblich ist das selbst eindeutige Täter jemand bekommen der sie verteidigen sollen bzw. das beste für ihn rausholen sollen. Das ist kein Job wie jeder andere und manchmal muss dir Moral halt hinten anstehen. Andererseits sind auch shcon viele nicht verurteilt worde da der Anwalt die Beweise der Staatsanwaltschaft widerlegen konnte. Gewissen ist da nicht gefragt!
 
weil das nunmal in einem Rechtstaat so üblich ist das selbst eindeutige Täter jemand bekommen der sie verteidigen sollen bzw. das beste für ihn rausholen sollen. Das ist kein Job wie jeder andere und manchmal muss dir Moral halt hinten anstehen. Andererseits sind auch shcon viele nicht verurteilt worde da der Anwalt die Beweise der Staatsanwaltschaft widerlegen konnte. Gewissen ist da nicht gefragt!


Natürlich sollte er das Beste rausholen und es muss in einem Rechtstaat immer so sein, dass du einen Verteidiger hast. Wenn du dir selbst keinen leisten kannst, dann wird es eben ein Pflichtverteidiger, das ist ja alles richtig und wichtig. Es ist auch wichtig, dass dein Anwalt in Fällen die nicht klar sind für seinen Mandanten die Beweise der Staatsanwaltschaft widerlegt, sonst bräuchtest du den Anwalt ja nicht.

Aber für mich ist der Punkt eben, dass es hier keinen unklaren Fall gibt, der Täter hat von der ersten bis zur letzten Sekunde alles gestanden, er hat ein Mädchen bewusst ermordert, nicht totgeschlagen und es vorher vergewaltigt. Da gibt es nichts dran zu rütteln, da kommt nicht ein Funke einer Frage auf!

Und ob der junge jetzt in Tschechien eine schwere Kindheit hatte und in Prag an irgendeinen deutschen homosexuellen Sextouristen gelangt ist spielt für mich keine Rolle. Tat ist Tat, da ändert keine Kindheit und keine noch so schwere Jugend etwas. Der Kerl ist voll schuldfähig, hat keine geistige Behinderung bei der man wohl nicht wirklich von Schuld sprechen kann..

Ich denke aber, dass das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen wird!
 
besonders schwere schuld und dann nur 15 jahre.

ziemlich schlechter witz!



missbraucht und getötet und dafür nur 15 jahre.

wahrscheinlich muss er die nichtmal bis zum ende absitzen *kotz*
 
15 Jahre Haft, die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt..


Lebenslänglich - nicht 15 Jahre.



Ohne die besondere Schwere würde "lebenslänglich" 15 Jahre bedeuten. In diesem Fall aber nicht. Da dauert es deutlich länger. Trotzdem: Eigentlich müsste es hier TATSÄCHLICH lebenslänglich geben.
 
Lebenslänglich - nicht 15 Jahre.


Ohne die besondere Schwere würde "lebenslänglich" 15 Jahre bedeuten. In diesem Fall aber nicht. Da dauert es deutlich länger. Trotzdem: Eigentlich müsste es hier TATSÄCHLICH lebenslänglich geben.


Lebenslänglich sind erstmal 15 Jahre, nach diesen 15 Jahren kannst du einen Antrag auf Haftentlassung stellen und diesem wird auch in der Regel zugestimmt, zwar meistens nicht nach 15 Jahren sondern ein paar Jahre später, aber du kommst wieder frei..

Der einzige Unterschied ist, dass du nach 15 Jahren nicht direkt auf eine Freilassung hoffen kannst, da ja eben die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.

Die "Besondere Schwere" der Schuld ist aber keine lebenslängliche Strafe, da der Täter noch immer die Möglichkeit hat die Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln.

Bei "lebenslänglich" kommst du in Deutschland im Schnitt nach 17-20 Jahren frei, bei einer besonderen Schwere der Schuld verschiebt sich dies lediglich um 5-6 Jahren. Selbst bei einer besonderen Schwere der Schuld ist es in Deutschland nicht üblich, dass du "lebenslang" hinter Gittern sitzt, deshalb sperre ich mich auch ein Wenig gegen den Begriff "lebenslänglich"

Näheres hierzu ist in §57a StGB zu finden..
 
für mich nicht
default_tongue.png
Ich sag ja auch nicht zu nem Trabbi Auto, da kann ich auch nicht zu ca. 20 Jahren lebenslänglich sagen
default_wink.png
 
Zurück
Oben