Internet Fanclub roteteufel.de

This is a sample guest message. Register a free account today to become a member! Once signed in, you'll be able to participate on this site by adding your own topics and posts, as well as connect with other members through your own private inbox!

EbayFrage

und wahrscheinlih hagelt's dann ne revanche-bewertung. is zwar nicht erlaubt, aber wen juckt das denn schon?

Und dann geht der stress erst richtig lso :\



ich kauf schon sehr lange keine gebrauchte ware bei ebay mehr bzw. nicht von privatpersonen. nur neusofort&neu bzw. von powersellern/shopws/etc!
 
Ich würde ihn anmailen, dass die Ware noch nicht angekommen ist und ihn um die Einlieferungsnummer und das Einlieferungsdatum bitten, damit Du den Sendungsverlauf online verfolgen kannst
default_wink.png
 
Er war einsichtig:

Sie hat das als Brief aufgegebn .

Sorry für den Ärger sag mir bescheid ob es angekommen ist . Und Schick mir bitte deine Bankdaten das ich den Differenbetrag bzw. den Gesamtbetrag falls es nicht angekommen ist Überweisen kann.

Ich bitte noch vielmals um entschuldigung.



war wohl fehler der Frau
default_icon_smile.gif
 
Anzeigen ...


Anzeigen ...



Oder





Deien Variante => Unschuldslahm und wann kommt meine Ware ?!^^
Aso wegen eines so geringen Betrags wird die Justiz ganz sicher nicht ins Rollen kommen. Anmailen und erst mal klären, veilleicht war es ja nur ein versehen.
 
Im Zweifelsfall immer alles auf die Frau schieben!
default_laugh.png
Das ist immer daas richtige!
default_icon_mrgreen.gif
 
Wollte jetzt keinen extra Thread aufmachen... also:



Was wenn man einen Artikel verkauft, der Käufer aber den unversicherten Versand gewählt hat und der Artikel dann nicht "ankommt"? Post ist auch schon beauftragt nach dem Artikel zu suchen, aber noch keine Info.



Meine Frage: Wer is, falls die Post nix findet, der Arsch?
default_wink.png
 
Der Käufer, der das Geld schon bezahlt hat.

Obwohl rein rechtlich müsste der Kaufvertrag dann anfechtbar sein und der Verkäufer müsste nachweisen, dass er seinen Teil des Kaufvertrages (Senden der Ware (=Übergabe des Besitzes und Übertretung des Eigentums)) erfüllt hat.



Ist aber in der Praxis ziemlich aufwändig.



Hast du zufällig ein BGB zu Hause rumliegen?
 
Der Käufer, der das Geld schon bezahlt hat.
Obwohl rein rechtlich müsste der Kaufvertrag dann anfechtbar sein und der Verkäufer müsste nachweisen, dass er seinen Teil des Kaufvertrages (Senden der Ware (=Übergabe des Besitzes und Übertretung des Eigentums)) erfüllt hat.



Ist aber in der Praxis ziemlich aufwändig.



Hast du zufällig ein BGB zu Hause rumliegen?
Ja ich, willstes haben ?
 
Nein, vielleicht wäre es hilfreich für bl1nd...



Ich meine in den Paragraphen §§ 241 und 280 würde evtl. was dazu stehen, aber ich hab grad kein BGB zur Hand...
 
Danke @ Nordteufelin!



Okay...

Hier wird schonm,al gesagt, dass er nach Erhalt der Zahlung die Ware versenden muss:
§ 320
Einrede des nicht erfüllten Vertrags



(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen, so kann dem einzelnen der ihm gebührende Teil bis zur Bewirkung der ganzen Gegenleistung verweigert werden. Die Vorschrift des § 273 Abs. 3 findet keine Anwendung.



(2) Ist von der einen Seite teilweise geleistet worden, so kann die Gegenleistung insoweit nicht verweigert werden, als die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.



§ 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung



(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.



(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn



1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,

2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder

3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.



(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.



(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.



(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.



(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.


Hmm, zum Thema "Leistung erbracht, aber nicht angekommen" finde ich grad nix. Haben wir hier keinen Anwalt an Bord?
 
Wozu ne eidestatttliche Erklärung ? DPD muss das mit Unterschrift jemand abliefern, wenn niemand unterschrieben hat, wie sollst du das was bekommen haben ?




Klar ist mir kein Schaden passiert in dem Sinn, aber es ist laut BGB Betrug, da ich ne Leistung bezahlt hab die nicht ausgeführt wurde.



Würde ja bedeuten Betrug ist dann ok wenn nix schief geht und das kann ja nicht sein oder ?

