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FCK legt Protest ein!!!!

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Ist genau die richtige Entscheidung! Selbst wenn wir kein Wiederholungsspiel bekommen, oder der Protest abgelehnt wird.

Finde ich es wichtig den Schritt zu machen!

So eine Schirileistung war das LETZTE! So was darf man sich nicht gefallen lassen!!
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Lächerlich, dass immernoch Mainzer behaupten, dass der Ball nicht drin war.

Um Mittermeier zu zitieren: "Wixen macht blind, yes, die habens durchgezogen!"



Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir da noch was zu erwarten haben. Der DFB wird sich mit Sicherheit auf die Tatsachenentscheidung berufen. Das einzige was ich mir vorstellen könnte, dass sie uns wie Hamburg damals ein Länderspiel auf dem Betze zugestehen.
 
jo, wahrscheinlich geben sie uns en spiel oder zwei und dann hat sichs für sie erledigt. aber warten wirs mal ab. Auf jeden fall, das richtige protest einzulegen
 
na hoffen wir das es was gibt, ist dann aber auch so en Grundsatzfall dann. bei hamburg war ja bestechung im spiel. das hier ist en anderer fall.
 
Lächerlich, dass immernoch Mainzer behaupten, dass der Ball nicht drin war.
Um Mittermeier zu zitieren: "Wixen macht blind, yes, die habens durchgezogen!"



Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir da noch was zu erwarten haben. Der DFB wird sich mit Sicherheit auf die Tatsachenentscheidung berufen. Das einzige was ich mir vorstellen könnte, dass sie uns wie Hamburg damals ein Länderspiel auf dem Betze zugestehen.




Wm-Finale wenn schon.
 
joa.. aber die spiele dann auch nicht als offizielle entschädigung, sonst wollte die nachher auch jeder haben.. also wirds mal irgendwann ein länderspiel geben und das wars dann..
 
Immerhin hat der FCK den Schritt gemacht und Protest erhoben, was ich sehr gut finde. Ich weis nicht ob der FCK das gemacht hätte, wenn nicht ein Erfolg möglich wäre. Muss nur eine Entschädigung in was für einer Form sein, die unserem Verein hilft. Das reicht mir schon.
 
Immerhin hat der FCK den Schritt gemacht und Protest erhoben, was ich sehr gut finde. Ich weis nicht ob der FCK das gemacht hätte, wenn nicht ein Erfolg möglich wäre. Muss nur eine Entschädigung in was für einer Form sein, die unserem Verein hilft. Das reicht mir schon.
jäggi hat doch sowas gesagt wie:

wir machen das weil es fans und medien fordern..

natürlich überspitzt jetzt..
 
DFB-Sportgericht weist Einspruch des 1. FC Nürnberg zurück

04.10.2005 16:00:00





Hans-Hermann Menzel, stellvertretender

Vorsitzender des DFB-Sportgerichts

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Bundesligisten 1. FC Nürnberg gegen die Wertung der Bundesliga-Partie zwischen dem MSV Duisburg und dem 1. FC Nürnberg (1:0) vom 24. September 2005 in Duisburg im Einzelrichter-Verfahren zurückgewiesen.

Die Nürnberger hatten eine Aufhebung der Spielwertung und eine Wiederholung der Begegnung gefordert, weil "ein klares Tor nicht gewertet worden ist, obwohl der Ball in vollem Umfang die Torlinie des Duisburger Tores überschritten hatte, was unter anderem auch vom Duisburger Torwart Koch freimütig zugegeben worden ist", so Nürnberg in seinem Schreiben.



Einzelrichter Hans-Hermann Menzel aus Langerwehe, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, begründet die Zurückweisung des Einspruchs wie folgt: "Der Einspruch ist zulässig, in der Sache selbst jedoch nicht begründet. Bei der strittigen Entscheidung des Schiedsrichters handelt es sich zweifelsfrei um eine Tatsachenentscheidung, die unanfechtbar ist. Dies ergibt sich eindeutig aus der Fußballregel 5, wonach die Entscheidungen des Schiedsrichters über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, endgültig sind. Nach Ziffer 3 der Entscheidungen des International Football Association Board zur Fußballregel 5 gehören zu den Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, auch das Ergebnis eines Spiels sowie die Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht. Dabei kommt es allein auf die subjektive Wahrnehmung durch den Schiedsrichter beziehungsweise seine Assistenten an. Im vorliegenden Fall hat Schiedsrichter Peter Gagelmann eine Torerzielung nicht wahrgenommen und weiterspielen lassen. Die Tatsachenentscheidung ist endgültig und kann durch eine Rechtsinstanz nicht aufgehoben werden."



Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
 
DFB-Sportgericht weist Einspruch des 1. FC Nürnberg zurück
04.10.2005 16:00:00





Hans-Hermann Menzel, stellvertretender

Vorsitzender des DFB-Sportgerichts

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Bundesligisten 1. FC Nürnberg gegen die Wertung der Bundesliga-Partie zwischen dem MSV Duisburg und dem 1. FC Nürnberg (1:0) vom 24. September 2005 in Duisburg im Einzelrichter-Verfahren zurückgewiesen.

Die Nürnberger hatten eine Aufhebung der Spielwertung und eine Wiederholung der Begegnung gefordert, weil "ein klares Tor nicht gewertet worden ist, obwohl der Ball in vollem Umfang die Torlinie des Duisburger Tores überschritten hatte, was unter anderem auch vom Duisburger Torwart Koch freimütig zugegeben worden ist", so Nürnberg in seinem Schreiben.



Einzelrichter Hans-Hermann Menzel aus Langerwehe, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, begründet die Zurückweisung des Einspruchs wie folgt: "Der Einspruch ist zulässig, in der Sache selbst jedoch nicht begründet. Bei der strittigen Entscheidung des Schiedsrichters handelt es sich zweifelsfrei um eine Tatsachenentscheidung, die unanfechtbar ist. Dies ergibt sich eindeutig aus der Fußballregel 5, wonach die Entscheidungen des Schiedsrichters über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, endgültig sind. Nach Ziffer 3 der Entscheidungen des International Football Association Board zur Fußballregel 5 gehören zu den Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, auch das Ergebnis eines Spiels sowie die Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht. Dabei kommt es allein auf die subjektive Wahrnehmung durch den Schiedsrichter beziehungsweise seine Assistenten an. Im vorliegenden Fall hat Schiedsrichter Peter Gagelmann eine Torerzielung nicht wahrgenommen und weiterspielen lassen. Die Tatsachenentscheidung ist endgültig und kann durch eine Rechtsinstanz nicht aufgehoben werden."



Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


kann mir jemand mal erklären wem der bescheuerte begriff "tatsachenentscheidung" eingefallen ist? es handelt sich bei den schiedsrichterentscheidungen doch nicht um die tatsachen! wenn ich an den elfer denke dann war der ball "tatsächlich" drin, der schieri hat aber für nicht drin entschieden. also eine "nicht-tatsachenentscheidung" oder "subjektiv-entscheidung". wurde die rechtspraxis des dfb und der uefa/fifa eigentlich mal von eine ordentlichen gericht überprüft? ist das überhaupt möglich? fragen über fragen ...
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kann mir jemand mal erklären wem der bescheuerte begriff "tatsachenentscheidung" eingefallen ist? es handelt sich bei den schiedsrichterentscheidungen doch nicht um die tatsachen! wenn ich an den elfer denke dann war der ball "tatsächlich" drin, der schieri hat aber für nicht drin entschieden. also eine "nicht-tatsachenentscheidung" oder "subjektiv-entscheidung". wurde die rechtspraxis des dfb und der uefa/fifa eigentlich mal von eine ordentlichen gericht überprüft? ist das überhaupt möglich? fragen über fragen ...
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denke man versteht unter "tatsachenentscheidung" daß wenn z.b ein schiri auf nicht tor entscheidet es eine tatsache ist er hat so entschieden also ist es so (tatsache), was ich allerdings dumm finde, angenommen ein schiri entscheidet absichtlich fehlerhaft dann kann danach nach dem spiel nicht mehr unternommen werden wenn ein schiri ne komplete partie z.b absichtlich mit "tatsachenentscheidungen" verpfeift...finde da sollte man sich was einfallen lassen
 
