This is a sample guest message. Register a free account today to become a member! Once signed in, you'll be able to participate on this site by adding your own topics and posts, as well as connect with other members through your own private inbox!
Soweit ich es weiß, ist der Eigentümer die Person, die im Brief eingetragen ist. Bei Kreditfinanzierung wird meistens dieser Brief bei der Bank/Kreditinstitut als Sicherheit hinterlegt. Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nach, wird der Brief nach Beendigung des Finanzierungsvertrages an den Eigentümer übergeben. Kommt der Kreditnehmer der Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann der Kreditgeber den Wagen meines Wissens veräußern lassen, um an sein Geld zu kommen. In wieweit jetzt der Erlös des Autos aufgeteilt wird, weiß ich auch nicht.
Es könnte sein, das die Bank nur das Geld bekommt, die den Kredit incl. Mahnungsgebühren abdeckt, es könnte auch sein, das der Eigentümer leer ausgeht. Ich denk, das sollte im Kreditvertrag drin stehen.
Also wie SECO schon gesagt hat, ist der Eigentümer derjenige, der im Brief steht, denke ich.
Bei mir ist das so, dass ich im Brief meines (finanzierten Autos) stehe, die Bank diesen Brief aber als Sicherung verwahrt.
Nee, das ist leider definitiv nicht so. Daher auch der Zusatz unter C.4.c "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen."
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ein PKW über einen Kreditvertrag finanziert wird?
Sofern der PKW noch abbezahlt wird (ca. 1/4 muss noch getilgt werden), wer gilt als Eigentümer? Die Bank?
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.