Droht Eisbären Aberkennung des Titels?
Köln - 4. Playoff-Finalspiel, 68. Minute in der Kölnarena: Der Berliner Florian Busch überwindet den Haie-Nationalkeeper Robert Müller und die Eisbären feiern nach dem 2:1-Triumph in Overtime überschwänglich die Deutsche Meisterschaft.
Ausgerechnet Nationalspieler Busch setzte den Schlusspunkt. Denn wegen seines Einsatzes könnte es für die Eisbären nach den Meisterfeiern noch ein böses Erwachen geben. Im schlimmsten Fall droht den Berlinern die Aberkennung des Titels.
* Grund:
Florian Busch gilt als Dopingtest-Verweigerer.
* Die Vorgeschichte:
Der 23-Jährige hatte am 6. März eine unangemeldete Dopingkontrolle nach einem "Zoff mit dem Kontrolleur" zunächst verweigert, sie aber Stunden später nachgeholt.
Das vom Deutschen Eishockey-Bund (DEB) beauftragte Gremieum kam zu dem Urteil, dass es sich im Fall Busch um ein Verfahrensvergehen handele. Der DEB beließ es deshalb nach der Entscheidung bei einer öffentlichen Verwarnung und verurteilte Busch nur zu einer Geldstrafe von 5000 Euro und 56 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Weltverband IIHF unterstützt die Entscheidung des DEB.
DEB-Vize Uwe Harnos zu Sport1.de: "Eine Sperre würde ein Berufsverbot bedeuten. Doch das Gremiem sah den Verstoß als nicht so schwerwiegend, um zu dem harten Mittel zu greifen. Florian Busch hat nach der ersten Verweigerung die NADA angerufen und gebeten, man möge ihm den Kontrolleur noch einmal schicken, um einen Test zu entnehmen. Da weigerte sich die NADA, weil man nur unangemeldete Tests machen ließe. Also hat der DEB den neuerlichen Test in Auftrag gegeben. Der war dann negativ."
Harnos ist außerdem der Meinung, dass jemand, der um eine Dopingprobe bittet, nichts zu verbergen habe.
* Die Folge:
Die nationale Antidoping-Agentur NADA reagierte scharf. Auch nach dem Titelgewinn will sich die NADA mit dem Urteil des DEB gegen Busch nicht zufrieden geben.
Sprecherin Ulrike Spitz zu Sport1.de: "Es handelt sich hier nach den Statuten um ein klares Dopingvergehen. Eine verweigerte Dopingprobe ist anders zu behandeln als ein verpasster Dopingtest. Eine verweigerte Dopingprobe wird wie eine positive Probe behandelt und müsste ganz klar eine zweijährige Sperre nach sich ziehen. In Sonderfällen kann man es auch bei einer einjährigen Sperre belassen."
Benachteiligung anderer Sportler
Ulrike Spitz sieht in diesem Vorgang eine Benachteiligung von Sportlern aus anderen Sportarten, die rigoros bestraft würden.
Durch die Intervention der NADA könnte der Fall Busch bis zum obersten Sportgericht CAS gehen und im härtesten Fall nicht nur eine Bestrafung des Spielers, sondern auch seines Teams Eisbären Berlin nach sich ziehen.
* Das weitere Vorgehen im Fall Busch:
Die NADA wartet derzeit immer noch auf eine Urteilsbegründung des DEB. Ulrike Spitz: "Die soll auf dem Postweg sein." Darüber wundert sich der mit dem Fall Busch beschäftigte DEB-Vize Uwe Harnos. "Die Sache ist am vergangenen Dienstag entschieden worden. Spätestens am Mittwoch oder Donnerstag war das Schreiben an die NADA raus", erklärte er gegenüber Sport1.de.
Nach der Analyse der DEB-Begründung wird die NADA eine eigene Beurteilung an das für die Sportfördermittel verantwortliche Bundesinnenministerium (BMI) und die internationale Antidoping-Agentur WADA versenden.
Die WADA kann dann den obersten Sportgerichtshof CAS anrufen, der sich mit dem Fall Busch befasst und ein bindendes Urteil fällt.
Wolfgang Kleine
http://www.sport1.de/de/sport/artikel_2227336.htmlhttp://www.sport1.de/de/sport/artikel_2227336.html