denke man versteht unter "tatsachenentscheidung" daß wenn z.b ein schiri auf nicht tor entscheidet es eine tatsache ist er hat so entschieden also ist es so (tatsache), was ich allerdings dumm finde, angenommen ein schiri entscheidet absichtlich fehlerhaft dann kann danach nach dem spiel nicht mehr unternommen werden wenn ein schiri ne komplete partie z.b absichtlich mit "tatsachenentscheidungen" verpfeift...finde da sollte man sich was einfallen lassen


eben, dass mein ich ja. der schiedsrichte kann eigentlich entscheiden was er will, mit dem totschlag-argument der "tatsachenentscheidung" kann man alles rechtfertigen. die objektivität bleibt völlig aussen vor. es gibt im fussball klare regeln, die aufgabe des schiedsrichters besteht darin, das spiel zu leiten und auf die einhaltung der regeln zu achten, aber nicht eigene regeln zu machen. wenn ein ball der sich hinter der torlinie zwischen den den torpfosten befindet plötzlich nicht als tor anerkannt wird, ist das eindeutig eine verletzung der fussbalregeln. da kanns auch keine tatsachenentscheidung mehr geben. zumal in unserem speziellen fall noch hinzu kommt, dass schiedsrichter plus assistenten nur zum zweck des überwachens der elfmeter anwesend waren. sie mussten weder eine laufende spielszene beobachten, noch sonst irgendwelche entscheidungen treffen. einzig und alleine den schützen, den torwart und den ball mussten die "unparteiischen" im augen haben.

je mehr ich darüber nachdenke, desto größer wird mein frust...
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Ne "Tatsachenentscheidung" ist sicher sinnvoll, wenn während eines laufenden Spiels der Schiedsrichter irgendeine, wenn auch falsche, Entscheidung treffen muss. Das Spiel muss ja weiterlaufen. Und es läuft dann unter den durch die Tatsachenentscheidung geschaffenen Bedingungen weiter - und es ist völlig hypothetisch, wie das Spiel mit einer anderen Entscheidung des Schiris weitergelaufen bzw. ausgegangen wäre, das heißt, niemand kann sagen, wie sich das Spiel entwickelt hätte bei einer anderen Entscheidung.



Anders liegt der Fall aber hier. Es war kein laufendes Spiel, sondern es war eine einzelne Aktion, die auch einzeln bewertet werden kann, ohne dass man berücksichtigen müsste, wie sich der weitere Verlauf entwickelt hätte. In diesem Fall ist die sonst ganz vernünftige "Tatsachenentscheidung" völlig überflüssig - man kann die Fehlentscheidung revidieren, ohne dass in Betracht gezogen werden muss, ob und wie die Tatsachenentscheidung den weiteren Spielverlauf beeinflusst hat.



Also: Wiederholung des Elfmeterschießens....
 
Ne "Tatsachenentscheidung" ist sicher sinnvoll, wenn während eines laufenden Spiels der Schiedsrichter irgendeine, wenn auch falsche, Entscheidung treffen muss. Das Spiel muss ja weiterlaufen. Und es läuft dann unter den durch die Tatsachenentscheidung geschaffenen Bedingungen weiter - und es ist völlig hypothetisch, wie das Spiel mit einer anderen Entscheidung des Schiris weitergelaufen bzw. ausgegangen wäre, das heißt, niemand kann sagen, wie sich das Spiel entwickelt hätte bei einer anderen Entscheidung.


Anders liegt der Fall aber hier. Es war kein laufendes Spiel, sondern es war eine einzelne Aktion, die auch einzeln bewertet werden kann, ohne dass man berücksichtigen müsste, wie sich der weitere Verlauf entwickelt hätte. In diesem Fall ist die sonst ganz vernünftige "Tatsachenentscheidung" völlig überflüssig - man kann die Fehlentscheidung revidieren, ohne dass in Betracht gezogen werden muss, ob und wie die Tatsachenentscheidung den weiteren Spielverlauf beeinflusst hat.