Es geht mir hier halt einfach ums Prinzip nicht um die 6,70, die überleb ich:-)



Zu dem ob der Verkäufer den Versicherer machen darf ist hier ne interessante Diskussion



http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=66271&page=3http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=66271&page=3


Vielleicht hat auch ein Nachbar den Brief angenommen und Unterschrieben und dann in Deinen Briefkasten geworfen.Würd ich erstmal alles abklären.

Wenn nicht,hast du es einfach nicht bekommen.Das sind dann nämlich richtige Abzockmaschen.
 
Wollte jetzt keinen extra Thread aufmachen... also:


Was wenn man einen Artikel verkauft, der Käufer aber den unversicherten Versand gewählt hat und der Artikel dann nicht "ankommt"? Post ist auch schon beauftragt nach dem Artikel zu suchen, aber noch keine Info.



Meine Frage: Wer is, falls die Post nix findet, der Arsch?
default_wink.png


Bei Verkäufen über eBay wird regelmäßig ein Versendungskauf gem. § 447(I) BGB vereinbart.

Die mögliche Gefahr des Untergangs der Sache (Gefahrübergang/Sachgefahr) trägt in diesem Rahmen der Käufer, wenn der Verkäufer auf Verlangen des Käufers (der Regelfall bei eBay,außer bei Barzahlung) die verkaufte Sache zum Zwecke des Versands an "eine zur Versendung bestimmte Person" (Spediteur,Post...) übergeben hat.

Folglich liegt die Beweislast beim Verkäufer darin, zu beweisen, dass er alles "seinerseits erforderliche" getan hat und die Ware ordnungsgemäß an das Transportunternehmen übergeben hat.



Ich hoffe ich konnte helfen...
 
Witzig... Man kann den Käufer auswählen lassen ob versichert oder nicht. Dieser könnte dann z.B. behaupten, dass er das Teil nicht bekommen hat. Ob so oder verloren gegangen, ist ja eig. gradmal Wurscht. Wer bei einem solchen Fall der Depp ist, wird weder beim Verkaufen noch in der Hilfe erwähnt.



Beweisen kann ich natürlich nix, wie auch? Ist ja unversichert. Habe mal so ein Findungsbeauftragungsgedöns bei der Post beantragt... Wird wahrscheinlich ewig dauernd und bei rum kommt auch nix.



Danke jdf. für eure Antworten
default_smile.png
 
So... neues Problem (solangsam kotzt eBay nur noch an). Hab meinem Bruder was über eBay bestellt, genauer gesagt ein Buch, versichert natürlich. Der briefträger war sich wohl zu schade 2 treppen zu gehen und hat das teil in den Briefkasten zezwängt, was dem Buch nicht gut getan hat => riesen knick drin. lesen kann man zwar immernoch (
default_wink.png
), aber is trotzdem ne riesen sauerei, finde ich.

frage: was kann ich jetzt tun? muss sich der verkäufer nun mit dem Problem auseinandersetzen oder reicht es, wenn ich mit dem identcode zur post gehe und mal aufstand schiebe? :\
 
So... neues Problem (solangsam kotzt eBay nur noch an). Hab meinem Bruder was über eBay bestellt, genauer gesagt ein Buch, versichert natürlich. Der briefträger war sich wohl zu schade 2 treppen zu gehen und hat das teil in den Briefkasten zezwängt, was dem Buch nicht gut getan hat => riesen knick drin. lesen kann man zwar immernoch (
default_wink.png
), aber is trotzdem ne riesen sauerei, finde ich.
frage: was kann ich jetzt tun? muss sich der verkäufer nun mit dem Problem auseinandersetzen oder reicht es, wenn ich mit dem identcode zur post gehe und mal aufstand schiebe? :\


Also ich würde mich da mal bei der Post beschweren. Was natürlich sich ewig hinziehen würd, wenn sie was machen...



Denk wenns über Post lief machen die das immer in Briefkasten..
 
So... neues Problem (solangsam kotzt eBay nur noch an). Hab meinem Bruder was über eBay bestellt, genauer gesagt ein Buch, versichert natürlich. Der briefträger war sich wohl zu schade 2 treppen zu gehen und hat das teil in den Briefkasten zezwängt, was dem Buch nicht gut getan hat => riesen knick drin. lesen kann man zwar immernoch (
default_wink.png
), aber is trotzdem ne riesen sauerei, finde ich.
frage: was kann ich jetzt tun? muss sich der verkäufer nun mit dem Problem auseinandersetzen oder reicht es, wenn ich mit dem identcode zur post gehe und mal aufstand schiebe? :\




In dem Fall kann man ja weder dem Verkäufer, noch ebay irgend einen Vorwurf machen.

Würde an deiner Stelle auch das beauftragte Transportunternehmen (in deinem Falle wahrscheinlich die Post) ansprechen, und auf den entstandenen Schaden hinweisen.
 
@ bl1nd

mußt du dich bei der Post beschwerten.



Die sind für solche Sachen versichert.
 
Zurück
Oben