Also: Wiederholung des Elfmeterschießens....


klar, während eines spiels muss eine entscheidung gefällt werden. die ist sicher nicht immer richtig oder aber diskussionswürdig. jeder mensch ja auch fehler, das ist klar.niemand weiss wie sich ein spiel entwickelt. vielleicht ist das etwas kleinlich von mir, aber mich stört der begriff "tatsachenentscheidung", vielleicht sollte man lieber von "schiedsrichterentscheidung" sprechen. (ich zähl mal gerade erbsen
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). vor allem wenn die tatsachen objektiv betrachtet anders liegen als der schiedsrichter entschieden hat.



ansonsten stimm ich dir 100% zu. ich sehe es genauso, dass man ohne probleme hier auch mal die fernsehbilder befragen könnte.
 
mal was aus dem fck.de Forum, ganz gut geschrieben von christjan

-------------------



Es geht hier nicht nur um dieses Spiel sondern um die Glaubhaftigkeit der deutschen Schiedsrichterschaft sowie des DFB. Wenn ein Spiel ohne Konsequenzen in dieser Form beeinflusst wird, dann können wir auch die Ergebnisse auswürfeln. Mehr Einfluss kann eigentlich nicht auf ein Spiel ausgeübt werden. Der FCK hat das Spiel im Elfmeterschießen gewonnen - allein der Schiedsrichter hat durch eine skandalöse Fehlentscheidung dafür gesorgt, dass es anders gewertet wurde.

Die Tatsachenentscheidung ist für mich wichtiger und richtiger Bestandteil des Fußballs. Sonst würde irgendwann alles angefochten werden - von der zu harten gelben Karte bis zum zu unrecht gegebenen Eckball der zum Gegentor geführt hat. Der für uns nicht gegebene Elfmeter sowie der fragwürdige Freistoß vor dem Ausgleich sind zwar ärgerlich und verstärken den Unmut nach dem Spiel, sind aber meiner Meinung nach von anderer Brisanz. Die Entscheidung a) war es absichichtliches Handspiel oder
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war es ein Freistoßreifes Foul sind subjektiv, auch wenn in diesem Fall wohl alleine der Schiedsrichter und Jürgen Klopp es so gesehen haben wollen. Ob ein Ball jedoch im Tor war oder nicht, besonders bei einem Elfmeterschießen, bei dem der Linienrichter nichts anderes zu bewerten hat, ist eine andere Sache. Dies zeigt auch die Entscheidung des DFB nach dem Phantomtor im Spiel Bayern - Nürnberg. Der DFB hat damals erkannt, dass eine solche Entscheidung eine andere Qualität besitzt, auch wenn er danach von der FIFA kritisiert wurde. Wobei das Phantomtor bei weitem nicht so skandalös ist wie der nicht gegebene Elfer. Es war neblig, der Schiedsrichter weit weg und noch viel Zeit das Spiel noch zu drehen. (ANMERKUNG: Der FCK wäre in diesem Jahr Deutscher Meister geworden, wenn das Tor nicht gegeben worden und das Spiel somit unentschieden ausgegangen wäre. Nur mal so zum Nachdenken!)



Es gibt im Übrigen Fälle in denen vermeintliche Tatsachenentscheidungen im Nachhinein aufgehoben werden. So werden Rote Karten die versehentlich dem falschen Spieler gegeben wurden wieder aufgehoben. In dieser Saison z.B. in Liga 2 gegen Pagé. Dieser wurde für ein Foul vom Platz gestellt das ein anderer begangen hatte.

Hier handelt es sich nämlich nicht um Tatsachenentscheidungen sondern um eindeutlige Fehlentscheidungen. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum, sondern der Schiedsrichter lag einfach definitiv falsch. Das nicht gegebene Elmetertor gehört für mich ebenfalls zu solchen falschen Entscheidungen und sind, auch wenn ich mich wiederhole, etwas ganz anderes als eine zu lasche oder zu harte Bewertung eines Foulspiels oder ähnliches.

Der DFB muss sein Gesicht wahren und das tun, was jedes Kind dem man diese Szene zeigen würde als gerecht empfinden würde: Das Tor als solches anerkennen! Ich befürchte jedoch, dass der DFB versucht das ganze unter dem Stichwort "Tatsachenentscheidung" abzutun und den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Tatsache ist und bleibt jedoch: Der Ball war in vollem Umfang hinter der Torlinie.
 
jo, ganz einfach: Wiederholung des Elfmeterschiessens! Warum kommt da eigentlich kein Schwein drauf?
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Naja, weil der DFB wohl den Weg des geringsten Widerstands gehen und am liebsten alles unter den Teppich kehren will!
 
Das ist doch typisch für den Dfb, wenns um die Vereine am Ende der Tabelle geht.

Aber bei den großen Bayern wird sofort dafür gesorgt, dass sich alles ändert. (siehe auch Entscheidung zum Pokalspiel Bayern-HSV wo extra der 2te Linienrichter zum Tor sollte).
 
Es gibt im Übrigen Fälle in denen vermeintliche Tatsachenentscheidungen im Nachhinein aufgehoben werden. So werden Rote Karten die versehentlich dem falschen Spieler gegeben wurden wieder aufgehoben. In dieser Saison z.B. in Liga 2 gegen Pagé. Dieser wurde für ein Foul vom Platz gestellt das ein anderer begangen hatte.
Hier handelt es sich nämlich nicht um Tatsachenentscheidungen sondern um eindeutlige Fehlentscheidungen. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum, sondern der Schiedsrichter lag einfach definitiv falsch. Das nicht gegebene Elmetertor gehört für mich ebenfalls zu solchen falschen Entscheidungen und sind, auch wenn ich mich wiederhole, etwas ganz anderes als eine zu lasche oder zu harte Bewertung eines Foulspiels oder ähnliches.
DasArgument finde ich mal gut, ist bisher hier noch nie gefallen.

Nur wie könnte man das auf unseren Fall anwenden?

Wenn ne rote Karte nach dem Spiel zurückgenommen wurde, dann wird der Spieler zwar nicht für die folgenden Spiele gesperrt, aber er wurde ja (Falscherweise) vom Platz gestellt, und somit wurde die Mannschaft in diesem Spiel geschwächt.
 
Hoffentlich bekommt der FCK Schadensersatz.

Habe gehört das man für den Einzug ins Viertelfinale 455.000 € bekommt.
 
Lächerlich, dass immernoch Mainzer behaupten, dass der Ball nicht drin war.
Um Mittermeier zu zitieren: "Wixen macht blind, yes, die habens durchgezogen!"



Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir da noch was zu erwarten haben. Der DFB wird sich mit Sicherheit auf die Tatsachenentscheidung berufen. Das einzige was ich mir vorstellen könnte, dass sie uns wie Hamburg damals ein Länderspiel auf dem Betze zugestehen.
Sowas hat die Rosi gesagt? (Altherrenwitz, glaub ich)
 
Es gibt im Übrigen Fälle in denen vermeintliche Tatsachenentscheidungen im Nachhinein aufgehoben werden. So werden Rote Karten die versehentlich dem falschen Spieler gegeben wurden wieder aufgehoben. In dieser Saison z.B. in Liga 2 gegen Pagé. Dieser wurde für ein Foul vom Platz gestellt das ein anderer begangen hatte.

Hier handelt es sich nämlich nicht um Tatsachenentscheidungen sondern um eindeutlige Fehlentscheidungen. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum, sondern der Schiedsrichter lag einfach definitiv falsch. Das nicht gegebene Elmetertor gehört für mich ebenfalls zu solchen falschen Entscheidungen und sind, auch wenn ich mich wiederhole, etwas ganz anderes als eine zu lasche oder zu harte Bewertung eines Foulspiels oder ähnliches.


Das Problem an der Sache ist halt, dass die folgen die noch im Nachhinein wirken, korriegiert werden. (der fälschlicherweise bestrafte Spieler ist ab sofort wieder spielberechtigt und nicht mehr gesppert, ein anderer wird bestraft). Das betroffene Spiel wird aber nicht wiederholt, das Ergebniss bleibt bestehen.



Man könnte also im Bezug auf unser Spiel vll darüber reden, ob die Sperre gegen Skela aufgehoben wird, aber nach dem Besipiel halt nicht über eine Wiederholung.



Denke aber, dass man das Beispiel klar erweitern muss, da es bei uns ja nicht nur um ne falsche Karte, sondern auch noch um ein nicht gegeben Elfer der drinn war und etliche andere klare Fehlentschidungen ging.
 
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